Mietrecht in Frankfurt am Main
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Mietrecht — was Sie wissen sollten
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Mietrecht in Frankfurt am Main wird meist dann akut, wenn Post im Briefkasten liegt: eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, eine Betriebskostenabrechnung mit hoher Nachforderung oder ein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In einer Stadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem als angespannt eingestuften Wohnungsmarkt steht dabei viel auf dem Spiel, denn eine verlorene Wohnung lässt sich hier selten kurzfristig gleichwertig ersetzen. Wer eine Mietrechtsanwältin oder einen Mietrechtsanwalt einschaltet, sollte das früh tun, weil das Mietrecht durchgehend mit kurzen Reaktionsfristen arbeitet.
Für Streit um Wohnraum entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main), und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwerts: Wohnraummietsachen sind dem Amtsgericht nach § 23 Nr. 2a GVG ausdrücklich zugewiesen. Gegen ein Urteil führt die Berufung zum Landgericht Frankfurt am Main am selben Standort. Anders liegt es bei Gewerberaum in den Frankfurter Büro- und Ladenlagen: Dort entscheidet bis 10.000 Euro Streitwert das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung).
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht prüft zuerst, welche Norm den Fall trägt: § 535 BGB verpflichtet die Vermieterseite, die Wohnung in gebrauchstauglichem Zustand zu erhalten, § 543 BGB regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 573 BGB verlangt für die ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse. Bei Geld geht es um § 556 BGB für die Betriebskosten und um § 558 BGB für Mieterhöhungen, die in Frankfurt am Main am städtischen Mietspiegel gemessen werden und wegen des angespannten Wohnungsmarkts der hessischen Kappungsgrenzen-Verordnung unterliegen.
Der nächste Schritt ist die Anfrage über das Formular auf dieser Seite: Sie schildern Ihren Fall in wenigen Sätzen, nennen die laufende Frist und erhalten Rückmeldung von einer Mietrechtskanzlei in Frankfurt am Main, die den Sachverhalt einordnet und den Handlungsbedarf benennt.
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Mietrecht — die ersten Schritte
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- Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
- Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstandswert. Bei Streit über den Bestand des Mietverhältnisses ist das nach § 41 Abs. 2 GKG der Jahresbetrag der Nettomiete, bei einer Betriebskostennachforderung der streitige Betrag. Aus diesem Wert ergeben sich die gesetzlichen Gebührensätze; nur die Beratung wird häufig über eine Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Ein Erfolgshonorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO und § 4a RVG nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und im Mietrecht nicht der Regelfall.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher | gesetzlich gedeckelt auf höchstens 190 Euro netto (§ 34 RVG) |
| Außergerichtliches Schreiben, etwa Widerspruch gegen eine Mieterhöhung | 1,3-Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert (Nr. 2300 VV RVG) zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer |
| Klage oder Verteidigung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main | 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) und 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) zzgl. Gerichtskosten |
| Vergleich im Gerichtstermin | zusätzlich 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) |
| Kündigungs- oder Räumungsstreit | Berechnungsgrundlage ist der Jahresbetrag der Nettomiete (§ 41 Abs. 2 GKG) |
Wer die Kosten nicht aufbringen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main; für die Beratung bleibt dann ein Eigenanteil von 15 Euro. Für das gerichtliche Verfahren kommt Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO in Betracht, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsbaustein, holt die Kanzlei die Deckungszusage ein; im gewonnenen Prozess trägt zudem die unterlegene Partei die Kosten nach § 91 ZPO.
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FAQ zu Mietrecht
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