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Mietrecht in Frankfurt am Main

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Mietrecht — was Sie wissen sollten

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Mietrecht in Frankfurt am Main wird meist dann akut, wenn Post im Briefkasten liegt: eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, eine Betriebskostenabrechnung mit hoher Nachforderung oder ein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In einer Stadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem als angespannt eingestuften Wohnungsmarkt steht dabei viel auf dem Spiel, denn eine verlorene Wohnung lässt sich hier selten kurzfristig gleichwertig ersetzen. Wer eine Mietrechtsanwältin oder einen Mietrechtsanwalt einschaltet, sollte das früh tun, weil das Mietrecht durchgehend mit kurzen Reaktionsfristen arbeitet.

Für Streit um Wohnraum entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main), und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwerts: Wohnraummietsachen sind dem Amtsgericht nach § 23 Nr. 2a GVG ausdrücklich zugewiesen. Gegen ein Urteil führt die Berufung zum Landgericht Frankfurt am Main am selben Standort. Anders liegt es bei Gewerberaum in den Frankfurter Büro- und Ladenlagen: Dort entscheidet bis 10.000 Euro Streitwert das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung).

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht prüft zuerst, welche Norm den Fall trägt: § 535 BGB verpflichtet die Vermieterseite, die Wohnung in gebrauchstauglichem Zustand zu erhalten, § 543 BGB regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 573 BGB verlangt für die ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse. Bei Geld geht es um § 556 BGB für die Betriebskosten und um § 558 BGB für Mieterhöhungen, die in Frankfurt am Main am städtischen Mietspiegel gemessen werden und wegen des angespannten Wohnungsmarkts der hessischen Kappungsgrenzen-Verordnung unterliegen.

Der nächste Schritt ist die Anfrage über das Formular auf dieser Seite: Sie schildern Ihren Fall in wenigen Sätzen, nennen die laufende Frist und erhalten Rückmeldung von einer Mietrechtskanzlei in Frankfurt am Main, die den Sachverhalt einordnet und den Handlungsbedarf benennt.

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  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Die Vergütung folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstandswert. Bei Streit über den Bestand des Mietverhältnisses ist das nach § 41 Abs. 2 GKG der Jahresbetrag der Nettomiete, bei einer Betriebskostennachforderung der streitige Betrag. Aus diesem Wert ergeben sich die gesetzlichen Gebührensätze; nur die Beratung wird häufig über eine Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Ein Erfolgshonorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO und § 4a RVG nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und im Mietrecht nicht der Regelfall.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbrauchergesetzlich gedeckelt auf höchstens 190 Euro netto (§ 34 RVG)
Außergerichtliches Schreiben, etwa Widerspruch gegen eine Mieterhöhung1,3-Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert (Nr. 2300 VV RVG) zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer
Klage oder Verteidigung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) und 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) zzgl. Gerichtskosten
Vergleich im Gerichtsterminzusätzlich 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG)
Kündigungs- oder RäumungsstreitBerechnungsgrundlage ist der Jahresbetrag der Nettomiete (§ 41 Abs. 2 GKG)

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main; für die Beratung bleibt dann ein Eigenanteil von 15 Euro. Für das gerichtliche Verfahren kommt Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO in Betracht, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsbaustein, holt die Kanzlei die Deckungszusage ein; im gewonnenen Prozess trägt zudem die unterlegene Partei die Kosten nach § 91 ZPO.

Vorbereitung

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Häufige Fragen

FAQ zu Mietrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Mietrechtsanwältin oder einem Mietrechtsanwalt in Frankfurt am Main?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro netto begrenzt; viele Kanzleien vereinbaren einen niedrigeren Pauschalbetrag. Wird daraus ein Mandat, rechnet die Kanzlei anschließend nach dem Gegenstandswert ab und die Beratungsgebühr wird üblicherweise angerechnet. Wenn Ihr Einkommen dafür nicht reicht, stellen Sie einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht Frankfurt am Main; dann bleibt ein Eigenanteil von 15 Euro. Klären Sie die Kosten am besten schon im ersten Telefonat.
Was passiert, nachdem ich das Formular auf dieser Seite abgeschickt habe?
Ihre Schilderung geht an Mietrechtskanzleien in Frankfurt am Main, die den Fall übernehmen können. Sie erhalten Rückmeldung, meist telefonisch oder per E-Mail, und die Kanzlei prüft zuerst, ob ein Interessenkonflikt besteht. Danach besprechen Sie den Sachverhalt, reichen Mietvertrag, Kündigung oder Abrechnung nach und erteilen bei Beauftragung eine Vollmacht. Die laufende Frist wird sofort notiert. Nennen Sie deshalb im Formular unbedingt das Zugangsdatum des Schreibens, damit die Dringlichkeit erkennbar ist.
Welches Gericht entscheidet in Frankfurt am Main über Mietstreitigkeiten und wie läuft das Verfahren ab?
Für Wohnraum ist das Amtsgericht Frankfurt am Main in der Gerichtsstraße 2 zuständig, unabhängig vom Streitwert (§ 23 Nr. 2a GVG); der Gerichtsstand am Ort der Wohnung ist nach § 29a ZPO ausschließlich. Nach Klageschrift und Erwiderung folgt die mündliche Verhandlung, häufig mit einem Vergleichsvorschlag des Gerichts. Bei Mängeln kann ein Sachverständigengutachten hinzukommen. Gegen das Urteil führt die Berufung zum Landgericht Frankfurt am Main. Bei Gewerberaum entscheidet ab 10.000 Euro Streitwert direkt das Landgericht.
Welche Fristen muss ich im Mietrecht unbedingt einhalten?
Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB haben Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, über die Zustimmung zu entscheiden. Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung müssen Sie nach § 556 Abs. 3 BGB innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben, und die Vermieterseite muss innerhalb derselben Frist nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Der Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung nach § 573 BGB muss spätestens zwei Monate vor Vertragsende vorliegen. Bringen Sie das Datum daher zur Erstberatung mit.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung den Mietrechtsstreit in Frankfurt am Main?
Nur wenn der Vertrag den Baustein Miet- und Wohnungsrecht enthält; die reine Verkehrs- oder Berufsrechtsschutzpolice reicht nicht. Üblich ist außerdem eine vertragliche Wartezeit, sodass der Auslöser des Streits nach Vertragsbeginn liegen muss. Die Kanzlei holt vor dem ersten Schriftsatz die Deckungszusage ein und rechnet danach direkt mit dem Versicherer ab. Ohne Versicherung bleibt die Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO; gewinnen Sie den Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, trägt die Gegenseite die Kosten nach § 91 ZPO.
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