Verkehrsrecht in Frankfurt am Main
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Verkehrsrecht — was Sie wissen sollten
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Verkehrsrecht in Frankfurt am Main trifft Menschen meist ohne Vorwarnung: ein Auffahrunfall im Berufsverkehr, ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsmessung im Stadtgebiet, Streit mit der gegnerischen Kfz-Haftpflicht über Reparaturkosten oder die Ankündigung eines Fahrverbots. In einer Stadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern und entsprechend dichtem Verkehr sind das Alltagsfälle – für die Betroffenen geht es dabei um Geld, um Punkte und häufig um die berufliche Mobilität.
Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Verfahren ab. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gelangt über die Bußgeldstelle an das Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main; dort werden auch Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verhandelt. Zivile Schadensersatzklagen nach einem Unfall im Frankfurter Stadtgebiet gehören seit dem 1. Januar 2026 bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ebenfalls an das Amtsgericht, darüber an das Landgericht Frankfurt am Main (§ 23 Nr. 1 GVG).
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeitet die Stränge parallel: die Halterhaftung nach § 7 StVG, die den Fahrzeughalter auch ohne eigenes Verschulden einstehen lässt, Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 823 BGB sowie die strafrechtliche Seite mit § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr), an die sich nach § 69 StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis anschließen kann. Die Fristen sind kurz: zwei Wochen für den Einspruch, drei Monate Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren.
Der nächste Schritt ist die unverbindliche Anfrage über das Formular auf dieser Seite. Schildern Sie Datum, Unfallort oder Tatvorwurf im Frankfurter Stadtgebiet und das Zustelldatum eines Bescheids – so kann eine Verkehrsrechtsanwältin oder ein Verkehrsrechtsanwalt mit Erfahrung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main die Dringlichkeit sofort einschätzen.
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Verkehrsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
- Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltskosten im Verkehrsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Zivilverfahren – etwa beim Unfallschaden – bestimmt der Gegenstandswert die Gebühr: Je höher der geforderte Schadensersatz, desto höher die Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr. Im Bußgeld- und Strafverfahren gelten dagegen Rahmengebühren nach Teil 4 und 5 des Vergütungsverzeichnisses, die sich an Umfang und Schwierigkeit orientieren. Hinzu kommen bei Klagen vor dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main die Gerichtskosten nach dem GKG.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher | gesetzlich gedeckelt auf höchstens 250 Euro netto (§ 34 RVG) |
| Vertretung im Bußgeldverfahren gegenüber der Bußgeldstelle | Grund- und Verfahrensgebühr als Rahmengebühren (Teil 5 VV RVG), zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer |
| Unfallschaden außergerichtlich gegenüber der Kfz-Haftpflicht | Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert (Nr. 2300 VV RVG), zzgl. Auslagenpauschale |
| Zivilklage vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (bis 10.000 Euro Streitwert) | Verfahrens- und Terminsgebühr nach Gegenstandswert, dazu Gerichtskosten nach GKG |
| Strafverfahren wegen § 315c oder § 316 StGB vor dem Amtsgericht | Rahmengebühren Teil 4 VV RVG, häufig ergänzt durch Vergütungsvereinbarung |
Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main; in Bußgeld- und Strafsachen deckt sie allerdings nur die Beratung, nicht die Vertretung. Für Zivilklagen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, im Strafverfahren stattdessen die Bestellung als Pflichtverteidigung. Besteht ein Verkehrsrechtsschutz, übernimmt dieser bei Fahrlässigkeitsvorwürfen üblicherweise Anwalts- und Gerichtskosten abzüglich Selbstbeteiligung. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten als Teil des Schadens.
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FAQ zu Verkehrsrecht
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