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Baurecht in Frankfurt am Main

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Baurecht — was Sie wissen sollten

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Risse im Mauerwerk kurz nach der Abnahme, ein Bauunternehmen, das trotz Fristsetzung nicht nachbessert, oder ein Auftraggeber, der den Werklohn schuldig bleibt: In einer wachsenden Stadt wie Frankfurt am Main mit rund 775.790 Einwohnern und dichter Bautätigkeit vom Hochhausprojekt bis zur Nachverdichtung in den Stadtteilen sind solche Konflikte häufig. Rechtlich geht es dabei meist um den Werkvertrag nach § 631 BGB oder – bei der Errichtung eines Gebäudes – um den Bauvertrag nach § 650a BGB, der Bauherren besondere Rechte einräumt.

Wo Ihr Fall verhandelt wird, hängt von Streitwert und Streitart ab: Zivilrechtliche Baustreitigkeiten bis 10.000 Euro gehören vor das Amtsgericht, darüber ist das Landgericht Frankfurt am Main in der Gerichtsstraße 2 zuständig – bei Bausachen mit hohen Mängelbeseitigungs- oder Werklohnforderungen der Regelfall. Berufungen entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zeil 42). Geht es um öffentliches Baurecht, etwa eine versagte Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung oder eine Nachbarklage, ist das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Adalbertstraße 18) zuständig, das neben der Stadt auch den Hochtaunuskreis, den Main-Kinzig-Kreis und den Main-Taunus-Kreis abdeckt.

Baurecht ist Spezialmaterie: Bei gewerblichen Bauvorhaben in Frankfurt wird häufig die VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingung vereinbart – dann gelten für Mängelansprüche § 13 VOB/B und für Abschlagszahlungen und Schlussrechnung § 16 VOB/B, mit teils kürzeren Fristen als im BGB. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüft, ob die Abnahme nach § 640 BGB wirksam war und ob Ihre Mängelansprüche nach § 634 BGB noch durchsetzbar sind, bevor die fünfjährige Verjährung des § 634a BGB greift.

Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Bauvorhaben, Vertragstyp und Streitstand über das Formular auf dieser Seite. Baurechtsanwältinnen und Baurechtsanwälte aus Frankfurt am Main melden sich zurück und bieten einen Termin zur Erstberatung an – bei laufenden Bauvorhaben zählt wegen drohender Verjährung jede Woche.

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Zuständige Gerichte

  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main zuständig für die Stadt Frankfurt am Main sowie den Hochtaunuskreis, den Main-Kinzig-Kreis und den Main-Taunus-Kreis
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Anwaltskosten im Baurecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert – im Baustreit typischerweise die Höhe der Mängelbeseitigungskosten oder der offenen Werklohnforderung. Da Bausachen in Frankfurt am Main häufig fünf- bis sechsstellige Werte erreichen und dann vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt werden, lohnt eine frühe Kostenprognose in der Erstberatung; alternativ zum RVG sind Vergütungsvereinbarungen (etwa Stundenhonorare) üblich.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucherhöchstens 190 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 RVG), oft wird ein Pauschalbetrag vereinbart
Außergerichtliche Vertretung (z. B. Mängelrüge, Verhandlung mit dem Bauunternehmen)in der Regel 1,3 Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert gemäß RVG-Tabelle
Selbständiges BeweisverfahrenGebühren nach Gegenstandswert, meist bemessen an den voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten, zzgl. Sachverständigenkosten
Klageverfahren erster Instanz (Amts- oder Landgericht)1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr nach Gegenstandswert, zzgl. Gerichtskosten

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen – auch für Bausachen vor dem Landgericht Frankfurt am Main; für außergerichtliche Beratung kommt bei geringem Einkommen Beratungshilfe in Betracht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung sollte vor der Beauftragung geprüft werden: Viele Tarife schließen Streitigkeiten rund um Neubau und Umbau aus, manche decken sie über Zusatzbausteine.

Vorbereitung

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Häufige Fragen

FAQ zu Baurecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Baurechtsanwalt in Frankfurt am Main?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher darf die Erstberatung nach § 34 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer kosten; viele Kanzleien vereinbaren einen festen Betrag darunter. Angesichts der in Frankfurt am Main oft hohen Bausummen ist das gut investiert: In der Erstberatung wird geklärt, ob Ansprüche nach § 634 BGB oder § 13 VOB/B bestehen, welche Fristen laufen und ob sich ein Verfahren wirtschaftlich lohnt. Für die weitere Vertretung gilt dann das RVG oder eine Vergütungsvereinbarung.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Anfrage geht an Baurechtsanwältinnen und Baurechtsanwälte, die in Frankfurt am Main tätig sind und Kapazität für neue Mandate haben. Sie erhalten eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag für die Erstberatung – vor Ort oder per Video. Bis Sie ein Mandat erteilen, entstehen keine Verpflichtungen. Halten Sie für das Erstgespräch Bauvertrag, Abnahmeprotokoll und Mängeldokumentation bereit, damit die Kanzlei Zuständigkeit und Erfolgsaussichten direkt einordnen kann.
Welches Gericht ist in Frankfurt am Main für meinen Baustreit zuständig?
Bei zivilrechtlichen Baustreitigkeiten entscheidet der Streitwert: Bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht Frankfurt am Main in der Gerichtsstraße 2 (§ 23 Nr. 1 GVG) – bei Bausachen wegen der hohen Werte der Regelfall. Berufungen verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zeil 42). Streitigkeiten um Baugenehmigungen oder Nachbarrechte nach öffentlichem Baurecht gehören vor das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Adalbertstraße 18), das auch für den Hochtaunuskreis, den Main-Kinzig-Kreis und den Main-Taunus-Kreis zuständig ist.
Welche Fristen muss ich im Baurecht unbedingt beachten?
Zentral ist die Abnahme nach § 640 BGB: Mit ihr beginnt die fünfjährige Verjährung der Mängelansprüche nach § 634a BGB. Ist die VOB/B vereinbart – bei gewerblichen Bauvorhaben in Frankfurt am Main verbreitet –, gelten über § 13 VOB/B teils kürzere Verjährungsfristen. Auch bei der Zahlung ist Tempo gefragt: § 16 VOB/B knüpft an die Schlusszahlung Ausschlusswirkungen, wenn Nachforderungen nicht rechtzeitig vorbehalten werden. Wer Mängel entdeckt, sollte sie deshalb umgehend anwaltlich rügen lassen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung einen Baustreit in Frankfurt am Main?
Das hängt vom Tarif ab: Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten rund um Neubau, Umbau und Baufinanzierung ausdrücklich aus; manche Anbieter versichern Baurisiken nur über Zusatzbausteine. Prüfen Sie Ihre Police vor der Beauftragung – die Kanzlei stellt auf Wunsch eine Deckungsanfrage. Besteht kein Versicherungsschutz und reicht das Einkommen nicht aus, kommt für ein Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main Prozesskostenhilfe in Betracht, die beim Gericht beantragt wird.
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