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Strafrecht in Hamburg
Eine Vorladung der Polizei Hamburg im Briefkasten, eine Durchsuchung in der Wohnung oder ein Strafbefehl mit laufender Einspruchsfrist: Ein Strafverfahren trifft die meisten Menschen unvorbereitet. In der Freien und Hansestadt Hamburg mit ca. 1.910.160 Einwohnern reicht das Spektrum vom Ladendiebstahl (§ 242 StGB) über Körperverletzung (§ 223 StGB) bis zum Betrugsvorwurf nach § 263 StGB, etwa nach Online-Geschäften. Die wichtigste Regel gilt in jedem Fall: Als beschuldigte Person dürfen Sie die Aussage verweigern – dieses Schweigerecht sichert § 136 StPO, und es darf nicht gegen Sie verwendet werden.
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Strafrecht — was Sie wissen sollten
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Die Hamburger Strafjustiz ist räumlich stark gebündelt: Das Amtsgericht Hamburg-Mitte und das Landgericht Hamburg arbeiten gemeinsam am Sievekingplatz 1, das Hanseatische Oberlandesgericht als Rechtsmittelinstanz des Stadtstaats direkt daneben am Sievekingplatz 2. Ob Ihr Verfahren vor dem Strafrichter oder Schöffengericht am Amtsgericht beginnt oder wegen der Schwere des Vorwurfs vor einer Strafkammer des Landgerichts Hamburg, hängt von der zu erwartenden Strafe ab. Für einzelne Stadtteile kommen auch weitere Hamburger Amtsgerichte in Betracht, etwa Hamburg-St. Georg, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg oder Hamburg-Wandsbek – die genaue Zuständigkeit klärt Ihre Verteidigung anhand der Verfahrensunterlagen.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Abläufe bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und den Gerichten am Sievekingplatz: Sie oder er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und verhandelt über Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung. Bei schweren Vorwürfen – etwa drohender Freiheitsstrafe – besteht ein Anspruch auf Pflichtverteidigung; das Gericht ordnet dann eine Verteidigerin oder einen Verteidiger bei. Fristen laufen ab dem ersten Schreiben: Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Ihren Fall über das Anfrageformular auf dieser Seite – mit Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensstand. Sie erhalten daraufhin Kontakt zu einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger in Hamburg, die oder der zu Ihrem Vorwurf passt und kurzfristig einen Beratungstermin anbietet.
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Strafrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Vorladung, Durchsuchung oder Strafbefehl: den Verfahrensstand bestimmen
Klären Sie zuerst, was vorliegt: Ein Anhörungsbogen oder eine polizeiliche Vorladung bedeutet ein laufendes Ermittlungsverfahren – als beschuldigte Person müssen Sie bei der Polizei Hamburg nicht erscheinen und dürfen nach § 136 StPO die Aussage verweigern. Ein Strafbefehl eines Hamburger Amtsgerichts ist dagegen bereits eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren: Ab Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Diese Einordnung bestimmt, wie dringend Ihre Verteidigung handeln muss.
Aktenzeichen, Schreiben und Durchsuchungsprotokoll zusammenstellen
Sammeln Sie alle Schriftstücke von Polizei, Staatsanwaltschaft Hamburg und Gericht: Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl oder Anklageschrift samt Aktenzeichen. Nach einer Durchsuchung gehören Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsverzeichnis dazu. Fertigen Sie außerdem ein Gedächtnisprotokoll an: Wann geschah was, wer war beteiligt, was wurde gesagt? Diese Angaben ermöglichen der Verteidigung eine erste Einschätzung, noch bevor die Ermittlungsakte aus dem Hamburger Verfahren vorliegt.
Erstberatung: Schweigen absichern und Akteneinsicht beantragen
In der Erstberatung ordnet die Strafverteidigerin oder der Strafverteidiger den Vorwurf ein – vom Diebstahl nach § 242 StGB bis zum Betrug nach § 263 StGB – und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden. Zentral ist die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hamburg: Erst wenn die Akte vorliegt, wird über eine Einlassung entschieden. Bis dahin bleibt es beim Schweigen; Vernehmungstermine nach § 163a StPO koordiniert die Verteidigung.
Kosten klären: RVG-Rahmengebühren, Vergütungsvereinbarung oder Pflichtverteidigung
Vor der Beauftragung besprechen Sie die Vergütung: In Strafsachen gelten Rahmengebühren nach dem RVG, alternativ eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor – etwa bei drohender Freiheitsstrafe –, bestellt das zuständige Hamburger Gericht auf Antrag eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger; deren gesetzliche Vergütung trägt zunächst die Staatskasse. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für Ermittlungs- und Hauptverfahren schriftlich erläutern.
Mandat erteilen: Vollmacht und Verteidigungsanzeige
Mit der unterschriebenen Vollmacht zeigt sich die Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft Hamburg an. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Kommunikation über die Kanzlei: Vernehmungen ohne Verteidigung finden nicht mehr statt, Fristen werden überwacht, und Anträge – etwa auf Einstellung des Verfahrens – werden vorbereitet. Leiten Sie neue Schreiben der Hamburger Behörden ab sofort umgehend an Ihre Kanzlei weiter und äußern Sie sich nicht mehr selbst zur Sache.
Hauptverhandlung am Sievekingplatz oder im Stadtteil-Amtsgericht
Kommt es zur Anklage, findet die Hauptverhandlung je nach Straferwartung vor einem Hamburger Amtsgericht oder vor einer Strafkammer des Landgerichts Hamburg am Sievekingplatz 1 statt. Die Verteidigung bereitet Sie auf den Ablauf vor, befragt Zeugen und plädiert. Gegen ein amtsgerichtliches Urteil sind Berufung zum Landgericht oder Revision möglich; über die Revision entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht am Sievekingplatz 2.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
In dieser Stadt gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.
- Amtsgericht Hamburg-Mitte
- Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Altona
- Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Barmbek
- Spohrstraße 6, 22083 Hamburg zuständig für Barmbek, Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Dulsberg, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Steilshoop, Volksdorf, Wellingsbüttel und Wohldorf-Ohlstedt
- Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
- Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg zuständig für den Bezirk Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg-Blankenese
- Dormienstraße 7, 22587 Hamburg zuständig für die Ortsteile Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Osdorf und Nienstedten
- Amtsgericht Hamburg-Harburg
- Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg St. Georg
- Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
- Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
- Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg zuständig für neben Wandsbek die Ortsteile Rahlstedt, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal und Eilbek
- Landgericht Hamburg
- Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
- Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg zuständig für Hamburg — das Hanseatische Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
In Strafsachen richtet sich die gesetzliche Vergütung nicht nach einem Streit- oder Gegenstandswert wie im Zivilprozess, sondern nach Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG): Innerhalb gesetzlicher Spannen wird die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Falls bestimmt; hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Viele Hamburger Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger arbeiten alternativ mit einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung, deren Konditionen vor Mandatserteilung feststehen.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 EUR zzgl. Auslagen und USt. |
| Grundgebühr für die erste Einarbeitung (Nr. 4100 VV RVG) | Rahmengebühr, je nach Aufwand ca. 100–400 EUR |
| Verteidigung im Ermittlungsverfahren (Verfahrensgebühr) | Rahmengebühr, ca. 100–400 EUR |
| Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag vor dem Amtsgericht | Rahmengebühr, ca. 150–500 EUR |
| Vergütungsvereinbarung bei umfangreichen Verfahren | individuell, meist Stundensatz oder Pauschalvergütung nach Absprache |
Bei notwendiger Verteidigung – etwa bei schweren Vorwürfen oder drohender Freiheitsstrafe – bestellt das Gericht eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger; die gesetzlichen Gebühren zahlt zunächst die Staatskasse, bei rechtskräftiger Verurteilung können sie zurückgefordert werden. Eine Prozesskostenhilfe wie im Zivilrecht gibt es für Beschuldigte nicht. Für eine erste Orientierung bei geringem Einkommen bietet der Stadtstaat Hamburg die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an. Eine Straf-Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten meist nur bei fahrlässigen Delikten oder nach Freispruch; Vorsatztaten sind regelmäßig ausgeschlossen.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Alle Schriftstücke mitbringen: Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl oder Anklageschrift vollständig vorlegen – auch die Briefumschläge, denn das Zustellungsdatum entscheidet über Fristen.
- Fristen notieren: Gegen einen Strafbefehl eines Hamburger Amtsgerichts ist der Einspruch nur binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich; markieren Sie sich das Datum sofort.
- Aktenzeichen bereithalten: Das Zeichen der Staatsanwaltschaft Hamburg oder des Gerichts beschleunigt den Antrag auf Akteneinsicht erheblich.
- Keine Angaben zur Sache machen: Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht aus § 136 StPO, bis Ihre Verteidigung die Ermittlungsakte kennt.
- Durchsuchung dokumentieren: Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsverzeichnis mitbringen, falls Gegenstände oder Datenträger beschlagnahmt wurden.
- Gedächtnisprotokoll anfertigen: Ablauf, Beteiligte und Äußerungen zeitnah aufschreiben, solange die Erinnerung frisch ist.
- Zeugen benennen: Namen und Erreichbarkeit von Personen notieren, die den Vorfall oder Ihr Alibi bestätigen können.
- Rechtsschutz prüfen: Fragen Sie Ihre Versicherung vor dem Termin, ob ein Straf-Rechtsschutz besteht und welche Vorwürfe er abdeckt.
- Wirtschaftliche Verhältnisse und Vorgeschichte offenlegen: Einkommensnachweise helfen bei der Prüfung einer Pflichtverteidigung; Vorstrafen oder laufende Bewährungen beeinflussen die Strategie – Ihre Verteidigung unterliegt der Schweigepflicht.
FAQ zu Strafrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
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