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IT-Recht in Berlin

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 07.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Eine Abmahnung wegen unlizenzierter Produktfotos im Onlineshop, ein gescheitertes Softwareprojekt oder eine Datenpanne mit Meldepflicht: Wer in Berlin ein Problem im IT-Recht hat, braucht meist innerhalb weniger Tage eine belastbare Einschätzung. In der Stadt mit rund 3,7 Millionen Einwohnern und einer der größten Startup- und Agenturszenen Deutschlands treffen Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht besonders häufig Shopbetreiber, Softwareanbieter und Selbstständige. Wer fremde Inhalte ohne Lizenz nutzt, schuldet nach § 97 UrhG Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz – und wer durch eine Datenpanne einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, kann umgekehrt nach Art. 82 DSGVO Ersatz verlangen.

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IT-Recht — was Sie wissen sollten

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Die Zuständigkeit der Berliner Gerichte hängt von der Anspruchsgrundlage und vom Streitwert ab: Für Ansprüche aus dem UWG sind nach § 14 Abs. 1 UWG ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich die Landgerichte zuständig, in Berlin also das Landgericht Berlin II; urheberrechtliche Streitsachen bis 10.000 € sind in Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg zusammengefasst (§ 105 Abs. 2 UrhG).

Für sonstige Zahlungsklagen aus IT-Verträgen entscheidet bis 10.000 € das örtliche Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht Berlin II. Da Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht typischerweise Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € erreichen, landen viele Berliner IT-Rechtsstreitigkeiten direkt beim Landgericht Berlin II; Berufungen gehen zum Kammergericht, dem Oberlandesgericht des Landes Berlin. Für unbestrittene Forderungen aus IT-Projekten führt das Amtsgericht Wedding das Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht in Berlin kennt diese Zuständigkeiten und die Eigenheiten der Materie: den Schutz von Software als Sprachwerk nach § 69a UrhG, die Impressumspflicht nach § 5 DDG, die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB. Der nächste Schritt ist einfach zu gehen: Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt.

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IT-Recht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Abmahnung, Datenpanne oder Projektstreit einordnen

Klären Sie zuerst, welche Fallgruppe vorliegt: eine urheberrechtliche Abmahnung nach § 97 UrhG, ein Domainkonflikt über das Namensrecht des § 12 BGB, ein DSGVO-Vorfall oder ein Streit über ein IT-Projekt. Davon hängt in Berlin auch der Gerichtsweg ab: Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gehören nach § 14 Abs. 1 UWG unabhängig vom Streitwert ausschließlich vor das Landgericht Berlin II, urheberrechtliche Streitsachen bis 10.000 € in Berlin vor das Amtsgericht Charlottenburg; für sonstige Zahlungsklagen entscheidet bis 10.000 € das Amtsgericht des Bezirks (§ 23 Nr. 1 GVG).

2

Unterlagen sichern: Abmahnschreiben, Verträge, Logfiles

Sichern Sie das Abmahnschreiben samt Umschlag, Verträge, AGB, Rechnungen, Screenshots und Server-Logs, bevor Inhalte offline gehen. Bei einer Datenpanne dokumentieren Sie Zeitpunkt und Umfang, denn die Meldung an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis erfolgen, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Bei Domainstreitigkeiten kann ein DENIC-Dispute-Eintrag die Domain während des Verfahrens sichern.

3

Erstberatung: Fristen und Erfolgsaussichten prüfen lassen

Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist Fristen von 7 bis 14 Tagen – unterschreiben Sie nichts ungeprüft, oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der bessere Weg. In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Anspruchsgrundlage, Streitwert und Verjährung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für das erste Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 RVG höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird.

4

Vergütung festlegen: RVG-Gebühren oder Stundenhonorar

Bei der Abwehr einer Abmahnung rechnen viele Kanzleien nach dem RVG ab: Die 1,3-Geschäftsgebühr liegt bei 10.000 € Streitwert nach der seit Juni 2025 geltenden Tabelle bei rund 870 € netto einschließlich Auslagenpauschale. Für IT-Vertragsgestaltung – etwa Software-, SaaS- oder Projektverträge – sind in Berlin Stundenhonorare von 200 bis 350 € üblich. Lassen Sie sich die Vergütung vor Mandatserteilung schriftlich bestätigen.

5

Mandat erteilen und Reaktion gegenüber der Gegenseite abstimmen

Nach Vollmachtserteilung übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Abmahnkanzlei, Vertragspartner oder Aufsichtsbehörde. Sie entscheidet mit Ihnen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, verhandelt oder Klage erhoben wird. Zeitdruck besteht auch auf Angreiferseite: Wer im Wettbewerbsumfeld eine einstweilige Verfügung erwirken will, muss zügig handeln: Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, die Dringlichkeit kann aber entfallen, wenn nach Kenntnis des Verstoßes zu lange zugewartet wird; wie lange zulässig ist, beurteilen die Gerichte unterschiedlich.

6

Verfahren in Berlin: vom Mahnbescheid bis zum Kammergericht

Unstreitige Forderungen aus IT-Projekten lassen sich über das zentrale Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding titulieren. Streitige Verfahren laufen je nach Streitwert vor dem Amtsgericht des Bezirks oder dem Landgericht Berlin II; gegen dessen Urteile ist die Berufung zum Kammergericht möglich. Geht es um die Insolvenz eines IT-Dienstleisters oder Registereintragungen Ihrer GmbH, ist das Amtsgericht Charlottenburg als Register- und Insolvenzgericht für ganz Berlin zuständig.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltsvergütung im IT-Recht richtet sich außergerichtlich und gerichtlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dort nach dem Gegenstandswert: Je höher der wirtschaftliche Wert des Streits, desto höher die gesetzlichen Gebühren. Bei Unterlassungsansprüchen im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht sind Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € typisch, IT-Projektstreitigkeiten richten sich nach dem Auftragswert und erreichen oft fünf- bis sechsstellige Werte – dann ist in Berlin das Landgericht Berlin II erste Instanz. Für die Vertragsgestaltung wird stattdessen häufig ein Stundenhonorar vereinbart.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung bei 10.000 € Streitwert (1,3-Geschäftsgebühr inkl. Auslagenpauschale)rund 870 € netto
Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing-Abmahnung gegen Verbraucher (Gegenstandswert gedeckelt auf 1.000 €, § 97a Abs. 3 UrhG)rund 141 € netto (ca. 168 € brutto)
IT-Vertragsgestaltung (Software-, SaaS-, Projektverträge)200-350 € pro Stunde

Wer die Kosten nicht tragen kann, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen staatliche Hilfe beantragen: Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung – darüber entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren allgemeinen Gerichtsstand haben (§ 4 Abs. 1 BerHG), in Berlin etwa das Amtsgericht Schöneberg oder das Amtsgericht Neukölln – und Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren; dieser Antrag ist beim Prozessgericht zu stellen (§ 117 Abs. 1 ZPO), je nach Streitwert also beim Amtsgericht oder beim Landgericht Berlin II. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt IT-rechtliche Streitigkeiten je nach Tarif; lassen Sie vor Mandatserteilung eine Deckungszusage einholen, viele Kanzleien erledigen das für Sie.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Fristen notieren: Tragen Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist (meist 7 bis 14 Tage) und das Zustelldatum zusammen – daran hängt der gesamte Zeitplan.
  • Nichts vorschnell unterschreiben: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet Sie in der Regel unbefristet; eine Lösung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei einer Änderung der Rechtslage; die Prüfung einer modifizierten Fassung gehört in anwaltliche Hände.
  • Beweise sichern: Screenshots mit Datum, Server-Logs, E-Mail-Verläufe und Backups aufbewahren, bevor Inhalte gelöscht oder verändert werden.
  • Verträge und AGB sammeln: Software-, Hosting-, Agentur- oder Projektverträge samt Anlagen und Änderungshistorie bereitlegen.
  • Impressum und Rechtstexte prüfen: Seit Mai 2024 gilt die Impressumspflicht nach § 5 DDG – ein fehlerhaftes Impressum ist ein häufiger Abmahngrund.
  • Bestellprozesse dokumentieren: Bei Shop-Streitigkeiten zählen die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB, etwa Bestellbestätigung und Korrekturmöglichkeiten.
  • DSGVO-Vorfall festhalten: Bei einer Datenpanne Umfang, Zeitpunkt und betroffene Daten dokumentieren – die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis erfolgen, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO).
  • Domain-Unterlagen bereithalten: Bei Domainkonflikten Registrierungsdaten und Nachweise zu Namens- oder Markenrechten (§ 12 BGB) zusammenstellen; ein DENIC-Dispute-Eintrag kann sinnvoll sein.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Selbstbeteiligung heraussuchen und klären, ob Urheber-, Vertrags- oder Internetrecht mitversichert ist.
  • Gegenseite und Ziel benennen: Notieren Sie, wer Ihnen gegenübersteht und was Sie erreichen wollen – Abwehr, Zahlung, Vertragsauflösung oder Weiternutzung der Domain.
Häufige Fragen

FAQ zu IT-Recht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Wie viele Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht gibt es in Berlin?
Im Verzeichnis von anwaltvergleich.de steht 1 Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Berlin.
Wie viele davon sind Fachanwältinnen oder Fachanwälte für IT-Recht?
0 der 1 Einträge (0 %) führen laut Kanzlei-Website den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für IT-Recht.
In wie vielen Kanzleien arbeiten sie?
Der Eintrag gehört zu 1 Kanzlei.
Was kostet die Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt für IT-Recht in Berlin?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt eine gesetzliche Obergrenze, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird: Nach § 34 Abs. 1 RVG beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch dann höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, für eine weitergehende Beratung höchstens 250 € zuzüglich Umsatzsteuer. Für Unternehmen – etwa Startups oder Agenturen – gilt die Deckelung nicht; hier wird meist ein Stundenhonorar vereinbart, im IT-Vertragsbereich üblicherweise 200 bis 350 €. Fragen Sie vor dem Termin nach den Konditionen.
Welche Fristen muss ich im IT-Recht unbedingt beachten?
Drei Fristen sind kritisch: Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist 7 bis 14 Tage – wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin II mit zusätzlichen Kosten. Bei Datenpannen, die voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führen, muss die Meldung an die Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis erfolgen (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Und wer selbst gegen einen Wettbewerbsverstoß per einstweiliger Verfügung vorgehen will, sollte sofort handeln – eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, zu langes Zuwarten nach Kenntnis kann aber die Dringlichkeit entfallen lassen. Je früher anwaltliche Hilfe einsteigt, desto mehr Optionen bleiben.
Welches Gericht ist in Berlin für meinen IT-Rechtsstreit zuständig?
Das hängt von der Anspruchsgrundlage, vom Streitwert und vom Bezirk ab: Für Ansprüche aus dem UWG sind nach § 14 Abs. 1 UWG ausschließlich die Landgerichte zuständig, unabhängig vom Streitwert; urheberrechtliche Streitsachen bis 10.000 € sind in Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg zusammengefasst. Für sonstige Zivilklagen bis 10.000 € entscheidet das örtliche Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG) – etwa das Amtsgericht Mitte für Mitte und Prenzlauer Berg. Darüber entscheidet das Landgericht Berlin II, vor dem wegen der typischen Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € viele Unterlassungsklagen landen; Berufungsinstanz ist das Kammergericht. Mahnverfahren laufen zentral über das Amtsgericht Wedding, Register- und Insolvenzsachen über das Amtsgericht Charlottenburg.
Brauche ich eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht – oder reicht eine allgemeine Kanzlei?
Der Titel „Fachanwältin/Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ setzt nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Fälle voraus. Das lohnt sich vor allem bei komplexen Themen: Softwareschutz nach § 69a UrhG, Datenschutzhaftung nach Art. 82 DSGVO oder gescheiterte IT-Projekte mit sechsstelligen Auftragswerten. Bei einer einfachen Filesharing-Abmahnung, deren Gegenstandswert für die Abmahnkosten in der Regel auf 1.000 € gedeckelt ist, kann auch eine im Urheberrecht erfahrene Kanzlei ohne Fachanwaltstitel genügen. Entscheidend ist nachweisbare Erfahrung mit Ihrer Fallgruppe – in Berlin ist die Auswahl groß.
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1 Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Berlin, davon 0 Fachanwälte (0 %), 1 Kanzlei. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

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Reihenfolge: Kanzleien mit gebuchtem Profil stehen oben und sind als „Anzeige“ gekennzeichnet, danach entscheidet die Nähe zum Ort.

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