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Verkehrsrecht Regensburg

Verkehrsrecht in Regensburg: Anwältin oder Anwalt für Ihren Fall finden

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Wer in Regensburg mit einem Bußgeldbescheid, einem Unfall oder dem drohenden Verlust des Führerscheins konfrontiert ist, braucht Unterstützung im Verkehrsrecht.

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Verkehrsrecht Regensburg
Redaktion anwaltvergleich.de 11 Min. Lesedauer

Wer in Regensburg mit einem Bußgeldbescheid, einem Unfall oder dem drohenden Verlust des Führerscheins konfrontiert ist, braucht Unterstützung im Verkehrsrecht. Die Donaustadt mit ihren rund 151.517 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt am Schnittpunkt der Autobahnen A3 und A93 – entsprechend häufig geraten Pendlerinnen, Pendler und Durchreisende hier in Geschwindigkeitskontrollen, Abstandsmessungen oder Unfallsituationen. Hinzu kommt die enge Welterbe-Altstadt, in der Park- und Durchfahrtsverstöße konsequent verfolgt werden.

Ob Einspruch gegen einen Bescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach, Schadensregulierung nach einem Auffahrunfall oder Verteidigung vor dem Amtsgericht Regensburg: Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft Messunterlagen, verhandelt mit Versicherern und wahrt die oft kurzen Fristen. Gerade weil zwischen der Zustellung eines Bußgeldbescheids und dem Ablauf der Einspruchsfrist nur zwei Wochen liegen (§ 67 OWiG), zählt jeder Tag. Auch nach einem Unfall entscheidet die frühe Beweissicherung häufig darüber, ob Reparaturkosten, Wertminderung und Schmerzensgeld vollständig ersetzt werden.

Diese Seite erklärt, welche Rechte Betroffene in Regensburg haben, welche Gerichte im Stadtgebiet und im Landkreis zuständig sind, mit welchen Kosten zu rechnen ist und woran Sie eine passende Kanzlei für Ihr verkehrsrechtliches Anliegen erkennen.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Regensburg (zuständig für die Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg), Landgericht Regensburg (zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing)
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg zuständig für die Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg
  • Landgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Begutachtungsstellen für Fahreignung in Regensburg

Diese Stellen sind amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (Anlage 14 FeV) und führen die medizinisch-psychologische Untersuchung durch. Welche Stelle Sie beauftragen, wählen Sie selbst — die Fahrerlaubnisbehörde gibt keine vor. Das Gutachten geht an Sie; erst Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen.

  • pima-mpu GmbH Paracelsusstraße 1, 93053 Regensburg, Telefon 0941 / 3820384 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • TÜV SÜD Life Service GmbH Friedensstraße 6, 93047 Regensburg, Telefon 0941 / 5867710 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Verzeichnis der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (bast.de), Stand der Angaben: 15.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Amtsgericht Regensburg, Landgericht Regensburg. Weitere Gerichte: Justizportal Bayern. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Anwältin oder Anwalt für Verkehrsrecht in Regensburg: Bußgeld, Unfall und Führerschein

Regensburg ist mit rund 151.517 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Großstadt an der Donau, deren Verkehrsgeschehen von zwei Seiten geprägt wird: Am Autobahnkreuz Regensburg treffen die A3 und die A93 aufeinander, während die mittelalterliche Welterbe-Altstadt mit engen Gassen, Einbahnstraßen und der für den Autoverkehr gesperrten Steinernen Brücke ganz eigene Regeln setzt. Wer täglich zwischen Stadtgebiet und Landkreis pendelt, kennt die Geschwindigkeitskontrollen auf den Zulaufstrecken ebenso wie den dichten Berufsverkehr auf den Donauquerungen. Entsprechend vielfältig sind die Anlässe, aus denen Menschen in Regensburg Beratung im Verkehrsrecht suchen.

Das Verkehrsrecht bündelt mehrere Rechtsbereiche: das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten, das zivile Haftungsrecht nach einem Unfall, das Verkehrsstrafrecht mit Delikten wie Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) sowie das Fahrerlaubnisrecht rund um Entzug und Wiedererteilung des Führerscheins. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht ordnet ein, welcher dieser Bereiche betroffen ist – oft greifen mehrere ineinander, etwa wenn ein Unfall zugleich ein Strafverfahren auslöst.

Eine Besonderheit des Haftungsrechts ist die Halterhaftung nach § 7 StVG: Wer ein Kraftfahrzeug hält, haftet für Schäden, die bei dessen Betrieb entstehen – grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden. Juristinnen und Juristen sprechen von der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Daneben steht die Verschuldenshaftung nach § 823 BGB, die ein nachweisbar sorgfaltswidriges Verhalten voraussetzt. Für Betroffene bedeutet das: Selbst wer sich keiner Schuld bewusst ist, kann als Halterin oder Halter in Anspruch genommen werden – und umgekehrt bestehen eigene Ansprüche häufig auch dann, wenn der Unfallhergang umstritten ist.

Gerichtlich landen verkehrsrechtliche Streitigkeiten aus dem Stadtgebiet regelmäßig beim Amtsgericht Regensburg, das für die Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg zuständig ist. Das Landgericht Regensburg, zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing, entscheidet in Zivilsachen über Berufungen und in erster Instanz über Streitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 10.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung).

Bußgeldbescheid in Regensburg: Einspruch und Fristen

Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen erlässt in Bayern überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts mit Sitz in Viechtach; Verstöße im ruhenden Verkehr, etwa Parkverstöße in der Regensburger Altstadt, verfolgt die Stadt Regensburg als eigene Bußgeldbehörde. Für Betroffene macht das bei der wichtigsten Regel keinen Unterschied: Der Einspruch ist nur binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich (§ 67 OWiG).

Wird fristgerecht Einspruch eingelegt, prüft zunächst die Bußgeldbehörde ihre Entscheidung. Hilft sie dem Einspruch nicht ab, gelangt das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht; für Bescheide der Stadt Regensburg ist das das Amtsgericht Regensburg. Dort kommt es zur Hauptverhandlung, in der eine Verteidigerin oder ein Verteidiger im Verkehrsrecht Messunterlagen, Zeugenaussagen und die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens hinterfragen kann.

Eine oft übersehene Verteidigungslinie ist die Verfolgungsverjährung: Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach § 26 Abs. 3 StVG grundsätzlich bereits drei Monate nach der Tat, solange kein Bußgeldbescheid erlassen und die Frist nicht unterbrochen wurde – etwa durch die Versendung des Anhörungsbogens. Ob die Verjährung im konkreten Fall greift, lässt sich anhand der Akte klären; vollständige Akteneinsicht erhält regelmäßig nur die Verteidigung, weshalb sie zum Standardvorgehen im Verkehrsrecht gehört.

Fristen-Rechner Ermitteln Sie das Ende gesetzlicher oder vertraglicher Fristen.

Typische Ansatzpunkte, die eine Kanzlei für Verkehrsrecht in Regensburg prüft:

  • Messverfahren und Toleranzabzug: Wurde das standardisierte Messverfahren eingehalten und der vorgeschriebene Toleranzwert abgezogen?
  • Verjährung: Lagen zwischen Tat und erster Unterbrechungshandlung mehr als drei Monate (§ 26 Abs. 3 StVG)?
  • Fahreridentität: Bußgelder für Fahrverstöße treffen die Fahrerin oder den Fahrer, nicht automatisch die Halterin oder den Halter – anders als bei der zivilrechtlichen Halterhaftung nach § 7 StVG.
  • Anhörung: Wurde der Anhörungsbogen korrekt zugestellt und die Stellungnahme berücksichtigt?
  • Rechtsfolgen: Kommt ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße in Betracht?
  • Formfragen: Ist der Bescheid vollständig, richtig adressiert und ordnungsgemäß zugestellt?

So finden Sie die passende Kanzlei für Verkehrsrecht in Regensburg

Nicht jede Kanzlei bearbeitet Bußgeld- und Unfallsachen mit derselben Routine. Ein belastbares Kriterium ist der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Verkehrsrecht: Er setzt nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und eine erhebliche Zahl selbst bearbeiteter Fälle voraus. Daneben lohnt der Blick auf Tätigkeitsschwerpunkte – manche Kanzleien konzentrieren sich auf die Unfallregulierung mit Versicherern, andere auf die Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen vor dem Amtsgericht Regensburg oder auf Führerscheinverfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien für Verkehrsrecht nach Standort und Spezialisierung vergleichen. Die Profile zeigen, ob eine Kanzlei Erfahrung mit Bußgeldverfahren, Unfallregulierung oder Führerscheinsachen angibt, und ermöglichen die direkte Kontaktaufnahme. Wer in der Stadt oder im Landkreis wohnt, findet über die Übersicht Anwalt für Verkehrsrecht in Regensburg Kanzleien im Bezirk des Amtsgerichts Regensburg; vertiefende Beiträge zu Fristen, Punkten und Unfallabwicklung bündelt der Artikelbereich.

Für das Erstgespräch gilt: Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser die Einschätzung. Sinnvoll sind der Bußgeldbescheid samt Umschlag mit Zustellungsdatum, der Anhörungsbogen, Fotos von Unfallstelle und Schäden, ein etwaiges Gutachten, die Versicherungspolice und – falls vorhanden – der Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung. Auch die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Verkehrsrechtsschutz besteht, sollte früh geklärt werden, weil viele Kanzleien die Deckungsanfrage übernehmen.

Kosten im Verkehrsrecht und Rechtsschutzversicherung in Regensburg

Anwaltskosten richten sich im Verkehrsrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Für die Erstberatung gilt eine gesetzliche Obergrenze: Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen dafür höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). In Bußgeldsachen fallen Betragsrahmengebühren an, deren Höhe von Umfang und Schwierigkeit abhängt; in der Unfallregulierung bestimmt die Schadenshöhe als Gegenstandswert die Gebühren.

Anwaltsvergütung im Verkehrsrecht: gesetzlicher Rahmen nach RVG
LeistungRechtsgrundlageKostenrahmen
Erstberatung (Verbraucher)§ 34 RVGhöchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Weitergehende Beratung (Verbraucher)§ 34 RVGhöchstens 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Verteidigung im BußgeldverfahrenTeil 5 VV RVGBetragsrahmengebühren je nach Verfahrensstand und Umfang
Außergerichtliche UnfallregulierungNr. 2300 VV RVGGeschäftsgebühr nach Gegenstandswert (Schadenshöhe)
Zivilprozess nach UnfallRVG, GKGwertabhängig; bis 10.000 Euro Streitwert vor dem Amtsgericht Regensburg, darüber vor dem Landgericht Regensburg (§ 23 Nr. 1 GVG)

Nach einem unverschuldeten Unfall gilt eine für Betroffene günstige Regel: Die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung sind Teil des Schadens und nach § 249 BGB von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite zu erstatten. Die Beauftragung einer Kanzlei für Verkehrsrecht kostet Geschädigte in diesem Fall im Ergebnis regelmäßig nichts.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt üblicherweise die Kosten für Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren bei Fahrlässigkeitsvorwürfen und zivilrechtliche Streitigkeiten – abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wichtig ist die Deckungszusage vor Mandatsbeginn; viele Kanzleien in Regensburg holen sie im Auftrag ihrer Mandantschaft ein. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz, beziehungsweise wird eine zunächst gewährte Deckung nach rechtskräftiger Verurteilung zurückgefordert.

Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Wie hoch das Kostenrisiko eines Zivilprozesses im Einzelfall ausfällt, hängt vom Streitwert ab. Vor der Klage beim Amtsgericht Regensburg oder beim Landgericht Regensburg lohnt deshalb eine Gegenüberstellung von Erfolgsaussichten und Prozesskosten, die eine Anwältin oder ein Anwalt anhand des konkreten Schadens vornimmt.

Nach einem Verkehrsunfall in Regensburg: Schadensregulierung und Ansprüche

Auffahrunfälle im stockenden Berufsverkehr am Autobahnkreuz Regensburg, Kollisionen auf den Donaubrücken oder Parkrempler in den engen Straßen rund um die Altstadt: Nach einem Verkehrsunfall stellt sich im Verkehrsrecht zuerst die Haftungsfrage. Grundlage sind § 7 StVG – die verschuldensunabhängige Haftung der Halterin oder des Halters für die Betriebsgefahr des Fahrzeugs – und § 823 BGB, der an nachweisbares Verschulden anknüpft. Häufig endet die Prüfung in einer Haftungsquote, weil sich die Betriebsgefahr beider Fahrzeuge gegenübersteht.

Wer unverschuldet geschädigt wurde, muss sich nicht auf die Regulierungsvorschläge der gegnerischen Versicherung verlassen. Oberhalb der von der Rechtsprechung angenommenen Bagatellgrenze von etwa 750 Euro dürfen Geschädigte eine eigene Sachverständige oder einen eigenen Sachverständigen beauftragen; die Kosten trägt bei klarer Haftungslage die Gegenseite. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht beziffert sämtliche Positionen und verhindert, dass Ansprüche durch pauschale Kürzungen der Versicherer verloren gehen.

Ersatzfähig sind nach einem Unfall unter anderem:

  • Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • merkantile Wertminderung des Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur
  • Sachverständigenkosten für das eigene Gutachten
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden (§ 253 Abs. 2 BGB)
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • eine Kostenpauschale für Telefon, Porto und Wege

Zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise, bleibt der Klageweg: Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Regensburg, darüber das Landgericht Regensburg (§ 23 Nr. 1 GVG). Das Landgericht Regensburg ist zugleich Berufungsinstanz für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing. Viele Verfahren im Verkehrsrecht enden allerdings vor einem Urteil durch Vergleich – auch dabei zählt die anwaltliche Bewertung der Erfolgsaussichten.

Fahrverbot und Punkte in Regensburg: Was jetzt zu tun ist

Verstöße im Straßenverkehr werden im Fahreignungsregister in Flensburg erfasst. Je nach Schwere gibt es einen bis drei Punkte; bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 StVG). Wer in Regensburg auf die A3 oder die A93 angewiesen ist, um zur Arbeit zu kommen, sollte den eigenen Punktestand kennen – eine Auskunft aus dem Register ist beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenfrei möglich.

Ein Fahrverbot nach § 25 StVG dauert einen bis drei Monate. Wurde in den zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot verhängt, kann der Antritt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft frei gewählt werden (§ 25 Abs. 2a StVG) – für Berufspendlerinnen und Berufspendler aus dem Landkreis Regensburg oft die Gelegenheit, das Verbot in den Urlaub zu legen. In Härtefällen lässt sich mit anwaltlicher Hilfe zudem ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße erreichen; die Argumentation im Verkehrsrecht verlangt hier eine sorgfältige Darlegung der beruflichen Folgen.

Schärfer greift das Verkehrsstrafrecht: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar; kommt eine konkrete Gefährdung anderer hinzu, droht eine Strafbarkeit nach § 315c StGB. In beiden Fällen entzieht das Strafgericht – für das Stadtgebiet das Amtsgericht Regensburg – regelmäßig die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und setzt eine Sperrfrist für die Neuerteilung fest (§ 69a StGB).

Für die Neuerteilung verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20) kann die MPU schon nach einer einmaligen Fahrt ab 1,1 Promille angeordnet werden, wenn trotz dieser Alkoholisierung keine Ausfallerscheinungen dokumentiert sind – das spricht aus Sicht des Gerichts für eine ungewöhnliche Alkoholgewöhnung. Betroffene sollten die Vorbereitung früh beginnen und sich zu Abstinenznachweisen beraten lassen; erfahrene Kanzleien für Verkehrsrecht begleiten das Verfahren gegenüber der Behörde. Eine Übersicht geeigneter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bietet die Seite Anwalt für Verkehrsrecht in Regensburg.

Ob Bußgeld, Unfall oder Führerschein: Im Verkehrsrecht entscheiden Fristen und Beweise oft mehr als der erste Eindruck vom Fall. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung wahrt Handlungsspielräume – vom Einspruch binnen zwei Wochen bis zur MPU-Vorbereitung. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Im Verzeichnis von anwaltvergleich.de stehen 13 Anwältinnen und Anwälte für Verkehrsrecht in Regensburg und Umgebung (bis 25 km), Stand 04.10.2026.

13 der 13 Einträge (100 %) führen laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die 13 Einträge verteilen sich auf 12 Kanzleien.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners. Grundlage sind die Halterhaftung nach § 7 StVG und die Verschuldenshaftung nach § 823 BGB. Ersetzt werden unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und bei Verletzungen Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Auch die Kosten der eigenen Anwältin oder des eigenen Anwalts gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden. Zu beachten ist eine mögliche Mithaftung aus der Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs, wenn der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt ist.

Ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten droht nach § 25 StVG bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen. Nach dem Bußgeldkatalog ist das regelmäßig der Fall bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts, bei qualifizierten Rotlichtverstößen sowie bei zwei Überschreitungen von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann in Härtefällen ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße anstreben – das erfordert eine substantiierte Begründung, meist mit anwaltlicher Unterstützung.

Zu unterscheiden sind zwei Wege: Das Strafgericht – in Regensburg regelmäßig das Amtsgericht Regensburg – entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, etwa nach einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB, und setzt eine Sperrfrist nach § 69a StGB fest. Daneben entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis, wenn sich acht Punkte im Fahreignungsregister angesammelt haben (§ 4 Abs. 5 StVG) oder Eignungszweifel bestehen. Für die Neuerteilung ist ein Antrag nötig; je nach Fall verlangt die Behörde eine MPU, ab 1,6 Promille regelmäßig.

Ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt üblicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in Bußgeldverfahren, bei fahrlässigen Verkehrsstraftaten und in zivilrechtlichen Streitigkeiten nach einem Unfall – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Wichtig ist eine Deckungszusage vor Beginn des Mandats; viele Kanzleien holen diese für ihre Mandantschaft ein. Kein Schutz besteht regelmäßig bei vorsätzlich begangenen Straftaten; eine zunächst gewährte Deckung kann nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes zurückgefordert werden. Die Wahl der Anwältin oder des Anwalts bleibt dabei frei (§ 127 VVG).

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingehen, die ihn erlassen hat (§ 67 OWiG) – bei Verkehrsverstößen in Bayern meist die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach, bei Parkverstößen die Stadt Regensburg. Maßgeblich ist das Zustellungsdatum auf dem gelben Umschlag, der deshalb aufbewahrt werden sollte. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig. Wer die Frist unverschuldet versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 46 OWiG in Verbindung mit §§ 44 ff. StPO).

Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Verkehrsrecht in Regensburg: passende Kanzlei finden

13 Anwältinnen und Anwälte für Verkehrsrecht in Regensburg und Umgebung (bis 25 km), davon 13 Fachanwälte (100 %), 12 Kanzleien. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

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  • Basisprofil

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    Fachanwalt für Verkehrsrecht +2

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  • Basisprofil

    Benedikt Schreiber

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

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