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Erbrecht in Dresden

Wer in Dresden erbt, steht oft unter Zeitdruck: Das Nachlassgericht ist beim Amtsgericht Dresden in der Roßbachstraße 6 angesiedelt, dort werden Testamente eröffnet, Erbscheine beantragt und Ausschlagungen zur Niederschrift erklärt. Typische Anlässe für ein Mandat sind ein umstrittenes handschriftliches Testament, ein überschuldeter Nachlass oder eine Erbengemeinschaft, die sich über eine Immobilie in Striesen oder Pieschen nicht einigt. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen im Todeszeitpunkt als Ganzes auf die Erbinnen und Erben über — samt Schulden.

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Erbrecht — was Sie wissen sollten

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Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Bei rund 566.222 Einwohnerinnen und Einwohnern deckt das Amtsgericht Dresden einen großen Nachlassbestand ab. Streitige Erbsachen — etwa Pflichtteilsklagen oder Erbenfeststellung — landen bei einem Streitwert über 10.000 Euro vor dem Landgericht Dresden in der Lothringer Straße 1 (§ 23 Nr. 1 GVG), darunter beim Amtsgericht. Berufungen und Beschwerden in Nachlasssachen entscheidet das Oberlandesgericht Dresden am Schloßplatz 1, das zugleich für ganz Sachsen zuständig ist.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht hat nachgewiesene Praxis in Pflichtteilsberechnung, Nachlassbewertung und Testamentsauslegung. Das zahlt sich besonders bei sächsischen Besonderheiten aus: Viele Dresdner Nachlässe enthalten Grundstücke mit ungeklärter Rechtslage aus DDR-Zeiten oder restituierte Immobilien, deren Bewertung für den Pflichtteil nach § 2303 BGB gesondert ermittelt werden muss.

Der nächste Schritt: Sachverhalt kurz schildern, Fristen nennen, Anfrage über das Formular absenden. Erbrechtsanwältinnen und Erbrechtsanwälte aus Dresden melden sich mit einem Terminvorschlag für die Erstberatung.

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Schritt für Schritt

Erbrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Sterbefall und Nachlasslage beim Amtsgericht Dresden einordnen

Klären Sie zuerst, ob ein Testament vorliegt und ob es beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Dresden hinterlegt oder bereits eröffnet wurde. Prüfen Sie, ob Sie gesetzliche Erbin, testamentarisch bedacht oder pflichtteilsberechtigt sind. Entscheidend ist außerdem, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist — davon hängt ab, ob Annahme, Ausschlagung oder Nachlassverwaltung der richtige Weg ist.

2

Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung nach § 1944 BGB im Blick behalten

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund erklärt werden (§ 1944 BGB) — zur Niederschrift beim Amtsgericht Dresden oder notariell beglaubigt. Lebte die verstorbene Person im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Wer die Frist verstreichen lässt, haftet grundsätzlich auch für Nachlassschulden. Melden Sie diese Frist in der Anfrage ausdrücklich, damit ein kurzfristiger Termin organisiert wird.

3

Sterbeurkunde, Testament und Vermögensübersicht zusammenstellen

Für die Erstberatung brauchen Sie Sterbeurkunde, Personenstandsnachweise zur Verwandtschaft, das Testament oder den Erbvertrag samt Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts Dresden, Grundbuchauszüge Dresdner Immobilien, Kontoauszüge, Depot- und Versicherungsunterlagen sowie Belege zu Schenkungen der letzten zehn Jahre. Letztere sind für Pflichtteilsergänzungsansprüche entscheidend. Eine einfache Aufstellung von Aktiva und Passiva spart Beratungszeit.

4

Erstberatung: Erbquote, Pflichtteil und Erfolgsaussichten klären

Im Erstgespräch ordnet die Erbrechtsanwältin oder der Erbrechtsanwalt Ihre Position ein: gesetzliche Erbquote, Wirksamkeit des Testaments nach § 2229 BGB bei Zweifeln an der Testierfähigkeit, Höhe des Pflichtteils als Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Besprochen werden auch Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegen die Erben sowie die Frage, ob ein Erbschein beim Nachlassgericht überhaupt nötig ist.

5

Gegenstandswert festlegen und Vergütungsvereinbarung unterschreiben

Im Erbrecht bemisst sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert — beim Pflichtteil nach der Forderungshöhe, bei der Erbauseinandersetzung nach dem Wert des Nachlassanteils. Nachlassimmobilien in Dresden treiben diesen Wert schnell nach oben. Vor Mandatserteilung erhalten Sie eine Kosteneinschätzung nach RVG oder ein Stundenhonorar in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Klären Sie hier auch Rechtsschutzdeckung und Beratungshilfe.

6

Erbauseinandersetzung oder Klage vor dem Landgericht Dresden

Viele Erbengemeinschaften lösen sich außergerichtlich durch einen Auseinandersetzungsvertrag; bis dahin verwalten die Miterben den Nachlass gemeinschaftlich (§ 2038 BGB). Scheitert die Einigung, folgt die Teilungsversteigerung über das Amtsgericht Dresden oder die Klage. Pflichtteilsklagen über 10.000 Euro Streitwert verhandelt das Landgericht Dresden, wo Anwaltszwang besteht; Rechtsmittel entscheidet das Oberlandesgericht Dresden.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden
  • Landgericht Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden, Schloßplatz 1, 01067 Dresden

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.

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Die Vergütung im Erbrecht richtet sich nach dem RVG und knüpft an den Gegenstandswert an — also an den Wert des Nachlasses, des Erbteils oder der geltend gemachten Pflichtteilsforderung. Für ein Erstberatungsgespräch mit Verbrauchern begrenzt § 34 RVG die Gebühr auf höchstens 190 Euro netto, sofern nichts anderes vereinbart ist. Außergerichtliche Tätigkeit löst eine Geschäftsgebühr aus, ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Dresden zusätzlich Verfahrens- und Terminsgebühr sowie Gerichtskosten nach GKG. Alternativ ist eine Vergütungsvereinbarung möglich, häufig als Stundenhonorar bei komplexen Nachlässen.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung Verbraucher (§ 34 RVG)max. 190 EUR netto
Außergerichtliche Vertretung (Geschäftsgebühr, 1,3)abhängig vom Gegenstandswert nach RVG-Tabelle
Vertretung Amtsgericht Dresden (bis 10.000 EUR Streitwert)Verfahrens- und Terminsgebühr nach RVG
Vertretung Landgericht Dresden (über 10.000 EUR Streitwert)Verfahrens- und Terminsgebühr nach RVG zzgl. Gerichtskosten
Vergütungsvereinbarung / Stundenhonorarindividuell, schriftlich vor Mandatsbeginn

Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht Dresden beantragen; für ein gerichtliches Verfahren kommt Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amts- oder Landgericht Dresden in Betracht, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Erbrecht oft nur eingeschränkt ab — verbreitet ist eine Beratungsleistung im Erb- und Familienrecht, während Pflichtteilsprozesse häufig ausgeschlossen sind. Fordern Sie vor Mandatserteilung eine Deckungszusage an. Ein Erfolgshonorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO und § 4a RVG nur in eng begrenzten gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig und im Erbrecht nicht der Regelfall.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Sterbeurkunde und letzter Wohnsitz: Der letzte Wohnsitz entscheidet über die Zuständigkeit des Nachlassgerichts beim Amtsgericht Dresden. Halten Sie die Meldeadresse bereit.
  • Testament oder Erbvertrag im Original: Ein privatschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Bringen Sie auch die Eröffnungsniederschrift mit.
  • Datum der Kenntnis vom Erbfall: Ab diesem Tag läuft die Sechs-Wochen-Frist für die Ausschlagung (§ 1944 BGB). Notieren Sie das genaue Datum, nicht nur den Sterbetag.
  • Verwandtschaftsnachweise: Geburts- und Heiratsurkunden belegen Ihre Stellung als Abkömmling oder Ehegatte und damit die Pflichtteilsberechtigung nach § 2303 BGB.
  • Grundbuchauszüge Dresdner Immobilien: Für Grundstücke im Stadtgebiet ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Dresden zuständig. Wert und Belastungen bestimmen den Nachlasswert wesentlich mit.
  • Aufstellung der Nachlassschulden: Kredite, offene Rechnungen, Pflegekosten und Bestattungskosten entscheiden darüber, ob Ausschlagung oder Nachlassverwaltung sinnvoll ist.
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre: Übertragungen zu Lebzeiten können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Sammeln Sie Übergabeverträge und Kontobelege.
  • Liste aller Miterbinnen und Miterben: Namen und Anschriften sind nötig, weil die Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet (§ 2038 BGB) und Erklärungen alle erreichen müssen.
  • Hinweise auf Testierfähigkeit: Bei Demenz oder schwerer Erkrankung des Erblassers sind Arztberichte und Pflegedokumentation für eine Prüfung nach § 2229 BGB entscheidend.
  • Rechtsschutzpolice und Einkommensnachweise: Prüfen Sie den Erbrechtsbaustein Ihrer Versicherung; bei geringem Einkommen bereiten Sie Unterlagen für Beratungshilfe beim Amtsgericht Dresden vor.
Häufige Fragen

FAQ zu Erbrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Erbrechtsanwältin oder einem Erbrechtsanwalt in Dresden?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher deckelt § 34 RVG die Erstberatungsgebühr auf höchstens 190 Euro netto zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Manche Kanzleien in Dresden rechnen die Erstberatung später auf das Mandat an. Wird daraus eine außergerichtliche Vertretung oder ein Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht Dresden, richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht Dresden beantragen.
Was passiert, nachdem ich die Anfrage über das Formular abgeschickt habe?
Ihre Anfrage geht an Erbrechtsanwältinnen und Erbrechtsanwälte, die im Raum Dresden Mandate im Erbrecht führen. Nach der Prüfung auf Interessenkollision meldet sich die Kanzlei mit einem Terminvorschlag für die Erstberatung — vor Ort, telefonisch oder per Video. Schildern Sie den Sachverhalt kurz und nennen Sie laufende Fristen, etwa die sechs Wochen zur Ausschlagung nach § 1944 BGB oder eine Frist des Nachlassgerichts am Amtsgericht Dresden. Danach klären Sie Unterlagen, Gegenstandswert und Vergütung.
Welche Fristen im Erbrecht sind besonders kritisch?
Am wichtigsten ist die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB); erklärt wird die Ausschlagung zur Niederschrift beim Amtsgericht Dresden oder notariell beglaubigt. Pflichtteilsansprüche nach § 2303 BGB verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis. Auch die Anfechtung eines Testaments und die Frist zur Erbschaftsteuererklärung sind kurz bemessen. Lassen Sie laufende Fristen deshalb vor jedem weiteren Schritt anwaltlich prüfen.
Welches Gericht in Dresden ist für meinen Erbfall zuständig?
Für Erbschein, Testamentseröffnung, Ausschlagung und Nachlasspflegschaft ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Dresden in der Roßbachstraße 6 zuständig, wenn die verstorbene Person zuletzt in Dresden gewohnt hat. Streitige Erbsachen wie Pflichtteils- oder Erbenfeststellungsklagen entscheidet bis 10.000 Euro Streitwert das Amtsgericht, darüber das Landgericht Dresden in der Lothringer Straße 1 (§ 23 Nr. 1 GVG). Über Berufungen und Beschwerden befindet das Oberlandesgericht Dresden am Schloßplatz 1.
Lohnt sich eine Anwältin oder ein Anwalt auch bei einer kleinen Erbschaft?
Häufig ja. Auch ein kleiner Nachlass kann überschuldet sein — dann entscheidet die rechtzeitige Ausschlagung nach § 1944 BGB darüber, ob Sie für Schulden haften. Bei Erbengemeinschaften genügt oft ein Auseinandersetzungsvertrag, weil Miterben den Nachlass sonst gemeinschaftlich verwalten müssen (§ 2038 BGB) und einzelne Verfügungen blockiert sind. Ein Erstgespräch nach § 34 RVG bleibt kostenmäßig überschaubar; liegt der Streitwert unter 10.000 Euro, verhandelt das Amtsgericht Dresden ohne Anwaltszwang.
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Wohin darf die Antwort gehen?

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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