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Baurecht in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 21.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Bauvorhaben in Friedrichshain-Kreuzberg finden fast immer im dichten Bestand statt: Dachgeschossausbau über einem bewohnten Altbau, Sanierung eines Gewerbehofs, Anbau im Hinterhof, Umnutzung von Gewerbeflächen. Streit entsteht dann über Baumängel, verweigerte Abnahme, gekürzten Werklohn oder Bauzeitverzögerung. Parallel dazu prüft die Bau- und Wohnungsaufsicht im Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg (Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin) Genehmigungen und ordnet bei Bedarf Baueinstellungen oder Nutzungsuntersagungen an. Eine solche Verfügung setzt eigene Fristen, die unabhängig vom privaten Bauvertrag laufen.

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Ratgeber

Baurecht — was Sie wissen sollten

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Welches Zivilgericht in erster Instanz entscheidet, richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert: bis 10.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG). Ohne Rücksicht auf den Streitwert ist stets das Landgericht zuständig, wenn über das Anordnungsrecht nach § 650b BGB oder die Vergütungshöhe nach § 650c BGB gestritten wird (§ 71 Abs. 2 Nr. 5 GVG). Welches Amtsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich in der Regel nach Wohnsitz oder Sitz der Gegenseite (§§ 12, 13, 17 ZPO); bei Vertragsstreitigkeiten kommt zusätzlich der Gerichtsstand des Erfüllungsorts in Betracht (§ 29 ZPO). Die Berliner Amtsgerichtsbezirke sind nicht deckungsgleich mit den Verwaltungsbezirken. Berufungen gegen Urteile des Landgerichts führt das Kammergericht als Oberlandesgericht des Landes Berlin. Geht es dagegen um Baugenehmigung, Baueinstellung oder Nutzungsuntersagung des Bezirksamts, ist das Verwaltungsgericht Berlin die richtige Adresse.

Baurecht mischt Werkvertrags- und Bauvertragsrecht: § 631 BGB begründet die Vergütungspflicht für das versprochene Werk, § 650a BGB definiert den Bauvertrag, das Anordnungsrecht der Bauherrin oder des Bauherrn steht in § 650b BGB, § 634 BGB listet die Mängelrechte von Nacherfüllung bis Minderung. Ist zusätzlich die VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingung vereinbart, gelten die eigenen Mängel- und Abrechnungsregeln aus § 13 und § 16 VOB/B. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ordnet ein, welches Regime auf Ihren Vertrag passt — in Friedrichshain-Kreuzberg häufig überlagert von Auflagen aus sozialen Erhaltungsgebieten.

Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. Im Verzeichnis finden Sie außerdem Anschrift und Telefonnummer von Kanzleien sowie Fachanwaltstitel nach Angaben der BRAK.

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Schritt für Schritt

Baurecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Vertragstyp bestimmen: BGB-Bauvertrag oder VOB/B-Vertrag

Sehen Sie zuerst nach, ob in Ihrem Vertrag die VOB/B einbezogen wurde. Davon hängt fast alles Weitere ab: Beim reinen BGB-Vertrag gelten § 631 BGB und § 634 BGB, beim VOB/B-Vertrag zusätzlich die Mängelregelung des § 13 VOB/B und die Abrechnungs- und Zahlungsregeln des § 16 VOB/B. Handelt es sich um ein Bauwerk oder eine Außenanlage, greift außerdem das Bauvertragsrecht der §§ 650a ff. BGB, einschließlich des Anordnungsrechts nach § 650b BGB. Notieren Sie Vertragsdatum, Auftragssumme und Nachträge.

2

Unterlagen zusammenstellen: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Abnahmeprotokoll

Sammeln Sie Bauvertrag mit allen Anlagen, Leistungsverzeichnis, Nachtragsangebote, Bautagebuch, Abschlags- und Schlussrechnungen sowie das Abnahmeprotokoll. Ergänzen Sie datierte Fotos der Mängel, den gesamten E-Mail-Verkehr mit Bauleitung und Handwerksbetrieb und, falls vorhanden, Schreiben der Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg. Bei Wohnungseigentum gehören Beschlüsse der Eigentümerversammlung dazu. Diese Mappe entscheidet, wie belastbar die erste Einschätzung ausfällt.

3

Erstberatung: Abnahme, Mängelrechte und Verjährung einordnen

In der Erstberatung wird geklärt, ob eine Abnahme nach § 640 BGB stattgefunden hat — ausdrücklich, konkludent durch Nutzung oder fiktiv nach Fristablauf. Dieser Zeitpunkt kehrt die Beweislast um und startet die Verjährung der Mängelansprüche, die bei Bauwerken fünf Jahre beträgt (§ 634a BGB). Geprüft wird außerdem, ob Ihr Anliegen zivilrechtlich zu verfolgen ist oder ob eine Verfügung des Bezirksamts eine verwaltungsgerichtliche Klage erfordert.

4

Gegenstandswert und Kostendeckung klären

Der Gegenstandswert richtet sich nach den Mängelbeseitigungskosten, dem einbehaltenen Werklohn oder der offenen Rechnung. Daraus ergeben sich die Gebühren nach dem RVG. Fragen Sie parallel bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Deckung ab: Viele Policen schließen Streitigkeiten rund um die Errichtung und den genehmigungspflichtigen Umbau von Gebäuden aus, decken aber Verkehrs- oder Vertragsrechtsbausteine daneben ab. Reicht Ihr Einkommen nicht, kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.

5

Mandat erteilen: Mängelrüge mit Nachbesserungsfrist statt sofortiger Klage

Nach der Beauftragung folgt in der Regel zuerst die anwaltliche Mängelrüge mit angemessener Frist zur Nacherfüllung. Erst wenn diese fruchtlos verstreicht, entstehen Rechte auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nach § 634 BGB. Beim VOB/B-Vertrag ist zusätzlich der Ablauf des § 13 VOB/B einzuhalten. Wird Werklohn eingeklagt, prüft die Kanzlei die Prüffähigkeit der Schlussrechnung und die Zahlungsfristen des § 16 VOB/B.

6

Verfahren: selbständiges Beweisverfahren oder Klage

Bei streitigen Mängeln ist das selbständige Beweisverfahren oft der erste gerichtliche Schritt: Ein Sachverständiger dokumentiert den Bauzustand, bevor weitergebaut oder saniert wird. Zuständig ist das Gericht, das in der Hauptsache zu entscheiden hätte (§ 486 Abs. 2 ZPO) — bei Streitwerten über 10.000 Euro also das Landgericht Berlin II, darunter das örtlich zuständige Amtsgericht. Gegen ein Urteil des Landgerichts geht die Berufung zum Kammergericht. Rechnen Sie bei Bausachen mit Sachverständigengutachten und entsprechend längerer Verfahrensdauer.

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Zuständige Gerichte

  • Landgericht Berlin II, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
  • Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin
  • Kammergericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Zuständige Stellen in Friedrichshain-Kreuzberg

Diese Ämter des Bezirks sind im Baurecht regelmäßig beteiligt — als Ausgangsbehörde, für Anträge oder für Auskünfte, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt benötigt.

  • Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg - Bau- und Wohnungsaufsicht Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin

Angaben der zuständigen Verwaltungen (berlin.de), Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Landgericht Berlin II, Verwaltungsgericht Berlin, Kammergericht. Weitere Gerichte: Senatsverwaltung für Justiz Berlin. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert — im Baurecht meist die Mängelbeseitigungskosten, der einbehaltene oder eingeklagte Werklohn oder die offene Schlussrechnung. Aus diesem Wert ergeben sich die Gebührensätze; hinzu kommen Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Eine abweichende Vergütungsvereinbarung, etwa nach Stundensatz, ist zulässig und im Baurecht verbreitet.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucherohne Gebührenvereinbarung höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG), weitergehende Beratung höchstens 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Außergerichtliche Vertretung, etwa Mängelrüge mit FristsetzungGeschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus dem Gegenstandswert (Rahmen 0,5 bis 2,5; mehr als 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit), zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Klage erste Instanz (Amtsgericht bis 10.000 Euro, darüber Landgericht Berlin II)1,3-Verfahrensgebühr und 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3100, 3104 VV RVG, zusätzlich 3,0 Gerichtsgebühren
Selbständiges Beweisverfahren zur Mängelfeststellung1,3-Verfahrensgebühr aus dem Wert der behaupteten Mängel, zzgl. Vorschuss für den Sachverständigen
Berufung zum Kammergericht1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG, zzgl. erhöhter Gerichtsgebühren

Bei geringem Einkommen kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht, die beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht beantragt wird; für das gerichtliche Verfahren gibt es Prozesskostenhilfe, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, nicht mutwillig erscheint und die Kosten nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufgebracht werden können (§ 114 ZPO). Prüfen Sie außerdem Ihre Rechtsschutzversicherung: Streitigkeiten um die Errichtung oder den genehmigungspflichtigen Umbau von Gebäuden sind in vielen Policen ausgeschlossen, während Nachbarschafts-, Vertrags- oder Verwaltungsrechtsschutz je nach Baustein greifen kann. Ein Erfolgshonorar ist nur in den engen gesetzlichen Ausnahmefällen des § 4a RVG zulässig und im Baurecht die Ausnahme.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Bauvertrag samt Anlagen: Halten Sie den unterschriebenen Vertrag, das Leistungsverzeichnis und alle Nachträge bereit. Daraus ergibt sich, ob nur das BGB oder zusätzlich die VOB/B gilt.
  • Abnahme dokumentieren: Notieren Sie, wann und wie abgenommen wurde. Nach § 640 Abs. 2 BGB gilt ein Werk auch als abgenommen, wenn Sie auf eine angemessene Fristsetzung des Unternehmers nicht mindestens einen Mangel rügen; bei Verbrauchern nur, wenn der Unternehmer zugleich in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat.
  • Mängelliste mit Fotos: Beschreiben Sie jeden Mangel einzeln, mit Datum der Entdeckung und Fotos. Pauschale Beschwerden über "Pfusch" sind vor Gericht kaum verwertbar.
  • Verjährung im Blick: Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Notieren Sie das Abnahmedatum als Fristbeginn.
  • Rechnungen und Zahlungen: Legen Sie Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung und Zahlungsbelege vor. Beim VOB/B-Vertrag gelten für die Prüfung und Zahlung die Fristen des § 16 VOB/B.
  • Schreiben des Bezirksamts: Bescheide, Auflagen oder Baueinstellungen der Bau- und Wohnungsaufsicht im Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg gehören dazu — sie enthalten eigene Rechtsbehelfsfristen.
  • Baugenehmigung und Auflagen: Genehmigungsunterlagen zeigen, was zulässig gebaut werden durfte. In sozialen Erhaltungsgebieten des Bezirks kommen zusätzliche Genehmigungserfordernisse für bauliche Änderungen hinzu.
  • Anordnungen und Änderungswünsche: Halten Sie fest, welche Änderungen Sie während der Bauzeit verlangt haben. Das Anordnungsrecht nach § 650b BGB und die Vergütungsanpassung nach § 650c BGB knüpfen genau daran an.
  • Versicherungsunterlagen: Bringen Sie die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung mit, damit die Deckungsanfrage direkt gestellt werden kann.
  • Ziel benennen: Überlegen Sie vorab, ob Sie Nachbesserung, Geld oder die Beendigung des Vertrags wollen. Das steuert die gesamte weitere Strategie.
Häufige Fragen

FAQ zu Baurecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Baurechtsanwalt in Friedrichshain-Kreuzberg?
Haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher keine Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, für eine weitergehende Beratung höchstens 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Mit einer Gebührenvereinbarung kann der Preis abweichen. Viele Kanzleien vereinbaren einen niedrigeren Pauschalpreis oder rechnen die Gebühr auf ein späteres Mandat an. Unternehmen und gewerbliche Bauherren zahlen in der Regel nach Stundensatz auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Fragen Sie den Preis vor dem Termin ab. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. Nehmen Sie Kontakt zu einer Kanzlei auf, wird dort zunächst geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht, etwa weil der Bauträger oder das Handwerksunternehmen bereits Mandant ist. Halten Sie für dieses Gespräch Bauvertrag, Abnahmeprotokoll, Rechnungen und Ihre Mängelliste bereit. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn Sie die Vollmacht unterschreiben — die Anfrage allein verpflichtet Sie zu nichts.
Welches Gericht ist für meinen Baustreit in Friedrichshain-Kreuzberg zuständig?
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Bauunternehmen, Architektinnen oder Bauträgern entscheidet der Streitwert: bis 10.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG). Streit über das Anordnungsrecht (§ 650b BGB) oder die daraus folgende Vergütungshöhe (§ 650c BGB) gehört unabhängig vom Streitwert stets zum Landgericht (§ 71 Abs. 2 Nr. 5 GVG). Welches Amtsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich in der Regel nach Wohnsitz oder Sitz der Gegenseite (§§ 12, 13, 17 ZPO), bei Vertragsstreit auch nach dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO); die Berliner Amtsgerichtsbezirke sind nicht deckungsgleich mit den Verwaltungsbezirken. Berufungen gegen Landgerichtsurteile verhandelt das Kammergericht. Streiten Sie dagegen mit dem Bezirksamt über eine Baugenehmigung oder Nutzungsuntersagung, ist das Verwaltungsgericht Berlin zuständig.
Welche Fristen muss ich im Baurecht unbedingt beachten?
Zentral ist die Abnahme nach § 640 BGB: Ab diesem Zeitpunkt läuft die Verjährung, die bei Bauwerken fünf Jahre beträgt (§ 634a BGB). Ist die VOB/B wirksam als Allgemeine Geschäftsbedingung einbezogen, treten die vertraglichen Fristen für Mängelansprüche aus § 13 VOB/B sowie die Prüf- und Zahlungsfristen aus § 16 VOB/B hinzu; sie können von den gesetzlichen Fristen abweichen. Vor Selbstvornahme oder Minderung nach § 634 BGB müssen Sie dem Unternehmen eine angemessene Nachbesserungsfrist setzen. Bescheide der Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts enthalten eigene Rechtsbehelfsfristen: Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu erheben (§ 70 Abs. 1 VwGO), die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 Abs. 1 VwGO). Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung einen Baustreit in Friedrichshain-Kreuzberg?
Häufig nicht vollständig. Viele Policen schließen Streitigkeiten aus, die mit der Errichtung oder dem genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes zusammenhängen — genau das betrifft Dachgeschossausbauten und Hofsanierungen im Bezirk. Abgedeckt sind je nach Baustein dagegen oft Nachbarschaftsstreit, Vertragsrecht bei kleineren Handwerksleistungen oder Verwaltungsrechtsschutz gegenüber dem Bezirksamt. Lassen Sie die Kanzlei vor der Beauftragung eine Deckungsanfrage stellen und legen Sie Ihre Police vor. Ohne Deckung bleiben Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe als Möglichkeiten bei geringem Einkommen.
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In Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 114 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin hat noch keine Kanzlei für Baurecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht in der Umgebung

Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Entfernung = Luftlinie ab dem Mittelpunkt von Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg (Näherung), Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Öffentliche Quellen

    Raimund Walch

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 1 km

    Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin

    WENDLER TREMML Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Stephanie Möbius

    Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 2 km

    Monbijouplatz 12, 10178 Berlin

    Grawert PartmbB Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Wolfgang Siegert

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 2 km

    Monbijouplatz 12, 10178 Berlin

    Grawert PartmbB Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Martin Krah

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht +1

    Berlin · 2 km

    Poststraße 12, 10178 Berlin

    Ludwig Braun Domrich Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

  • Öffentliche Quellen

    Ronald Schneehagen

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 3 km

    Samariterstraße 19-20, 10247 Berlin

    BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Öffentliche Quellen

    Kristina Baurschmidt

    Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 3 km

    Mittenwalder Str. 24, 10961 Berlin

    BridgeLaw

  • Öffentliche Quellen

    Uwe Zimmer

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 3 km

    Friedrichstraße 154, 10117 Berlin

    Kanzlei Zimmer

  • Öffentliche Quellen

    Björn Ewalds

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht +1

    Berlin · 3 km

    Markgrafenstr. 25, 10117 Berlin

    Pape Persike & Partner GbR - Rechtsanwälte & Notare

  • Öffentliche Quellen

    Eva-Dorothee Leinemann

    Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht +1

    Berlin · 3 km

    Friedrichstraße 133, 10117 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Marion Ellerkamp

    Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

    Berlin · 3 km

    Friedrichstraße 95, 10117 Berlin

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