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Familienrecht — was Sie wissen sollten

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Eine Trennung, eine bevorstehende Scheidung oder Streit um Unterhalt und Sorgerecht trifft in Braunschweig jedes Jahr viele der rund 252.066 Menschen in der Stadt. In solchen Situationen brauchen Sie schnell Klarheit: Wer bekommt was, wie läuft das Verfahren am Amtsgericht Braunschweig ab, und welche Fristen gelten? Ein Familienanwalt in Braunschweig ordnet Ihre Lage ein und übernimmt die Vertretung vor dem örtlich zuständigen Familiengericht.

Für Familiensachen ist in Braunschweig das Amtsgericht Braunschweig An der Martinikirche 8 als Familiengericht zuständig – ganz gleich, wie hoch der Streitwert ist, denn Ehesachen weist das Gesetz stets dem Familiengericht zu. Die Scheidung selbst wird nach § 1564 BGB erst durch gerichtlichen Beschluss wirksam. Gegen Entscheidungen des Familiengerichts führt der Weg zum Oberlandesgericht Braunschweig am Bankplatz 6, das für den Bezirk als Berufungs- und Beschwerdeinstanz entscheidet.

Familienrecht verbindet Vermögens-, Unterhalts- und Sorgefragen, die oft gleichzeitig auftreten. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht weist besondere Fälle und Prüfungen in diesem Gebiet nach und kennt die Spruchpraxis der Familiengerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Das ist wichtig, weil § 1569 BGB nach der Scheidung den Grundsatz der Eigenverantwortung betont und nachehelichen Unterhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen zuspricht.

Ihr nächster Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten Rückmeldung von einer Familienanwältin oder einem Familienanwalt in Braunschweig, die oder der Ihre Unterlagen sichtet, das Trennungsjahr und den Versorgungsausgleich prüft und die nächsten Schritte mit Ihnen bespricht.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
  • Oberlandesgericht Braunschweig, Bankplatz 6, 38100 Braunschweig

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

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Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung im Familienrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstands- beziehungsweise Verfahrenswert, der sich in Scheidungssachen aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem Vermögen berechnet; der Versorgungsausgleich und weitere Folgesachen erhöhen ihn. Konkrete Beträge nennt Ihre Familienanwältin oder Ihr Familienanwalt nach Prüfung Ihres Falls.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucher, § 34 RVG)höchstens 190 € netto
Außergerichtliche Beratung und Vertretungnach Gegenstandswert (RVG)
Scheidungsverfahren (Anwalts- und Gerichtsgebühren)nach Verfahrenswert (RVG/FamGKG)
Versorgungsausgleich als Folgesacheerhöht den Verfahrenswert
Beratungshilfe (Eigenanteil)15 €

Reicht Ihr Einkommen nicht aus, können Sie beim Amtsgericht Braunschweig Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren beantragen. Prüfen Sie außerdem Ihre Rechtsschutzversicherung: Familienrechtliche Streitigkeiten sind häufig nur eingeschränkt oder gar nicht mitversichert, eine Beratungsleistung ist aber teilweise enthalten.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

Häufige Fragen

FAQ zu Familienrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Familienanwalt in Braunschweig?
Die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro netto begrenzt; viele Kanzleien vereinbaren dafür eine feste Pauschale. Wer die Kosten nicht tragen kann, erhält beim Amtsgericht Braunschweig Beratungshilfe und zahlt lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro. Für das spätere Verfahren richten sich die Gebühren nach dem RVG und dem Verfahrenswert. Den genauen Rahmen klären Sie im ersten Gespräch.
Brauche ich einen Fachanwalt für Familienrecht oder reicht ein Anwalt?
Jede zugelassene Anwältin und jeder Anwalt darf Sie vor dem Amtsgericht Braunschweig vertreten. Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht setzt jedoch nachgewiesene Fälle und besondere Prüfungen in diesem Gebiet voraus. Bei verflochtenen Fragen aus Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt nach § 1569 BGB und Sorgerecht nach § 1626 BGB ist diese Schwerpunktsetzung von Vorteil. Für einfache, einvernehmliche Fälle genügt oft eine familienrechtlich erfahrene Vertretung.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren am Amtsgericht Braunschweig?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Voraussetzung ist das abgelaufene Trennungsjahr; erst danach kann der Antrag gestellt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Streit über Folgesachen ist mit einigen Monaten zu rechnen, da das Amtsgericht Braunschweig zunächst die Auskünfte für den Versorgungsausgleich einholt. Streit über Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht verlängert das Verfahren. Ihre Vertretung schätzt den Zeitrahmen nach Sichtung Ihrer Unterlagen ein.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten im Familienrecht?
Familienrechtliche Streitigkeiten sind bei vielen Tarifen nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt. Häufig ist eine Erstberatung oder Mediation enthalten, nicht aber das Scheidungsverfahren selbst. Prüfen Sie Ihre Police und lassen Sie im Zweifel eine Deckungsanfrage stellen. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, kommen beim Amtsgericht Braunschweig Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht. Welche Möglichkeit für Sie passt, klärt Ihre Familienanwältin oder Ihr Familienanwalt im Erstgespräch.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und was passiert nach meiner Anfrage?
Nachdem Sie Ihren Fall über das Formular geschildert haben, meldet sich eine Familienanwältin oder ein Familienanwalt in Braunschweig bei Ihnen. Im Gespräch werden Ihre Unterlagen gesichtet, das Trennungsjahr und der Versorgungsausgleich geprüft und die nächsten Schritte besprochen. Bei eiligen Fragen – etwa Fristen oder einstweiligem Rechtsschutz – lässt sich meist kurzfristig ein Termin finden. Erst nach Ihrer Zustimmung zu Vollmacht und Vergütung wird der Antrag beim Amtsgericht Braunschweig eingereicht.
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