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Versicherungsrecht — was Sie wissen sollten

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Die Wohngebäudeversicherung kürzt nach einem Leitungswasserschaden, die Kaskoversicherung verweigert die Regulierung, oder der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente wird abgelehnt: Solche Schreiben landen täglich in Frankfurter Briefkästen. Mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Frankfurt am Main die größte Stadt Hessens und zugleich der Finanzplatz, an dem zahlreiche Versicherer, Rückversicherer und Assekuradeure ihren Sitz haben. Für Versicherte hat das einen praktischen Nebeneffekt: Die Gegenseite sitzt häufig in derselben Stadt, in der auch geklagt werden kann.

Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen sind Zivilsachen und gehören damit vor die ordentlichen Gerichte. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber das Landgericht Frankfurt am Main (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung); beide sind in der Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, untergebracht. Berufungen gegen landgerichtliche Urteile verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42. Bei einer Berufsunfähigkeitsklage liegt der Streitwert wegen des 3,5-fachen Jahresbetrags (§ 9 ZPO) fast immer im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts, wo Anwaltszwang gilt.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die Stellschrauben, an denen Ablehnungen regelmäßig scheitern. Stützt sich der Versicherer auf eine Anzeigepflichtverletzung bei den Gesundheits- oder Risikofragen (§ 19 VVG), muss er Rücktritt oder Kündigung binnen eines Monats ab Kenntnis erklären (§ 21 VVG) – danach ist dieser Einwand verbraucht. Bei grober Fahrlässigkeit ist zudem nur eine anteilige Kürzung nach dem Quotenmodell zulässig (§ 28 Abs. 2, § 81 Abs. 2 VVG); eine pauschale vollständige Leistungsverweigerung ist damit häufig angreifbar.

Der nächste Schritt ist überschaubar: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite und legen Sie das Ablehnungsschreiben mit Datum bereit. Anwältinnen und Anwälte aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet melden sich zur Ersteinschätzung – auch dazu, ob die Leistung nach § 14 VVG längst fällig ist.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Anwaltsgebühren im Versicherungsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Maßstab ist der Gegenstands- beziehungsweise Streitwert, also das, was Sie vom Versicherer fordern. Bei Kasko-, Hausrat- und Wohngebäudeschäden liegt er meist zwischen 3.000 und 15.000 Euro; bei einer Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro monatlich zuzüglich Beitragsbefreiung sind über den 3,5-fachen Jahresbetrag (§ 9 ZPO) schnell mehr als 70.000 Euro erreicht.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer
Außergerichtliche Vertretung, Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeschaden (3.000–15.000 €)Geschäftsgebühr nach RVG, gestaffelt nach Gegenstandswert
Gerichtsverfahren erste Instanz, Streitwert 10.000 €rund 3.000–3.500 € (Anwalts- und Gerichtskosten zusammen)
Berufsunfähigkeitsklage, Streitwert über 70.000 € (§ 9 ZPO)entsprechend höher, da Gebühren mit dem Streitwert steigen
Beschwerde beim Versicherungsombudsmann bis 100.000 € Beschwerdewertfür Versicherte kostenfrei

Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beantragen Sie beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO beim Prozessgericht – also beim Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie im Vertrags-Rechtsschutz häufig Anwalts- und Gerichtskosten; die Deckungszusage holt die Kanzlei in der Regel selbst ein. Ein Erfolgshonorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig und keine übliche Abrechnungsform.

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Häufige Fragen

FAQ zu Versicherungsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Viele Frankfurter Kanzleien rechnen diesen Betrag an, wenn Sie anschließend das Mandat erteilen. Für das Gespräch sollten Sie Versicherungsschein, Bedingungen und das Ablehnungsschreiben mitbringen. Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Vertrags-Rechtsschutz, übernimmt sie die Beratung häufig ohnehin.
Was passiert, nachdem ich die Anfrage über das Formular abgeschickt habe?
Ihre Angaben gehen an Anwältinnen und Anwälte für Versicherungsrecht aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet. In der Regel folgt eine kurze Rückmeldung mit Terminvorschlag und der Bitte um Versicherungsschein, Bedingungen und Ablehnungsschreiben. Im Erstgespräch wird geklärt, ob sich der Versicherer auf § 19 VVG oder eine Obliegenheitsverletzung stützt, ob die Monatsfrist des § 21 VVG gewahrt ist und welcher Streitwert zu erwarten ist. Erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Streit mit dem Versicherer?
Auseinandersetzungen um Leistungen aus einem Versicherungsvertrag fallen regelmäßig unter den Vertrags-Rechtsschutz. Die Kanzlei stellt die Deckungsanfrage meist selbst und legt Ablehnungsschreiben sowie Streitwert dar. Wichtig sind Wartezeit und Selbstbeteiligung. Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, ist das ein eigenständiger Streit, der je nach Wert vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main oder dem Landgericht Frankfurt am Main geführt wird. Ohne Rechtsschutz kommt bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO in Betracht.
Welche Fristen sind im Versicherungsrecht besonders wichtig?
Zwei Fristen entscheiden häufig über den Ausgang. Der Versicherer muss Rücktritt oder Kündigung wegen einer Anzeigepflichtverletzung binnen eines Monats ab Kenntnis erklären (§ 21 VVG); danach ist dieser Einwand ausgeschlossen. Ihre eigenen Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Hinzu kommen vertragliche Melde- und Mitwirkungsobliegenheiten. Wichtig ist außerdem § 14 VVG: Die Leistung wird fällig, sobald die Erhebungen abgeschlossen sind – eine verschleppte Prüfung müssen Sie nicht hinnehmen.
Welches Gericht in Frankfurt am Main entscheidet über meinen Fall und wie läuft das Verfahren ab?
Versicherungsstreitigkeiten sind Zivilsachen. Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber das Landgericht Frankfurt am Main (§ 23 Nr. 1 GVG); beide sitzen in der Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, Berufungen verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42. Nach Klageeinreichung folgen Klageerwiderung, oft ein medizinisches oder technisches Sachverständigengutachten und eine mündliche Verhandlung. Bei Berufsunfähigkeit richtet sich der Streitwert nach § 9 ZPO.
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