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Sozialrecht in Augsburg

Wenn das Jobcenter die Kosten der Unterkunft nur teilweise anerkennt, die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente ablehnt oder das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung unter 50 feststellt, geht es um existenzielle Fragen: laufende Leistungen, Rente, Schwerbehindertenstatus. Für die rund 303.150 Einwohnerinnen und Einwohner Augsburgs ist in diesen Streitigkeiten das Sozialgericht Augsburg die erste gerichtliche Instanz – nicht das Amts- oder Landgericht, denn sozialrechtliche Verfahren laufen in Bayern über die eigenständige Sozialgerichtsbarkeit.

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Sozialrecht — was Sie wissen sollten

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Bevor eine Klage möglich ist, muss gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Dafür bleibt nach § 84 SGG nur ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Weist die Behörde den Widerspruch zurück, läuft erneut eine Monatsfrist für die Klage nach § 87 SGG – erhoben wird sie beim Sozialgericht Augsburg, Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg. Wer eine Frist versäumt, kann in bestimmten Fällen noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, mit dem rechtswidrige Bescheide auch nachträglich korrigiert werden können.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht kennt die typischen Fehlerquellen in Bescheiden: zu niedrig angesetzte Unterkunftskosten beim Bürgergeld nach § 22 SGB II, unvollständig gewürdigte ärztliche Befunde bei der Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI oder ein zu niedrig bewerteter GdB. Dazu kommt ein praktischer Vorteil: Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Versicherte und Leistungsempfänger in der Regel gerichtskostenfrei, das Kostenrisiko bleibt damit überschaubar.

Der nächste Schritt ist unkompliziert: Beschreiben Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Sozialrecht in Augsburg, die oder der Ihren Bescheid prüft und die Fristen im Blick behält.

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Sozialrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Bescheid prüfen und Widerspruchsfrist nach § 84 SGG notieren

Sehen Sie zuerst auf das Datum des Bescheids und die Rechtsbehelfsbelehrung: Ab Bekanntgabe läuft die einmonatige Widerspruchsfrist des § 84 SGG. Notieren Sie den Fristablauf und heben Sie den Briefumschlag auf, falls das Zustelldatum später strittig wird. Ist die Frist bereits verstrichen, ist nicht alles verloren – eine Anwältin oder ein Anwalt prüft, ob ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommt.

2

Unterlagen zusammenstellen: Bescheide, Arztberichte, Nachweise

Für Renten- und GdB-Verfahren zählen vor allem ärztliche Unterlagen: Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte, Medikamentenpläne. Beim Bürgergeld gehören Bewilligungsbescheide, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen dazu, weil das Jobcenter die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II prüft. Je vollständiger die Akte, desto schneller kann die Erstberatung den Bescheid inhaltlich bewerten statt nur Formales zu klären.

3

Erstberatung bei einer Sozialrechtsanwältin oder einem Sozialrechtsanwalt in Augsburg

In der Erstberatung wird geklärt, ob der Bescheid angreifbar ist, welche Erfolgsaussichten ein Widerspruch hat und welche Fristen laufen. Bringen Sie alle Unterlagen mit und schildern Sie den Ablauf chronologisch. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer begrenzt – viele Kanzleien nennen den Preis vorab.

4

Kosten klären: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutz

Wer geringes Einkommen hat, kann für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beantragen; der Eigenanteil beträgt dann 15 Euro. Für eine Klage vor dem Sozialgericht Augsburg kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellt die Kanzlei eine Deckungsanfrage. Da das Verfahren für Versicherte gerichtskostenfrei ist, geht es dabei im Kern um die Anwaltsvergütung.

5

Mandat erteilen: Widerspruch begründen oder Klage zum Sozialgericht Augsburg erheben

Nach der Beauftragung fordert die Anwältin oder der Anwalt die Behördenakte an und begründet den Widerspruch mit medizinischen und rechtlichen Argumenten. Bleibt der Widerspruchsbescheid negativ, wird binnen der Monatsfrist des § 87 SGG Klage beim Sozialgericht Augsburg, Holbeinstraße 12, erhoben. Dort entscheidet die Kammer häufig nach Einholung medizinischer Gutachten und einer mündlichen Verhandlung.

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Zuständige Gerichte

  • Sozialgericht Augsburg, Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

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Im Sozialrecht rechnen Anwältinnen und Anwälte häufig nicht nach einem Gegenstandswert ab, sondern nach Betragsrahmengebühren des RVG: Die Gebühr wird innerhalb eines gesetzlichen Rahmens nach Umfang und Schwierigkeit des Falls bestimmt. Für die Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt zudem die Obergrenze des § 34 RVG. Ein weiterer Vorteil: Verfahren vor dem Sozialgericht Augsburg sind für Versicherte und Leistungsempfänger in der Regel gerichtskostenfrei.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucher, § 34 RVG)bis 190 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Beratungshilfe (bei geringem Einkommen)Eigenanteil 15 Euro
Vertretung im WiderspruchsverfahrenBetragsrahmengebühr nach RVG, abhängig von Umfang und Schwierigkeit
Klageverfahren vor dem Sozialgericht Augsburggerichtskostenfrei für Versicherte; Anwaltsvergütung nach Betragsrahmen

Wer die Anwaltskosten nicht tragen kann, beantragt für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe und für die Klage Prozesskostenhilfe beim Sozialgericht Augsburg; bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Vergütung ganz oder teilweise. Eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Sozialrecht deckt Widerspruchs- und Klageverfahren meist ab – die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab per Deckungsanfrage.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Angefochtener Bescheid im Original: Der vollständige Bescheid mit allen Anlagen ist die Grundlage jeder Prüfung – ohne ihn kann keine Anwältin und kein Anwalt die Erfolgsaussichten einschätzen.
  • Zustelldatum und Rechtsbehelfsbelehrung: Davon hängt ab, wie viel von der einmonatigen Widerspruchsfrist nach § 84 SGG noch übrig ist. Umschlag mit Poststempel aufbewahren.
  • Widerspruchsbescheid, falls vorhanden: Liegt er bereits vor, läuft die Klagefrist nach § 87 SGG – dann ist besondere Eile geboten.
  • Ärztliche Unterlagen: Befundberichte, Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte sind bei Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) und GdB-Verfahren oft entscheidend.
  • Feststellungsbescheid zum GdB: Bei Schwerbehindertenverfahren zählt, ob der Grad der Behinderung von 50 erreicht wird – erst ab diesem Wert besteht der Schwerbehindertenstatus.
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung: Bei Streit mit dem Jobcenter um die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II sind die Wohnkosten zentral.
  • Versicherungsverlauf der Rentenversicherung: Bei Rentenstreitigkeiten zeigt er, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bisheriger Schriftwechsel mit der Behörde: Anträge, Mitwirkungsschreiben und Anhörungen helfen, den Verfahrensstand einzuordnen.
  • Nachweise zu Einkommen und Vermögen: Sie werden für Anträge auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe vor dem Sozialgericht Augsburg benötigt.
  • Police der Rechtsschutzversicherung: Daraus ergibt sich, ob Sozialrecht mitversichert ist und ob eine Selbstbeteiligung anfällt.
Häufige Fragen

FAQ zu Sozialrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einer Sozialrechtsanwältin oder einem Sozialrechtsanwalt in Augsburg?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer begrenzt; viele Kanzleien vereinbaren auch einen niedrigeren Festbetrag. Wer nur ein geringes Einkommen hat – etwa als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld –, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und zahlt dann lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro. Fragen Sie vor dem Termin nach dem Preis, dann gibt es keine Überraschungen.
Was passiert nach meiner Anfrage über das Formular?
Ihre Anfrage wird an eine Anwältin oder einen Anwalt für Sozialrecht in Augsburg weitergeleitet. Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen, klärt kurz den Sachverhalt und vereinbart einen Termin zur Erstberatung – vor Ort oder telefonisch. Wichtig: Nennen Sie schon in der Anfrage das Datum Ihres Bescheids, damit die Widerspruchsfrist nach § 84 SGG oder die Klagefrist nach § 87 SGG nicht verstreicht. Bis zur Mandatserteilung entstehen Ihnen keine Anwaltskosten.
Welche Fristen gelten im Sozialrecht – etwa bei einem Bescheid des Jobcenters oder der Rentenversicherung?
Gegen einen Bescheid muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG). Wird der Widerspruch zurückgewiesen, bleibt erneut ein Monat für die Klage beim Sozialgericht Augsburg (§ 87 SGG). Beide Fristen sind kurz und laufen auch, wenn Sie den Bescheid für offensichtlich falsch halten. Ist eine Frist versäumt, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommen, mit dem rechtswidrige Bescheide nachträglich korrigiert werden.
Welches Gericht ist in Augsburg zuständig und wie läuft eine Klage ab?
Für sozialrechtliche Klagen aus Augsburg ist das Sozialgericht Augsburg in der Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg zuständig – nicht das Amts- oder Landgericht. Nach Klageerhebung fordert das Gericht die Behördenakte an, holt bei Renten- und GdB-Verfahren häufig medizinische Gutachten ein und lädt dann zur mündlichen Verhandlung. Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren in der Regel gerichtskostenfrei; Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt vertritt Sie im gesamten Verfahren.
Wer übernimmt die Kosten, wenn ich mir keine anwaltliche Vertretung leisten kann?
Für die außergerichtliche Beratung und den Widerspruch können Sie Beratungshilfe beantragen; der Eigenanteil liegt bei 15 Euro. Für eine Klage vor dem Sozialgericht Augsburg gibt es Prozesskostenhilfe, die bei geringem Einkommen und hinreichender Erfolgsaussicht die Anwaltsvergütung ganz oder teilweise übernimmt – gerade in Verfahren um Bürgergeld nach § 22 SGB II wird sie häufig bewilligt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsbaustein, holt die Kanzlei vorab eine Deckungszusage ein.
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