Erbrecht in Hamburg
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Erbrecht — was Sie wissen sollten
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Wer in Hamburg einen Erbfall regeln muss, steht oft unter Zeitdruck und vor erheblichen Werten. In dem Stadtstaat mit rund 1.845.229 Einwohnerinnen und Einwohnern treffen hohe Immobilienpreise und hanseatische Familienvermögen auf das Erbrecht: Mit dem Erbfall geht der gesamte Nachlass nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über – samt Wohnung, Reederei-Anteilen oder Geschäftsguthaben. Genau deshalb suchen viele eine Erbrechtsanwältin oder einen Erbrechtsanwalt in Hamburg, sobald Testament, Pflichtteil oder eine Erbengemeinschaft im Raum stehen.
Eine örtliche Zuständigkeit gibt es auch im Stadtstaat: Anders als in Flächenländern bündelt Hamburg seine Nachlassangelegenheiten innerhalb des Stadtgebiets, ohne umliegende Landkreise. Wichtig ist vor allem die Frist – eine Erbausschlagung muss binnen sechs Wochen nach § 1944 BGB erklärt werden, etwa wenn überschuldete Nachlässe drohen.
Die hohen Hamburger Nachlasswerte erhöhen zugleich die Pflichtteilsansprüche: Abkömmlinge und Ehegatten haben nach § 2303 BGB Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht kennt die Bewertung von Hamburger Immobilien und Unternehmensbeteiligungen und vermeidet teure Fehler bei Auslandsbezügen, wie sie in der Hafenstadt häufig vorkommen.
Der nächste Schritt ist einfach: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten Rückmeldung von einer auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg, die Ihre Unterlagen sichtet, Fristen prüft und die Erstberatung mit Ihnen abstimmt.
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Erbrecht — die ersten Schritte
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Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In dieser Stadt gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Hamburg-Mitte
- Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Altona
- Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Barmbek
- Spohrstraße 6, 22083 Hamburg zuständig für Barmbek, Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Dulsberg, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Steilshoop, Volksdorf, Wellingsbüttel und Wohldorf-Ohlstedt
- Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
- Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg zuständig für den Bezirk Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg-Blankenese
- Dormienstraße 7, 22587 Hamburg zuständig für die Ortsteile Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Osdorf und Nienstedten
- Amtsgericht Hamburg-Harburg
- Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg St. Georg
- Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
- Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg zuständig für neben Wandsbek die Ortsteile Rahlstedt, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal und Eilbek
- Landgericht Hamburg
- Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
- Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg zuständig für Hamburg — das Hanseatische Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltskosten im Erbrecht folgen in der Regel dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert dessen, worum gestritten oder beraten wird. In Hamburg liegt dieser durch die hohen Immobilien- und Unternehmenswerte häufig über dem Bundesschnitt, was die Gebühren entsprechend erhöht. Eine erste Verbraucherberatung ist gesetzlich gedeckelt.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | bis 190 € netto |
| Außergerichtliche Tätigkeit, Wert 25.000 € | ca. 1.140 € (1,3 Geschäftsgebühr) |
| Außergerichtliche Tätigkeit, Wert 50.000 € | ca. 1.660 € (1,3 Geschäftsgebühr) |
| Außergerichtliche Tätigkeit, Wert 100.000 € | ca. 2.150 € (1,3 Geschäftsgebühr) |
| Gerichtliches Verfahren | zusätzlich Verfahrens- und Terminsgebühr nach RVG |
Alle Werte verstehen sich zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer und folgen dem RVG-Vergütungsverzeichnis. Wer die Kosten nicht tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung oder Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie vorab, ob erbrechtliche Streitigkeiten eingeschlossen sind – häufig ist nur eine Erstberatung abgedeckt.
Checkliste: Was Sie brauchen
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FAQ zu Erbrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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