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Zivilrecht in Dresden

Ein bezahlter Gebrauchtwagen hat einen verschwiegenen Unfallschaden, eine Handwerkerrechnung listet nie erbrachte Leistungen, die Kaution kommt nach dem Auszug nicht zurück oder ein Verkehrsunfall bleibt unreguliert: Zivilrecht in Dresden umfasst die alltäglichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Vermietern, Handwerksbetrieben und Händlern. Mit rund 566.222 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Dresden die zweitgrößte Stadt Sachsens — entsprechend viele Kauf-, Werk- und Dienstverträge werden hier täglich geschlossen, und entsprechend häufig endet ein solcher Vertrag vor Gericht.

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Zivilrecht — was Sie wissen sollten

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Welches Dresdner Gericht entscheidet, hängt am Streitwert. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Amtsgericht Dresden (Roßbachstraße 6) für zivilrechtliche Forderungen bis 10.000 Euro zuständig, darüber das Landgericht Dresden (Lothringer Straße 1) — so bestimmt es § 23 Nr. 1 GVG, der die sachliche Zuständigkeit nach der Höhe des Streitwerts aufteilt. Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang: Nach § 78 ZPO können Sie sich dort nicht selbst vertreten. Über Berufungen gegen Urteile des Landgerichts entscheidet das Oberlandesgericht Dresden am Schloßplatz 1.

Zivilrecht ist dabei kein einheitliches Spezialgebiet. Ob Sie Schadensersatz aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB verlangen, eine Pflichtverletzung aus einem Vertrag nach § 280 BGB geltend machen, Mängelrechte aus einem Kaufvertrag nach §§ 433, 437 BGB durchsetzen, Schmerzensgeld nach § 253 BGB fordern oder eine fortdauernde Störung Ihres Eigentums nach § 1004 BGB abwehren wollen: Jede Konstellation hat eigene Voraussetzungen, Fristen und Beweisregeln. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Zivilrecht mit Schwerpunkt in Ihrem Bereich ordnet den Fall ein, bevor Kosten entstehen.

Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite. Ihre Angaben gehen an Kanzleien, die zivilrechtliche Mandate in Dresden und im Bezirk des Landgerichts Dresden bearbeiten. Sie bekommen eine erste Einschätzung und eine Auskunft zu den voraussichtlichen Kosten, bevor Sie ein Mandat erteilen.

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Zivilrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Anspruch einordnen: Vertrag, Delikt oder Eigentumsstörung?

Klären Sie zuerst, worauf Ihr Anspruch beruht. Aus einem Kaufvertrag folgen Mängelrechte nach §§ 433, 437 BGB, aus einer schlechten Werkleistung ein Anspruch wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB, aus einem Unfall oder einer Beschädigung ein Anspruch nach § 823 BGB. Wehren Sie überhängende Äste, Lärm oder Wasserzulauf vom Nachbargrundstück ab, greift § 1004 BGB. Diese Einordnung entscheidet über Beweislast und Frist — und damit darüber, wie eilig Ihr Fall ist.

2

Unterlagen sammeln: Vertrag, Rechnung, Mängelrüge, Fotos

Bringen Sie zur Erstberatung alles mit, was den Ablauf belegt: Vertrag oder Bestellbestätigung, Rechnung und Zahlungsnachweis, Übergabeprotokoll, sämtliche E-Mails und Nachrichten mit der Gegenseite, Ihre Mängelrüge samt Fristsetzung und datierte Fotos des Schadens. Bei Verkehrsunfällen kommen Unfallbericht, Polizeiaktenzeichen und Sachverständigengutachten hinzu. Je vollständiger die Chronologie, desto weniger Zeit geht in der Beratung für Rekonstruktion verloren — und desto belastbarer wird die Erfolgsprognose für ein Verfahren am Amtsgericht Dresden.

3

Fristen prüfen: Verjährung nach §§ 195, 199 und § 438 BGB

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Für kaufrechtliche Mängelrechte gelten abweichend zwei Jahre ab Ablieferung der Sache (§ 438 BGB). Wer zu spät zum Landgericht Dresden geht, verliert einen an sich begründeten Anspruch allein am Kalender. Prüfen Sie das Datum deshalb, bevor Sie weiterverhandeln — Verhandlungen allein stoppen die Frist nicht zuverlässig.

4

Erstberatung in Dresden vereinbaren und Kostenrahmen klären

Vereinbaren Sie die Erstberatung und sprechen Sie das Honorar an, bevor die Beratung beginnt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG); viele Dresdner Kanzleien vereinbaren stattdessen eine eigene Pauschale. Lassen Sie sich zugleich den Gegenstandswert Ihres Falls beziffern — daran hängen alle weiteren Gebühren. Klären Sie außerdem, ob eine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilen muss.

5

Mandat erteilen: Vollmacht, Mängelrüge, Mahnverfahren

Mit der Vollmacht kann Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Gegenseite anschreiben, eine Frist zur Nacherfüllung setzen und erst danach Rücktritt oder Minderung erklären — im Kaufrecht hat die Nacherfüllung Vorrang. Geht es um eine unbestrittene Geldforderung, ist das gerichtliche Mahnverfahren oft schneller und günstiger als eine Klage. Viele Streitigkeiten enden hier, ohne dass das Amtsgericht Dresden je eine Akte anlegt. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert.

6

Klage vor dem Amts- oder Landgericht Dresden

Bleibt die Gegenseite hart, folgt die Klage — bis 10.000 Euro Streitwert beim Amtsgericht Dresden, darüber beim Landgericht Dresden mit Anwaltszwang. Nach Klageeinreichung und Zahlung des Gerichtskostenvorschusses erhält die Gegenseite Gelegenheit zur Erwiderung, danach folgen mündliche Verhandlung und gegebenenfalls Beweisaufnahme. Wer unterliegt, trägt die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Gegen Urteile des Landgerichts Dresden führt der Weg in die Berufung zum Oberlandesgericht Dresden.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden
  • Landgericht Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden, Schloßplatz 1, 01067 Dresden

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.

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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltskosten im Zivilrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Maßgeblich ist der Gegenstands- oder Streitwert, also der wirtschaftliche Wert Ihrer Forderung. Aus diesem Wert ergibt sich über die RVG-Gebührentabelle eine Grundgebühr, die je nach Tätigkeit mit einem Faktor multipliziert wird — außergerichtlich üblicherweise mit 1,3. Bei einem Kaufvertragsstreit über 4.000 Euro fallen deshalb deutlich niedrigere Gebühren an als bei einer Schadensersatzklage über 30.000 Euro vor dem Landgericht Dresden.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher ohne Vergütungsvereinbarung (§ 34 Abs. 1 RVG)höchstens 190 Euro zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, 5.000 Euro Gegenstandswert (1,3-Geschäftsgebühr)rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale
Verlorener erstinstanzlicher Prozess, 5.000 Euro Streitwert (inkl. Gerichtskosten und Gegneranwalt)rund 2.500-3.000 Euro
Typischer Streitwert Kauf- und Nachbarstreit (Amtsgericht Dresden)500-10.000 Euro
Typischer Streitwert Schadensersatz- und Vertragsklage (Landgericht Dresden)über 10.000 bis 50.000 Euro

Wer die Kosten nicht tragen kann, hat zwei Wege: Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung, zu beantragen beim Amtsgericht Dresden, und Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren, die das Amtsgericht oder Landgericht Dresden nach Prüfung von Einkommen und Erfolgsaussichten bewilligt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holt die Kanzlei in der Regel zuerst die Deckungszusage ein. Beachten Sie: Die unterlegene Partei trägt nach § 91 ZPO auch die Kosten der Gegenseite — deshalb gehört eine ehrliche Erfolgsprognose in jede Erstberatung.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Zeitleiste des Falls: Notieren Sie Vertragsschluss, Lieferung oder Leistung, erste Beanstandung und jede Reaktion der Gegenseite mit Datum. Diese Chronologie entscheidet über den Verjährungsbeginn nach §§ 195, 199 BGB.
  • Vertragsunterlagen vollständig: Vertrag, Auftragsbestätigung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnung und Zahlungsbeleg gehören zusammen. Ohne Vertragstext lässt sich nicht beurteilen, ob § 433 BGB oder Werkvertragsrecht gilt.
  • Schriftverkehr sichern: E-Mails, WhatsApp-Verläufe und Briefe im Original aufbewahren und chronologisch ausdrucken. Mündliche Zusagen sind vor dem Amtsgericht Dresden nur schwer zu beweisen.
  • Mängelrüge mit Fristsetzung: Prüfen Sie, ob Sie den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. Ohne diesen Schritt scheitern Rücktritt und Minderung nach § 437 BGB oft schon formal.
  • Streitwert grob schätzen: Beziffern Sie Ihre Forderung. Ab 10.000 Euro landet der Fall beim Landgericht Dresden, wo nach § 78 ZPO Anwaltszwang herrscht — das verändert Ablauf und Kostenrahmen.
  • Schaden dokumentieren: Datierte Fotos, Kostenvoranschläge und Sachverständigengutachten stützen Ansprüche nach § 823 BGB. Bei Personenschäden sind Atteste und Behandlungsberichte für ein Schmerzensgeld nach § 253 BGB unverzichtbar.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Suchen Sie Police und Versicherungsnummer heraus und klären Sie, ob der Baustein Vertrags- und Schadensersatzrecht enthalten ist und wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ausfällt.
  • Gegenseite genau benennen: Notieren Sie Firmierung, Rechtsform und ladungsfähige Anschrift. Eine Klage vor dem Landgericht Dresden gegen den falschen Beklagten kostet Zeit und Gerichtskosten.
  • Einkommensnachweise bereithalten: Wenn Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen wollen, brauchen Sie Nachweise über Einkommen, Miete und Unterhaltspflichten — der Antrag auf Beratungshilfe läuft über das Amtsgericht Dresden.
  • Ihr Ziel festlegen: Wollen Sie Geld, Rückabwicklung, Reparatur oder Unterlassung nach § 1004 BGB? Das Ziel bestimmt Anspruchsgrundlage und Verfahrensweg.
Häufige Fragen

FAQ zu Zivilrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Zivilrecht in Dresden?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung darf sie höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten (§ 34 Abs. 1 RVG). Viele Dresdner Kanzleien vereinbaren stattdessen eine eigene Pauschale, die sie vorab nennen. Fragen Sie deshalb beim ersten Kontakt konkret nach dem Betrag und danach, ob die Gebühr später auf ein Mandat angerechnet wird. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie beim Amtsgericht Dresden Beratungshilfe beantragen; dann zahlen Sie nur eine geringe Eigenbeteiligung.
Was passiert, nachdem ich das Anfrageformular abgeschickt habe?
Ihre Falldarstellung geht an Kanzleien, die zivilrechtliche Mandate in Dresden und im Bezirk des Landgerichts Dresden bearbeiten. Eine Kanzlei meldet sich bei Ihnen, klärt kurz den Sachverhalt und prüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Danach vereinbaren Sie einen Termin für die Erstberatung und besprechen das Honorar. Erst wenn Sie eine Vollmacht unterschreiben, entsteht ein Mandat — vorher entstehen Ihnen über die vereinbarte Beratungsgebühr hinaus keine Kosten. Halten Sie Vertrag, Schriftverkehr und Fristnotizen für dieses Gespräch bereit.
Welches Gericht in Dresden ist für meinen Zivilprozess zuständig?
Das hängt am Streitwert. Seit dem 1. Januar 2026 entscheidet das Amtsgericht Dresden in der Roßbachstraße 6 über zivilrechtliche Forderungen bis 10.000 Euro. Liegt Ihr Streitwert darüber, ist das Landgericht Dresden in der Lothringer Straße 1 zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG). Vor dem Landgericht müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen, eine eigene Prozessführung ist dort ausgeschlossen (§ 78 ZPO). Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Dresden verhandelt das Oberlandesgericht Dresden am Schloßplatz 1.
Welche Fristen muss ich im Zivilrecht unbedingt beachten?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Ein Anspruch aus dem Jahr 2026 verjährt danach in der Regel zum 31. Dezember 2029. Kürzer ist es im Kaufrecht: Mängelrechte verjähren zwei Jahre ab Ablieferung der Sache (§ 438 BGB). Wer diese Daten verstreichen lässt, verliert den Anspruch auch dann, wenn er inhaltlich berechtigt wäre — eine Klage beim Amtsgericht Dresden hilft dann nicht mehr.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe schon bei einem kleinen Streitwert?
Oft ja, aber nicht immer als Klage. Bei Forderungen unter 10.000 Euro ist das Amtsgericht Dresden zuständig, und ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung klärt viele Fälle, ohne dass ein Verfahren beginnt. Geht es um eine unbestrittene Geldforderung, ist zudem das gerichtliche Mahnverfahren meist günstiger als eine Klage. Rechnen Sie gegen: Bei 5.000 Euro Streitwert summiert sich ein verlorener erstinstanzlicher Prozess mit Gerichtskosten und gegnerischem Anwalt auf rund 2.500 bis 3.000 Euro, weil die unterlegene Partei nach § 91 ZPO alles trägt.
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Wohin darf die Antwort gehen?

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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