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Strafrecht in München
Wer in München eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft München als Beschuldigte oder Beschuldigter erhält, sollte zuerst eines wissen: Das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO gilt ab der ersten Minute. Sie müssen nichts zur Sache sagen, bevor Sie mit einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger gesprochen haben. In einer Stadt mit rund 1.510.378 Einwohnern landen viele dieser Verfahren beim Amtsgericht München in der Pacellistraße 5, einem der größten Strafgerichte im Freistaat Bayern.
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Strafrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in München.
Die Vorwürfe reichen von Körperverletzung nach § 223 StGB über Diebstahl nach § 242 StGB bis zu Betrug nach § 263 StGB. Anders als im Zivilrecht richtet sich die Zuständigkeit im Strafrecht nicht nach einem Streitwert, sondern nach der Schwere des Vorwurfs: Leichtere Sachen verhandelt der Strafrichter oder das Schöffengericht am Amtsgericht München, schwere Vorwürfe die Strafkammer des Landgerichts München I in der Prielmayerstraße 7.
Eine auf Strafrecht spezialisierte Verteidigung kennt den Ablauf der Beschuldigtenvernehmung nach § 163a StPO und beantragt zunächst Akteneinsicht, bevor überhaupt eine Aussage erwogen wird. Bei einem Strafbefehl des Amtsgerichts München zählt jeder Tag, denn der Einspruch ist nur binnen zwei Wochen möglich. Über die Berufung oder Revision entscheidet je nach Instanz das Landgericht München I oder das Oberlandesgericht München.
Der nächste Schritt ist konkret: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite. So erreichen Sie eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger in München, der die Fristen sichert, Akteneinsicht beantragt und die Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft München aufbaut, bevor das Verfahren in die Hauptverhandlung geht.
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Strafrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Situation und Tatvorwurf einordnen
Prüfen Sie, ob Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter, als Zeuge oder als Geschädigte angeschrieben wurden. Eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft München nennt meist den Vorwurf, etwa Körperverletzung nach § 223 StGB oder Diebstahl nach § 242 StGB. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache: Ihr Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO gilt sofort. So vermeiden Sie voreilige Aussagen, bevor eine Verteidigung die Akte des Amtsgerichts München kennt.
Unterlagen und Fristen sammeln
Legen Sie alle Schreiben mit Aktenzeichen bereit — Vorladung, Anhörungsbogen oder einen Strafbefehl des Amtsgerichts München. Gegen einen Strafbefehl müssen Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst wird er rechtskräftig und vollstreckbar. Notieren Sie Namen möglicher Zeugen und sichern Sie Nachrichten, Fotos oder Belege. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann die Strafverteidigung Akteneinsicht beantragen und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Erstberatung vereinbaren
In der Erstberatung schildern Sie den Sachverhalt vertraulich. Die Strafverteidigerin oder der Strafverteidiger ordnet den Vorwurf ein, erklärt das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO und bespricht, ob vor der Beschuldigtenvernehmung nach § 163a StPO überhaupt eine Einlassung sinnvoll ist. Schon hier wird klar, ob es um ein Verfahren vor dem Strafrichter am Amtsgericht München oder um eine Strafkammer am Landgericht München I geht.
Kosten und Kostenträger klären
Klären Sie früh, wer zahlt. Die Erstberatung ist nach § 34 RVG für Verbraucherinnen und Verbraucher auf höchstens 190 Euro netto begrenzt. Im weiteren Verfahren gelten die Rahmengebühren des RVG. Bei schweren Vorwürfen vor dem Landgericht München I kommt eine Pflichtverteidigung nach § 140 StPO in Betracht. Prüfen Sie außerdem, ob eine Strafrechtsschutzversicherung besteht und welche Vorwürfe sie abdeckt.
Beauftragung und Akteneinsicht
Mit der Vollmacht kann die Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft München auftreten und Akteneinsicht beantragen. Erst nach Durchsicht der Akte wird entschieden, ob eine Einlassung im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung nach § 163a StPO erfolgt oder ob weiter geschwiegen wird. Diese Entscheidung trifft die Verteidigung gemeinsam mit Ihnen — nicht die Ermittlungsbehörde und nicht der Druck des ersten Vernehmungstermins.
Ablauf des Verfahrens
Nach dem vorbereitenden Verfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft München über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Kommt es zur Hauptverhandlung, verhandelt je nach Schwere der Strafrichter oder das Schöffengericht am Amtsgericht München oder die Strafkammer am Landgericht München I. Gegen das Urteil sind Berufung oder Revision möglich; darüber entscheidet je nach Instanz das Landgericht München I oder das Oberlandesgericht München in der Prielmayerstraße 5.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München
- Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, 80335 München
- Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 14.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Im Strafrecht rechnet die Anwaltschaft nicht über einen Gegenstandswert ab, sondern über die Rahmengebühren des RVG (Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses). Innerhalb eines gesetzlichen Rahmens richtet sich die konkrete Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit der Sache. Die Erstberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro netto begrenzt. Die folgende Übersicht zeigt typische gesetzliche Gebührenrahmen als Orientierung.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (§ 34 RVG) | bis 190 € zzgl. USt. |
| Grundgebühr Strafverfahren (Nr. 4100 VV RVG) | 50–290 € |
| Verfahrensgebühr vorbereitendes Verfahren (Nr. 4104 VV RVG) | 40–290 € |
| Terminsgebühr Hauptverhandlung Amtsgericht (Nr. 4108 VV RVG) | 70–470 € |
| Honorarvereinbarung | nach Umfang und Aufwand |
Eine Prozesskostenhilfe wie im Zivilprozess gibt es im Strafverfahren nicht. Bei schweren Vorwürfen vor dem Landgericht München I bestellt das Gericht jedoch eine Pflichtverteidigung nach § 140 StPO, deren Gebühren zunächst die Staatskasse trägt. Für die Erstberatung kann bei geringem Einkommen Beratungshilfe in Betracht kommen. Prüfen Sie zudem Ihre Strafrechtsschutzversicherung: Sie zahlt häufig bei Fahrlässigkeitsvorwürfen, bei Vorsatzdelikten oft erst rückwirkend im Fall eines Freispruchs.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Schreiben der Behörde: Halten Sie jede Vorladung, jeden Anhörungsbogen und jeden Strafbefehl bereit — ob von der Polizei, der Staatsanwaltschaft München oder dem Amtsgericht München.
- Aktenzeichen notieren: Das Aktenzeichen auf dem Schreiben ermöglicht es der Verteidigung, gezielt Akteneinsicht bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
- Tatvorwurf erfassen: Notieren Sie, welcher Paragraph genannt wird, etwa § 223 StGB, § 242 StGB oder § 263 StGB — das bestimmt die Strategie.
- Fristen prüfen: Gegen einen Strafbefehl läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen; versäumen Sie diese nicht, sonst wird er rechtskräftig.
- Keine eigene Aussage: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor die Verteidigung die Akte kennt — Ihr Schweigerecht nach § 136 StPO gilt sofort.
- Beweismittel sichern: Sammeln Sie Nachrichten, Fotos, Belege und Namen möglicher Zeugen, solange die Erinnerung frisch ist.
- Wirtschaftliche Verhältnisse: Halten Sie Angaben zu Einkommen und Vermögen bereit, falls eine Pflichtverteidigung nach § 140 StPO oder Beratungshilfe in Frage kommt.
- Versicherung prüfen: Sehen Sie nach, ob eine Strafrechtsschutzversicherung besteht und ob sie den konkreten Vorwurf abdeckt.
- Vorverfahren dokumentieren: Notieren Sie bisherige Kontakte mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft München, etwa Telefonate oder Hausdurchsuchungen.
- Laufende Verfahren: Geben Sie an, ob bereits andere Ermittlungen oder Vorstrafen bestehen, da dies die Verteidigung beeinflusst.
FAQ zu Strafrecht
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Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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