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Verkehrsrecht in Berlin
Ein Blitzerfoto aus der Tempo-30-Zone, ein Auffahrunfall auf der Stadtautobahn oder ein Schreiben der Führerscheinstelle: In Berlin mit rund 3.913.644 Einwohnerinnen und Einwohnern gehören Bußgeldbescheide, Unfallregulierungen und drohende Fahrverbote zum Alltag vieler Autofahrender. Wer davon betroffen ist, braucht keine juristische Abhandlung, sondern eine Verkehrsrechtsanwältin oder einen Verkehrsrechtsanwalt, die oder der den Fall zügig prüft und die Fristen sichert.
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Verkehrsrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.
Welches Gericht in Berlin zuständig ist, hängt vom Wohn- oder Tatort ab. Die Stadt hat elf Amtsgerichtsbezirke: Wer in Kreuzberg, Friedrichshain oder Tempelhof lebt, landet beim Amtsgericht Kreuzberg, für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf entscheidet das Amtsgericht Lichtenberg, für Charlottenburg-Wilmersdorf das Amtsgericht Charlottenburg. Zivilrechtliche Schadensersatzklagen nach einem Unfall gehen bis 10.000 Euro Streitwert an das Amtsgericht, darüber an das Landgericht Berlin II (§ 23 Nr. 1 GVG, geänderte Wertgrenze seit dem 1.1.2026).
Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Fall deutlich: Nach einem Unfall haftet die Halterin oder der Halter über die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (§ 7 StVG), daneben kommt ein Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung (§ 823 BGB) in Betracht. Wer im Berliner Stadtverkehr rücksichtslos überholt oder eine Vorfahrt missachtet und dabei andere gefährdet, riskiert ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB); bei Alkohol am Steuer greift § 316 StGB, und das Gericht kann die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen.
Weil in Berlin Bußgeldbescheide, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde oft parallel laufen, zählt Tempo. Schildern Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite — mit Bezirk, Datum des Bescheids und kurzer Sachverhaltsangabe. Sie erhalten Rückmeldung von einer Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin, die Ihren Bezirk und das dort zuständige Gericht kennt.
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Verkehrsrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Bescheid, Unfall oder Führerscheinsache einordnen
Klären Sie zuerst, worum es geht: Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle, Strafverfahren nach § 315c oder § 316 StGB, Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder zivilrechtliche Unfallregulierung. Davon hängt ab, ob ein Berliner Amtsgericht als Bußgeld- oder Strafgericht entscheidet, ob das Landgericht Berlin II zuständig wird oder ob zunächst nur die Versicherung der Gegenseite reguliert. Die Einordnung bestimmt auch die Frist, die ab sofort läuft.
Bescheid, Messprotokoll und Unfallunterlagen zusammenstellen
Sammeln Sie alles mit Datum: Bußgeldbescheid samt Briefumschlag mit Zustellvermerk, Anhörungsbogen, Messfoto, Angaben zum Messgerät, Polizeiprotokoll, Unfallskizze, Fotos der Schäden, Kostenvoranschlag oder Gutachten, Atteste und den Führerschein. Bei Alkohol- oder Drogenfahrten gehören Atemalkohol- und Blutwerte dazu. Notieren Sie das genaue Zustelldatum: Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist nur zwei Wochen lang möglich.
Erstberatung zu Einspruch, Punkten und Fahrverbot
In der Erstberatung wird geprüft, ob der Einspruch Aussicht hat, ob ein Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße abwendbar ist und wie viele Punkte in Flensburg hinzukommen. Auch die Verjährung ist Thema: Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich drei Monate, sodass Zustell- und Unterbrechungszeitpunkte genau geprüft werden. Bringen Sie Ihre beruflichen Folgen eines Fahrverbots konkret zur Sprache.
Kosten und Kostenträger klären
Vor der Beauftragung wird festgelegt, wie abgerechnet wird: nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder über eine Vergütungsvereinbarung. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, holt die Kanzlei die Deckungszusage ein — im Bußgeld- und Strafverfahren ist die Deckung enger als in der zivilrechtlichen Unfallsache. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten regelmäßig als Teil des Schadens mit.
Mandat erteilen und Akteneinsicht beantragen
Mit Vollmacht und Mandatsvertrag wird der Einspruch fristwahrend eingelegt und Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft beantragt. Erst die Akte zeigt Messprotokoll, Eichschein und Schulungsnachweise der Messbeamten — die häufigsten Ansatzpunkte gegen eine Geschwindigkeitsmessung. Parallel wird gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde und der Versicherung Stellung genommen, damit dort keine Tatsachen geschaffen werden.
Gerichtstermin in Berlin und Führerscheinsache
Bleibt der Einspruch bestehen, gibt die Bußgeldstelle die Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Berliner Amtsgericht ab, etwa das Amtsgericht Tiergarten-Bezirk Mitte oder das Amtsgericht Spandau für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau. Droht nach Alkoholfahrt eine MPU, wird sie bei einer Begutachtungsstelle in Berlin absolviert; welche in Frage kommt, richtet sich nach Ihrer Anschrift und Ihrer Auswahl.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Verständliche Beratung
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Anliegen schildern
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
- Landgericht Berlin II
- Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Begutachtungsstellen für Fahreignung in Berlin
Diese Stellen sind amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (Anlage 14 FeV) und führen die medizinisch-psychologische Untersuchung durch. Welche Stelle Sie beauftragen, wählen Sie selbst — die Fahrerlaubnisbehörde gibt keine vor. Das Gutachten geht an Sie; erst Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen.
- AVUS GmbH Carmerstraße 1, 10623 Berlin, Telefon 030 / 4372723 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- AVUS GmbH Storkower Straße 139b, 10407 Berlin, Telefon 030 / 4372723 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- DEKRA e.V. Dresden Straße der Pariser Kommune 38, 10243 Berlin, Telefon 030 / 29363390 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- ias MPU GmbH Manteuffelstraße 74, 12103 Berlin, Telefon 030 / 54783197 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- ias MPU GmbH Wustrower Straße 20, 13051 Berlin, Telefon 030 / 54783197 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- pima-mpu GmbH Florastraße 44, 13187 Berlin, Telefon 030 / 91746886 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- pima-mpu GmbH Fuggerstraße 30, 10777 Berlin, Telefon 030 / 69569080 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- TÜV NORD Diagnostics GmbH & Co. KG Seeburger Straße 8, 13581 Berlin, Telefon 030 / 2091680 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- TÜV NORD Diagnostics GmbH & Co. KG Wichertstraße 14a, 10439 Berlin, Telefon 030 / 2091680 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Verzeichnis der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (bast.de), geprüft am 15.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltskosten im Verkehrsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In zivilrechtlichen Unfallsachen bestimmt der Gegenstandswert die Gebühr: Je höher der geltend gemachte Schaden aus Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld, desto höher die Geschäfts- und Verfahrensgebühr. Im Bußgeld- und Strafverfahren gilt dagegen ein Rahmen aus Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr, der sich am Aufwand und an der Zahl der Gerichtstermine orientiert. Für die erste Beratung gilt eine gesetzliche Obergrenze; abweichende Honorare sind nur über eine schriftliche Vergütungsvereinbarung möglich.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher, gesetzliche Obergrenze nach RVG) | max. 190 EUR zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Vertretung Unfallschaden, Gegenstandswert bis 5.000 EUR | 1,3 Geschäftsgebühr nach RVG-Tabelle zzgl. Auslagen und USt. |
| Zivilklage vor dem Amtsgericht, Gegenstandswert bis 10.000 EUR | 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr nach RVG-Tabelle |
| Zivilklage vor dem Landgericht Berlin II, Gegenstandswert über 10.000 EUR | 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr aus dem höheren Wert |
| Bußgeldverfahren (Einspruch, Akteneinsicht, Gerichtstermin) | Rahmengebühren nach RVG, abhängig von Aufwand und Terminzahl |
Wer die Kosten nicht tragen kann, kann für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beim Amtsgericht des eigenen Wohnbezirks beantragen, etwa beim Amtsgericht Schöneberg oder beim Amtsgericht Pankow; für ein Zivilverfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, holt die Kanzlei die Deckungszusage ein — im Bußgeldverfahren ist der Schutz oft enger gefasst als in der Unfallsache. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig als Teil des Schadens mit.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Zustelldatum festhalten: Bewahren Sie den Briefumschlag des Bußgeldbescheids auf. Der Zustellvermerk entscheidet darüber, ob die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch noch läuft.
- Verjährung prüfen lassen: Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich drei Monate. Notieren Sie deshalb Tattag, Datum des Anhörungsbogens und Datum des Bescheids.
- Messunterlagen anfordern: Messfoto, Messgerätetyp und Standort sind zentral. Bei Berliner Blitzern in Tempo-30-Zonen vor Schulen und auf Hauptstraßen hängt viel von der korrekten Beschilderung ab.
- Punktestand kennen: Fragen Sie Ihren Stand im Fahreignungsregister in Flensburg ab. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen — das ändert die gesamte Verteidigungsstrategie.
- Unfallunterlagen komplettieren: Polizeiliches Aktenzeichen, Unfallskizze, Fotos, Zeugendaten und Kennzeichen der Beteiligten. Für Ansprüche nach § 7 StVG und § 823 BGB ist die Beweislage entscheidend.
- Zuständigen Bezirk klären: Notieren Sie Ihre Berliner Anschrift und den Unfall- oder Tatort. Danach richtet sich, ob etwa das Amtsgericht Neukölln, das Amtsgericht Köpenick oder das Amtsgericht Wedding zuständig ist.
- Streitwert überschlagen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld addieren. Über 10.000 Euro entscheidet nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Berlin II statt des Amtsgerichts.
- Rechtsschutzversicherung heraussuchen: Versicherungsschein, Nummer und Selbstbeteiligung bereithalten. Prüfen Sie, ob Verkehrsrechtsschutz eingeschlossen ist und ob er auch Ordnungswidrigkeiten abdeckt.
- Alkohol- und Drogenwerte dokumentieren: Atemalkoholwert, Blutwert und Zeitpunkt der Entnahme. Ab 1,6 Promille wird regelmäßig eine MPU verlangt; nach einmaliger Fahrt kann das schon ab 1,1 Promille gelten, wenn keine Ausfallerscheinungen dokumentiert sind (BVerwG, 17.03.2021, 3 C 3.20).
- Berufliche Folgen belegen: Wenn ein Fahrverbot Ihren Arbeitsplatz gefährdet, sammeln Sie Arbeitsvertrag, Schichtpläne und eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Das kann im Verfahren eine Rolle spielen.
FAQ zu Verkehrsrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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