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Erbrecht in Berlin

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 06.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Tritt in Berlin ein Erbfall ein, geht das Vermögen der verstorbenen Person mit dem Tod als Ganzes auf die Erben über – die Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. In einer Stadt mit rund 3,9 Millionen Einwohnern gehören dazu oft Eigentumswohnungen, Bankkonten und laufende Mietverhältnisse. Erste Anlaufstelle ist das Nachlassgericht: Das ist in Berlin das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat – etwa das Amtsgericht Schöneberg für Steglitz, Zehlendorf und Friedenau oder das Amtsgericht Mitte für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten.

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Ratgeber

Erbrecht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.

Kommt es zum Streit – etwa um den Pflichtteil, den § 2303 BGB Abkömmlingen und Ehegatten als Mindestbeteiligung sichert, Eltern und entferntere Abkömmlinge nur, soweit sie nicht durch einen näher berechtigten Abkömmling ausgeschlossen sind (§ 2309 BGB), oder um Entscheidungen in einer Erbengemeinschaft, die nach § 2038 BGB den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet –, entscheiden die Zivilgerichte: bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro die Berliner Amtsgerichte, darüber das Landgericht Berlin II in der Littenstraße.

Gegen Urteile der Amtsgerichte führt die Berufung zum Landgericht Berlin II (§ 72 GVG), gegen Urteile des Landgerichts zum Kammergericht, das für das Land Berlin die Funktion des Oberlandesgerichts erfüllt (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG).

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht hilft vor allem dort, wo Fristen und Formfragen über viel Geld entscheiden: Die Erbausschlagung ist nach § 1944 BGB grundsätzlich nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund möglich, binnen sechs Monaten nur, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB), ein privates Testament muss nach § 2247 Abs. 1 BGB eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein, und bei Zweifeln an der Testierfähigkeit nach § 2229 BGB geht es häufig um ärztliche Unterlagen und Beweisfragen. Gerade bei Berliner Nachlässen mit Immobilien lohnt sich eine frühe rechtliche Einordnung.

Der nächste Schritt ist einfach: Beschreiben Sie Ihren Erbfall über das Anfrageformular auf dieser Seite. Weiter unten finden Sie Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht aus Berlin mit Anschrift und Telefonnummer.

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Schritt für Schritt

Erbrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Erbfall einordnen: Erbschein, Pflichtteil oder Ausschlagung?

Klären Sie zuerst, worum es geht: Brauchen Sie einen Erbschein für Bank und Grundbuch, wollen Sie Ihren Pflichtteil nach § 2303 BGB geltend machen oder ein überschuldetes Erbe ausschlagen? Für die Ausschlagung gilt die Sechs-Wochen-Frist des § 1944 BGB; sie beginnt mit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung, bei testamentarischer Berufung nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht (§ 1944 Abs. 2 BGB), und beträgt sechs Monate, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB) – zuständig ist das Berliner Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zur Zeit des Erbfalls ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG), etwa das Amtsgericht Neukölln oder Spandau.

2

Sterbeurkunde, Testament und Nachlassunterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge und Versicherungsunterlagen. Ein handschriftliches Testament müssen Sie unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern – in Berlin beim Amtsgericht des Wohnbezirks, zum Beispiel dem Amtsgericht Kreuzberg für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain. Notieren Sie außerdem, welche Angehörigen als Erben oder Pflichtteilsberechtigte in Betracht kommen.

3

Erstberatung bei einer Erbrechtskanzlei in Berlin nutzen

In der Erstberatung ordnet die Anwältin oder der Anwalt Ihre Erbenstellung ein, prüft Fristen und bewertet die Erfolgsaussichten. Bringen Sie konkrete Fragen mit: Wer gehört zur Erbengemeinschaft nach § 2038 BGB? Ist das Testament wirksam, oder bestehen Zweifel an der Testierfähigkeit nach § 2229 BGB? Bei einem Berliner Nachlass mit Immobilie gehört auch deren Wert auf den Tisch.

4

Kosten nach Nachlasswert klären (RVG)

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert – bei Erbsachen meist dem Wert des Nachlasses oder des Pflichtteilsanspruchs. Lassen Sie sich vor der Beauftragung erläutern, welche Gebühren für außergerichtliche Vertretung oder ein Gerichtsverfahren anfallen, und ob eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll ist.

5

Mandat erteilen und Vollmacht unterschreiben

Mit Vollmacht und Mandatsvereinbarung übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Miterben, Banken und dem Nachlassgericht. Sie fordert Auskünfte zum Nachlass an, beziffert Pflichtteilsansprüche und verhandelt über eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Für unstreitige Geldforderungen kommt auch ein Mahnverfahren in Betracht – dafür ist das Amtsgericht Wedding als zentrales Mahngericht zuständig, wenn der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand in Berlin oder Brandenburg hat (§ 689 Abs. 2, 3 ZPO).

6

Erbscheinsverfahren oder Klage vor den Berliner Gerichten

Lässt sich keine Einigung erzielen, beantragt Ihre Kanzlei den Erbschein beim Nachlassgericht oder erhebt Klage: bis 10.000 Euro Streitwert vor dem Amtsgericht, darüber vor dem Landgericht Berlin II. Gegen Urteile des Amtsgerichts führt die Berufung zum Landgericht Berlin II (§ 72 GVG), gegen Urteile des Landgerichts zum Kammergericht als Berliner Oberlandesgericht (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Bei überschuldetem Nachlass kann eine Nachlassinsolvenz sinnvoll sein – Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet ist das Amtsgericht Charlottenburg.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Maßgeblich ist der Gegenstandswert, im Erbrecht also meist der Wert des Nachlasses, des Erbteils oder des Pflichtteilsanspruchs. Bei den oft immobiliengeprägten Berliner Nachlässen fällt der Gegenstandswert entsprechend höher aus – umso wichtiger ist es, die Gebühren vor der Beauftragung zu besprechen. Für die Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deckelt § 34 RVG die Gebühr.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucher, § 34 RVG)max. 190 Euro zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 10.000 Euro (1,3 Geschäftsgebühr)ca. 800–900 Euro zzgl. Auslagen und USt.
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 50.000 Euro (1,3 Geschäftsgebühr)ca. 1.700–1.900 Euro zzgl. Auslagen und USt.
Klageverfahren erster Instanz, Streitwert 25.000 Euro (Verfahrens- und Terminsgebühr)ca. 2.300–2.600 Euro zzgl. Gerichtskosten und USt.

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht des eigenen Wohnbezirks – in Berlin etwa beim Amtsgericht Lichtenberg oder Köpenick – und für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Erbrecht je nach Tarif häufig nur Beratungsleistungen; lassen Sie die Deckung vor Mandatserteilung anfragen.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Sterbeurkunde: Sie ist Grundlage für fast jeden Schritt – vom Erbscheinsantrag bis zur Kontoauflösung. Mehrere Ausfertigungen beim Standesamt anfordern.
  • Testament oder Erbvertrag: Prüfen Sie, ob ein Testament existiert und ob es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist (§ 2247 Abs. 1 BGB). Aufgefundene Testamente gehören zum Nachlassgericht, in Berlin zum Amtsgericht des letzten Wohnbezirks.
  • Frist für die Ausschlagung: Notieren Sie den Tag, an dem Sie von Erbfall und Berufungsgrund erfahren haben – ab dann laufen die sechs Wochen des § 1944 BGB; bei einem Testament beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe durch das Nachlassgericht (§ 1944 Abs. 2 BGB), sechs Monate beträgt sie nur, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB).
  • Nachlassverzeichnis: Listen Sie Konten, Wertpapiere, Immobilien mit Grundbuchdaten und Hausrat auf. Bei Berliner Immobilien hilft ein aktueller Grundbuchauszug.
  • Schulden der verstorbenen Person: Kredite, Mietrückstände und offene Rechnungen zusammenstellen – sie entscheiden mit, ob eine Ausschlagung oder Nachlassinsolvenz beim Amtsgericht Charlottenburg in Betracht kommt.
  • Familienverhältnisse: Skizzieren Sie den Stammbaum mit allen Kindern, Ehegatten und weiteren Verwandten – wichtig für Erbquoten und Pflichtteilsrechte nach § 2303 BGB.
  • Kontakt zu Miterben: Namen und Adressen der übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft (§ 2038 BGB) sowie den Stand bisheriger Gespräche festhalten.
  • Hinweise zur Testierfähigkeit: Bei Demenz oder schwerer Erkrankung der verstorbenen Person Arztkontakte und Pflegeunterlagen notieren – relevant für § 2229 BGB.
  • Rechtsschutzversicherung: Police mitbringen und prüfen lassen; viele Tarife decken im Erbrecht nur die Beratung, nicht den Prozess.
  • Ihr Ziel: Überlegen Sie vorab, ob Sie eine Einigung mit den Miterben, den Verkauf einer Immobilie oder eine gerichtliche Klärung anstreben.
Häufige Fragen

FAQ zu Erbrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Wie viele Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht gibt es in Berlin?
Im Verzeichnis von anwaltvergleich.de stehen 41 Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht in Berlin und Umgebung (bis 25 km), Stand 04.10.2026.
Wie viele davon sind Fachanwältinnen oder Fachanwälte für Erbrecht?
40 der 41 Einträge (98 %) führen laut Kanzlei-Website den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht.
In wie vielen Kanzleien arbeiten sie?
Die 41 Einträge verteilen sich auf 40 Kanzleien.
Was kostet die Erstberatung bei einem Erbrechtsanwalt in Berlin?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, solange keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde. In der Erstberatung werden Ihre Erbenstellung, laufende Fristen wie die sechswöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB und die Erfolgsaussichten geklärt, bevor größere Kosten entstehen. Fragen Sie beim Termin ausdrücklich, welche Gebühren bei einer Mandatserteilung folgen würden.
Welche Fristen muss ich im Berliner Erbrecht beachten?
Die wichtigste Frist ist die Erbausschlagung: sechs Wochen ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund (§ 1944 Abs. 1 und 2 BGB); bei Berufung durch Testament beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht, und sie beträgt sechs Monate, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Erklärung muss formgerecht beim Nachlassgericht eingehen – in Berlin beim Amtsgericht des letzten Wohnbezirks der verstorbenen Person, etwa dem Amtsgericht Pankow oder Neukölln –, und zwar zur Niederschrift des Gerichts oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); auch die öffentlich beglaubigte Erklärung muss innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingehen; die Ausschlagung kann zudem beim Nachlassgericht am eigenen gewöhnlichen Aufenthalt erklärt werden (§ 344 Abs. 7 FamFG). Pflichtteilsansprüche nach § 2303 BGB verjähren regelmäßig in drei Jahren; die Frist beginnt nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB erst mit dem Schluss des Jahres, in dem die berechtigte Person vom Erbfall und von der beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Wer eine Frist zu verpassen droht, sollte umgehend anwaltliche Hilfe einholen.
Welches Gericht ist in Berlin für meinen Erbfall zuständig?
Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat – zum Beispiel das Amtsgericht Schöneberg für Steglitz und Zehlendorf, das Amtsgericht Charlottenburg für Charlottenburg-Wilmersdorf oder das Amtsgericht Spandau für den gesamten Bezirk Spandau. Dort laufen Erbscheinsverfahren, Testamentseröffnung und Ausschlagung. Streitige Erbklagen gehen bis 10.000 Euro Streitwert an das Amtsgericht, darüber an das Landgericht Berlin II; Berufungsgericht gegen Urteile des Amtsgerichts ist das Landgericht Berlin II (§ 72 GVG), gegen Urteile des Landgerichts das Kammergericht als Oberlandesgericht Berlins (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG).
Brauche ich eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht?
Den Titel „Fachanwältin/Fachanwalt für Erbrecht“ verleiht die Rechtsanwaltskammer nur nach nachgewiesenen besonderen Kenntnissen und praktischen Fällen im Erbrecht. Bei einfachen Fragen – etwa zur Form eines handschriftlichen Testaments nach § 2247 BGB – genügt oft eine allgemein tätige Anwältin oder ein Anwalt mit erbrechtlichem Schwerpunkt. Bei Berliner Nachlässen mit Immobilien, zerstrittenen Erbengemeinschaften nach § 2038 BGB oder Zweifeln an der Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) ist die Fachanwaltsqualifikation ein sinnvolles Auswahlkriterium.
Unsere Anwälte

Anwälte für Erbrecht in Berlin und Umgebung

anwaltvergleich.de zeigt Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht in Ihrer Nähe.

41 Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht in Berlin und Umgebung (bis 25 km), davon 40 Fachanwälte (98 %), 40 Kanzleien. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Reihenfolge: Kanzleien mit gebuchtem Profil stehen oben und sind als „Anzeige“ gekennzeichnet, danach entscheidet die Nähe zum Ort. Darunter folgen Basisprofile.

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Weitere Anwälte für Erbrecht in Berlin und Umgebung

Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt.

  • Öffentliche Quellen

    Modesta Bauschke

    Fachanwältin für Erbrecht

    Baseler Str. 77, 12205 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Carola Büning

    Fachanwältin für Familienrecht +1

    Schloßstraße 26, 12163 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Kathrin Busche

    Fachanwältin für Familienrecht +1

    Buddeplatz 1, 13507 Berlin

    Rechtsanwälte Busche

  • Öffentliche Quellen

    Gerrit Ellinghaus

    Fachanwalt für Erbrecht

    Breite Straße 82, 16727 Velten

    Ellinghaus

  • Öffentliche Quellen

    Caroline Ertl

    Fachanwältin für Erbrecht

    Wackenbergstraße 95, 13156 Berlin

    HAMBERGER | Rechtsanwälte PartmbB

  • Öffentliche Quellen

    Jan Geisler

    Fachanwalt für Erbrecht

    Wackenbergstraße 95, 13156 Berlin

    HAMBERGER | Rechtsanwälte PartmbB

  • Öffentliche Quellen

    Mario Frank

    Fachanwalt für Erbrecht +1

    Bayerische Straße 31, 10707 Berlin

    Kanzlei Dr. Frank Rechtsanwalts-GmbH

  • Öffentliche Quellen

    Martin Gutsche

    Fachanwalt für Steuerrecht +1

    Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Ralf Hamberger

    Fachanwalt für Erbrecht

    Großbeerenstraße 169, 12277 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Nicolé Kampa

    Fachanwältin für Erbrecht

    Littenstraße 108, 10179 Berlin

    Erbrechtskanzlei Dr. Nicolé Kampa

  • Öffentliche Quellen

    Michael Katsch

    Fachanwalt für Erbrecht +1

    Hönower Str. 7-9, 12623 Berlin

    Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch

  • Öffentliche Quellen

    Georg Kleine

    Fachanwalt für Erbrecht +1

    Blumberger Damm 158, 12685 Berlin

    Kleine & Kollegen Fachanwaltskanzlei

  • Öffentliche Quellen

    Yvonne Kloth-Janke

    Fachanwältin für Erbrecht

    Möllendorffstraße 3, 10367 Berlin

    Janke & Kloth, Partnerschaft von Rechtsanwälten

  • Öffentliche Quellen

    Gerald Knebel

    Fachanwalt für Erbrecht

    Johannisthaler Chaussee 333, 12351 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Dietmar Kurze

    Fachanwalt für Erbrecht

    Kurfürstendamm 96, 10709 Berlin

    KÄRGEL DE MAIZIÈRE & PARTNER Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Florian Lahrmann

    Fachanwalt für Familienrecht +1

    Prenzlauer Allee 36 G, 10405 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Sybille Meier

    Fachanwältin für Erbrecht +1

    Uhlandstraße 161, 10719 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Stephan Meyer

    Fachanwalt für Erbrecht

    Schlüterstr. 51, 10629 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Marcus Mollnau

    Fachanwalt für Erbrecht

    Bayerischer Platz 1, 10779 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Frank Müller-Rath

    Fachanwalt für Erbrecht +1

    Giesebrechtstraße 7, 10629 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Claudia Neumann

    Fachanwältin für Erbrecht

    Albrechtstraße 12, 12167 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Sybill Offergeld

    Fachanwältin für Erbrecht +1

    Tucholskystraße 18, 10117 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Daniel Reinke

    Fachanwalt für Steuerrecht +1

    Meinekestraße 7, 10719 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Stephan Rißmann

    Fachanwalt für Erbrecht

    Pariser Platz 4a, 10117 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Grit Sänger

    Fachanwältin für Familienrecht +1

    Treskowallee 112, 10318 Berlin

  • Öffentliche Quellen

    Ansgar Sander

    Fachanwalt für Erbrecht

    Kranzer Straße 6/7, 14199 Berlin

    Sander . Rechtsanwälte und Notar

  • Öffentliche Quellen

    Axel Sawal

    Fachanwalt für Erbrecht

    Joachimsthaler Straße 24, 10719 Berlin

    SAWAL.SCHÜLLER.HANKE Notare. Rechtsanwälte. Fachanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Ulrich Schellenberg

    Fachanwalt für Erbrecht

    Kurfürstendamm 42, 10719 Berlin

    Be:Right Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

  • Öffentliche Quellen

    Heike Schroelkamp

    Fachanwältin für Erbrecht

    Berliner Straße 105, 13507 Berlin

    Rechtsanwältin Heike Schroelkamp / Rechtsanwaltskanzlei Schroelkamp

  • Öffentliche Quellen

    Katja Schüler

    Fachanwältin für Erbrecht

    Friedrichstr. 95, 10117 Berlin

    Höpken & Partner Rechtsanwälte mbB

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