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Immobilienrecht in München
In München geht es im Immobilienrecht fast immer um hohe Werte: Kaufpreise im sechsstelligen Bereich, Eigentumswohnungen in begehrten Lagen und Grundstücke, die über Generationen gehalten werden. Typische Mandate reichen vom Grundstückskaufvertrag über Mängel an einer Bestandsimmobilie bis zum Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wer hier eine Anwältin oder einen Anwalt sucht, will meist eine konkrete Vertragsklausel, eine Frist oder eine Klage einschätzen lassen — nicht das Bürgerliche Gesetzbuch erklärt bekommen.
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Immobilienrecht — was Sie wissen sollten
Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in München.
Zuständig ist in der Landeshauptstadt Bayerns das Amtsgericht München (Pacellistraße 5) für Streitwerte bis 10.000 Euro; darüber entscheidet das Landgericht München I (Prielmayerstraße 7) — diese Grenze gilt nach § 23 Nr. 1 GVG seit dem 1. Januar 2026. Rechtsmittel laufen über das Oberlandesgericht München (Prielmayerstraße 5). Bei Klagen gegen Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft ist dagegen stets das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage zuständig, in der Stadt also das Amtsgericht München.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kennt die Stellschrauben, die bei einer Stadt mit rund 1.510.378 Einwohnern und entsprechend dichtem Wohnungsmarkt zählen: die notarielle Beurkundung nach § 311b BGB, die Eigentumsübertragung durch Auflassung und Grundbucheintragung (§ 873 BGB) und den Maklerlohn nach § 652 BGB. Gerade bei WEG-Beschlüssen gilt eine knappe Ein-Monats-Frist für die Anfechtung — wird sie versäumt, ist der Beschluss bestandskräftig.
Der nächste Schritt ist eine Erstberatung: Schildern Sie Ihren Fall, legen Sie Vertrag, Protokoll oder Schriftwechsel vor und lassen Sie Fristen sowie Erfolgsaussichten prüfen. Über das Formular auf dieser Seite erreichen Sie Immobilienanwältinnen und Immobilienanwälte in München und erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.
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Immobilienrecht — die ersten Schritte
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Situation einordnen
Klären Sie zuerst, worum es geht: Kaufvertrag, Mängel an der Immobilie, Maklerprovision oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Davon hängt ab, ob das Amtsgericht München oder das Landgericht München I zuständig ist und welche Frist läuft. Eine WEG-Beschlussklage muss binnen eines Monats erhoben und binnen zwei Monaten begründet werden (§ 45 WEG) — diese Einordnung entscheidet, wie eilig Ihr Anliegen ist und welcher Weg sinnvoll bleibt.
Unterlagen zusammenstellen
Tragen Sie alle Dokumente zusammen: notariellen Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Protokoll der Eigentümerversammlung, Maklervertrag und den gesamten Schriftwechsel. Beim Grundstückskauf zählt die notarielle Urkunde nach § 311b BGB, bei WEG-Streit das Versammlungsprotokoll mit Datum der Beschlussverkündung. Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer kann die Immobilienanwältin oder der Immobilienanwalt Fristen und Erfolgsaussichten in der Erstberatung einschätzen.
Erstberatung vereinbaren
In der Erstberatung schildern Sie Ihren Fall und erhalten eine erste rechtliche Einschätzung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist sie nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer gedeckelt. Hier klärt sich, ob ein außergerichtliches Schreiben genügt oder ob eine Klage beim Amtsgericht München oder Landgericht München I sinnvoll ist — und welche Beweise Sie dafür benötigen.
Kosten klären
Lassen Sie sich Gebühren und Streitwert erläutern. Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert, der beim Immobilienkauf meist dem Kaufpreis entspricht. Bei WEG-Beschlussklagen begrenzt § 49 GKG den Streitwert, sodass er oft nur zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegt. Fragen Sie auch nach einem Stundensatz und danach, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt.
Mandat erteilen
Sind Vorgehen und Kosten geklärt, erteilen Sie das Mandat mit einer schriftlichen Vollmacht. Die Anwältin oder der Anwalt übernimmt dann den Schriftverkehr, setzt Fristen, fordert zur Mängelbeseitigung auf oder bereitet die Klage vor. Beim Grundstückskauf wird parallel die Auflassungsvormerkung im Grundbuch geprüft, die Sie bis zur Eigentumsumschreibung absichert; das Eigentum geht erst mit Auflassung und Grundbucheintragung über (§ 873 BGB).
Verfahren durchlaufen
Kommt es zur Klage, läuft sie beim Amtsgericht München oder beim Landgericht München I, je nach Streitwert. Nach Klageeinreichung folgen Schriftsätze, ein Gütetermin und gegebenenfalls eine Beweisaufnahme, etwa durch ein Sachverständigengutachten bei Baumängeln. Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren in fünf Jahren, weshalb der zeitliche Ablauf wichtig bleibt. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Oberlandesgericht München möglich.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zugelassene Anwälte
Alle Anwälte sind zugelassen und auf ihr Rechtsgebiet spezialisiert.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Anfrage und die Vermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
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Wie können wir Ihnen helfen?
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Passenden Anwalt findenZuständige Gerichte
- Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München
- Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, 80335 München
- Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München
Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 14.06.2026.
Detaillierte Kostenübersicht
Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Die Anwaltsvergütung im Immobilienrecht richtet sich nach dem RVG und steigt mit dem Gegenstandswert. Beim Streit um einen Immobilienkauf entspricht dieser meist dem Kaufpreis — in München häufig zwischen 200.000 und 500.000 Euro. Schon eine 1,3-Geschäftsgebühr erreicht dann vier- bis fünfstellige Beträge. Bei WEG-Beschlussklagen begrenzt § 49 GKG den Streitwert, sodass er oft nur bei 2.000 bis 10.000 Euro liegt.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG) | bis 190 € zzgl. USt. |
| Außergerichtliche Vertretung im Stundenhonorar | ca. 200–350 € / Stunde |
| WEG-Beschlussklage (Streitwert 2.000–10.000 €) | 1,3-Geschäftsgebühr im unteren vierstelligen Bereich |
| Immobilienkauf-Streit (Streitwert 200.000–500.000 €) | Geschäftsgebühr vier- bis fünfstellig |
| Notar- und Grundbuchkosten beim Kauf (GNotKG) | ca. 1,5–2 % des Kaufpreises |
Wer die Kosten nicht tragen kann, hat unter den wirtschaftlichen Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren; den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht München. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Immobilien- und WEG-Streitigkeiten je nach Tarif — fragen Sie vor der Beauftragung nach einer Deckungszusage, da reine Kaufverträge über eine Immobilie oft ausgeschlossen sind.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
Checkliste: Was Sie brauchen
Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
- Vertragsunterlagen: Legen Sie den notariellen Kaufvertrag oder Bauträgervertrag vollständig vor; bei Grundstücken ist die notarielle Beurkundung nach § 311b BGB Wirksamkeitsvoraussetzung.
- Grundbuchauszug: Ein aktueller Auszug zeigt Eigentümer, Belastungen und eine eingetragene Auflassungsvormerkung und ist für die Bewertung Ihres Falls entscheidend.
- WEG-Protokoll: Notieren Sie das Datum der Beschlussverkündung — die Anfechtung muss binnen eines Monats beim Amtsgericht München eingehen und binnen zwei Monaten begründet werden (§ 45 WEG).
- Mängelliste: Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und Daten; ein Gewährleistungsausschluss greift nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 444 BGB).
- Maklervertrag: Prüfen Sie, ob die seit Ende 2020 geltende Textform und die Provisionsteilung nach §§ 656a, 656c, 656d BGB eingehalten wurden.
- Fristen festhalten: Notieren Sie Übergabedatum und Abnahme; Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren in fünf Jahren.
- Schriftwechsel: Sammeln Sie E-Mails und Briefe mit Verkäufer, Makler oder Verwaltung lückenlos und chronologisch.
- Streitwert abschätzen: Schätzen Sie den Wert — beim Kauf meist der Kaufpreis —, denn davon hängen Gericht und Gebühren ab.
- Rechtsschutz prüfen: Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang sie das Immobilien- oder WEG-Verfahren deckt.
- Fragen notieren: Schreiben Sie Ihre wichtigsten Fragen auf, um die auf 190 Euro gedeckelte Erstberatung nach § 34 RVG gezielt zu nutzen.
FAQ zu Immobilienrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.
Immobilienrecht in München: passende Kanzlei finden
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Aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienrecht
Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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BGH: Klimaanlage auf dem Balkon – Anspruch auf Gestattung
Bundesgerichtshof Az. V ZR 162/25 Quelle: BGH-Pressestelle
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BGH zur Maklerprovision: Halbteilung nur beim echten Einfamilienhaus
Bundesgerichtshof Az. I ZR 111/25 Quelle: LTO
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LG Landau: Kein Notwegerecht bei rechtswidrigem Anbau
LG Landau Az. 4 O 121/25 Quelle: LTO
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Bambus-Hecke: OLG Frankfurt beendet hessischen Heckenstreit
OLG Frankfurt Az. 7 U 132/22 Quelle: LTO
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