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Vertragsrecht — was Sie wissen sollten

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Ein Kaufvertrag wird nicht erfüllt, eine Handwerksfirma stellt Leistungen in Rechnung, die nie erbracht wurden, oder ein Dienstleistungsvertrag lässt sich nicht kündigen: In Frankfurt am Main mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern treffen private Verbraucherverträge und geschäftliche Vereinbarungen besonders dicht aufeinander. Als Finanzplatz und Messestandort in Hessen ist die Stadt geprägt von Rahmen-, Dienst- und Werkverträgen – vom Ausstellervertrag rund um die Messe Frankfurt bis zum Bauvertrag im Bankenviertel. Vertragsrecht in Frankfurt am Main reicht damit vom Onlinekauf bis zum Werklohnstreit über sechsstellige Beträge.

Wo Ihr Streit verhandelt wird, hängt am Streitwert. Bis 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber das Landgericht Frankfurt am Main – beide in der Gerichtsstraße 2. Diese Wertgrenze gilt seit dem 1. Januar 2026 (§ 23 Nr. 1 GVG); zuvor lag sie deutlich niedriger. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Berufungen gegen Landgerichtsurteile führen zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main an der Zeil 42. Die gesamte Instanzenkette für zivilrechtliche Vertragsstreitigkeiten ist damit im Stadtgebiet vertreten.

Einen eigenen Fachanwaltstitel „Vertragsrecht" gibt es nicht. Aussagekräftig sind angrenzende Titel wie Fachanwältin oder Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, für Bau- und Architektenrecht oder für IT-Recht sowie ein belegter Tätigkeitsschwerpunkt. Wer regelmäßig vor den Frankfurter Zivilgerichten auftritt, kennt den örtlichen Verfahrensgang. Entscheidend ist die Systematik: § 437 BGB ordnet Ihre Mängelrechte beim Kauf, § 323 BGB verlangt vor dem Rücktritt regelmäßig eine erfolglose Frist zur Nacherfüllung, §§ 307–309 BGB unterwerfen AGB-Klauseln der Inhaltskontrolle.

Der nächste Schritt ist eine kurze Sachverhaltsschilderung über das Formular auf dieser Seite: Vertragsart, Datum des Vertragsschlusses, Gegenseite, Streitwert und laufende Fristen. Sie erhalten Rückmeldung von einer Anwältin oder einem Anwalt für Vertragsrecht in Frankfurt am Main mit einer ersten Einordnung Ihres Falls.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Anwaltsgebühren im Vertragsrecht richten sich nach dem Gegenstandswert – also nach Kaufpreis, Werklohn oder der zurückgeforderten Summe. Aus ihm ergibt sich über die Gebührentabelle des RVG ein Betrag, der je nach Tätigkeit mit einem Faktor multipliziert wird; außergerichtlich ist die 1,3-Geschäftsgebühr der Regelfall. Typische Streitwerte liegen zwischen 1.000 und 15.000 Euro, sodass viele Verfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main bleiben; erst ab 10.000,01 Euro entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main mit Anwaltszwang.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)höchstens 190 € zzgl. USt
Außergerichtliches Anspruchsschreiben, 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 € Gegenstandswertca. 460 € netto zzgl. 20 € Auslagenpauschale
Gerichtskosten erster Instanz bei 5.000 € Streitwertca. 500 €
Gesamtkostenrisiko Klageverfahren bei 5.000 € Streitwert und Unterliegenca. 2.500–3.000 €
Übliche Streitwerte (Kaufpreis, Werklohn, Rückabwicklung)1.000–15.000 €

Reicht das Einkommen nicht aus, kommt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht, die Sie beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragen; für das Klageverfahren gibt es Prozesskostenhilfe beim jeweils zuständigen Prozessgericht in Frankfurt am Main. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holt die Kanzlei vor dem Anspruchsschreiben die Deckungszusage ein. Ein Erfolgshonorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO und § 4a RVG nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und im Vertragsrecht nicht der Regelfall.

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Häufige Fragen

FAQ zu Vertragsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Vertragsrecht in Frankfurt am Main?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt; viele Kanzleien rechnen diese Gebühr bei späterer Beauftragung an. Die weitere Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert: Bei 5.000 Euro fallen für ein außergerichtliches Anspruchsschreiben rund 460 Euro netto als 1,3-Geschäftsgebühr an, zuzüglich 20 Euro Auslagenpauschale. Für gewerbliche Mandate, am Finanzplatz Frankfurt am Main ein häufiger Fall, gilt die Deckelung nicht – hier wird die Beratungsvergütung vereinbart.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Angaben – Vertragsart, Datum, Gegenseite, Streitwert und Ziel – gehen an eine Anwältin oder einen Anwalt für Vertragsrecht in Frankfurt am Main. Sie erhalten eine Rückmeldung mit erster Einschätzung, ob Ansprüche aus § 437 BGB oder § 280 BGB in Betracht kommen und welche Fristen laufen. Anschließend vereinbaren Sie die Erstberatung, in der Kanzlei oder per Video. Ein Mandat entsteht erst mit Ihrer Vollmacht; bis dahin fallen keine Gebühren über die vereinbarte Beratung hinaus an.
Welches Gericht ist in Frankfurt am Main für meinen Vertragsstreit zuständig und wie läuft das Verfahren?
Bei Streitwerten bis 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main, ab 10.000,01 Euro das Landgericht Frankfurt am Main (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung); beide Gerichte sitzen in der Gerichtsstraße 2. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Nach Klageeinreichung und Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses folgen Klageerwiderung, schriftliches Vorverfahren oder früher erster Termin und meist ein Güteversuch. Berufungen gegen Urteile des Landgerichts verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main an der Zeil 42.
Welche Fristen sind im Vertragsrecht besonders kritisch?
Drei Fristen entscheiden häufig über den Ausgang: die vierzehntägige Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§§ 312g, 355 BGB), die zweijährige Gewährleistungsfrist beim Kauf mit Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern im ersten Jahr (§ 477 BGB) und die dreijährige Regelverjährung ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Vor einem Rücktritt verlangt § 323 BGB zusätzlich eine erfolglos verstrichene Frist zur Nacherfüllung. Ist die Verjährung nah, hilft nur die rechtzeitige Klage beim zuständigen Frankfurter Gericht.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten im Vertragsrecht?
Vertragsstreitigkeiten sind in vielen Policen als Vertrags- und Sachenrecht mitversichert, oft mit Wartezeit und Selbstbeteiligung. Die Kanzlei holt vor dem Anspruchsschreiben die Deckungszusage ein – sinnvoll, weil das Gesamtkostenrisiko bei 5.000 Euro Streitwert und Unterliegen rund 2.500 bis 3.000 Euro beträgt. Ohne Versicherung und bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht: Beratungshilfe beantragen Sie beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Prozesskostenhilfe beim Gericht, das über Ihre Klage entscheidet.
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