BAG: KI-erfundene Urteile machen Beschwerde unzulässig (2026)

20. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Das Bundesarbeitsgericht hat eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, weil die Beschwerdebegründung mehrere Gerichtsentscheidungen anführte, die es überhaupt nicht gibt – sogenannte Halluzinationen, wie sie bei der Nutzung künstlicher Intelligenz entstehen können. Für den Senat stand damit fest, dass der Schriftsatz nicht vom Anwalt stammte und von ihm auch nicht geprüft worden war (Beschluss vom 30.09.2026, Az. 2 AZN 339/26). Die Klägerin verlor ihr Rechtsmittel endgültig und muss die Kosten tragen.

Der Fall: Kündigungsstreit vor dem Landesarbeitsgericht

Ausgangspunkt war ein arbeitsrechtlicher Streit, den die Klägerin vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verloren hatte (Urteil vom 15.05.2026, Az. 7 Sa 17/26). Inhaltlich ging es um eine Kündigung, bei der unter anderem eine Körperberührung und die Frage eine Rolle spielten, ob vor dem Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung nötig gewesen wäre. Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu.

Gegen diese Nichtzulassung kann sich eine Partei mit der Nichtzulassungsbeschwerde wehren. Sie muss dabei nach § 72a ArbGG innerhalb der gesetzlichen Frist darlegen, dass einer der Zulassungsgründe des § 72 Abs. 2 ArbGG vorliegt – also grundsätzliche Bedeutung, Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (Divergenz) oder eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

Die Klägerin reichte am 18.06.2026 eine Beschwerdebegründung ein. Die Gegenseite äußerte den Verdacht, dieser Schriftsatz stamme gar nicht vom Prozessbevollmächtigten, sondern vom Ehemann der Klägerin, der bereits in der ersten Instanz aufgetreten war. Der Anwalt wies das mit Schriftsatz vom 11.08.2026 zurück und erklärte, er trage die volle Verantwortung. Den Wert des Beschwerdegegenstands setzte das Gericht auf 9.951,00 Euro fest.

Die Entscheidung des Gerichts

Der Zweite Senat verwarf die Beschwerde gleich aus zwei voneinander unabhängigen Gründen. Zunächst fehlte es an der ordnungsgemäßen Vertretung: Vor dem Bundesarbeitsgericht besteht nach § 11 Abs. 4 ArbGG Vertretungszwang. Postulationsfähig – also berechtigt, wirksam Prozesshandlungen vorzunehmen – sind nur die dort genannten Bevollmächtigten. Fehlt diese Befugnis, ist die Prozesshandlung unwirksam.

Entscheidend ist dabei, dass ein Schriftsatz das Ergebnis der eigenen gedanklichen Arbeit des Anwalts ist. Stammt der Entwurf von einem Dritten, muss der Anwalt ihn zumindest eigenständig prüfen und die volle Verantwortung übernehmen. Grundsätzlich genügt dafür die Unterschrift. Anders liegt es jedoch, wenn äußere Umstände zweifelsfrei zeigen, dass ohne jede Prüfung unterschrieben wurde.

Genau das nahm der Senat hier an. Die Begründung trug – anders als alle übrigen Schriftsätze des Anwalts – keinen Kanzleibriefkopf und war nahezu durchgehend fett und unterstrichen formatiert. Hinzu kamen eine juristisch nicht einzuordnende Gliederung und ein völlig unüblicher Zusatz unterhalb des Namenszugs. Vor allem aber existierten mehrere der angeführten Entscheidungen schlicht nicht, darunter ein angebliches Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.01.2020 und ein angeblicher Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2017. Weiteren, tatsächlich existierenden Entscheidungen wurde ein unzutreffender Inhalt zugeschrieben. Bei gewissenhafter anwaltlicher Kontrolle wäre das aufgefallen. Der Senat verwies ausdrücklich auf die Pflicht, Ergebnisse künstlicher Intelligenz eigenverantwortlich zu überprüfen, und auf die entsprechenden Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die nachträgliche Erklärung vom 11.08.2026 half nicht: Sie kam nach Ablauf der Begründungsfrist und war deshalb unbeachtlich. Unabhängig davon war die Begründung auch inhaltlich unzureichend. Die aufgeworfene Frage war keine abstrakte Rechtsfrage, sondern nur das in Frageform gekleidete Ergebnis des Berufungsurteils. Die Divergenzrügen scheiterten unter anderem daran, dass der Bundesgerichtshof kein divergenzfähiges Gericht im Sinne des ArbGG ist. Und die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG – etwa zum Zeitmoment bei § 239 StGB – blieb unsubstantiiert, weil nicht benannt wurde, welcher konkrete Vortrag übergangen worden sein soll.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für Mandantinnen und Mandanten ist der Beschluss eine ernüchternde Lektion: Ein handwerklich fehlerhafter Schriftsatz kann das Rechtsmittel vollständig zu Fall bringen, ohne dass der eigentliche Streit – hier die Wirksamkeit der Kündigung – jemals inhaltlich geprüft wird. Fristen im Beschwerdeverfahren sind nicht verlängerbar; ist die Begründungsfrist abgelaufen, lässt sich ein unwirksamer Schriftsatz nicht mehr reparieren.

Praktisch heißt das: Lassen Sie sich Entwürfe wichtiger Schriftsätze vor der Einreichung zeigen und lesen Sie sie wenigstens überschlägig. Stutzig machen sollten ein fehlender Kanzleibriefkopf, ungewöhnliche Formatierungen oder Zitate, die Sie bei einer kurzen Online-Recherche nicht auffinden können. Wer selbst oder über Angehörige Textbausteine mit KI erzeugt, sollte das offenlegen – die Verantwortung für jedes Zitat trägt am Ende die Kanzlei.

Wird eine Beschwerde oder Berufung wegen solcher Mängel verworfen, kommt ein Haftungsanspruch gegen den Anwalt in Betracht. Bewahren Sie deshalb sämtliche Schriftsätze, E-Mails und Fristenmitteilungen auf. Spätestens wenn ein Rechtsmittel aus formalen Gründen scheitert, ist eine anwaltliche Zweitmeinung sinnvoll – und zwar sofort, weil auch für Haftungsansprüche Verjährungsfristen laufen.

Wer ein arbeitsrechtliches Verfahren führt oder eine Kündigung erhalten hat, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Rechtsmittel realistisch sind: Anwalt für Arbeitsrecht finden.

Quellen: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30.09.2026, Az. 2 AZN 339/26

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Häufig gestellte Fragen

Was sind „halluzinierte" Urteile?
So nennt man erfundene Gerichtsentscheidungen, die KI-Programme täuschend echt mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle ausgeben, obwohl es sie gar nicht gibt. Im entschiedenen Fall enthielt die Beschwerdebegründung gleich mehrere solcher nicht existenten Entscheidungen.
Darf ein Anwalt künstliche Intelligenz einsetzen?
Ja, aber er muss die Ergebnisse eigenverantwortlich überprüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich auf die Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zum KI-Einsatz verwiesen. Ungeprüft übernommene Zitate können dazu führen, dass ein Schriftsatz als nicht vom Anwalt stammend gilt.
Was bedeutet Vertretungszwang vor dem Bundesarbeitsgericht?
Nach § 11 Abs. 4 ArbGG dürfen Parteien dort nicht selbst auftreten, sondern müssen sich von bestimmten Bevollmächtigten vertreten lassen. Nur diese sind postulationsfähig. Stammt ein Schriftsatz erkennbar nicht vom Bevollmächtigten, ist er unwirksam.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn mein Rechtsmittel an Formfehlern scheitert?
Ein Anspruch aus Anwaltshaftung kommt in Betracht, wenn der Anwalt Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Sichern Sie Schriftsätze und Korrespondenz und lassen Sie den Fall zeitnah von einer anderen Kanzlei prüfen, da Verjährungsfristen laufen.
Mit KI erstellt Stand: 20. Oktober 2026

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