Familienrecht in Kiel
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
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Eine Trennung oder Scheidung in Kiel bringt oft viele Fragen auf einmal: Wie läuft das Scheidungsverfahren ab, wer bleibt in der Wohnung, wie werden Unterhalt und Sorgerecht geregelt? Für die rund 248.873 Menschen in der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins entscheidet das Familiengericht beim Amtsgericht Kiel in der Deliusstraße 22, wenn eine Ehe geschieden oder eine Folgesache geregelt werden soll. Nach § 1564 BGB wird eine Ehe erst durch richterliche Entscheidung aufgelöst – ohne das Gericht geht es nicht.
Voraussetzung für die Scheidung ist in aller Regel das Trennungsjahr: Erst wenn die Eheleute ein Jahr getrennt gelebt haben, gilt die Ehe als gescheitert. § 1353 BGB beschreibt die eheliche Lebensgemeinschaft, deren Aufhebung im Verfahren festgestellt wird. Der Versorgungsausgleich – die Teilung der Rentenanwartschaften – wird am Amtsgericht Kiel als Standardverfahren von Amts wegen mitgeprüft. Beim nachehelichen Unterhalt setzt § 1569 BGB den Grundsatz der Eigenverantwortung, von dem es allerdings zahlreiche Ausnahmen gibt.
Ob Kindesunterhalt und Rangfragen nach § 1606 BGB oder das Sorge- und Umgangsrecht nach § 1626 BGB – eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die Spruchpraxis, an der sich auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig als Berufungsinstanz orientiert. Gerade bei strittigen Punkten oder höheren Vermögenswerten zahlt sich die fachliche Vertretung aus, denn im Scheidungsverfahren selbst besteht vor dem Amtsgericht Kiel Anwaltszwang.
Der nächste Schritt ist eine kurze Anfrage: Schildern Sie Ihre Situation über das Formular auf dieser Seite. So finden Sie eine Familienanwältin oder einen Familienanwalt in Kiel, der zu Ihrem Anliegen passt und Ihren Fall zeitnah einschätzt.
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Familienrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel
- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und – für die Gerichtskosten – nach dem FamGKG. Maßgeblich ist der Gegenstandswert beziehungsweise Verfahrenswert: Bei der Scheidung fließen vor allem die Einkommen beider Eheleute ein, bei Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Unterhalt kommen weitere Werte hinzu. Je höher der Wert, desto höher fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren aus. Feste Pauschalen gibt es nicht; die folgende Übersicht zeigt die Systematik.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher | bis 190 € netto (§ 34 RVG) |
| Außergerichtliche Beratung / Vertretung | nach Gegenstandswert gem. RVG |
| Scheidungsverfahren (Anwaltszwang) | nach Verfahrenswert gem. FamGKG/RVG |
| Versorgungsausgleich (Folgesache) | erhöht den Verfahrenswert |
| Unterhalts- oder Sorgerechtssache | nach Verfahrenswert gem. RVG |
Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe für das erste Gespräch und Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Amtsgericht Kiel in Betracht; über die Bewilligung entscheidet das Gericht anhand Ihrer finanziellen Verhältnisse. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen nur eingeschränkt ab – häufig ist lediglich die Erstberatung enthalten. Klären Sie den Umfang daher vor der Beauftragung mit Ihrer Versicherung.
Checkliste: Was Sie brauchen
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FAQ zu Familienrecht
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