Familienrecht in Bremen
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Eine Trennung, ein Streit um das Sorgerecht oder eine bevorstehende Scheidung trifft Menschen in Bremen meist in einer emotional belastenden Phase. In der rund 577.026 Einwohner zählenden Hansestadt, die zugleich das kleinste Bundesland Deutschlands bildet, ist für familienrechtliche Verfahren das Amtsgericht Bremen als Familiengericht zuständig; es hat seinen Sitz in der Ostertorstraße 25/31. Wer hier ein Verfahren führen muss, sollte eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht an seiner Seite haben.
Typische Mandate reichen von der einvernehmlichen Scheidung über den Streit um Kindesunterhalt bis zur Regelung des Umgangs- und Sorgerechts. Anders als bei rein zivilrechtlichen Streitigkeiten, bei denen seit dem 1.1.2026 erst ab einem Streitwert von 10.000 Euro das Landgericht entscheidet, bleibt in Familiensachen stets das Familiengericht am Amtsgericht Bremen zuständig — unabhängig vom Gegenstandswert. Die eheliche Lebensgemeinschaft, die § 1353 BGB als Grundlage der Ehe beschreibt, endet rechtlich erst mit dem richterlichen Beschluss nach § 1564 BGB.
Der Weg dorthin ist an feste Voraussetzungen geknüpft: In aller Regel muss das Trennungsjahr abgelaufen sein, bevor der Scheidungsantrag beim Bremer Familiengericht Erfolg hat. Der Versorgungsausgleich wird als Standardverfahren von Amts wegen mitentschieden, ebenso Fragen des nachehelichen Unterhalts, für den § 1569 BGB den Grundsatz der Eigenverantwortung vorgibt. Legt eine Seite gegen den Beschluss ein Rechtsmittel ein, entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (Am Wall 198) als Beschwerdeinstanz für das gesamte Land Bremen.
Eine spezialisierte Familienanwältin oder ein Familienanwalt kennt die Abläufe an diesen Bremer Gerichten, wahrt Fristen wie die Drei-Wochen-Frist bei der Scheidungsklage und sichert Ihre Ansprüche beim Unterhalt und Sorgerecht. Der nächste Schritt ist Ihre unverbindliche Anfrage über das Formular auf dieser Seite.
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Familienrecht — die ersten Schritte
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Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden aus dem Gegenstandswert berechnet. Bei einer Scheidung bildet das Familiengericht am Amtsgericht Bremen diesen Wert regelmäßig aus dem dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten; für Folgesachen wie den Versorgungsausgleich gilt ein eigener Wert. Je höher der Gegenstandswert, desto höher fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren aus.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | bis 190 € netto (§ 34 RVG) |
| Außergerichtliche Beratung und Vertretung | Gebühr nach RVG, abhängig vom Gegenstandswert |
| Scheidungsverfahren (Anwalt) | 1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr aus dem Gegenstandswert |
| Versorgungsausgleich (Folgesache) | eigener Gegenstandswert, Berechnung nach RVG |
| Gerichtskosten | nach FamGKG, abhängig vom Verfahrenswert |
Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat in Bremen Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und auf Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren, sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen nur eingeschränkt ab; klären Sie den Umfang vor Beauftragung. Die konkrete Höhe lässt sich erst nach Feststellung des Gegenstandswerts verbindlich beziffern.
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FAQ zu Familienrecht
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