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Anliegen beschreiben — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei für IT-Recht in Freiburg Ihre Anfrage übernehmen kann. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt; läuft bereits eine Frist, wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei.
IT-Recht in Freiburg
Eine Abmahnung wegen Filesharing im Briefkasten, ein Softwareprojekt, das nicht abnahmefähig geliefert wird, eine Datenpanne im Onlineshop oder ein Streit um eine Domain: Wer in Freiburg mit rund 238.299 Einwohnern ein solches Problem hat, braucht meist kurzfristig eine IT-Rechtsanwältin oder einen IT-Rechtsanwalt in Freiburg. In einer Universitätsstadt mit vielen Software-Ausgründungen drehen sich Mandate oft um Lizenzen: Computerprogramme sind nach § 69a UrhG wie Sprachwerke geschützt, und wer sie ohne Lizenz nutzt oder weitergibt, riskiert Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG.
IT-Recht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Freiburg.
Für allgemeine zivilrechtliche IT-Streitigkeiten, etwa aus Software- oder Projektverträgen, ist bei Streitwerten bis 10.000 Euro das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG); örtlich zuständig ist in der Regel das Gericht am Sitz oder Wohnsitz der Gegenseite, bei Verträgen auch das Gericht des Erfüllungsorts (§§ 12, 17, 29 ZPO) – das Amtsgericht Freiburg (Holzmarkt 2) oder das Landgericht Freiburg also dann, wenn die Gegenseite in Freiburg ansässig ist oder dort der Erfüllungsort liegt. Für Urheberrechtsstreitsachen gilt das nicht: Sie sind in Baden-Württemberg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim bzw. Landgericht Mannheim konzentriert (§ 105 UrhG, § 13 ZuVOJu BW). Wettbewerbsstreitigkeiten gehören ohne Rücksicht auf den Streitwert zum Landgericht (§ 14 Abs. 1 UWG); nur für Schadensersatzansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UWG gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln (§ 14 Abs. 4 UWG). Kennzeichenstreitsachen sind ebenfalls ohne Rücksicht auf den Streitwert den Landgerichten zugewiesen und in Baden-Württemberg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Landgericht Mannheim konzentriert (§ 140 Abs. 1 und 2 MarkenG). Über Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Freiburg entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe. Bei Datenpannen ist in Baden-Württemberg zusätzlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO); Betroffene können daneben Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verlangen.
IT-Recht verbindet Urheber-, Datenschutz-, Vertrags- und Wettbewerbsrecht mit technischem Verständnis. Eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei in Freiburg erkennt, ob eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, ob das Impressum den Anforderungen des § 5 DDG genügt oder ob der Bestellprozess die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB erfüllt. Für Freiburger Onlinehändler mit Kundschaft im Elsass und in der Nordwestschweiz kommt hinzu, dass grenzüberschreitende Verbraucherverträge und Datenübermittlungen in die Schweiz auf dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission beruhen (Art. 45 DSGVO) und dokumentiert werden müssen – ein Punkt, den allgemein tätige Kanzleien leicht übersehen.
Der nächste Schritt: Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. Halten Sie Abmahnung, Vertrag oder Schriftwechsel sowie die gesetzte Frist bereit. Weiter unten finden Sie Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht aus Freiburg und Umgebung mit Anschrift und Telefonnummer.
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IT-Recht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Abmahnung, IT-Vertrag oder Datenpanne: Fall einordnen und Frist sichern
Prüfen Sie zuerst, welche Frist läuft. Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist 7 bis 14 Tage; eine Datenpanne ist unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg zu melden, sofern sie voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO); wer selbst gegen einen Wettbewerber vorgehen will, sollte den Antrag auf einstweilige Verfügung so schnell wie möglich stellen: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, die Gerichte verneinen die Dringlichkeit aber, wenn nach Kenntnis zu lange zugewartet wird. Ordnen Sie den Streitwert grob ein: Über 10.000 Euro ist für allgemeine Zivilstreitigkeiten das Landgericht zuständig, und dort besteht Anwaltszwang (§ 23 Nr. 1 GVG, § 78 Abs. 1 ZPO). Wettbewerbsstreitigkeiten gehören unabhängig vom Streitwert zum Landgericht (§ 14 Abs. 1 UWG); Kennzeichenstreitsachen gehören ebenfalls zum Landgericht und sind für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Landgericht Mannheim konzentriert (§ 140 Abs. 1 und 2 MarkenG); Urheberrechtsstreitsachen sind für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht bzw. Landgericht Mannheim konzentriert (§ 105 UrhG).
Unterlagen zusammenstellen: Abmahnschreiben, Lizenzvertrag, Logfiles, Screenshots
Sammeln Sie das vollständige Abmahnschreiben samt Umschlag, Lizenz- oder Projektverträge mit Pflichtenheft, Rechnungen, Screenshots von Impressum und Bestellstrecke sowie Server- oder Router-Logs. Bei Domainkonflikten notieren Sie Registrierungsdatum und Inhaber; Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann einen DENIC-Dispute-Eintrag beantragen; er verhindert, dass die Domain auf einen Dritten übertragen wird, nimmt sie dem bisherigen Inhaber aber nicht weg. Für Freiburger Unternehmen mit Kundschaft in Frankreich oder der Schweiz gehören auch Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsverträge in die Akte.
Erstberatung in Freiburg: Unterlassungserklärung prüfen lassen, nicht unterschreiben
Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nie ungeprüft: Sie wirkt in der Regel unbefristet und löst sich nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei geänderter Rechtslage; zudem enthält sie oft überhöhte Vertragsstrafen. In der Erstberatung – für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf 190 Euro zzgl. USt begrenzt – klärt die IT-Rechtsanwältin oder der IT-Rechtsanwalt, ob der Vorwurf trägt, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und ob die geforderten Abmahnkosten dem Deckel des § 97a Abs. 3 UrhG entsprechen. Bei Filesharing-Vorwürfen gegen Privatpersonen deckelt § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG den Gegenstandswert für die Anwaltskosten der Abmahnung auf 1.000 Euro, was rund 168 Euro brutto entspricht; der Deckel erfasst den daneben geforderten Schadensersatz nicht und gilt nicht, wenn der Wert im Einzelfall unbillig ist (§ 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG).
Kosten festlegen: RVG-Gebühr nach Gegenstandswert oder Stundenhonorar für IT-Verträge
Bei Abmahnungen und Unterlassungsstreitigkeiten rechnet die Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; maßgeblich ist der Gegenstandswert, im Urheber- und Domainrecht oft 10.000 bis 50.000 Euro. Für die Gestaltung von Softwareverträgen, AGB für Freiburger Onlineshops oder Datenschutzkonzepte sind Stundenhonorare von 200 bis 350 Euro üblich. Lassen Sie sich vor der Mandatierung eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geben und klären Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung zusagt.
Mandat erteilen und Verfahren vor Amtsgericht oder Landgericht Freiburg
Nach Vollmacht und Fristenkontrolle antwortet die Kanzlei gegenüber der Gegenseite, gibt gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung ab oder verhandelt über Lizenz oder Nachbesserung im IT-Projekt. Scheitert die außergerichtliche Lösung, geht die Klage bei allgemeinen IT-Streitigkeiten mit Streitwerten bis 10.000 Euro zum Amtsgericht, darüber zum Landgericht – nach Freiburg aber nur, wenn die Gegenseite dort ihren Sitz oder Wohnsitz hat oder dort der Erfüllungsort liegt (§§ 12, 17, 29 ZPO); Urheberrechtsstreitsachen gehören dagegen zum Amtsgericht bzw. Landgericht Mannheim (§ 105 UrhG), Wettbewerbsstreitsachen stets zum Landgericht (§ 14 Abs. 1 UWG), Kennzeichenstreitsachen zum Landgericht Mannheim (§ 140 Abs. 1 und 2 MarkenG). Gegen Urteile des Landgerichts ist die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe möglich. Eilbedürftige Fälle werden per einstweiliger Verfügung geführt, oft ohne mündliche Verhandlung.
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- Amtsgericht Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg im Breisgau
- Landgericht Freiburg, Konrad-Goldmann-Straße 8, 79100 Freiburg im Breisgau
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe
Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 06.10.2026.
Quellen dieser Seite
- Gesetze
- Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
- Gerichte
- Amtsgericht Freiburg, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe. Weitere Gerichte: Justizportal Baden-Württemberg. Stand der Angaben: 06.10.2026.
- Kosten
- Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
- Einwohnerzahl
- Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
- Anwältinnen und Anwälte
- Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.
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Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Anwaltskosten im IT-Recht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Maßgeblich ist der Gegenstandswert: Bei Unterlassungsansprüchen aus Urheber-, Domain- oder Wettbewerbsrecht liegt er typischerweise bei 10.000 bis 50.000 Euro, bei IT-Projektstreitigkeiten entspricht er dem Auftragswert und erreicht oft fünf- bis sechsstellige Beträge. Für die Vertragsgestaltung vereinbaren Kanzleien in Freiburg meist Stundenhonorare.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG) | max. 190 € zzgl. USt (226,10 € brutto) |
| Außergerichtliche Vertretung bei Unterlassungsanspruch, Gegenstandswert 10.000 € (1,3-Geschäftsgebühr) | ca. 870 € netto inkl. Auslagenpauschale |
| Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing gegen Verbraucher (§ 97a Abs. 3 UrhG, Gegenstandswert 1.000 €) | ca. 141 € netto / 168 € brutto |
| IT-Vertragsgestaltung, AGB, Datenschutzkonzept (Stundenhonorar) | 200–350 € pro Stunde |
| IT-Projektstreit (Streitwert = Auftragswert, fünf- bis sechsstellig) | Gebühren nach RVG-Tabelle, steigend mit dem Streitwert |
Wer geringes Einkommen hat, kann beim Amtsgericht Freiburg Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beantragen; für ein Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht Freiburg kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn Klage oder Verteidigung hinreichende Erfolgsaussicht bieten und nicht mutwillig erscheinen (§ 114 Abs. 1 ZPO). Eine Rechtsschutzversicherung deckt IT-Streitigkeiten nur nach ihren Bedingungen: Vertragsstreitigkeiten sind häufig versichert, Urheberrechtsverstöße dagegen oft ausgeschlossen. Klären Sie die Deckung vor der Mandatierung.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Frist im Abmahnschreiben: Notieren Sie Zugangsdatum und gesetzte Frist (meist 7 bis 14 Tage). Nur mit diesen Angaben kann eine beauftragte Kanzlei rechtzeitig reagieren oder bei der Gegenseite um Fristverlängerung bitten.
- Vollständiges Abmahnschreiben: Alle Seiten samt Anlagen und vorformulierter Unterlassungserklärung – die Anwältin oder der Anwalt prüft, ob die Forderung dem Deckel des § 97a Abs. 3 UrhG entspricht.
- Verträge und Pflichtenheft: Bei IT-Projektstreitigkeiten zählen Auftragswert, Leistungsbeschreibung und Abnahmeprotokolle; der Auftragswert bestimmt den Streitwert und damit, ob das Landgericht Freiburg zuständig ist.
- Lizenznachweise: Lizenzkeys, Kaufbelege und Nutzungsbedingungen belegen, dass Software rechtmäßig genutzt wird – Programme sind nach § 69a UrhG geschützt.
- Technische Belege: Logfiles, Router-Protokolle, Screenshots mit Datum und Uhrzeit; bei Filesharing-Vorwürfen auch, wer im Haushalt Zugang zum Anschluss hatte.
- Domain-Daten: Registrierungsdatum, Inhaber und eigene Namens- oder Markenrechte (§ 12 BGB), damit ein DENIC-Dispute-Eintrag geprüft werden kann.
- Datenschutz-Dokumentation: Bei einer Datenpanne Zeitpunkt der Kenntnis, betroffene Datenarten und Stand der Meldung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg.
- Impressum und Bestellstrecke: Screenshots Ihres Shops, damit die Kanzlei Impressum (§ 5 DDG) und Bestellbutton (§ 312j Abs. 3 BGB) prüfen kann – häufige Angriffspunkte für Abmahnungen.
- Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein und Bedingungen bereithalten; viele Tarife schließen Urheberrechtsstreitigkeiten aus oder decken nur die außergerichtliche Vertretung.
FAQ zu IT-Recht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
IT-Recht in Freiburg: passende Kanzlei finden
Im Umkreis von 50 Kilometern um Freiburg ist derzeit keine Kanzlei für IT-Recht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.
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