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Zivilrecht — was Sie wissen sollten

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Ein geplatzter Autokauf, eine Handwerkerrechnung über Leistungen, die nie fertig wurden, ein Nachbar, dessen Bauarbeiten auf Ihr Grundstück übergreifen: zivilrechtliche Streitigkeiten in Frankfurt am Main entstehen selten angekündigt. In einer Stadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern, in der Bank- und Finanzdienstleister, Messegeschäft und internationale Vertragspartner dicht beieinanderliegen, treffen häufig Verträge aufeinander, deren Wert deutlich über dem liegt, was Betroffene zunächst vermuten. Genau dieser Streitwert entscheidet, wo Ihr Fall verhandelt wird.

Für Ansprüche bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht Frankfurt am Main in der Gerichtsstraße 2 zuständig, darüber das Landgericht Frankfurt am Main an derselben Adresse — seit dem 1.1.2026 gilt diese Grenze nach § 23 Nr. 1 GVG. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO), Sie können sich dort also nicht selbst vertreten. Berufungen gegen Landgerichtsurteile führt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main an der Zeil 42. Hessen leistet sich mit diesem Oberlandesgericht einen Standort, der bundesweit viele wirtschaftsrechtlich geprägte Zivilverfahren bearbeitet — ein Grund, warum Frankfurter Kanzleien oft auf Vertrags- und Schadensersatzrecht spezialisiert sind.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Zivilrecht — praktisch meist mit Schwerpunkt Bau-, Miet-, Handels- oder Verkehrsrecht — ordnet zunächst Ihre Anspruchsgrundlage ein: § 433 BGB verpflichtet die Verkäuferin oder den Verkäufer zur mangelfreien Übergabe, § 437 BGB gibt Ihnen bei Mängeln Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, § 280 BGB greift bei Pflichtverletzungen aus einem Vertrag und § 823 BGB bei Schäden ohne Vertragsbeziehung.

Der nächste Schritt ist praktisch: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite mit Datum, Gegenseite und ungefährem Wert. Weil die regelmäßige Verjährung nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre zum Jahresende läuft, lohnt sich diese Einordnung vor Jahresende besonders.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltskosten im Zivilrecht richten sich nach dem Vergütungsverzeichnis des RVG und dort nach dem Gegenstandswert — also dem wirtschaftlichen Wert Ihres Anspruchs. Je höher dieser Wert, desto höher die Gebühr; die Abrechnung folgt der Gebührentabelle in der seit Juni 2025 geltenden Fassung. Alternativ vereinbaren viele Frankfurter Kanzleien für die Erstberatung eine eigene Pauschale oder rechnen nach Stundensatz ab. Ein Erfolgshonorar ist nach § 4a RVG nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und im Zivilrecht nicht der Regelfall.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung Verbraucher (gesetzliche Obergrenze, § 34 Abs. 1 RVG)max. 190 Euro zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 Euro Gegenstandswertrund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale
Typischer Streitwert Kauf- und Nachbarstreit (Amtsgericht Frankfurt am Main)500 bis 10.000 Euro Streitwert
Typischer Streitwert Schadensersatz- und Vertragsklage (Landgericht Frankfurt am Main)über 10.000 bis 50.000 Euro Streitwert
Verlorener erstinstanzlicher Prozess bei 5.000 Euro Streitwert (inkl. Gerichtskosten und gegnerischem Anwalt)2.500 bis 3.000 Euro

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe und für das Verfahren Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main; maßgeblich sind Einkommen, Wohnkosten und Unterhaltspflichten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsbaustein, holt die Kanzlei vorab die Deckungszusage ein. Denken Sie an das Kostenrisiko nach § 91 ZPO: Die unterlegene Partei trägt auch die Kosten der Gegenseite.

Vorbereitung

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Häufige Fragen

FAQ zu Zivilrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Zivilrechtsanwältin oder einem Zivilrechtsanwalt in Frankfurt am Main?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung nach § 34 Abs. 1 RVG auf höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Viele Frankfurter Kanzleien vereinbaren stattdessen eine eigene Pauschale oder einen Stundensatz — fragen Sie das vor dem Termin ab. Reicht Ihr Einkommen dafür nicht, können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragen. In der Erstberatung sollten Sie Anspruchsgrundlage, Beweislage, laufende Fristen und den voraussichtlichen Streitwert klären, weil dieser über Zuständigkeit und alle weiteren Gebühren entscheidet.
Was passiert, nachdem ich das Formular auf dieser Seite abgeschickt habe?
Ihre Falldarstellung geht an Kanzleien in Frankfurt am Main, die im Zivilrecht arbeiten. Es meldet sich eine Anwältin oder ein Anwalt, klärt den Sachverhalt, den ungefähren Streitwert und ob eine Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB oder § 438 BGB drängt. Danach folgt die Erstberatung, in der Sie eine Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Kosten erhalten. Erst wenn Sie Vollmacht und Mandatsvereinbarung unterschreiben, wird das Mandat aktiv — vorher entstehen über die Erstberatungsgebühr hinaus keine Kosten.
Welches Gericht in Frankfurt am Main ist für meinen Zivilstreit zuständig?
Das richtet sich nach dem Streitwert: Bis 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber das Landgericht Frankfurt am Main — beide in der Gerichtsstraße 2. Diese Wertgrenze gilt nach § 23 Nr. 1 GVG seit dem 1.1.2026; früher lag sie bei 5.000 Euro. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang nach § 78 ZPO, Sie brauchen dort also zwingend anwaltliche Vertretung. Gegen erstinstanzliche Landgerichtsurteile geht die Berufung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main an der Zeil 42.
Welche Fristen sollte ich im Zivilrecht besonders im Blick behalten?
Die regelmäßige Verjährung beträgt nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon erfahren haben — Ansprüche aus 2023 verjähren also zum Jahresende 2026. Kürzer ist es im Kaufrecht: Mängelrechte nach § 437 BGB verjähren gemäß § 438 BGB regelmäßig zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Hinzu kommen selbst gesetzte Fristen zur Nacherfüllung, die vor Rücktritt oder Minderung meist erfolglos abgelaufen sein müssen.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe schon bei einem kleinen Streitwert?
Häufig ja, aber es ist eine Rechenaufgabe. Bei 5.000 Euro Gegenstandswert kostet die außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale — oft genügt schon dieses Schreiben. Ein verlorener Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main summiert sich bei diesem Wert mit Gerichtskosten und gegnerischem Anwalt dagegen schnell auf 2.500 bis 3.000 Euro, da die unterlegene Partei nach § 91 ZPO alles trägt. Bei unbestrittenen Geldforderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren die günstigere Alternative.
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