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Medizinrecht in München
Ein vermuteter Behandlungsfehler, eine fehlerhafte Aufklärung vor einer Operation oder ein verschleppter Diagnoseirrtum: Wer in München als Patientin oder Patient gesundheitlichen Schaden erlitten hat, steht oft unter Zeitdruck und Unsicherheit. Bei rund 1.510.378 Einwohnern und einer dichten Versorgungslandschaft mit Universitätskliniken und Fachpraxen landen entsprechende Streitigkeiten regelmäßig vor den Münchner Zivilgerichten.
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Medizinrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in München.
Für die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist in München bei Streitwerten über 10.000 Euro das Landgericht München I (Prielmayerstraße 7) sachlich zuständig; dort entscheiden spezialisierte Arzthaftungskammern über medizinische Sachverhalte. Geringere Forderungen verhandelt das Amtsgericht München (Pacellistraße 5), über Berufungen entscheidet das Oberlandesgericht München (Prielmayerstraße 5). Die Behandlungspflichten des Arztvertrags ergeben sich aus § 630a BGB.
Arzthaftung ist ein komplexes Spezialgebiet: Die Beweisführung steht und fällt mit dem medizinischen Sachverständigengutachten, und § 630h BGB sieht für Patientinnen und Patienten wichtige Beweiserleichterungen vor – bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast sogar um. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Medizinrecht kennt die Anforderungen der Münchner Kammern und ordnet Ihren Fall früh realistisch ein.
Der nächste Schritt ist eine anwaltliche Ersteinschätzung. Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite; eine Medizinrechtsanwältin oder ein Medizinrechtsanwalt aus München meldet sich, prüft die Erfolgsaussichten und bespricht das weitere Vorgehen – etwa ein kostenfreies Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.
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- Rechtsschutz prüfen lassen
- Kosten vorab transparent klären
- Unverbindlich beraten lassen
Medizinrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Situation einordnen
Klären Sie zunächst, ob ein Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsversäumnis vorliegt. Nach § 630e BGB müssen Ärztinnen und Ärzte vor jedem Eingriff verständlich aufklären; fehlt diese Aufklärung, kann die Einwilligung unwirksam sein. Halten Sie fest, was wann geschah, welcher Schaden eingetreten ist und welche Münchner Klinik oder Praxis beteiligt war. Diese Einordnung entscheidet darüber, ob sich eine anwaltliche Prüfung lohnt.
Unterlagen sammeln
Sammeln Sie alle Behandlungsunterlagen. Nach § 630g BGB haben Sie ein Recht auf Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte – fordern Sie Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe und Bildgebung schriftlich an. Notieren Sie Behandlungsdaten, Namen der Behandelnden und Ihren Beschwerdeverlauf. Je vollständiger die Akte, desto belastbarer kann eine Münchner Anwältin oder ein Anwalt die Erfolgsaussichten und einen möglichen Streitwert einschätzen.
Erstberatung
In der Erstberatung schildern Sie den Fall und legen die Unterlagen vor. Die Anwältin oder der Anwalt prüft, ob ein haftungsbegründender Fehler nach § 823 BGB und § 630a BGB in Betracht kommt, und empfiehlt häufig zunächst ein kostenfreies Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder die Gutachterkommission der Bayerischen Landesärztekammer. Für Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zzgl. USt. begrenzt.
Kosten klären
Besprechen Sie früh die Kosten. Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert; in Arzthaftungssachen liegen die Streitwerte oft zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Klären Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt – sie deckt Arzthaftungsstreitigkeiten in der Regel ab – oder ob Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Frage kommt. So kennen Sie Ihr Kostenrisiko, bevor Sie ein gerichtliches Verfahren in München anstrengen.
Beauftragung
Sind die Erfolgsaussichten geklärt, erteilen Sie schriftlich das Mandat und eine Vollmacht. Die Anwältin oder der Anwalt fordert dann gezielt fehlende Unterlagen an, korrespondiert mit der Behandlungsseite und deren Haftpflichtversicherung und formuliert die Ansprüche. Häufig steht zunächst der außergerichtliche Weg im Vordergrund: ein Schlichtungsverfahren oder eine direkte Vergleichsverhandlung, bevor Klage beim Landgericht München I erhoben wird.
Ablauf des Verfahrens
Kommt es zur Klage, prüft die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I den Sachverhalt und holt regelmäßig ein medizinisches Sachverständigengutachten ein, das für den Ausgang meist entscheidend ist. Solche Verfahren dauern wegen der Gutachten oft ein bis drei Jahre. Beachten Sie die Verjährung: Ansprüche verjähren nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Fehler.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Verständliche Beratung
Kompetente Beratung ohne Fachchinesisch — klar und auf Augenhöhe.
Schnelle Vermittlung
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Wie können wir Ihnen helfen?
Anliegen schildern
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, 80335 München
- Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München
- Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 14.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die anwaltliche Vergütung im Medizinrecht richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und dem Vergütungsverzeichnis des RVG: Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren. In Arzthaftungssachen liegen die Streitwerte häufig zwischen 10.000 und 100.000 Euro, bei schweren Schäden wie Geburtsschäden auch bei 200.000 Euro und mehr. Die folgenden Werte sind Orientierungsgrößen.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt. |
| Typischer Streitwert in Arzthaftungssachen | 10.000–100.000 € |
| 1,3-Verfahrensgebühr bei 50.000 € Streitwert | rund 1.765 € netto |
| Gesamtkostenrisiko 1. Instanz bei 50.000 € | rund 10.000 € |
| Gutachten über den Medizinischen Dienst | kostenfrei |
Reichen die eigenen Mittel nicht aus, kommen Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren in Betracht; den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht München. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung deckt Arzthaftungsstreitigkeiten in der Regel ab – lassen Sie vor der Beauftragung eine Deckungszusage einholen.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Patientenakte anfordern: Verlangen Sie nach § 630g BGB schriftlich Einsicht in alle Befunde, OP- und Anästhesieberichte sowie Arztbriefe der beteiligten Münchner Behandler.
- Chronologie erstellen: Notieren Sie Termine, Diagnosen und Behandlungsschritte in zeitlicher Reihenfolge – das erleichtert die spätere Bewertung des Falls.
- Schaden dokumentieren: Halten Sie Beschwerden, Folgebehandlungen, Verdienstausfall und Atteste fest, da sie für Schmerzensgeld nach § 253 BGB relevant sind.
- Aufklärungsbögen sichern: Bewahren Sie unterschriebene Einwilligungs- und Aufklärungsformulare auf, um Verstöße gegen § 630e BGB belegen zu können.
- Korrespondenz sammeln: Legen Sie Schriftwechsel mit Klinik, Praxis und Krankenkasse bereit.
- Zeugen benennen: Notieren Sie Angehörige oder Mitpatienten, die den Behandlungsverlauf bestätigen können.
- Versicherung prüfen: Klären Sie vorab, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und ob Deckung für Arzthaftung zugesagt wird.
- Verjährung beachten: Prüfen Sie, seit wann Sie von Schaden und Fehler wissen, da die Dreijahresfrist nach §§ 195, 199 BGB läuft.
- Vorgutachten klären: Fragen Sie, ob bereits ein Gutachten des Medizinischen Dienstes vorliegt oder sinnvoll wäre.
FAQ zu Medizinrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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Aktuelle Rechtsprechung zum Medizinrecht
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Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 1. Kammer Az. 1 BvR 2324/24 Quelle: Rechtsprechung im Internet (BVerfG)
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Bundesgerichtshof Az. I ZR 130/25 Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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