Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg
Hansen & Münch Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Anliegen beschreiben — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei für Verwaltungsrecht in Hamburg Ihre Anfrage übernehmen kann. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt; läuft bereits eine Frist, wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei.
Ein Bescheid der Hamburger Behörde liegt im Briefkasten: die Bauaufsicht ordnet einen Baustopp an, das Bezirksamt untersagt das Gewerbe, die Fahrerlaubnisbehörde entzieht den Führerschein oder eine beantragte Genehmigung wird abgelehnt. In Hamburg mit rund 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern trifft das Menschen und Betriebe in allen sieben Bezirken. Fast jeder dieser Bescheide ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG — also eine hoheitliche Einzelfallregelung, gegen die Sie sich wehren können. Die Uhr läuft dabei ab dem Tag der Bekanntgabe.
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Entscheidend ist die Ein-Monats-Frist: Der Widerspruch ist nach § 70 Abs. 1 VwGO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts bei der Behörde zu erheben; die Anfechtungsklage muss nach § 74 Abs. 1 VwGO innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden — nur wenn ein Widerspruchsbescheid nicht erforderlich ist (§ 68 VwGO), läuft die Klagefrist ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert § 58 VwGO die Frist auf ein Jahr. Ob vor der Klage ein Widerspruchsverfahren als Vorverfahren durchzuführen ist, richtet sich nach § 68 VwGO und dem einschlägigen Landesrecht — welcher Weg für Ihren Bescheid gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und sollte anwaltlich geprüft werden, bevor Sie etwas einreichen.
Zuständig für Klagen ist in der Freien und Hansestadt Hamburg das Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg. Da Hamburg zugleich Stadt und Bundesland ist, entscheidet dieses Gericht über die meisten Streitigkeiten mit Bezirksämtern und Fachbehörden; für einzelne Sachgebiete sind jedoch andere Gerichte zuständig, etwa das Sozialgericht Hamburg oder das Finanzgericht Hamburg. Vor dem Verwaltungsgericht erster Instanz besteht kein Anwaltszwang — bereits für den Antrag auf Zulassung der Berufung und im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gilt jedoch Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verwaltungsrecht kann den Bescheid anhand der Klagearten des § 42 VwGO einordnen: Anfechtung eines belastenden Bescheids oder Verpflichtung der Behörde zum Erlass einer Genehmigung.
Ist Ihr Bescheid sofort vollziehbar, zählen Tage statt Wochen: Über einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kann die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt werden, etwa bei Gewerbeuntersagung, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Baustopp. Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt.
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Suchen Sie zuerst den Briefumschlag oder das Datum der Bekanntgabe und lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Dort steht, ob Widerspruch bei der Hamburger Ausgangsbehörde oder direkt Klage zum Verwaltungsgericht Hamburg zu erheben ist. Prüfen Sie außerdem, ob die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Fehlt die Belehrung oder ist sie unrichtig erteilt, ist der Rechtsbehelf innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig (§ 58 Abs. 2 VwGO); ob die Belehrung tatsächlich fehlerhaft ist, sollte vorher geprüft werden.
Sammeln Sie den Bescheid vollständig mit Anlagen, den ursprünglichen Antrag, Anhörungsschreiben nach § 28 VwVfG, Gutachten und die gesamte Korrespondenz mit dem Bezirksamt oder der Fachbehörde. Bei Bausachen gehören Lageplan, Bauantrag und Nachbarzustimmungen dazu, bei Fahrerlaubnissachen das medizinisch-psychologische Gutachten. Vollständige Unterlagen sparen Beratungszeit und ermöglichen der Anwältin oder dem Anwalt, sofort die Akteneinsicht bei der Hamburger Behörde zu beantragen.
In der Erstberatung wird geklärt, welche Klageart nach § 42 VwGO passt: Anfechtungsklage gegen einen belastenden Bescheid oder Verpflichtungsklage auf eine verweigerte Genehmigung. Geprüft wird auch, ob die Behörde einen begünstigenden Verwaltungsakt überhaupt nach § 48 VwVfG zurücknehmen durfte. Sie erfahren, ob ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nötig ist und ob sich ein Abhilfeverfahren bei der Ausgangsbehörde lohnt, bevor Kosten für ein Klageverfahren entstehen.
Vor der Beauftragung sollte der Gegenstandswert feststehen. Bietet der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts, ist ein Streitwert von 5.000 Euro anzunehmen (§ 52 Abs. 2 GKG). Bei Bau- und Gewerbesachen bestimmt das Gericht den Streitwert nach der Bedeutung der Sache (§ 52 Abs. 1 GKG) und orientiert sich dabei am Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit; die Werte können dort je nach Fallgruppe über dem Auffangwert liegen; der Streitwertkatalog ist nur eine Orientierungshilfe und nicht bindend. Klären Sie zugleich, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Verwaltungsrechtsschutz umfasst oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.
Mit Vollmacht und Vergütungsvereinbarung übernimmt die Anwältin oder der Anwalt die Vertretung gegenüber der Hamburger Behörde und dem Verwaltungsgericht Hamburg. Der Widerspruch oder die Klage wird fristwahrend eingereicht, die Begründung kann nachgereicht werden. Parallel wird Akteneinsicht in die vollständige Behördenakte genommen — oft ergeben sich daraus Ermessensfehler oder Verfahrensmängel, die im Bescheid selbst nicht erkennbar waren.
Nach Klageeingang am Lübeckertordamm fordert das Gericht die Behördenakte an und setzt Fristen zur Erwiderung. Viele Kammern entscheiden nach mündlicher Verhandlung, teils auch durch Einzelrichter oder im schriftlichen Verfahren. Häufig gibt die Behörde nach Akteneinsicht ganz oder teilweise nach, sodass sich der Rechtsstreit erledigt. Gegen das Urteil ist der Weg zum Oberverwaltungsgericht eröffnet, soweit die Berufung zugelassen wird; der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Verwaltungsgericht zu stellen (§ 124a Abs. 4 VwGO) und erfordert bereits anwaltliche Vertretung (§ 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO).
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Passenden Anwalt findenAngaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.
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Anwaltskosten im Verwaltungsrecht richten sich nach dem RVG und dem Gegenstandswert. Hat der Bescheid keinen bezifferbaren Wert — etwa bei einer Auflage oder Untersagung ohne Geldbetrag —, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 Euro nach § 52 Abs. 2 GKG. Bei Beamtenstreitigkeiten bemisst sich der Wert nach den Bezügen (§ 52 Abs. 6 GKG). Im Widerspruchsverfahren fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG an, die teilweise auf ein späteres Klageverfahren angerechnet wird.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt |
| Auffangstreitwert ohne bezifferbaren Wert (§ 52 Abs. 2 GKG) | 5.000 € |
| Klage 1. Instanz bei 5.000 € — Anwalt (1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr) | ca. 1.000–1.100 € inkl. USt |
| Gerichtskosten bei 5.000 € (3,0-Gebühr, Tabelle in Anlage 2 GKG) | 511,50 € |
| Streitwert in Beamtenstreitigkeiten (§ 52 Abs. 6 GKG) | Jahresbezüge bzw. deren Hälfte |
Reichen Ihre Mittel nicht aus, kommt für die außergerichtliche Beratung und das Widerspruchsverfahren Beratungshilfe über das Amtsgericht in Betracht, für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Prozesskostenhilfe — beides setzt geringes Einkommen und hinreichende Erfolgsaussicht voraus. Viele Rechtsschutzpolicen decken Verwaltungsrecht nur eingeschränkt ab; klären Sie vor der Beauftragung, ob eine Deckungszusage vorliegt. Eine Erfolgsbeteiligung ist nach § 49b Abs. 2 BRAO und § 4a RVG nur in eng begrenzten gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig und im Verwaltungsrecht die Ausnahme.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
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13 Anwältinnen und Anwälte für Verwaltungsrecht in Hamburg und Umgebung (bis 25 km), davon 13 Fachanwälte (100 %), 11 Kanzleien. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.
Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.
Im Umkreis von 50 Kilometern um Hamburg hat noch keine Kanzlei für Verwaltungsrecht ein eigenes Profil bei uns; die gelisteten Basisprofile stehen unten. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.
Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt.
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