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Vertragsrecht in Bremen
Der gebrauchte Wagen zeigt kurz nach dem Kauf Mängel, die Küchenmontage bleibt unvollständig oder ein im Internet geschlossener Vertrag soll rückgängig gemacht werden: Vertragsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Rechtsproblemen im Alltag. Rechtlich beginnt jeder Fall mit der Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist – nach § 145 BGB geschieht das durch Angebot und Annahme. In Bremen werden solche zivilrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 € vor dem Amtsgericht Bremen in der Ostertorstraße verhandelt.
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Vertragsrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Bremen.
Liegt der Streitwert über 10.000 €, ist seit dem 1. Januar 2026 nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Bremen an der Domsheide zuständig – dort gilt Anwaltszwang. Als Stadtstaat verfügt das kleinste Bundesland über eine kurze Instanzenkette am selben Ort: Berufungen gegen Urteile des Landgerichts entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet das, dass alle drei Instanzen in der Innenstadt liegen.
Eine im Vertragsrecht erfahrene Anwältin oder ein Anwalt in Bremen prüft zunächst die Anspruchsgrundlagen: Bei Mängeln der Kaufsache stehen Käuferinnen und Käufern die Rechte aus § 437 BGB zu, bei Pflichtverletzungen kommt Schadensersatz nach § 280 BGB in Betracht, und ein Rücktritt setzt nach § 323 BGB regelmäßig eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus. In der Hansestadt mit ihren rund 577.026 Einwohnern und der traditionell starken Handels- und Hafenwirtschaft betreffen viele Mandate Kauf-, Liefer- und Werkverträge – sowohl zwischen Unternehmen als auch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Der nächste Schritt ist unkompliziert: Über das Formular auf dieser Seite schildern Sie Ihr Anliegen und erhalten Kontakt zu einer Kanzlei in Bremen. Die Erstberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 34 RVG auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt.
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Vertragsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Vertrag, Rechnungen und Schriftverkehr zusammenstellen
Grundlage jedes Mandats im Vertragsrecht sind die Dokumente: der Vertrag selbst, einbezogene AGB, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Zahlungsnachweise und der gesamte Schriftverkehr mit der Gegenseite. Bei Online-Verträgen gehören auch Bestellbestätigung und Widerrufsbelehrung dazu. Wer diese Unterlagen vor dem ersten Gespräch mit einer Kanzlei in Bremen ordnet, spart Beratungszeit – und damit häufig Kosten, denn die Anwältin oder der Anwalt kann den Fall sofort rechtlich einordnen.
Anspruch einordnen: Mängelrechte, Widerruf oder Rücktritt
Im Vertragsrecht entscheidet die richtige Anspruchsgrundlage über die Strategie. Bei mangelhafter Ware greifen die Gewährleistungsrechte aus § 437 BGB, bei Fernabsatzverträgen das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, bei ausbleibender Leistung der Rücktritt nach § 323 BGB. Auch fragwürdige AGB-Klauseln lassen sich angreifen: Sie unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB. Diese Einordnung übernimmt die Anwältin oder der Anwalt in der Erstberatung.
Fristen prüfen: Widerruf, Nacherfüllung, Verjährung
Das Vertragsrecht ist fristgetrieben. Der Widerruf bei Fernabsatzverträgen muss binnen vierzehn Tagen erklärt werden (§ 355 BGB). Die Gewährleistungsfrist beim Kauf beträgt zwei Jahre, wobei im ersten Jahr die Beweislastumkehr des § 477 BGB zugunsten der Verbraucher wirkt. Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Eine frühe Anfrage verhindert, dass Ansprüche vor dem Amtsgericht Bremen nicht mehr durchsetzbar sind.
Erstberatung wahrnehmen – für Verbraucher maximal 190 €
In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt die Erfolgsaussichten, erklärt die Beweislage und empfiehlt das weitere Vorgehen – außergerichtliche Aufforderung, Fristsetzung zur Nacherfüllung oder Klage. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist diese Beratung nach § 34 RVG auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Bringen Sie alle Unterlagen aus Schritt eins mit und benennen Sie Ihr Ziel: Rückabwicklung, Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz.
Mandat erteilen und Gegenseite außergerichtlich in Verzug setzen
Nach der Beauftragung fordert die Kanzlei die Gegenseite schriftlich zur Nacherfüllung oder Zahlung auf – mit Fristsetzung, wie sie § 323 BGB für den späteren Rücktritt verlangt. Viele Vertragsstreitigkeiten enden in dieser Phase durch Einigung. Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert: Bei 5.000 € Streitwert fällt für die außergerichtliche Vertretung eine 1,3-Geschäftsgebühr von rund 460 € netto zuzüglich 20 € Auslagenpauschale an.
Klage vor dem Amtsgericht oder Landgericht Bremen
Zahlt die Gegenseite nicht, folgt die Klage. Bis 10.000 € Streitwert ist das Amtsgericht Bremen zuständig, darüber das Landgericht Bremen mit Anwaltszwang. Die Gerichtskosten erster Instanz betragen bei 5.000 € Streitwert etwa 500 €; wer unterliegt, trägt nach der Kostenentscheidung regelmäßig auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Gegen Urteile des Landgerichts führt die Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
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Verständliche Beratung
Kompetente Beratung ohne Fachchinesisch — klar und auf Augenhöhe.
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Wie können wir Ihnen helfen?
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25/31, 28195 Bremen
- Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung im Vertragsrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dort nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert des Streits, etwa dem Kaufpreis oder Werklohn. Typische Streitwerte im Vertragsrecht liegen zwischen 1.000 und 15.000 €. Die folgenden Beträge zeigen die Größenordnung für einen Streitwert von 5.000 €, wie er etwa bei der Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs vor dem Amtsgericht Bremen üblich ist:
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 € Streitwert | ca. 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale |
| Gerichtskosten erster Instanz bei 5.000 € Streitwert | ca. 500 € |
| Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen im Klageverfahren (5.000 €) | ca. 2.500–3.000 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann, hat Möglichkeiten: In der Freien Hansestadt Bremen tritt die Öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz; für ein Klageverfahren kann beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und die Klage hinreichende Erfolgsaussicht hat. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz, übernimmt diese nach Deckungszusage regelmäßig Anwalts- und Gerichtskosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Vertragsdokument sichern: Den vollständigen Vertrag mit allen Anlagen bereithalten – auch bei mündlichen oder per E-Mail geschlossenen Verträgen gilt: Nach § 145 BGB genügen Angebot und Annahme, sammeln Sie daher jede Bestätigung.
- AGB aufbewahren: Die einbezogenen Geschäftsbedingungen ausdrucken oder speichern, denn ob eine Klausel wirksam ist, prüft die Anwältin oder der Anwalt anhand der §§ 305 ff. BGB.
- Mängel dokumentieren: Fotos, Videos und Zeugennamen festhalten – im ersten Jahr nach Übergabe hilft Verbrauchern die Beweislastumkehr des § 477 BGB.
- Schriftverkehr ordnen: E-Mails, Briefe und Nachrichten mit der Gegenseite chronologisch sortieren, insbesondere eigene Fristsetzungen und Mängelrügen.
- Widerrufsdaten notieren: Bei Online-Käufen das Datum von Bestellung, Lieferung und Widerrufsbelehrung festhalten – die vierzehntägige Frist des § 355 BGB läuft schnell ab.
- Verjährung überschlagen: Wann entstand der Anspruch? Die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB) setzt harte Grenzen.
- Zahlungen belegen: Kontoauszüge oder Quittungen über geleistete Zahlungen mitbringen, um Rückforderungen beziffern zu können.
- Streitwert einschätzen: Kaufpreis oder Werklohn bestimmen den Gegenstandswert – und damit, ob Ihr Fall vor das Amtsgericht Bremen oder ab 10.000,01 € vor das Landgericht Bremen gehört.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Versicherungsnummer bereitlegen; viele Tarife decken Vertragsstreitigkeiten ab, die Kanzlei holt auf Wunsch die Deckungszusage ein.
FAQ zu Vertragsrecht
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Vertragsrecht in Bremen: passende Kanzlei finden
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