Familienrecht in Augsburg
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Wenn in Augsburg eine Ehe scheitert, stehen oft viele Fragen gleichzeitig im Raum: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wie wird der Unterhalt geregelt, was passiert mit den Kindern? Das Gesetz geht in § 1353 BGB von der ehelichen Lebensgemeinschaft aus – ist diese endgültig zerbrochen, beginnt für die meisten Mandantinnen und Mandanten der Weg über eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt in Augsburg. Für alle familienrechtlichen Verfahren der Stadt ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts Augsburg (Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg) zuständig.
Anders als bei zivilrechtlichen Streitigkeiten entscheidet in Familiensachen nicht der Streitwert über das Gericht: Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt laufen in Augsburg immer beim Familiengericht des Amtsgerichts, nicht beim Landgericht. Legt eine Seite gegen den Beschluss Rechtsmittel ein, geht die Beschwerde an das Oberlandesgericht München (Prielmayerstraße 5, 80335 München), das als bayerisches Obergericht auch für den Raum Augsburg zuständig ist. Diese feste Zuordnung erspart die sonst übliche Prüfung der sachlichen Zuständigkeit.
Eine Scheidung setzt nach § 1564 BGB voraus, dass die Ehe durch Beschluss des Familiengerichts aufgehoben wird – regelmäßig erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Über den nachehelichen Unterhalt entscheidet der Grundsatz der Eigenverantwortung aus § 1569 BGB, und der Versorgungsausgleich wird beim Amtsgericht Augsburg als Standardverfahren von Amts wegen mitgeführt. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die örtliche Spruchpraxis und bündelt diese Folgesachen, damit nicht jede Frage einzeln verhandelt wird.
Der nächste Schritt ist eine gezielte Anfrage: Über das Formular auf dieser Seite schildern Sie Ihren Fall und erreichen Familienanwältinnen und Familienanwälte in Augsburg, die im Familienrecht schwerpunktmäßig arbeiten. In einer Stadt mit rund 303.150 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es Kanzleien mit unterschiedlichen Schwerpunkten – von Trennung und Scheidung bis zu Sorgerechtsfragen nach § 1626 BGB. So finden Sie eine Ansprechperson, die zum zuständigen Amtsgericht Augsburg passt.
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Familienrecht — die ersten Schritte
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Die Vergütung im Familienrecht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstandswert: Je höher der Wert der Sache, desto höher die Gebühr. Bei der Scheidung wird dieser Wert vor allem aus dem dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten und dem Vermögen gebildet. Neben der Anwaltsvergütung fallen beim Amtsgericht Augsburg gerichtliche Verfahrensgebühren an. Die folgenden Werte sind Näherungen aus der RVG-Systematik und ersetzen keine individuelle Berechnung.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | bis 190 € zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Beratung, Gegenstandswert 3.000 € | ca. 400–550 € |
| Scheidungsverfahren, Gegenstandswert 8.000 € | ca. 1.500–1.800 € Anwaltskosten |
| Scheidungsverfahren, Gegenstandswert 15.000 € | ca. 2.100–2.500 € Anwaltskosten |
| Scheidungsverfahren, Gegenstandswert 25.000 € | ca. 2.600–3.000 € Anwaltskosten |
Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat in Augsburg Anspruch auf staatliche Unterstützung: Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe über das Amtsgericht Augsburg, für das gerichtliche Verfahren die Verfahrenskostenhilfe. Beide sind einkommensabhängig. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen oft nur eingeschränkt – häufig nur die Erstberatung –, weshalb Sie den Umfang vorab schriftlich klären sollten. Die Anwältin oder der Anwalt prüft im Erstgespräch, welche Form der Kostenübernahme für Sie in Frage kommt.
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FAQ zu Familienrecht
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