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IT-Recht in Freiburg

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 14.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Eine Abmahnung wegen Filesharing im Briefkasten, ein Softwareprojekt, das nicht abnahmefähig geliefert wird, eine Datenpanne im Onlineshop oder ein Streit um eine Domain: Wer in Freiburg mit rund 238.299 Einwohnern ein solches Problem hat, braucht meist kurzfristig eine IT-Rechtsanwältin oder einen IT-Rechtsanwalt in Freiburg. In einer Universitätsstadt mit vielen Software-Ausgründungen drehen sich Mandate oft um Lizenzen: Computerprogramme sind nach § 69a UrhG wie Sprachwerke geschützt, und wer sie ohne Lizenz nutzt oder weitergibt, riskiert Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG.

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IT-Recht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Freiburg.

Für allgemeine zivilrechtliche IT-Streitigkeiten, etwa aus Software- oder Projektverträgen, ist bei Streitwerten bis 10.000 Euro das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG); örtlich zuständig ist in der Regel das Gericht am Sitz oder Wohnsitz der Gegenseite, bei Verträgen auch das Gericht des Erfüllungsorts (§§ 12, 17, 29 ZPO) – das Amtsgericht Freiburg (Holzmarkt 2) oder das Landgericht Freiburg also dann, wenn die Gegenseite in Freiburg ansässig ist oder dort der Erfüllungsort liegt. Für Urheberrechtsstreitsachen gilt das nicht: Sie sind in Baden-Württemberg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim bzw. Landgericht Mannheim konzentriert (§ 105 UrhG, § 13 ZuVOJu BW). Wettbewerbsstreitigkeiten gehören ohne Rücksicht auf den Streitwert zum Landgericht (§ 14 Abs. 1 UWG); nur für Schadensersatzansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UWG gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln (§ 14 Abs. 4 UWG). Kennzeichenstreitsachen sind ebenfalls ohne Rücksicht auf den Streitwert den Landgerichten zugewiesen und in Baden-Württemberg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Landgericht Mannheim konzentriert (§ 140 Abs. 1 und 2 MarkenG). Über Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Freiburg entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe. Bei Datenpannen ist in Baden-Württemberg zusätzlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO); Betroffene können daneben Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verlangen.

IT-Recht verbindet Urheber-, Datenschutz-, Vertrags- und Wettbewerbsrecht mit technischem Verständnis. Eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei in Freiburg erkennt, ob eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, ob das Impressum den Anforderungen des § 5 DDG genügt oder ob der Bestellprozess die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB erfüllt. Für Freiburger Onlinehändler mit Kundschaft im Elsass und in der Nordwestschweiz kommt hinzu, dass grenzüberschreitende Verbraucherverträge und Datenübermittlungen in die Schweiz auf dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission beruhen (Art. 45 DSGVO) und dokumentiert werden müssen – ein Punkt, den allgemein tätige Kanzleien leicht übersehen.

Der nächste Schritt: Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. Halten Sie Abmahnung, Vertrag oder Schriftwechsel sowie die gesetzte Frist bereit. Weiter unten finden Sie Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht aus Freiburg und Umgebung mit Anschrift und Telefonnummer.

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IT-Recht — die ersten Schritte

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1

Abmahnung, IT-Vertrag oder Datenpanne: Fall einordnen und Frist sichern

Prüfen Sie zuerst, welche Frist läuft. Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist 7 bis 14 Tage; eine Datenpanne ist unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg zu melden, sofern sie voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO); wer selbst gegen einen Wettbewerber vorgehen will, sollte den Antrag auf einstweilige Verfügung so schnell wie möglich stellen: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, die Gerichte verneinen die Dringlichkeit aber, wenn nach Kenntnis zu lange zugewartet wird. Ordnen Sie den Streitwert grob ein: Über 10.000 Euro ist für allgemeine Zivilstreitigkeiten das Landgericht zuständig, und dort besteht Anwaltszwang (§ 23 Nr. 1 GVG, § 78 Abs. 1 ZPO). Wettbewerbsstreitigkeiten gehören unabhängig vom Streitwert zum Landgericht (§ 14 Abs. 1 UWG); Kennzeichenstreitsachen gehören ebenfalls zum Landgericht und sind für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Landgericht Mannheim konzentriert (§ 140 Abs. 1 und 2 MarkenG); Urheberrechtsstreitsachen sind für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht bzw. Landgericht Mannheim konzentriert (§ 105 UrhG).

2

Unterlagen zusammenstellen: Abmahnschreiben, Lizenzvertrag, Logfiles, Screenshots

Sammeln Sie das vollständige Abmahnschreiben samt Umschlag, Lizenz- oder Projektverträge mit Pflichtenheft, Rechnungen, Screenshots von Impressum und Bestellstrecke sowie Server- oder Router-Logs. Bei Domainkonflikten notieren Sie Registrierungsdatum und Inhaber; Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann einen DENIC-Dispute-Eintrag beantragen; er verhindert, dass die Domain auf einen Dritten übertragen wird, nimmt sie dem bisherigen Inhaber aber nicht weg. Für Freiburger Unternehmen mit Kundschaft in Frankreich oder der Schweiz gehören auch Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsverträge in die Akte.

3

Erstberatung in Freiburg: Unterlassungserklärung prüfen lassen, nicht unterschreiben

Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nie ungeprüft: Sie wirkt in der Regel unbefristet und löst sich nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei geänderter Rechtslage; zudem enthält sie oft überhöhte Vertragsstrafen. In der Erstberatung – für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf 190 Euro zzgl. USt begrenzt – klärt die IT-Rechtsanwältin oder der IT-Rechtsanwalt, ob der Vorwurf trägt, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und ob die geforderten Abmahnkosten dem Deckel des § 97a Abs. 3 UrhG entsprechen. Bei Filesharing-Vorwürfen gegen Privatpersonen deckelt § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG den Gegenstandswert für die Anwaltskosten der Abmahnung auf 1.000 Euro, was rund 168 Euro brutto entspricht; der Deckel erfasst den daneben geforderten Schadensersatz nicht und gilt nicht, wenn der Wert im Einzelfall unbillig ist (§ 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG).

4

Kosten festlegen: RVG-Gebühr nach Gegenstandswert oder Stundenhonorar für IT-Verträge

Bei Abmahnungen und Unterlassungsstreitigkeiten rechnet die Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; maßgeblich ist der Gegenstandswert, im Urheber- und Domainrecht oft 10.000 bis 50.000 Euro. Für die Gestaltung von Softwareverträgen, AGB für Freiburger Onlineshops oder Datenschutzkonzepte sind Stundenhonorare von 200 bis 350 Euro üblich. Lassen Sie sich vor der Mandatierung eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geben und klären Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung zusagt.

5

Mandat erteilen und Verfahren vor Amtsgericht oder Landgericht Freiburg

Nach Vollmacht und Fristenkontrolle antwortet die Kanzlei gegenüber der Gegenseite, gibt gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung ab oder verhandelt über Lizenz oder Nachbesserung im IT-Projekt. Scheitert die außergerichtliche Lösung, geht die Klage bei allgemeinen IT-Streitigkeiten mit Streitwerten bis 10.000 Euro zum Amtsgericht, darüber zum Landgericht – nach Freiburg aber nur, wenn die Gegenseite dort ihren Sitz oder Wohnsitz hat oder dort der Erfüllungsort liegt (§§ 12, 17, 29 ZPO); Urheberrechtsstreitsachen gehören dagegen zum Amtsgericht bzw. Landgericht Mannheim (§ 105 UrhG), Wettbewerbsstreitsachen stets zum Landgericht (§ 14 Abs. 1 UWG), Kennzeichenstreitsachen zum Landgericht Mannheim (§ 140 Abs. 1 und 2 MarkenG). Gegen Urteile des Landgerichts ist die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe möglich. Eilbedürftige Fälle werden per einstweiliger Verfügung geführt, oft ohne mündliche Verhandlung.

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Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg im Breisgau
  • Landgericht Freiburg, Konrad-Goldmann-Straße 8, 79100 Freiburg im Breisgau
  • Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 06.10.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Anwaltskosten im IT-Recht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Maßgeblich ist der Gegenstandswert: Bei Unterlassungsansprüchen aus Urheber-, Domain- oder Wettbewerbsrecht liegt er typischerweise bei 10.000 bis 50.000 Euro, bei IT-Projektstreitigkeiten entspricht er dem Auftragswert und erreicht oft fünf- bis sechsstellige Beträge. Für die Vertragsgestaltung vereinbaren Kanzleien in Freiburg meist Stundenhonorare.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG)max. 190 € zzgl. USt (226,10 € brutto)
Außergerichtliche Vertretung bei Unterlassungsanspruch, Gegenstandswert 10.000 € (1,3-Geschäftsgebühr)ca. 870 € netto inkl. Auslagenpauschale
Erstattungsfähige Abmahnkosten bei Filesharing gegen Verbraucher (§ 97a Abs. 3 UrhG, Gegenstandswert 1.000 €)ca. 141 € netto / 168 € brutto
IT-Vertragsgestaltung, AGB, Datenschutzkonzept (Stundenhonorar)200–350 € pro Stunde
IT-Projektstreit (Streitwert = Auftragswert, fünf- bis sechsstellig)Gebühren nach RVG-Tabelle, steigend mit dem Streitwert

Wer geringes Einkommen hat, kann beim Amtsgericht Freiburg Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung beantragen; für ein Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht Freiburg kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn Klage oder Verteidigung hinreichende Erfolgsaussicht bieten und nicht mutwillig erscheinen (§ 114 Abs. 1 ZPO). Eine Rechtsschutzversicherung deckt IT-Streitigkeiten nur nach ihren Bedingungen: Vertragsstreitigkeiten sind häufig versichert, Urheberrechtsverstöße dagegen oft ausgeschlossen. Klären Sie die Deckung vor der Mandatierung.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Frist im Abmahnschreiben: Notieren Sie Zugangsdatum und gesetzte Frist (meist 7 bis 14 Tage). Nur mit diesen Angaben kann eine beauftragte Kanzlei rechtzeitig reagieren oder bei der Gegenseite um Fristverlängerung bitten.
  • Vollständiges Abmahnschreiben: Alle Seiten samt Anlagen und vorformulierter Unterlassungserklärung – die Anwältin oder der Anwalt prüft, ob die Forderung dem Deckel des § 97a Abs. 3 UrhG entspricht.
  • Verträge und Pflichtenheft: Bei IT-Projektstreitigkeiten zählen Auftragswert, Leistungsbeschreibung und Abnahmeprotokolle; der Auftragswert bestimmt den Streitwert und damit, ob das Landgericht Freiburg zuständig ist.
  • Lizenznachweise: Lizenzkeys, Kaufbelege und Nutzungsbedingungen belegen, dass Software rechtmäßig genutzt wird – Programme sind nach § 69a UrhG geschützt.
  • Technische Belege: Logfiles, Router-Protokolle, Screenshots mit Datum und Uhrzeit; bei Filesharing-Vorwürfen auch, wer im Haushalt Zugang zum Anschluss hatte.
  • Domain-Daten: Registrierungsdatum, Inhaber und eigene Namens- oder Markenrechte (§ 12 BGB), damit ein DENIC-Dispute-Eintrag geprüft werden kann.
  • Datenschutz-Dokumentation: Bei einer Datenpanne Zeitpunkt der Kenntnis, betroffene Datenarten und Stand der Meldung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg.
  • Impressum und Bestellstrecke: Screenshots Ihres Shops, damit die Kanzlei Impressum (§ 5 DDG) und Bestellbutton (§ 312j Abs. 3 BGB) prüfen kann – häufige Angriffspunkte für Abmahnungen.
  • Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein und Bedingungen bereithalten; viele Tarife schließen Urheberrechtsstreitigkeiten aus oder decken nur die außergerichtliche Vertretung.
Häufige Fragen

FAQ zu IT-Recht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem IT-Rechtsanwalt in Freiburg?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt, also 226,10 Euro brutto – das gilt nur, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde. Ob eine Kanzlei in Freiburg darunter bleibt oder die Gebühr bei Mandatierung anrechnet, klären Sie am besten vorab. Unternehmen zahlen üblicherweise nach Stundenhonorar von 200 bis 350 Euro. Bei einer Filesharing-Abmahnung lohnt die Erstberatung fast immer, weil die Kanzlei prüft, ob die geforderten Abmahnkosten den Deckel des § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG einhalten (Gegenstandswert 1.000 Euro, rund 168 Euro brutto); ein daneben geforderter Schadensersatz wird von diesem Deckel nicht erfasst.
Welche Fristen gelten bei Abmahnung und Datenpanne in Freiburg?
Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen meist 7 bis 14 Tage; reagieren Sie nicht, kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen – das verursacht zusätzliche Kosten. Wer selbst gegen einen Wettbewerber vorgehen möchte, sollte den Eilantrag nach Kenntnis so schnell wie möglich stellen: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, nach der Rechtsprechung kann die Dringlichkeit aber entfallen, wenn zu lange zugewartet wird. Datenpannen sind unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg zu melden, wenn sie voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führen (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Bei Domainkonflikten sollte der DENIC-Dispute-Eintrag sofort beantragt werden, bevor die Domain übertragen wird.
Welches Gericht ist in Freiburg für IT-Streitigkeiten zuständig und wie läuft das Verfahren ab?
Allgemeine zivilrechtliche IT-Streitigkeiten bis 10.000 Euro Streitwert verhandelt das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG); örtlich kommt es auf Sitz oder Wohnsitz der Gegenseite oder den Erfüllungsort an (§§ 12, 17, 29 ZPO), sodass das Amtsgericht Freiburg am Holzmarkt 2 oder das Landgericht Freiburg zuständig ist, wenn die Gegenseite in Freiburg ansässig ist – dort besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Urheberrechtsstreitsachen, also etwa Filesharing- oder Lizenzklagen, sind in Baden-Württemberg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim bzw. Landgericht Mannheim konzentriert (§ 105 UrhG); Wettbewerbsstreitsachen gehören ohne Rücksicht auf den Streitwert zum Landgericht (§ 14 Abs. 1 UWG); Kennzeichenstreitsachen sind für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe dem Landgericht Mannheim zugewiesen (§ 140 Abs. 1 und 2 MarkenG). IT-Projektstreitigkeiten mit fünf- bis sechsstelligen Werten landen beim Landgericht. Das Verfahren beginnt mit Klageschrift und Erwiderung, gefolgt von Güte- und Hauptverhandlung; Eilfälle laufen als einstweilige Verfügung. Gegen ein Urteil des Landgerichts Freiburg ist Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe möglich.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung einen IT-Rechtsstreit in Freiburg?
Das hängt vom Tarif ab. Streitigkeiten aus IT-Verträgen – etwa mit einem Freiburger Softwareanbieter oder Hosting-Dienstleister – fallen häufig unter den Vertrags-Rechtsschutz. Urheberrechtsverstöße wie Filesharing-Abmahnungen und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen sind in vielen Privat- und Firmentarifen ausgeschlossen oder nur außergerichtlich gedeckt. Beachten Sie Wartezeiten und Selbstbeteiligung. Viele Kanzleien holen die Deckungszusage nach Mandatierung für die Mandantschaft ein; vereinbaren Sie das ausdrücklich; legen Sie dafür Versicherungsschein und Bedingungen zur Erstberatung vor. Ohne Deckung bleibt bei geringem Einkommen Beratungshilfe über das Amtsgericht Freiburg.
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