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Zivilrecht in Freiburg
Ein mangelhafter Gebrauchtwagen, eine misslungene Handwerkerleistung oder Streit um den Gartenzaun: Zivilrechtliche Konflikte treffen in Freiburg mit seinen rund 237.244 Einwohnerinnen und Einwohnern Privatleute ebenso wie Betriebe. Häufige Mandate betreffen Kaufmängel nach § 433 und § 437 BGB, Schadensersatz wegen verletzter Vertragspflichten (§ 280 BGB) oder wegen unerlaubter Handlung nach § 823 BGB, etwa bei beschädigtem Eigentum oder Gesundheitsschäden.
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Zivilrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Freiburg.
Für die Zuständigkeit gilt seit dem 1. Januar 2026: Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Freiburg am Holzmarkt 2 (§ 23 Nr. 1 GVG), darüber das Landgericht Freiburg in der Konrad-Goldmann-Straße 8 – dort besteht Anwaltszwang nach § 78 ZPO. Berufungen gegen Urteile des Landgerichts verhandelt das Oberlandesgericht Karlsruhe, das damit auch über Freiburger Verfahren in zweiter Instanz entscheidet.
Eine im Zivilrecht erfahrene Anwältin oder Anwalt in Freiburg prüft zuerst, ob Ihr Anspruch noch durchsetzbar ist: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB); kaufrechtliche Mängelrechte verjähren bereits zwei Jahre nach Ablieferung der Sache. Auch Schmerzensgeld nach § 253 BGB oder ein Unterlassungsanspruch gegen störende Nachbarn aus § 1004 BGB müssen sauber begründet werden – gerade in einer dicht bebauten Stadt wie Freiburg landen Nachbarschaftskonflikte regelmäßig vor dem Amtsgericht.
Der nächste Schritt ist eine Erstberatung bei einer Freiburger Kanzlei: Beschreiben Sie Ihr Anliegen über das Anfrageformular auf dieser Seite und nennen Sie Fristen oder bereits erhaltene Schreiben der Gegenseite. Passende Kanzleien aus Freiburg melden sich anschließend mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag.
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Zivilrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Anspruch einordnen: Kaufmangel, Schadensersatz oder Nachbarstreit?
Klären Sie, worauf Sie Ihren Anspruch stützen: Bei mangelhafter Ware greifen die Mängelrechte aus § 437 BGB, bei verletzten Vertragspflichten § 280 BGB, bei beschädigtem Eigentum § 823 BGB. Diese Einordnung bestimmt zugleich den Gerichtsweg: Streitwerte bis 10.000 Euro gehören vor das Amtsgericht Freiburg, höhere vor das Landgericht Freiburg. Eine kurze Notiz zum Hergang hilft der Kanzlei, Ihren Fall sofort richtig zu bewerten.
Kaufvertrag, Mängelrüge und Beweisfotos für die Akte zusammenstellen
Sammeln Sie Vertrag, Rechnungen, Übergabeprotokolle, Fotos des Mangels und den Schriftwechsel mit der Gegenseite – Unterlagen, die später vor dem Amtsgericht Freiburg als Beweismittel dienen. Wichtig im Kaufrecht: Vor Rücktritt oder Minderung hat die Nacherfüllung Vorrang; dokumentieren Sie also, wann Sie zur Nachbesserung aufgefordert haben. Notieren Sie das Datum der Ablieferung, denn Mängelrechte verjähren nach § 438 BGB in zwei Jahren.
Erstberatung bei einer Zivilrechtskanzlei in Freiburg vereinbaren
Über das Formular erreichen Sie Kanzleien in Freiburg, die zivilrechtliche Mandate übernehmen. In der Erstberatung erfahren Sie, ob sich die Durchsetzung lohnt, welche Beweise fehlen und ob Ihre Sache vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Freiburg verhandelt würde. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist diese Beratung ohne gesonderte Vereinbarung auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG).
Kosten kalkulieren: RVG-Gebühren und Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert: Bei 5.000 Euro Streitwert kostet die außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr rund 460 Euro netto zuzüglich 20 Euro Auslagenpauschale. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte vor Mandatserteilung eine Deckungszusage einholen – viele Freiburger Kanzleien stellen diese Anfrage für Sie. Bedenken Sie § 91 ZPO: Wer verliert, trägt auch die Kosten der Gegenseite; eine verlorene erste Instanz summiert sich bei diesem Streitwert auf etwa 2.500 bis 3.000 Euro.
Mandat erteilen: Vollmacht, Fristsetzung oder gerichtliches Mahnverfahren
Mit der Vollmacht beginnt die Vertretung: Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt fordert die Gegenseite unter Fristsetzung zur Leistung auf oder verhandelt einen Vergleich. Für unbestrittene Geldforderungen bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren an, das oft schneller und günstiger zu einem vollstreckbaren Titel führt als eine Klage. Beachten Sie: Vor dem Landgericht Freiburg gilt Anwaltszwang nach § 78 ZPO – ohne anwaltliche Vertretung ist dort keine Klage möglich.
Klage einreichen: Ablauf vor Amtsgericht und Landgericht Freiburg
Kommt keine Einigung zustande, reicht Ihre Kanzlei Klage ein – je nach Streitwert beim Amtsgericht Freiburg am Holzmarkt 2 oder beim Landgericht Freiburg in der Konrad-Goldmann-Straße 8. Es folgen Klageerwiderung, schriftliches Vorverfahren oder früher erster Termin und die mündliche Verhandlung. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts ist die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe möglich; über jeden Schritt werden Sie von Ihrer Kanzlei informiert.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Verständliche Beratung
Kompetente Beratung ohne Fachchinesisch — klar und auf Augenhöhe.
Schnelle Vermittlung
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Wie können wir Ihnen helfen?
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg im Breisgau
- Landgericht Freiburg, Konrad-Goldmann-Straße 8, 79100 Freiburg im Breisgau
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltsgebühren im Zivilrecht folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Maßgeblich ist der Gegenstandswert, also der Wert dessen, worum gestritten wird. In Freiburg liegen typische Streitwerte bei Kauf- und Nachbarstreitigkeiten zwischen 500 und 10.000 Euro (Amtsgericht Freiburg), bei Schadensersatz- und Vertragsklagen zwischen über 10.000 und 50.000 Euro (Landgericht Freiburg).
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 34 RVG) | höchstens 190 Euro zzgl. USt. |
| Außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bei 5.000 Euro Gegenstandswert | rund 460 Euro netto zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale |
| Verlorener Prozess erster Instanz bei 5.000 Euro Streitwert (inkl. Gerichtskosten und gegnerischer Anwalt, § 91 ZPO) | rund 2.500–3.000 Euro |
| Gerichtliches Mahnverfahren bei unbestrittener Geldforderung | deutlich geringer als im Klageverfahren, abhängig vom Forderungswert |
Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beim Amtsgericht Freiburg oder Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren; beides setzt geringes Einkommen und hinreichende Erfolgsaussicht voraus. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt nach Deckungszusage in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Verträge und Bestellunterlagen: Kaufvertrag, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag im Original oder als Kopie mitbringen – sie sind die Grundlage jeder Anspruchsprüfung nach § 433 oder § 280 BGB.
- Schriftwechsel mit der Gegenseite: Mahnungen, E-Mails und Antwortschreiben chronologisch ordnen; daraus ergibt sich, ob bereits eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.
- Beweise sichern: Fotos des Mangels oder Schadens, Übergabeprotokolle und Namen möglicher Zeuginnen und Zeugen notieren.
- Datum der Ablieferung festhalten: Kaufrechtliche Mängelrechte verjähren zwei Jahre nach Ablieferung (§ 438 BGB) – dieses Datum entscheidet oft über die Durchsetzbarkeit.
- Verjährung im Blick behalten: Die regelmäßige Frist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) läuft ab Jahresende der Anspruchsentstehung; je näher das Fristende, desto dringender der Termin.
- Streitwert beziffern: Der Betrag entscheidet, ob das Amtsgericht Freiburg (bis 10.000 Euro) oder das Landgericht Freiburg zuständig ist – und wie hoch die Gebühren ausfallen.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Police und Versicherungsnummer bereitlegen, damit die Kanzlei die Deckungsanfrage stellen kann.
- Eigenes Ziel klären: Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Schmerzensgeld nach § 253 BGB oder Unterlassung nach § 1004 BGB – je klarer das Ziel, desto gezielter die Beratung.
- Beratungshilfe bedenken: Bei geringem Einkommen kann für die außergerichtliche Beratung ein Berechtigungsschein beim Amtsgericht Freiburg beantragt werden.
FAQ zu Zivilrecht
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Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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