Anliegen beschreiben — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei für IT-Recht in Berlin Ihre Anfrage übernehmen kann. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt; läuft bereits eine Frist, wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei.
IT-Recht in Berlin
IT-Recht in Berlin
- Ganz Berlin (aktuelle Seite)
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte
- Neukölln
Eine Abmahnung wegen unlizenzierter Produktfotos im Onlineshop, ein gescheitertes Softwareprojekt oder eine Datenpanne mit Meldepflicht: Wer in Berlin ein Problem im IT-Recht hat, braucht meist innerhalb weniger Tage eine belastbare Einschätzung. In der Stadt mit rund 3,7 Millionen Einwohnern und einer der größten Startup- und Agenturszenen Deutschlands treffen Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht besonders häufig Shopbetreiber, Softwareanbieter und Selbstständige. Wer fremde Inhalte ohne Lizenz nutzt, schuldet nach § 97 UrhG Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz – und wer durch eine Datenpanne einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, kann umgekehrt nach Art. 82 DSGVO Ersatz verlangen.
IT-Recht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.
Die Zuständigkeit der Berliner Gerichte hängt von der Anspruchsgrundlage und vom Streitwert ab: Für Ansprüche aus dem UWG sind nach § 14 Abs. 1 UWG ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich die Landgerichte zuständig, in Berlin also das Landgericht Berlin II; urheberrechtliche Streitsachen bis 10.000 € sind in Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg zusammengefasst (§ 105 Abs. 2 UrhG).
Für sonstige Zahlungsklagen aus IT-Verträgen entscheidet bis 10.000 € das örtliche Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht Berlin II. Da Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht typischerweise Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € erreichen, landen viele Berliner IT-Rechtsstreitigkeiten direkt beim Landgericht Berlin II; Berufungen gehen zum Kammergericht, dem Oberlandesgericht des Landes Berlin. Für unbestrittene Forderungen aus IT-Projekten führt das Amtsgericht Wedding das Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht in Berlin kennt diese Zuständigkeiten und die Eigenheiten der Materie: den Schutz von Software als Sprachwerk nach § 69a UrhG, die Impressumspflicht nach § 5 DDG, die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB. Der nächste Schritt ist einfach zu gehen: Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt.
- Unverbindlich anfragen
- Kanzlei in Berlin finden
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- Kosten vorab transparent klären
- Unverbindlich beraten lassen
IT-Recht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Abmahnung, Datenpanne oder Projektstreit einordnen
Klären Sie zuerst, welche Fallgruppe vorliegt: eine urheberrechtliche Abmahnung nach § 97 UrhG, ein Domainkonflikt über das Namensrecht des § 12 BGB, ein DSGVO-Vorfall oder ein Streit über ein IT-Projekt. Davon hängt in Berlin auch der Gerichtsweg ab: Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gehören nach § 14 Abs. 1 UWG unabhängig vom Streitwert ausschließlich vor das Landgericht Berlin II, urheberrechtliche Streitsachen bis 10.000 € in Berlin vor das Amtsgericht Charlottenburg; für sonstige Zahlungsklagen entscheidet bis 10.000 € das Amtsgericht des Bezirks (§ 23 Nr. 1 GVG).
Unterlagen sichern: Abmahnschreiben, Verträge, Logfiles
Sichern Sie das Abmahnschreiben samt Umschlag, Verträge, AGB, Rechnungen, Screenshots und Server-Logs, bevor Inhalte offline gehen. Bei einer Datenpanne dokumentieren Sie Zeitpunkt und Umfang, denn die Meldung an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis erfolgen, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Bei Domainstreitigkeiten kann ein DENIC-Dispute-Eintrag die Domain während des Verfahrens sichern.
Erstberatung: Fristen und Erfolgsaussichten prüfen lassen
Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist Fristen von 7 bis 14 Tagen – unterschreiben Sie nichts ungeprüft, oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der bessere Weg. In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Anspruchsgrundlage, Streitwert und Verjährung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für das erste Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 RVG höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird.
Vergütung festlegen: RVG-Gebühren oder Stundenhonorar
Bei der Abwehr einer Abmahnung rechnen viele Kanzleien nach dem RVG ab: Die 1,3-Geschäftsgebühr liegt bei 10.000 € Streitwert nach der seit Juni 2025 geltenden Tabelle bei rund 870 € netto einschließlich Auslagenpauschale. Für IT-Vertragsgestaltung – etwa Software-, SaaS- oder Projektverträge – sind in Berlin Stundenhonorare von 200 bis 350 € üblich. Lassen Sie sich die Vergütung vor Mandatserteilung schriftlich bestätigen.
Mandat erteilen und Reaktion gegenüber der Gegenseite abstimmen
Nach Vollmachtserteilung übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Abmahnkanzlei, Vertragspartner oder Aufsichtsbehörde. Sie entscheidet mit Ihnen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, verhandelt oder Klage erhoben wird. Zeitdruck besteht auch auf Angreiferseite: Wer im Wettbewerbsumfeld eine einstweilige Verfügung erwirken will, muss zügig handeln: Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, die Dringlichkeit kann aber entfallen, wenn nach Kenntnis des Verstoßes zu lange zugewartet wird; wie lange zulässig ist, beurteilen die Gerichte unterschiedlich.
Verfahren in Berlin: vom Mahnbescheid bis zum Kammergericht
Unstreitige Forderungen aus IT-Projekten lassen sich über das zentrale Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding titulieren. Streitige Verfahren laufen je nach Streitwert vor dem Amtsgericht des Bezirks oder dem Landgericht Berlin II; gegen dessen Urteile ist die Berufung zum Kammergericht möglich. Geht es um die Insolvenz eines IT-Dienstleisters oder Registereintragungen Ihrer GmbH, ist das Amtsgericht Charlottenburg als Register- und Insolvenzgericht für ganz Berlin zuständig.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Aufgeführt sind Anwältinnen und Anwälte mit Fachanwaltstitel für IT-Recht laut Kanzlei-Website sowie Kanzleien mit Profil auf anwaltvergleich.de.
Unverbindliche Anfrage
Die Suche im Verzeichnis und Ihre Anfrage sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Klare Angaben
Anschrift, Telefon und Fachanwaltstitel laut Kanzlei-Website.
Direkter Kontakt
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Wie können wir Ihnen helfen?
Anliegen schildern
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
- Kammergericht
- Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.
Quellen dieser Seite
- Gesetze
- Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
- Gerichte
- Amtsgericht Mitte, Amtsgericht Pankow, Amtsgericht Kreuzberg, Amtsgericht Neukölln, Amtsgericht Schöneberg, Amtsgericht Lichtenberg, Amtsgericht Spandau, Amtsgericht Köpenick, Amtsgericht Wedding, Amtsgericht Charlottenburg, Landgericht Berlin II, Kammergericht. Weitere Gerichte: Senatsverwaltung für Justiz Berlin. Stand der Angaben: 12.08.2026.
- Kosten
- Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
- Einwohnerzahl
- Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
- Anwältinnen und Anwälte
- Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.
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Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Anwaltsvergütung im IT-Recht richtet sich außergerichtlich und gerichtlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dort nach dem Gegenstandswert: Je höher der wirtschaftliche Wert des Streits, desto höher die gesetzlichen Gebühren. Bei Unterlassungsansprüchen im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht sind Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € typisch, IT-Projektstreitigkeiten richten sich nach dem Auftragswert und erreichen oft fünf- bis sechsstellige Werte – dann ist in Berlin das Landgericht Berlin II erste Instanz. Für die Vertragsgestaltung wird stattdessen häufig ein Stundenhonorar vereinbart.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Vertretung bei 10.000 € Streitwert (1,3-Geschäftsgebühr inkl. Auslagenpauschale) | rund 870 € netto |
| Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing-Abmahnung gegen Verbraucher (Gegenstandswert gedeckelt auf 1.000 €, § 97a Abs. 3 UrhG) | rund 141 € netto (ca. 168 € brutto) |
| IT-Vertragsgestaltung (Software-, SaaS-, Projektverträge) | 200-350 € pro Stunde |
Wer die Kosten nicht tragen kann, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen staatliche Hilfe beantragen: Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung – darüber entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren allgemeinen Gerichtsstand haben (§ 4 Abs. 1 BerHG), in Berlin etwa das Amtsgericht Schöneberg oder das Amtsgericht Neukölln – und Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren; dieser Antrag ist beim Prozessgericht zu stellen (§ 117 Abs. 1 ZPO), je nach Streitwert also beim Amtsgericht oder beim Landgericht Berlin II. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt IT-rechtliche Streitigkeiten je nach Tarif; lassen Sie vor Mandatserteilung eine Deckungszusage einholen, viele Kanzleien erledigen das für Sie.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Fristen notieren: Tragen Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist (meist 7 bis 14 Tage) und das Zustelldatum zusammen – daran hängt der gesamte Zeitplan.
- Nichts vorschnell unterschreiben: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet Sie in der Regel unbefristet; eine Lösung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei einer Änderung der Rechtslage; die Prüfung einer modifizierten Fassung gehört in anwaltliche Hände.
- Beweise sichern: Screenshots mit Datum, Server-Logs, E-Mail-Verläufe und Backups aufbewahren, bevor Inhalte gelöscht oder verändert werden.
- Verträge und AGB sammeln: Software-, Hosting-, Agentur- oder Projektverträge samt Anlagen und Änderungshistorie bereitlegen.
- Impressum und Rechtstexte prüfen: Seit Mai 2024 gilt die Impressumspflicht nach § 5 DDG – ein fehlerhaftes Impressum ist ein häufiger Abmahngrund.
- Bestellprozesse dokumentieren: Bei Shop-Streitigkeiten zählen die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB, etwa Bestellbestätigung und Korrekturmöglichkeiten.
- DSGVO-Vorfall festhalten: Bei einer Datenpanne Umfang, Zeitpunkt und betroffene Daten dokumentieren – die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis erfolgen, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO).
- Domain-Unterlagen bereithalten: Bei Domainkonflikten Registrierungsdaten und Nachweise zu Namens- oder Markenrechten (§ 12 BGB) zusammenstellen; ein DENIC-Dispute-Eintrag kann sinnvoll sein.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Selbstbeteiligung heraussuchen und klären, ob Urheber-, Vertrags- oder Internetrecht mitversichert ist.
- Gegenseite und Ziel benennen: Notieren Sie, wer Ihnen gegenübersteht und was Sie erreichen wollen – Abwehr, Zahlung, Vertragsauflösung oder Weiternutzung der Domain.
FAQ zu IT-Recht
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