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Baurecht — was Sie wissen sollten

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Risse im Neubau, verweigerte Abnahme, Streit um Abschlagszahlungen oder ein Bauträger, der Mängel nicht beseitigt: Baustreitigkeiten gehören in Stuttgart mit seinen rund 633.484 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Alltag. Die dichte Bebauung und die vielen Hanggrundstücke im Stuttgarter Talkessel machen Bauvorhaben technisch anspruchsvoll – entsprechend häufig geht es um Gründungsmängel, Abdichtung und Nachträge, also um klassische Fragen des privaten Baurechts.

Für die Zuständigkeit gilt: Zivilrechtliche Baustreitigkeiten mit einem Streitwert über 10.000 Euro verhandelt das Landgericht Stuttgart (Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart); darunter sind die Amtsgerichte zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG). Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts führt die Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart (Olgastraße 2, 70182 Stuttgart). Geht es dagegen um eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg oder einen Nachbarwiderspruch, entscheidet das Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart), das für den gesamten Regierungsbezirk Stuttgart zuständig ist.

Ein Baurechtsanwalt in Stuttgart kennt beide Welten. Beim privaten Bauen regelt § 631 BGB den Werkvertrag und damit den Anspruch auf Werklohn, § 650a BGB den besonderen Bauvertrag. Bei Mängeln stehen Ihnen die Rechte aus § 634 BGB zu – von der Nacherfüllung über die Minderung bis zum Schadensersatz. Ist die VOB/B als Vertragsgrundlage vereinbart, was bei Verträgen mit Bauunternehmen üblich ist, gelten für Mängelansprüche die abweichenden Regeln des § 13 VOB/B.

Der nächste Schritt ist unkompliziert: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Baurecht in Stuttgart, die oder der Ihre Unterlagen prüft und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmt.

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Zuständige Gerichte

  • Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart
  • Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart zuständig für den Regierungsbezirk Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Die Vergütung einer Baurechtsanwältin oder eines Baurechtsanwalts richtet sich ohne abweichende Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert: bei Mängeln in der Regel die voraussichtlichen Beseitigungskosten, bei Zahlungsklagen die offene Forderung. Da Bausachen in Stuttgart häufig fünfstellige Werte erreichen und damit vor dem Landgericht Stuttgart landen, gilt dort Anwaltszwang – die folgenden Werte sind Orientierungsgrößen nach RVG-Systematik.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)bis 190 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 10.000 Euro1,3-Geschäftsgebühr, ca. 850–1.100 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Klageverfahren 1. Instanz, Streitwert 20.000 EuroVerfahrens- und Terminsgebühr zusammen ca. 2.100–2.600 Euro zzgl. Gerichtskosten
Selbständiges BeweisverfahrenGebühren nach Gegenstandswert zzgl. Vorschuss für den gerichtlichen Sachverständigen

Wer die Kosten nicht tragen kann, kann für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe und für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beantragen; die Anwältin oder der Anwalt hilft beim Antrag. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Baustreitigkeiten nur, wenn das Baurisiko nicht ausgeschlossen ist – eine Deckungszusage sollte daher vor Mandatserteilung eingeholt werden.

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Häufige Fragen

FAQ zu Baurecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Baurechtsanwalt in Stuttgart?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf sie höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer kosten, sofern nichts anderes vereinbart wird. Viele Stuttgarter Kanzleien nennen den Preis vorab oder bieten eine Ersteinschätzung zum Festbetrag an. Angesichts der Bausummen, um die es im Raum Stuttgart oft geht, ist das eine überschaubare Investition, um Erfolgsaussichten, Verjährung und Kostenrisiko realistisch einordnen zu lassen.
Was passiert nach meiner Anfrage über das Formular?
Ihre Anfrage wird an eine Anwältin oder einen Anwalt für Baurecht in Stuttgart weitergeleitet, die oder der zu Ihrem Anliegen passt – etwa Baumängel, Werklohnstreit oder ein Problem mit der Baugenehmigung. Sie werden in der Regel innerhalb weniger Werktage kontaktiert, um einen Termin für die Erstberatung zu vereinbaren. Halten Sie dafür Bauvertrag, Abnahmeprotokoll und Ihre Mängeldokumentation bereit. Eine Pflicht zur Mandatierung entsteht durch die Anfrage nicht.
Welches Gericht ist in Stuttgart für meinen Baustreit zuständig?
Das hängt von Art und Höhe des Streits ab. Private Baustreitigkeiten – etwa um Mängel oder Werklohn – gehören bei Streitwerten über 10.000 Euro vor das Landgericht Stuttgart in der Urbanstraße; darunter entscheiden die Amtsgerichte. Berufungen gegen Urteile des Landgerichts verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart. Streiten Sie über eine Baugenehmigung oder wehren Sie sich als Nachbarin oder Nachbar gegen ein Vorhaben, ist das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig, das den gesamten Regierungsbezirk Stuttgart abdeckt.
Welche Fristen muss ich im Baurecht beachten?
Die wichtigste Frist ist die Verjährung: Mängelansprüche am Bauwerk verjähren nach § 634a BGB in fünf Jahren ab der Abnahme. Ist die VOB/B vereinbart, gilt nach § 13 VOB/B regelmäßig eine kürzere Frist von vier Jahren, die durch eine schriftliche Mängelrüge verlängert werden kann. Im öffentlichen Baurecht laufen Rechtsbehelfsfristen gegen Bescheide oft nur einen Monat. Wer in Stuttgart einen älteren Bau- oder Kaufvertrag hat, sollte die Fristen deshalb umgehend anwaltlich prüfen lassen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung einen Baustreit in Stuttgart?
Häufig leider nicht ohne Weiteres: Viele Rechtsschutztarife schließen das sogenannte Baurisiko aus, also Streitigkeiten rund um Neubau, Umbau und Baufinanzierung. Ob Ihr Vertrag Baustreitigkeiten deckt, steht in den Versicherungsbedingungen; Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt stellt vor der Beauftragung eine Deckungsanfrage. Besteht kein Versicherungsschutz und fehlen die Mittel, kommt für ein Verfahren vor den Stuttgarter Gerichten Prozesskostenhilfe in Betracht – der Antrag wird zusammen mit der Klage vorbereitet.
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