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Verkehrsrecht in Frankfurt am Main

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Verkehrsrecht — was Sie wissen sollten

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Verkehrsrecht in Frankfurt am Main trifft Menschen meist ohne Vorwarnung: ein Auffahrunfall im Berufsverkehr, ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsmessung im Stadtgebiet, Streit mit der gegnerischen Kfz-Haftpflicht über Reparaturkosten oder die Ankündigung eines Fahrverbots. In einer Stadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern und entsprechend dichtem Verkehr sind das Alltagsfälle – für die Betroffenen geht es dabei um Geld, um Punkte und häufig um die berufliche Mobilität.

Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Verfahren ab. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gelangt über die Bußgeldstelle an das Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main; dort werden auch Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verhandelt. Zivile Schadensersatzklagen nach einem Unfall im Frankfurter Stadtgebiet gehören seit dem 1. Januar 2026 bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ebenfalls an das Amtsgericht, darüber an das Landgericht Frankfurt am Main (§ 23 Nr. 1 GVG).

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeitet die Stränge parallel: die Halterhaftung nach § 7 StVG, die den Fahrzeughalter auch ohne eigenes Verschulden einstehen lässt, Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 823 BGB sowie die strafrechtliche Seite mit § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr), an die sich nach § 69 StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis anschließen kann. Die Fristen sind kurz: zwei Wochen für den Einspruch, drei Monate Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren.

Der nächste Schritt ist die unverbindliche Anfrage über das Formular auf dieser Seite. Schildern Sie Datum, Unfallort oder Tatvorwurf im Frankfurter Stadtgebiet und das Zustelldatum eines Bescheids – so kann eine Verkehrsrechtsanwältin oder ein Verkehrsrechtsanwalt mit Erfahrung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main die Dringlichkeit sofort einschätzen.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Anwaltskosten im Verkehrsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Zivilverfahren – etwa beim Unfallschaden – bestimmt der Gegenstandswert die Gebühr: Je höher der geforderte Schadensersatz, desto höher die Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr. Im Bußgeld- und Strafverfahren gelten dagegen Rahmengebühren nach Teil 4 und 5 des Vergütungsverzeichnisses, die sich an Umfang und Schwierigkeit orientieren. Hinzu kommen bei Klagen vor dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main die Gerichtskosten nach dem GKG.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbrauchergesetzlich gedeckelt auf höchstens 250 Euro netto (§ 34 RVG)
Vertretung im Bußgeldverfahren gegenüber der BußgeldstelleGrund- und Verfahrensgebühr als Rahmengebühren (Teil 5 VV RVG), zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Unfallschaden außergerichtlich gegenüber der Kfz-HaftpflichtGeschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert (Nr. 2300 VV RVG), zzgl. Auslagenpauschale
Zivilklage vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (bis 10.000 Euro Streitwert)Verfahrens- und Terminsgebühr nach Gegenstandswert, dazu Gerichtskosten nach GKG
Strafverfahren wegen § 315c oder § 316 StGB vor dem AmtsgerichtRahmengebühren Teil 4 VV RVG, häufig ergänzt durch Vergütungsvereinbarung

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main; in Bußgeld- und Strafsachen deckt sie allerdings nur die Beratung, nicht die Vertretung. Für Zivilklagen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, im Strafverfahren stattdessen die Bestellung als Pflichtverteidigung. Besteht ein Verkehrsrechtsschutz, übernimmt dieser bei Fahrlässigkeitsvorwürfen üblicherweise Anwalts- und Gerichtskosten abzüglich Selbstbeteiligung. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten als Teil des Schadens.

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Häufige Fragen

FAQ zu Verkehrsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Verkehrsrechtsanwalt in Frankfurt am Main?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 250 Euro netto begrenzt; viele Kanzleien in Frankfurt am Main liegen darunter oder rechnen das Honorar bei einer anschließenden Beauftragung an. Was Sie konkret zahlen, wird vor dem Gespräch besprochen. Besteht ein Verkehrsrechtsschutz, wird zuvor die Deckungszusage eingeholt. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten regelmäßig als Teil des Schadens.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Schilderung geht an eine Verkehrsrechtsanwältin oder einen Verkehrsrechtsanwalt, die oder der regelmäßig vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main tätig ist. Dort wird zuerst geprüft, ob eine Frist läuft – etwa die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid. Anschließend melden sich die Kanzleien mit einer ersten Einschätzung, dem Terminvorschlag für die Erstberatung und einer Angabe zu den Kosten. Erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung; die Anfrage selbst verpflichtet zu nichts.
Welche Fristen muss ich im Verkehrsrecht in Frankfurt am Main beachten?
Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch bei der Bußgeldstelle – danach wird er rechtskräftig. Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren beträgt zunächst drei Monate, wird aber durch behördliche Maßnahmen unterbrochen. Ein Strafbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main ist ebenfalls binnen zwei Wochen angreifbar. Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB verjähren dagegen regelmäßig erst nach drei Jahren zum Jahresende.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung das Verkehrsrechtsmandat?
Ein Verkehrsrechtsschutz deckt üblicherweise die Verteidigung im Bußgeldverfahren, die Durchsetzung von Unfallschäden und Strafverfahren bei Fahrlässigkeitsvorwürfen, etwa nach § 315c StGB – bei vorsätzlichen Taten entfällt die Deckung, wenn es zur Verurteilung kommt. Die Kanzlei holt die Deckungszusage vor der Beauftragung ein. Ohne Versicherung können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragen oder für eine Zivilklage Prozesskostenhilfe.
Welches Gericht ist in Frankfurt am Main zuständig und wie läuft das Verfahren?
Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen verhandelt das Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. Nach dem Einspruch gibt die Bußgeldstelle die Akte dorthin ab; viele Verfahren enden ohne Hauptverhandlung. Zivile Unfallklagen liegen seit dem 1. Januar 2026 bis 10.000 Euro Streitwert beim Amtsgericht, darüber beim Landgericht Frankfurt am Main (§ 23 Nr. 1 GVG). Bei Trunkenheitsfahrten kann das Strafgericht zusätzlich die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen.
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