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IT-Recht in Berlin

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Eine Abmahnung wegen unlizenzierter Produktfotos im Onlineshop, ein gescheitertes Softwareprojekt oder eine Datenpanne mit Meldepflicht: Wer in Berlin ein Problem im IT-Recht hat, braucht meist innerhalb weniger Tage eine belastbare Einschätzung. In der Stadt mit rund 3.913.644 Einwohnern und einer der größten Startup- und Agenturszenen Deutschlands treffen Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht besonders häufig Shopbetreiber, Softwareanbieter und Selbstständige. Wer fremde Inhalte ohne Lizenz nutzt, schuldet nach § 97 UrhG Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz – und wer von einer Datenpanne betroffen ist, kann umgekehrt nach Art. 82 DSGVO eigene Ansprüche geltend machen.

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IT-Recht — was Sie wissen sollten

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Die Zuständigkeit der Berliner Gerichte hängt vom Streitwert ab: Bis 10.000 € entscheidet das örtliche Amtsgericht – je nach Bezirk etwa das Amtsgericht Mitte, das Amtsgericht Charlottenburg oder das Amtsgericht Kreuzberg –, darüber das Landgericht Berlin II in der Littenstraße. Da Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht typischerweise Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € erreichen, landen viele Berliner IT-Rechtsstreitigkeiten direkt beim Landgericht Berlin II; Berufungen gehen zum Kammergericht, dem Oberlandesgericht des Landes Berlin. Für unbestrittene Forderungen aus IT-Projekten führt das Amtsgericht Wedding das Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht in Berlin kennt diese Zuständigkeiten und die Eigenheiten der Materie: den Schutz von Software als Sprachwerk nach § 69a UrhG, die Impressumspflicht nach § 5 DDG, die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB. Der nächste Schritt ist einfach zu gehen: Schildern Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite – mit Fristen, Gegenseite und vorhandenen Unterlagen –, damit eine passende Kanzlei die Übernahme des Mandats prüfen kann.

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Schritt für Schritt

IT-Recht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Abmahnung, Datenpanne oder Projektstreit einordnen

Klären Sie zuerst, welche Fallgruppe vorliegt: eine urheberrechtliche Abmahnung nach § 97 UrhG, ein Domainkonflikt über das Namensrecht des § 12 BGB, ein DSGVO-Vorfall oder ein Streit über ein IT-Projekt. Davon hängt in Berlin auch der Gerichtsweg ab – kleinere Zahlungsklagen gehören vor das Amtsgericht des Bezirks, während die typischen Unterlassungsstreitwerte von 10.000 bis 50.000 € vor das Landgericht Berlin II führen.

2

Unterlagen sichern: Abmahnschreiben, Verträge, Logfiles

Sichern Sie das Abmahnschreiben samt Umschlag, Verträge, AGB, Rechnungen, Screenshots und Server-Logs, bevor Inhalte offline gehen. Bei einer Datenpanne dokumentieren Sie Zeitpunkt und Umfang, denn die Meldung an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit muss binnen 72 Stunden erfolgen (Art. 33 DSGVO). Bei Domainstreitigkeiten kann ein DENIC-Dispute-Eintrag die Domain während des Verfahrens sichern.

3

Erstberatung: Fristen und Erfolgsaussichten prüfen lassen

Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist Fristen von 7 bis 14 Tagen – unterschreiben Sie nichts ungeprüft, oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der bessere Weg. In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Anspruchsgrundlage, Streitwert und Verjährung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist diese Beratung nach § 34 RVG auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt.

4

Vergütung festlegen: RVG-Gebühren oder Stundenhonorar

Bei der Abwehr einer Abmahnung rechnen viele Kanzleien nach dem RVG ab: Die 1,3-Geschäftsgebühr liegt bei 10.000 € Streitwert nach der seit Juni 2025 geltenden Tabelle bei rund 870 € netto einschließlich Auslagenpauschale. Für IT-Vertragsgestaltung – etwa Software-, SaaS- oder Projektverträge – sind in Berlin Stundenhonorare von 200 bis 350 € üblich. Lassen Sie sich die Vergütung vor Mandatserteilung schriftlich bestätigen.

5

Mandat erteilen und Reaktion gegenüber der Gegenseite abstimmen

Nach Vollmachtserteilung übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Abmahnkanzlei, Vertragspartner oder Aufsichtsbehörde. Sie entscheidet mit Ihnen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, verhandelt oder Klage erhoben wird. Zeitdruck besteht auch auf Angreiferseite: Wer im Wettbewerbsumfeld eine einstweilige Verfügung erwirken will, muss die regelmäßige Monatsfrist ab Kenntnis des Verstoßes wahren – auch vor den Berliner Gerichten.

6

Verfahren in Berlin: vom Mahnbescheid bis zum Kammergericht

Unstreitige Forderungen aus IT-Projekten lassen sich über das zentrale Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding titulieren. Streitige Verfahren laufen je nach Streitwert vor dem Amtsgericht des Bezirks oder dem Landgericht Berlin II; gegen dessen Urteile ist die Berufung zum Kammergericht möglich. Geht es um die Insolvenz eines IT-Dienstleisters oder Registereintragungen Ihrer GmbH, ist das Amtsgericht Charlottenburg als Register- und Insolvenzgericht für ganz Berlin zuständig.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltsvergütung im IT-Recht richtet sich außergerichtlich und gerichtlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dort nach dem Gegenstandswert: Je höher der wirtschaftliche Wert des Streits, desto höher die gesetzlichen Gebühren. Bei Unterlassungsansprüchen im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht sind Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € typisch, IT-Projektstreitigkeiten richten sich nach dem Auftragswert und erreichen oft fünf- bis sechsstellige Werte – dann ist in Berlin das Landgericht Berlin II erste Instanz. Für die Vertragsgestaltung wird stattdessen häufig ein Stundenhonorar vereinbart.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 € zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung bei 10.000 € Streitwert (1,3-Geschäftsgebühr inkl. Auslagenpauschale)rund 870 € netto
Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing-Abmahnung gegen Verbraucher (Gegenstandswert gedeckelt auf 1.000 €, § 97a Abs. 3 UrhG)rund 141 € netto (ca. 168 € brutto)
IT-Vertragsgestaltung (Software-, SaaS-, Projektverträge)200-350 € pro Stunde

Wer die Kosten nicht tragen kann, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung: Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe, für Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe – zuständig ist das jeweilige Berliner Amtsgericht, etwa das Amtsgericht Schöneberg oder das Amtsgericht Neukölln für die dortigen Bezirke. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt IT-rechtliche Streitigkeiten je nach Tarif; lassen Sie vor Mandatserteilung eine Deckungszusage einholen, viele Kanzleien erledigen das für Sie.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Fristen notieren: Tragen Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist (meist 7 bis 14 Tage) und das Zustelldatum zusammen – daran hängt der gesamte Zeitplan.
  • Nichts vorschnell unterschreiben: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet Sie jahrzehntelang; die Prüfung einer modifizierten Fassung gehört in anwaltliche Hände.
  • Beweise sichern: Screenshots mit Datum, Server-Logs, E-Mail-Verläufe und Backups aufbewahren, bevor Inhalte gelöscht oder verändert werden.
  • Verträge und AGB sammeln: Software-, Hosting-, Agentur- oder Projektverträge samt Anlagen und Änderungshistorie bereitlegen.
  • Impressum und Rechtstexte prüfen: Seit Mai 2024 gilt die Impressumspflicht nach § 5 DDG – ein fehlerhaftes Impressum ist ein häufiger Abmahngrund.
  • Bestellprozesse dokumentieren: Bei Shop-Streitigkeiten zählen die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB, etwa Bestellbestätigung und Korrekturmöglichkeiten.
  • DSGVO-Vorfall festhalten: Bei einer Datenpanne Umfang, Zeitpunkt und betroffene Daten dokumentieren – die 72-Stunden-Meldefrist an die Aufsichtsbehörde läuft ab Kenntnis.
  • Domain-Unterlagen bereithalten: Bei Domainkonflikten Registrierungsdaten und Nachweise zu Namens- oder Markenrechten (§ 12 BGB) zusammenstellen; ein DENIC-Dispute-Eintrag kann sinnvoll sein.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Selbstbeteiligung heraussuchen und klären, ob Urheber-, Vertrags- oder Internetrecht mitversichert ist.
  • Gegenseite und Ziel benennen: Notieren Sie, wer Ihnen gegenübersteht und was Sie erreichen wollen – Abwehr, Zahlung, Vertragsauflösung oder Weiternutzung der Domain.
Häufige Fragen

FAQ zu IT-Recht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt für IT-Recht in Berlin?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf sie höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten, viele Berliner Kanzleien bieten sie günstiger oder zum Pauschalpreis an. Für Unternehmen – etwa Startups oder Agenturen – gilt die Deckelung nicht; hier wird meist ein Stundenhonorar vereinbart, im IT-Vertragsbereich üblicherweise 200 bis 350 €. Fragen Sie vor dem Termin nach den Konditionen, dann gibt es beim Honorar keine Überraschung.
Was passiert nach meiner Anfrage über das Formular?
Ihre Anfrage geht an eine im IT-Recht tätige Kanzlei in Berlin, die zu Ihrem Anliegen passt. Diese meldet sich in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen, um den Sachverhalt kurz einzuordnen und einen Termin für die Erstberatung vorzuschlagen – telefonisch, per Video oder vor Ort. Erst wenn Sie danach ausdrücklich ein Mandat erteilen, entstehen Vertretungskosten. Nennen Sie in der Anfrage unbedingt laufende Fristen, etwa aus einer Abmahnung, damit die Kanzlei die Dringlichkeit richtig einschätzen kann.
Welche Fristen muss ich im IT-Recht unbedingt beachten?
Drei Fristen sind kritisch: Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist 7 bis 14 Tage – wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin II mit zusätzlichen Kosten. Bei Datenpannen muss die Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden erfolgen (Art. 33 DSGVO). Und wer selbst gegen einen Wettbewerbsverstoß per einstweiliger Verfügung vorgehen will, muss regelmäßig die Monatsfrist ab Kenntnis wahren. Je früher anwaltliche Hilfe einsteigt, desto mehr Optionen bleiben.
Welches Gericht ist in Berlin für meinen IT-Rechtsstreit zuständig?
Das hängt vom Streitwert und vom Bezirk ab: Zivilklagen bis 10.000 € gehören vor das örtliche Amtsgericht – etwa das Amtsgericht Mitte für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten oder das Amtsgericht Charlottenburg für Charlottenburg-Wilmersdorf. Darüber entscheidet das Landgericht Berlin II, vor dem wegen der typischen Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € viele Unterlassungsklagen landen; Berufungsinstanz ist das Kammergericht. Mahnverfahren laufen zentral über das Amtsgericht Wedding, Register- und Insolvenzsachen über das Amtsgericht Charlottenburg.
Brauche ich eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht – oder reicht eine allgemeine Kanzlei?
Der Titel „Fachanwältin/Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ setzt nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Fälle voraus. Das lohnt sich vor allem bei komplexen Themen: Softwareschutz nach § 69a UrhG, Datenschutzhaftung nach Art. 82 DSGVO oder gescheiterte IT-Projekte mit sechsstelligen Auftragswerten. Bei einer einfachen Filesharing-Abmahnung, deren Gegenstandswert für die Abmahnkosten ohnehin auf 1.000 € gedeckelt ist, kann auch eine im Urheberrecht erfahrene Kanzlei ohne Fachanwaltstitel genügen. Entscheidend ist nachweisbare Erfahrung mit Ihrer Fallgruppe – in Berlin ist die Auswahl groß.
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Freiwillig – mit Nummer meldet sich die Kanzlei meist noch am selben Tag. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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