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Fahrerlaubnisrecht Regensburg

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KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 23.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Wer in Regensburg Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, braucht im Fahrerlaubnisrecht rasch fundierte Orientierung: Die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Ablehnung einer Neuerteilung sind Verwaltungsakte mit einschneidenden Folgen für Beruf und Alltag; die Begutachtungsanordnung nach § 13 FeV ist dagegen nur eine vorbereitende Maßnahme und selbst nicht gesondert anfechtbar.

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Redaktion anwaltvergleich.de 11 Min. Lesedauer

Wer in Regensburg Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, braucht im Fahrerlaubnisrecht rasch fundierte Orientierung: Die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Ablehnung einer Neuerteilung sind Verwaltungsakte mit einschneidenden Folgen für Beruf und Alltag; die Begutachtungsanordnung nach § 13 FeV ist dagegen nur eine vorbereitende Maßnahme und selbst nicht gesondert anfechtbar. Anders als ein Bußgeldbescheid landet ein solcher Streit nicht vor dem Strafrichter, sondern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg, das für die gesamte Oberpfalz und Niederbayern zuständig ist.

In der Großstadt an der Donau entscheidet die städtische Fahrerlaubnisbehörde über Eignungszweifel, Begutachtungsanordnungen und Wiedererteilungsanträge. Die Verfahren sind formal streng: Wer ein angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorlegt, muss damit rechnen, dass die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf fehlende Fahreignung schließt. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht prüft, ob die Anordnung rechtmäßig war, welche Reaktion im konkreten Fall sinnvoll ist und ob ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Aussicht auf Erfolg hat.

Auf anwaltvergleich.de finden Ratsuchende aus Regensburg Kanzleien mit Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel laut BRAK – gesucht wird nach Rechtsgebiet und Ort. Das Fahrerlaubnisrecht wird dabei häufig von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Verkehrsrecht oder für Verwaltungsrecht bearbeitet.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Verwaltungsgericht Regensburg (zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern)
Wichtige Gesetze
§ 13 FeV, § 13a FeV, § 11 Abs. 8 FeV, § 20 FeV
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Begutachtungsstellen für Fahreignung in Regensburg

Diese Stellen sind amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (Anlage 14 FeV) und führen die medizinisch-psychologische Untersuchung durch. Welche Stelle Sie beauftragen, wählen Sie selbst — die Fahrerlaubnisbehörde gibt keine vor. Das Gutachten geht an Sie; erst Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen.

  • pima-mpu GmbH Paracelsusstraße 1, 93053 Regensburg, Telefon 0941 / 3820384 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • TÜV SÜD Life Service GmbH Friedensstraße 6, 93047 Regensburg, Telefon 0941 / 5867710 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Verzeichnis der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (bast.de), Stand der Angaben: 15.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Verwaltungsgericht Regensburg. Weitere Gerichte: Justizportal Bayern. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Fahrerlaubnisrecht in Regensburg: Verwaltungsrecht, nicht Bußgeldsache

Das Fahrerlaubnisrecht in Regensburg ist Verwaltungsrecht. Zuständig ist nicht das Strafgericht, sondern die Fahrerlaubnisbehörde der kreisfreien Stadt Regensburg, die für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt über Erteilung, Entziehung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen entscheidet. Diese Weichenstellung wird häufig unterschätzt: Wer ein Bußgeldverfahren wegen einer Alkoholfahrt übersteht, hat damit die fahrerlaubnisrechtliche Seite noch lange nicht erledigt.

Während Bußgeld- und Strafsachen vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden, führt der Streit um die Fahreignung zum Verwaltungsgericht Regensburg, das als eines von sechs bayerischen Verwaltungsgerichten die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern abdeckt. Fahrerlaubnisrechtliche Verfahren aus Regensburg, aber auch aus dem gesamten ostbayerischen Raum, werden also vor Ort entschieden – ein Standortvorteil für Betroffene, die kurze Wege zu Gericht und Kanzlei haben.

Typische Auslöser sind Trunkenheits- und Cannabisfahrten, Punktestände im Fahreignungsregister, Erkrankungen mit Eignungsrelevanz oder Zweifel an der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins. Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Schwerpunkt im Fahrerlaubnisrecht kennt sowohl die Verwaltungspraxis der Regensburger Behörde als auch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der als Berufungs- und Beschwerdeinstanz über dem Verwaltungsgericht Regensburg steht.

MPU-Anordnung nach Alkohol oder Cannabis: § 13 und § 13a FeV

Kernstück vieler fahrerlaubnisrechtlicher Verfahren ist die MPU-Anordnung. Bei Alkohol richtet sie sich nach § 13 FeV: Ab 1,6 Promille ist die Begutachtung zwingend. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20) kommt unterhalb von 1,6 Promille eine MPU nur in Betracht, wenn über die Trunkenheitsfahrt hinaus zusätzliche Tatsachen den Verdacht auf Alkoholmissbrauch begründen (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a FeV); ob dafür Feststellungen zu fehlenden Ausfallerscheinungen ausreichen, hängt von deren Aussagekraft im Einzelfall ab.

Für Cannabis gilt seit dem 22.08.2024 der eigene § 13a FeV. Die früheren Begriffe des gelegentlichen Konsums und des Trennungsvermögens stehen seit 2024 nicht mehr in Anlage 4 zur FeV; an ihre Stelle ist der Missbrauchsbegriff getreten. Typische MPU-Anlässe, mit denen Regensburger Kanzleien im Fahrerlaubnisrecht befasst sind:

  • Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol oder mehr (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV)
  • Einmalige Alkoholfahrt unterhalb von 1,6 Promille, wenn zusätzliche Tatsachen Alkoholmissbrauch nahelegen (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a FeV)
  • Cannabismissbrauch nach § 13a Satz 1 Nr. 2 FeV, etwa bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss
  • Konsum von Betäubungsmitteln oder missbräuchliche Arzneimitteleinnahme (§ 14 FeV)
  • Erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nummer 4 FeV)
  • Alkoholfahrt mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille

Die MPU-Anordnung selbst ist nach herrschender Ansicht nicht selbständig anfechtbar; sie ist eine nur vorbereitende Maßnahme ohne eigene Regelungswirkung und wird erst im Verfahren gegen die Entziehung oder Ablehnung mitgeprüft. Umso wichtiger ist die anwaltliche Prüfung, bevor die Vorlagefrist abläuft: Wird das Gutachten nicht beigebracht, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Eine rechtswidrige Anordnung muss hingegen nicht befolgt werden – ob sie rechtswidrig ist, sollte aber niemand ohne fahrerlaubnisrechtliche Beratung selbst beurteilen.

Entziehung der Fahrerlaubnis: Eilantrag beim Verwaltungsgericht Regensburg

Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behörde wird in der Praxis fast immer mit sofortiger Vollziehung versehen: Der Führerschein ist ab Zustellung abzugeben, obwohl der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Gegen den Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Anfechtungsklage erhoben werden (§ 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO); ob zuvor ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist, richtet sich nach dem bayerischen Landesrecht – maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Weil die Klage wegen der sofortigen Vollziehung nicht automatisch hilft, ist der Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Regensburg das zentrale Instrument, um die Fahrerlaubnis vorläufig zurückzubekommen.

Für Betroffene aus Regensburg und der gesamten Oberpfalz entscheidet das Verwaltungsgericht Regensburg in erster Instanz; gegen Eilbeschlüsse ist die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Im Eilverfahren zählt Geschwindigkeit und Präzision: Das Gericht prüft summarisch, ob der Entziehungsbescheid voraussichtlich rechtmäßig ist – etwa, ob die zugrunde liegende MPU-Anordnung den strengen formellen Anforderungen des Fahrerlaubnisrechts genügte.

Eine im Fahrerlaubnisrecht erfahrene Anwältin oder ein Anwalt in Regensburg prüft dabei typische Angriffspunkte: unklare oder zu weit gefasste Gutachtensfragen, fehlerhafte Fristsetzung, unzutreffende Anlasstatsachen oder eine Begutachtungsaufforderung, die sich auf die falsche Rechtsgrundlage stützt. Schon ein formeller Fehler der Anordnung kann dazu führen, dass der Schluss auf Nichteignung nach § 11 Abs. 8 FeV nicht trägt.

Wiedererteilung nach Entziehung: § 20 FeV und die Sperrfrist des § 69a StGB

Hat das Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen – etwa nach einer Trunkenheitsfahrt –, verhängt es zugleich eine Sperrfrist nach § 69a StGB von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf; in besonderen Fällen kann die Sperre für immer angeordnet werden (§ 69a Abs. 1 Satz 2 StGB).

Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist; zulässig ist das frühestens, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des § 69a Abs. 3 StGB ein Jahr gedauert hat – ein Ansatzpunkt, den eine fahrerlaubnisrechtlich versierte Verteidigung früh mitdenkt.

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis richtet sich nach § 20 FeV: Es gelten die Vorschriften über die Ersterteilung, die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Regensburg prüft die Eignung also vollständig neu. Je nach Entziehungsgrund gehört dazu erneut eine MPU. Sinnvolle Schritte auf dem Weg zurück zur Fahrerlaubnis:

  • Akteneinsicht nehmen und den Entziehungsgrund fahrerlaubnisrechtlich einordnen lassen
  • Ablauf der Sperrfrist nach § 69a StGB berechnen und den Antrag rechtzeitig vorbereiten
  • Neuerteilungsantrag nach § 20 FeV bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen – frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre (§ 20 Abs. 4 FeV)
  • Abstinenz- oder Konsumkontrollnachweise sammeln, soweit sie für die Begutachtung nötig sind
  • MPU-Anordnung auf Rechtsgrundlage und Fragestellung prüfen lassen
  • Bei Ablehnung des Antrags Klage zum Verwaltungsgericht Regensburg erwägen

Gerade im Neuerteilungsverfahren zeigt sich der Wert anwaltlicher Begleitung im Fahrerlaubnisrecht: Wer den Antrag unvorbereitet stellt und an der Begutachtung scheitert, produziert ein negatives Gutachten, das in der Akte bleibt und spätere Verfahren belastet.

EU-Führerschein: Anerkennung in Regensburg nach § 28 FeV

Die Oberpfalz grenzt an Tschechien, entsprechend häufig beschäftigen ausländische Fahrerlaubnisse die Regensburger Praxis des Fahrerlaubnisrechts. Grundsatz des § 28 FeV ist die Anerkennung: Wer eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt und seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, darf hier grundsätzlich fahren. § 28 Abs. 4 FeV regelt die Ausnahmen – praktisch am wichtigsten ist der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis, wenn der Führerschein im Ausstellerstaat erworben wurde, ohne dort tatsächlich zu wohnen.

Der Europäische Gerichtshof hat die Anerkennungspflicht gestärkt: Nach dem Urteil vom 26.04.2012 (C-419/10, Hofmann) muss ein EU-Führerschein, der erst nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erteilt wurde, bei gewahrtem Wohnsitzerfordernis anerkannt werden; eine deutsche MPU darf dann nicht zur Bedingung gemacht werden. Für einen noch während einer deutschen Sperre erworbenen Führerschein gilt das nicht (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV).

War die Fahrerlaubnis im Inland entzogen oder eine Sperre angeordnet, wird das Recht, von der EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, nach § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen; umgekehrt kann die Behörde nach § 28 Abs. 4 FeV einen feststellenden Verwaltungsakt über die fehlende Berechtigung erlassen.

Wer sich hier verschätzt, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Vor Fahrten im Raum Regensburg sollte die Rechtslage deshalb fahrerlaubnisrechtlich geprüft werden – insbesondere, ob der Führerschein vor oder nach einer deutschen Entziehung erworben wurde und ob der Wohnsitz im Ausstellerstaat belegbar ist.

Fahrrad, E-Scooter, Cannabis: Sonderfälle im Fahrerlaubnisrecht

Auch wer gar kein Kraftfahrzeug führt, kann fahrerlaubnisrechtliche Folgen auslösen. Beim Fahrrad gilt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille; ab diesem Wert darf die Behörde eine MPU auch ohne Kraftfahrzeugbezug anordnen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, 3 B 102.12). Die Fahrradfahrt allein begründet dabei noch keinen Eignungsmangel – sie löst die Begutachtung aus (BVerwG, Urteil vom 21.05.2008, 3 C 32.07). Die strafgerichtliche Entziehung nach § 69 StGB greift bei der reinen Fahrradfahrt nicht; beim E-Scooter dagegen schon, dort gilt die 1,1-Promille-Grenze.

Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs wie Fahrrad oder E-Scooter, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen nach § 3 Abs. 1 FeV zu untersagen, es zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen; wann Ungeeignetheit vorliegt, regelt § 3 Abs. 2 FeV. In der Rechtsprechung war umstritten, unter welchen Voraussetzungen die frühere Fassung des § 3 FeV Maßnahmen gegen Führer fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erlaubte.

Darauf hat der Verordnungsgeber § 3 FeV mit Wirkung vom 18.08.2026 neu gefasst und in § 3 Abs. 4 FeV ausdrücklich Kriterien der Verhältnismäßigkeit aufgenommen, etwa Größe und Gewicht des Fahrzeugs, die Fahreigenschaften und die erreichbare Höchstgeschwindigkeit. Wie die Gerichte die neue Fassung anwenden, ist noch offen.

Bei Cannabis gilt seit dem 22.08.2024 der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG) mit Kombinationsverbot für Alkohol nach Absatz 2a. Das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG schützt Cannabis-Patientinnen und -Patienten nur vor dem Bußgeld – nicht vor der Fahrerlaubnisbehörde, die Eignungszweifel nach § 13a oder § 14 FeV weiterhin aufklären darf. Medizinalcannabis ersetzt also keine fahrerlaubnisrechtliche Beratung.

Tilgung im Fahreignungsregister: § 29 StVG und die 15-Jahre-Falle

Wie lange Eintragungen gespeichert bleiben, regelt § 29 StVG. Für Betroffene in Regensburg besonders wichtig ist eine wenig bekannte Konstellation: Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre – sie beginnt aber erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wer nie wieder einen Antrag stellt, wartet dadurch bis zu 15 statt 10 Jahre auf die Tilgung.

Seit dem 01.05.2014 gibt es im Fahreignungsregister keine Tilgungshemmung mehr; jede Eintragung läuft nach eigener Frist ab. Eine fahrerlaubnisrechtliche Beratung klärt, welche Eintragungen noch verwertbar sind und ob sich eine frühe Neuerteilung allein deshalb lohnt, um den Fristbeginn auszulösen. Das kann für Berufspendlerinnen und Berufspendler im Raum Regensburg, die auf Autobahnen wie A3 und A93 angewiesen sind, über Jahre der Mobilität entscheiden.

Kosten und Anwaltssuche: Fahrerlaubnisrecht in Regensburg

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 3a RVG). Für die Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt ohne abweichende Vereinbarung eine Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). In verwaltungsgerichtlichen Verfahren hängen Gerichts- und Anwaltskosten vom Streitwert ab; fehlen Anhaltspunkte, gilt der gesetzliche Auffangwert von 5.000 Euro (§ 52 Abs. 2 GKG).

Kostenorientierung im Fahrerlaubnisrecht (Rechtsstand 2026)
KostenpunktRechtsgrundlageRahmen
Erstberatung (Verbraucher)§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVGhöchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Außergerichtliche VertretungRVG, nach Gegenstandswertabhängig vom Einzelfall
Klage/Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht RegensburgGKG und RVG, nach StreitwertAuffangstreitwert 5.000 Euro (§ 52 Abs. 2 GKG)
Vergütungsvereinbarung§ 3a RVGfrei vereinbar, Textform erforderlich

Wer eine Kanzlei sucht, kann auf anwaltvergleich.de nach Rechtsgebiet und Ort suchen: Das Verzeichnis zeigt zu jeder Kanzlei Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel laut BRAK. Für fahrerlaubnisrechtliche Mandate kommen vor allem Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht oder für Verwaltungsrecht in Betracht. Einen Überblick über Kanzleien aller Rechtsgebiete bietet die Seite Anwalt in Regensburg; Neuigkeiten rund um das Verzeichnis finden sich unter Presse.

Ob MPU-Anordnung, Entziehungsbescheid oder EU-Führerschein: Im Fahrerlaubnisrecht entscheiden Fristen, Formfragen und die bayerische Rechtsprechungslinie oft über Jahre der Mobilität. Alle Angaben auf dieser Seite geben den Rechtsstand vom 18.08.2026 wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Möglicherweise ja. Zwingend ist die MPU nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV erst ab 1,6 Promille Blutalkohol- oder 0,8 mg/l Atemalkoholkonzentration. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber entschieden (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20), dass unterhalb von 1,6 Promille eine MPU nur angeordnet werden darf, wenn über die Trunkenheitsfahrt hinaus zusätzliche Tatsachen den Verdacht auf Alkoholmissbrauch begründen (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a FeV). Entscheidend ist also, was Polizei und Ärztin oder Arzt im Protokoll festgehalten haben. Lassen Sie die Anordnung anwaltlich prüfen, bevor die Vorlagefrist abläuft.

Gegen den Entziehungsbescheid können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe Anfechtungsklage erheben (§ 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO); ob zuvor ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist, richtet sich nach dem bayerischen Landesrecht – welcher Rechtsbehelf statthaft ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Da die Entziehung meist für sofort vollziehbar erklärt wird, hilft die Klage allein kurzfristig nicht: Zusätzlich kommt ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Regensburg in Betracht, das für die Oberpfalz und Niederbayern zuständig ist. Erfolgschancen bestehen vor allem, wenn die zugrunde liegende MPU-Anordnung formell fehlerhaft war – dann trägt der Schluss auf Nichteignung nach § 11 Abs. 8 FeV nicht.

Grundsätzlich ja: § 28 FeV ordnet die Anerkennung gültiger EU- und EWR-Fahrerlaubnisse an. Ausnahmen regelt § 28 Abs. 4 FeV, vor allem bei einem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis – also wenn Sie beim Erwerb nicht tatsächlich im Ausstellerstaat gewohnt haben. Nach dem EuGH-Urteil Hofmann (26.04.2012, C-419/10) ist ein erst nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erteilter Führerschein bei gewahrtem Wohnsitz anzuerkennen, ohne dass eine deutsche MPU verlangt werden darf; ein noch während einer deutschen Sperre erworbener Führerschein berechtigt dagegen nicht zum Fahren im Inland (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV). War Ihnen die Fahrerlaubnis im Inland entzogen oder eine Sperre angeordnet, wird das Recht, im Inland zu fahren, nach § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV auf Antrag erteilt, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen; im Zweifel droht ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Erstberatung kostet für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne abweichende Vereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Für die weitere Vertretung gelten die Gebühren des RVG nach dem Gegenstandswert oder eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 3a RVG). In Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg richten sich Gerichts- und Anwaltskosten nach dem Streitwert; fehlen konkrete Anhaltspunkte, gilt der Auffangwert von 5.000 Euro (§ 52 Abs. 2 GKG). Fragen Sie vor der Mandatierung nach den voraussichtlichen Gesamtkosten.

Die Tilgung richtet sich nach § 29 StVG. Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beträgt die Frist zehn Jahre – sie beginnt aber erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Wer nie wieder eine Fahrerlaubnis beantragt, wartet deshalb bis zu 15 statt 10 Jahre auf die Tilgung. Seit dem 01.05.2014 gibt es zudem keine Tilgungshemmung mehr. Den Fristbeginn löst die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis aus, spätestens beginnt die Frist fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 Abs. 5 StVG); ein Neuerteilungsantrag nach § 20 FeV sollte fahrerlaubnisrechtlich geprüft werden.

Fahrerlaubnisrecht in Regensburg: passende Kanzlei finden

In Regensburg selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 18 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Regensburg hat noch keine Kanzlei für Fahrerlaubnisrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Fahrerlaubnisrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Entfernung = Luftlinie ab Regensburg, Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Öffentliche Quellen

    Christoph Mackenrodt

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Regensburg · 1 km

    Albertstrasse 2, 93047 Regensburg

    Milek & Kollegen

  • Öffentliche Quellen

    Thomas Krziminski

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Regensburg · 1 km

    Krebsgasse 9a, 93047 Regensburg

    VVV-RECHT

  • Öffentliche Quellen

    Volker Käsewieter

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Regensburg · 1 km

    Margaretenstraße 14, 93047 Regensburg

  • Öffentliche Quellen

    Matthias Scheumann

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Regensburg · 1 km

    Drei-Mohren-Straße 11, 93047 Regensburg

  • Öffentliche Quellen

    Ulrich Scheumann

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Regensburg · 1 km

    Drei-Mohren-Straße 11, 93047 Regensburg

  • Öffentliche Quellen

    Felix Dirmeier

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Regensburg · 1 km

    Waffnergasse 8, 93047 Regensburg

    Graml & Kollegen PartG mbB

  • Öffentliche Quellen

    Dominik Hosse

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Regensburg · 1 km

    Fritz-Fend-Straße 4, 93047 Regensburg

    Rechtsanwälte Swoboda & Partner

  • Öffentliche Quellen

    Alexandra Deinhard

    Fachanwältin für Verkehrsrecht

    Regensburg · 1 km

    Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg

    ReVo Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Benedikt Schreiber

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Regensburg · 2 km

    Bajuwarenstraße 2e, 93053 Regensburg

    Gabler & Hendel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

  • Öffentliche Quellen

    Klaus Bloch

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht +1

    Regensburg · 2 km

    Franz-Mayer-Straße 16a, 93053 Regensburg

    MTG Steuer- und Rechtsberatung PartGmbB

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