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Datenschutzrecht in Berlin

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 07.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Ein Unternehmen ignoriert Ihr Auskunftsersuchen, Ihre Daten tauchen nach einer Datenpanne im Netz auf, oder Ihr Arbeitgeber überwacht Sie ohne Rechtsgrundlage: Solche Fälle beschäftigen in Berlin, der größten Stadt Deutschlands und Sitz zahlreicher Digital- und Plattformunternehmen, täglich Betroffene wie Verantwortliche. Ein Datenschutzanwalt in Berlin hilft, Ansprüche auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO durchzusetzen – oder Ihr Unternehmen gegen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO zu verteidigen.

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Datenschutzrecht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.

Die Zuständigkeit ist in Berlin klar geregelt: Zivilklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro verhandelt seit dem 1. Januar 2026 das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG) – je nach Gerichtsbezirk etwa das Amtsgericht Mitte, das Amtsgericht Charlottenburg oder das Amtsgericht Kreuzberg; die Bezirke der elf Berliner Amtsgerichte folgen den Ortsteilen, nicht den Verwaltungsbezirken. Oertlich koennen Sie nach Art. 79 Abs. 2 DSGVO am Niederlassungsort des Verantwortlichen oder an Ihrem Aufenthaltsort klagen. Streitwerte über 10.000 Euro gehören vor das Landgericht Berlin II (§ 71 Abs. 1 GVG); gegen Urteile der Amtsgerichte geht die Berufung an das Landgericht Berlin II (§ 72 GVG), gegen Urteile des Landgerichts an das Kammergericht (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Streitigkeiten um Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG laufen dagegen vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Datenschutzrecht ist fristgetrieben: Verantwortliche müssen Auskunftsersuchen binnen eines Monats beantworten (verlängerbar um zwei Monate, Art. 12 Abs. 3 DSGVO); Datenpannen sind unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden, wenn ein Risiko für Betroffene besteht (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Zudem hat der EuGH (C-300/21) entschieden, dass immaterieller Schadensersatz keine Erheblichkeitsschwelle voraussetzt; ein Verstoß allein genügt aber nicht, der Schaden muss dargelegt werden. Ob eine Verarbeitung überhaupt eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO hat, ist Gegenstand der anwaltlichen Prüfung im Einzelfall.

Der nächste Schritt ist unkompliziert: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite. Weiter unten finden Sie Anwältinnen und Anwälte für Datenschutzrecht aus Berlin und Umgebung mit Anschrift und Telefonnummer.

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Schritt für Schritt

Datenschutzrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

DSGVO-Anspruch einordnen: Auskunft, Löschung oder Schadensersatz?

Klären Sie zuerst, worum es geht: unbeantwortete Auskunft nach Art. 15 DSGVO, verweigerte Löschung nach Art. 17 DSGVO, Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO oder eine Datenpanne. Davon hängt in Berlin auch der Rechtsweg ab: Geht es um Überwachung oder Datenverarbeitung im Job, greift § 26 BDSG und zuständig ist das Arbeitsgericht Berlin – nicht die Zivilgerichte in der Littenstraße.

2

Unterlagen sichern: Auskunftsersuchen, Fristnachweise, Datenpannen-Benachrichtigung

Sammeln Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Verantwortlichen, insbesondere das Datum Ihres Auskunftsersuchens – die Ein-Monats-Frist (verlängerbar um zwei Monate, Art. 12 Abs. 3 DSGVO) ist oft der Hebel für die Klage. Bewahren Sie auch Benachrichtigungen über Datenpannen auf: Verantwortliche müssen Verletzungen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden, wenn ein Risiko für Betroffene besteht (Art. 33 Abs. 1 DSGVO), in Berlin der Landesdatenschutzbehörde.

3

Erstberatung vereinbaren – parallel Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbehörde prüfen

Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. In der Erstberatung – für Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG) – wird auch geklärt, ob zusätzlich eine kostenfreie Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sinnvoll ist, als Ergänzung oder Alternative zur Zivilklage.

4

Streitwert und Gebühren klären: RVG-Rechnung für DSGVO-Klagen

Den Streitwert bemisst das Gericht nach § 48 GKG in Verbindung mit §§ 3 ff. ZPO und setzt ihn nach § 63 GKG fest; er hängt vom geltend gemachten Anspruch ab. Daran bemessen sich die Anwaltsgebühren: Bei 5.000 Euro beträgt die 1,3-Geschäftsgebühr 460,85 Euro zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Für Unternehmen ist eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG üblich; die Höhe ist frei verhandelbar.

5

Mandat erteilen: Fristsetzung und außergerichtliche Geltendmachung

Nach der Vollmacht fordert Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt den Verantwortlichen unter Fristsetzung zur Auskunft, Löschung oder Zahlung auf. Ob die Gegenseite in diesem Stadium nachbessert oder sich vergleicht, hängt vom Einzelfall ab.

6

Klage in Berlin: Amtsgericht, Landgericht Berlin II oder Arbeitsgericht Berlin

Bleibt die Gegenseite untätig, wird Klage erhoben: bis 10.000 Euro Streitwert beim örtlich zuständigen Amtsgericht (Art. 79 Abs. 2 DSGVO: Niederlassung des Verantwortlichen oder Ihr Aufenthaltsort) – etwa dem Amtsgericht Mitte, Kreuzberg oder Neukölln –, darüber beim Landgericht Berlin II (§ 71 Abs. 1 GVG). Gegen Urteile des Landgerichts ist die Berufung zum Kammergericht möglich. Beschäftigtendatenschutz-Klagen verhandelt das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin
Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin zuständig für Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Dieser Text ist KI-erzeugt und wurde nicht von einem Menschen gelesen. Redaktionsgrundsätze · Fehler melden

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Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Anwaltsvergütung im Datenschutzrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Bei DSGVO-Auskunfts- und Schadensersatzklagen richtet sich dieser nach dem geltend gemachten Anspruch (§ 48 GKG, §§ 3 ff. ZPO). Bis 10.000 Euro Streitwert ist das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Für Unternehmen, die sich gegen ein Bußgeldrisiko nach Art. 83 DSGVO von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes absichern wollen, ist eine Honorarvereinbarung üblich.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG)max. 190 € zzgl. USt
Außergerichtliche Vertretung, Gegenstandswert 5.000 € (1,3-Geschäftsgebühr)460,85 € zzgl. Auslagenpauschale und USt
Klage, beispielhaft Streitwert 5.000 €Gebühren nach RVG-Tabelle (Anlage 2 zum RVG), Stand 01.06.2025
Unternehmensberatung (Honorarvereinbarung)frei vereinbar (§ 3a RVG), üblicherweise Stundenhonorar

Bei geringem Einkommen können Berlinerinnen und Berliner Beratungshilfe beim Amtsgericht ihres Wohnbezirks beantragen; für Klagen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt DSGVO-Streitigkeiten je nach Tarif – die Deckungsanfrage können Sie selbst oder über die Kanzlei stellen. Kostenfrei bleibt daneben stets die Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Schriftverkehr vollständig sichern: E-Mails, Briefe und Chatnachrichten mit dem Verantwortlichen belegen, was Sie wann verlangt haben.
  • Datum des Auskunftsersuchens notieren: Die Monatsfrist nach Art. 15 DSGVO in Verbindung mit Art. 12 Abs. 3 DSGVO entscheidet, ob bereits ein klagbarer Verstoß vorliegt.
  • Datenpannen-Benachrichtigung aufbewahren: Wurde Ihnen eine Verletzung mitgeteilt, belegt das die Verarbeitung Ihrer Daten; ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO setzt zusätzlich einen dargelegten Schaden voraus. Verantwortliche müssen eine Verletzung binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden, wenn ein Risiko für Betroffene besteht (Art. 33 Abs. 1 DSGVO).
  • Screenshots anfertigen: Unrechtmäßig veröffentlichte Daten, Tracking oder Werbe-Mails mit Datum und URL dokumentieren, bevor Inhalte verschwinden.
  • Schaden konkret beschreiben: Kontrollverlust, Angst vor Missbrauch oder Rufschaden – nach EuGH C-300/21 gibt es für Art. 82 DSGVO keine Erheblichkeitsschwelle.
  • Beschäftigungskontext klären: Geht es um den Arbeitgeber (§ 26 BDSG), ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig – das ändert Strategie und Kostenrisiko.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Police bereithalten und klären, ob Datenschutz- bzw. Vertragsstreitigkeiten mitversichert sind.
  • Stand einer Behördenbeschwerde mitteilen: Läuft bereits eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei der Berliner Datenschutzbehörde, gehört das Aktenzeichen in die Erstberatung.
  • Ziel festlegen: Löschung nach Art. 17 DSGVO, Unterlassung oder Geldbetrag – davon hängt ab, ob Ihr Fall vor ein Berliner Amtsgericht oder das Landgericht Berlin II gehört.
Häufige Fragen

FAQ zu Datenschutzrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Datenschutzanwalt in Berlin?
Ist keine Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (Beratung insgesamt höchstens 250 Euro zzgl. USt) – unabhängig davon, ob es um eine verweigerte Auskunft nach Art. 15 DSGVO oder Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geht. Unternehmen, etwa bei Fragen zu Datenpannen oder Bußgeldrisiken nach Art. 83 DSGVO, zahlen üblicherweise ein frei vereinbartes Stundenhonorar; die Höhe richtet sich nach der Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG), nicht nach dem RVG. Fragen Sie im Erstgespräch nach einer Einschätzung der Gesamtkosten für Ihren konkreten Fall.
Welches Gericht ist in Berlin für DSGVO-Klagen zuständig?
Seit dem 1. Januar 2026 verhandeln die Amtsgerichte Zivilklagen bis 10.000 Euro Streitwert (§ 23 Nr. 1 GVG) – in Berlin je nach Bezirk etwa das Amtsgericht Mitte, Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg oder Charlottenburg. Der Streitwert bemisst sich nach dem geltend gemachten Anspruch (§ 48 GKG, §§ 3 ff. ZPO); bei Auskunfts- und Schadensersatzklagen liegt er häufig unter 10.000 Euro. Höher bewertete Unterlassungsklagen gehen an das Landgericht Berlin II; Berufungsinstanz ist das Kammergericht. Streitigkeiten um Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG verhandelt das Arbeitsgericht Berlin.
Welche Fristen gelten im Datenschutzrecht – und was passiert bei Verstößen?
Zwei Fristen sind zentral: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO müssen binnen eines Monats beantwortet werden, verlängerbar um zwei Monate (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Datenpannen müssen Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden, wenn ein Risiko für Betroffene besteht (Art. 33 Abs. 1 DSGVO) – in Berlin der Landesdatenschutzbehörde. Verstreicht die Auskunftsfrist, kann Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt Klage beim zuständigen Berliner Amtsgericht erheben und zusätzlich Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen. Notieren Sie deshalb genau, wann Sie Ihr Ersuchen abgeschickt haben.
Lohnt sich anwaltliche Hilfe auch bei kleinem Schadensersatz?
Häufig ja. Die Höhe eines immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO bestimmt das Gericht im Einzelfall. Nach dem EuGH-Urteil C-300/21 gilt keine Erheblichkeitsschwelle; ein Verstoß allein genügt aber nicht, der Schaden muss dargelegt werden. Bei vollem Obsiegen trägt die Gegenseite die Kosten (§ 91 ZPO), bei teilweisem Unterliegen werden sie quotiert (§ 92 ZPO) – ein Kostenrisiko bleibt. Als kostenfreie Ergänzung kommt die Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Betracht.
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Wohin darf die Antwort gehen?

Freiwillig – mit Nummer meldet sich die Kanzlei meist noch am selben Tag. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

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