Familienrecht in Halle (Saale)
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Familienrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Halle (Saale).
Wer in Halle (Saale) über eine Trennung oder Scheidung nachdenkt, steht meist unter Zeitdruck: Der Ehepartner ist ausgezogen, das gemeinsame Konto wird knapp, oder es liegt bereits ein Schreiben einer gegnerischen Kanzlei im Briefkasten. In der mit rund 237.865 Einwohnerinnen und Einwohnern größten Stadt Sachsen-Anhalts landen solche Verfahren beim Amtsgericht Halle (Saale) in der Thüringer Straße 16, das als Familiengericht sämtliche Ehe- und Kindschaftssachen für das Stadtgebiet bearbeitet. Beschwerden gegen dessen Entscheidungen gehen an das Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10 — für halleschen Mandantinnen und Mandanten also in die zweite Instanz rund 30 Kilometer saaleabwärts.
Die häufigsten Anliegen: Scheidung nach dem Trennungsjahr (§ 1565 BGB knüpft an das Scheitern der Ehe an, das § 1564 BGB durch richterlichen Beschluss feststellen lässt), Kindes- und Ehegattenunterhalt (§ 1606 BGB regelt, welcher Elternteil in welchem Umfang haftet), Sorge- und Umgangsrecht (§ 1626 BGB weist die elterliche Sorge grundsätzlich beiden Eltern zu) sowie der nacheheliche Unterhalt, für den § 1569 BGB den Grundsatz der Eigenverantwortung aufstellt. Auch die Frage, welche Pflichten aus der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB überhaupt noch bestehen, wird in der Trennungsphase regelmäßig relevant.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht hat für diesen Titel besondere theoretische Kenntnisse und eine bestimmte Zahl bearbeiteter Familiensachen nachgewiesen und bildet sich jährlich verpflichtend fort. Das zahlt sich vor allem dort aus, wo Halle als Behörden- und Hochschulstandort in Sachsen-Anhalt eigene Muster erzeugt: Beamtenversorgung und Betriebsrenten im Versorgungsausgleich, befristete Verträge im Wissenschaftsbetrieb bei der Unterhaltsberechnung, Umgangsregelungen bei Wegzug ins nahe Leipzig oder in den Saalekreis.
Der nächste Schritt: Schildern Sie Ihre Situation über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten Rückmeldung von Familienanwältinnen und Familienanwälten in Halle (Saale), die das Amtsgericht Halle und dessen Abläufe kennen — mit Angabe zu Erstberatung, Kosten und freien Terminen.
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Familienrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)
- Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg (Saale)
Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Vergütung im Familienrecht folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Maßgeblich ist der Gegenstandswert, den das Gericht bei der Scheidung aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten und einem Zuschlag für den Versorgungsausgleich bildet. Aus diesem Wert ergeben sich die Verfahrens- und Terminsgebühr; Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn erhöhen den Wert und damit die Gebühren. Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt, für Verbraucherinnen und Verbraucher auf höchstens 190 Euro netto — abweichende Vereinbarungen sind zulässig, müssen aber vorab schriftlich getroffen werden. Ein Erfolgshonorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen erlaubt und im Familienrecht praktisch nicht üblich.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (gesetzliche Höchstgrenze für Verbraucher) | bis 190 EUR netto |
| Außergerichtliche Vertretung, Wert 5.000 EUR (z. B. Unterhalt) | Geschäftsgebühr nach RVG-Tabelle zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer |
| Einvernehmliche Scheidung, ein Vertreter | Verfahrens- und Terminsgebühr aus dem gerichtlich festgesetzten Gegenstandswert |
| Streitige Scheidung mit Folgesachen, beide Seiten vertreten | Gebühren je Vertretung aus dem addierten Wert der Haupt- und Folgesachen |
| Gerichtskosten Scheidungsverfahren | nach Gerichtskostengesetz, wertabhängig |
Reicht Ihr Einkommen nicht aus, gibt es zwei Wege: Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung — den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Halle (Saale) in der Thüringer Straße 16, Eigenanteil sind 15 Euro — und Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren, die das Familiengericht auf Antrag bewilligt, gegebenenfalls mit Ratenzahlung. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familienrecht meist nur als Beratungsleistung ab; Scheidungsverfahren sind in aller Regel ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Police und lassen Sie im Zweifel eine Deckungsanfrage stellen — das übernimmt die Kanzlei für Sie.
Checkliste: Was Sie brauchen
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FAQ zu Familienrecht
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