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Arbeitsrecht in Potsdam
Eine Kündigung im Briefkasten, ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder ausstehender Lohn: Wer in Potsdam vor einem arbeitsrechtlichen Konflikt steht, hat meist wenig Zeit. Denn gegen eine Kündigung muss die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden – wer diese Frist versäumt, gilt in aller Regel als wirksam gekündigt, selbst wenn die Kündigung angreifbar war. In der brandenburgischen Landeshauptstadt mit ihren rund 187.119 Einwohnerinnen und Einwohnern betrifft das Beschäftigte in sehr unterschiedlichen Branchen – von Landesbehörden über Kliniken bis zum Medienstandort Babelsberg.
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Arbeitsrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Potsdam.
Für die erste Instanz ist das für Potsdam zuständige Arbeitsgericht der richtige Ort, nicht das Amts- oder Landgericht: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten laufen in einer eigenen Gerichtsbarkeit. Kommt es zur Berufung, entscheidet das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin), das als gemeinsames Gericht für beide Bundesländer zuständig ist. Diese Zuständigkeit über die Landesgrenze hinweg passt zur Lebensrealität vieler Potsdamerinnen und Potsdamer, die in Berlin arbeiten und in Brandenburg wohnen.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG), ob die Kündigungsfristen nach § 622 BGB eingehalten wurden und ob bei einer fristlosen Kündigung tatsächlich ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt. Auch Fragen zu Resturlaub nach § 7 BUrlG, Zeugnis, Abmahnung oder Befristung – etwa bei Verträgen an Potsdamer Hochschulen und Forschungseinrichtungen – gehören dazu.
Der nächste Schritt ist eine Erstberatung in Potsdam: Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular, laden Sie Kündigung und Arbeitsvertrag bereit und lassen Sie prüfen, welche Ansprüche auf Abfindung, Weiterbeschäftigung oder ausstehende Vergütung bestehen. Je früher die Anfrage, desto mehr bleibt von der Drei-Wochen-Frist.
- Unverbindlich anfragen
- Kanzlei in Potsdam finden
- Rechtsschutz prüfen lassen
- Kosten vorab transparent klären
- Unverbindlich beraten lassen
Arbeitsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Kündigung auf Zugangsdatum prüfen und Drei-Wochen-Frist notieren
Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen angekommen ist – nicht das Datum im Briefkopf. Ab dem Zugang läuft die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG für die Kündigungsschutzklage beim für Potsdam zuständigen Arbeitsgericht. Notieren Sie das Zugangsdatum, bewahren Sie den Umschlag auf und unterschreiben Sie nichts vorschnell – insbesondere keinen Aufhebungsvertrag, den Arbeitgeber in Brandenburg gern als „einvernehmliche Lösung“ anbieten.
Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Lohnabrechnungen zusammenstellen
Für die Ersteinschätzung braucht Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt: Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen, das Kündigungsschreiben, die letzten drei Lohnabrechnungen, Abmahnungen und – bei Beschäftigten von Land und Stadt Potsdam – den einschlägigen Tarifvertrag. Aus dem Bruttomonatsgehalt ergibt sich später der Gegenstandswert und die mögliche Abfindung nach der Regelformel von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Erstberatung anfragen: Fall schildern, Erfolgsaussichten klären
Über das Formular auf dieser Seite beschreiben Sie Ihren Fall und erhalten Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht in Potsdam. In der Erstberatung wird geprüft, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt greift (§ 1 KSchG setzt u. a. mehr als zehn Beschäftigte und sechs Monate Betriebszugehörigkeit voraus) – relevant für die vielen kleineren Betriebe und Start-ups im Potsdamer Stadtgebiet.
Kosten klären: RVG, Rechtsschutzversicherung und § 12a ArbGG
Vor der Beauftragung sollte die Kostenfrage geklärt sein: Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und dem Gegenstandswert, bei Kündigungsschutzklagen regelmäßig drei Bruttomonatsgehälter. Wichtig im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – auch bei Sieg. Eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrecht übernimmt die Kosten meist nach Ablauf der Wartezeit.
Mandat erteilen und Kündigungsschutzklage einreichen
Fällt die Entscheidung für das Mandat, erhebt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Kündigungsschutzklage fristwahrend beim für Potsdam zuständigen Arbeitsgericht. Parallel werden Zeugnis, Resturlaub nach § 7 BUrlG und offene Vergütung mit eingeklagt oder verhandelt. Wer aus Potsdam heraus bei einem Berliner Arbeitgeber beschäftigt ist, klärt hier auch, welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist – häufig besteht ein Wahlrecht nach Arbeitsort.
Gütetermin und Kammertermin: Ablauf vor dem Arbeitsgericht
Das Verfahren beginnt mit dem Gütetermin, in dem das Gericht früh auf eine Einigung hinwirkt – viele Potsdamer Verfahren enden hier mit einem Abfindungsvergleich, oft orientiert an 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Scheitert die Güteverhandlung, folgt der Kammertermin. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin möglich, das für Brandenburg und Berlin gemeinsam entscheidet.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin zuständig für Berlin und Brandenburg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Anwaltsvergütung im Arbeitsrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert: Bei einer Kündigungsschutzklage sind das in der Regel drei Bruttomonatsgehälter, bei Zeugnis- oder Urlaubsstreitigkeiten entsprechend weniger. Eine Besonderheit gilt vor dem Arbeitsgericht: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – auch wenn sie gewinnt. Das sollte in die Kostenplanung einfließen, ebenso eine mögliche Abfindung nach der Regelformel von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher | gesetzlich gedeckelt auf max. 190 € zzgl. Auslagen und USt (§ 34 RVG); viele Kanzleien nennen vorab einen Festpreis |
| Außergerichtliche Vertretung (z. B. Verhandlung über Aufhebungsvertrag) | Geschäftsgebühr nach RVG, abhängig vom Gegenstandswert |
| Kündigungsschutzklage, 1. Instanz | Verfahrens- und Terminsgebühr nach RVG; Gegenstandswert i. d. R. drei Bruttomonatsgehälter |
| Einigung im Gütetermin | zusätzliche Einigungsgebühr nach RVG; dafür entfällt meist der Kammertermin |
Wer die Kosten nicht tragen kann, hat Anspruchsmöglichkeiten: Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht am Wohnort, für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe, die beim Arbeitsgericht beantragt wird. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit – die Deckungszusage holt die Kanzlei üblicherweise vor Mandatsbeginn ein.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Zugangsdatum der Kündigung: Halten Sie fest, wann die Kündigung tatsächlich zugegangen ist – ab diesem Tag läuft die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG.
- Arbeitsvertrag samt Nachträgen: Auch ältere Änderungsvereinbarungen mitbringen; bei Potsdamer Landes- und Stadtbeschäftigten zusätzlich den Tarifvertrag.
- Kündigungsschreiben im Original: Die Anwältin oder der Anwalt prüft Form, Unterschrift und ob die Kündigungsfrist nach § 622 BGB gewahrt ist.
- Letzte Lohnabrechnungen: Aus dem Bruttogehalt werden Gegenstandswert und eine mögliche Abfindung berechnet.
- Abmahnungen und Schriftwechsel: Frühere Abmahnungen sind bei verhaltensbedingten Kündigungen zentral – ohne sie fehlt oft die Grundlage.
- Betriebsgröße und Betriebsrat: Notieren Sie die ungefähre Zahl der Beschäftigten und ob ein Betriebs- oder Personalrat besteht – davon hängt ab, ob § 1 KSchG greift und ob die Anhörung ordnungsgemäß war.
- Befristung prüfen lassen: Gerade bei Verträgen an Potsdamer Hochschulen, Instituten und in der Babelsberger Medienbranche sind Befristungen verbreitet – ihre Wirksamkeit ist häufig angreifbar.
- Resturlaub und Überstunden: Stellen Sie Ihre offenen Urlaubstage (§ 7 BUrlG) und dokumentierte Überstunden zusammen.
- Rechtsschutzversicherung: Police und Versicherungsnummer bereithalten – die Deckungsanfrage kann die Kanzlei direkt stellen.
- Ziel klären: Überlegen Sie vorab, ob Sie Weiterbeschäftigung oder Abfindung anstreben – das bestimmt die Strategie im Gütetermin.
FAQ zu Arbeitsrecht
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Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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BAG: Eingruppierung von Erziehern bei erhöhtem Förderbedarf
Bundesarbeitsgericht Az. 4 ABR 42/25 Quelle: Bundesarbeitsgericht
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Eingruppierung im öffentlichen Dienst: BAG zu Arbeitsvorgängen
Bundesarbeitsgericht Az. 4 AZR 141/25 Quelle: Bundesarbeitsgericht
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Sportplatzwarte Hamburg: BAG stärkt Spezialtarifvertrag
Bundesarbeitsgericht Az. 4 AZR 151/25 Quelle: Bundesarbeitsgericht
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Diskriminierung bei Bewerbung: BAG grenzt Schadensersatz ein
Bundesarbeitsgericht Az. 8 AZR 153/25 Quelle: Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
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