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IT-Recht Regensburg

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KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 16.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Ob Abmahnung wegen eines Produktfotos im Onlineshop, Streit um ein gescheitertes Softwareprojekt oder eine Datenpanne im Betrieb: Das IT-Recht begegnet Unternehmen und Privatpersonen in Regensburg häufiger, als viele vermuten.

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IT-Recht Regensburg
Redaktion anwaltvergleich.de 11 Min. Lesedauer

Ob Abmahnung wegen eines Produktfotos im Onlineshop, Streit um ein gescheitertes Softwareprojekt oder eine Datenpanne im Betrieb: Das IT-Recht begegnet Unternehmen und Privatpersonen in Regensburg häufiger, als viele vermuten. In der bayerischen Großstadt mit rund 151.517 Einwohnerinnen und Einwohnern treffen eine gewachsene Industrie- und Technologielandschaft, die Universität Regensburg und die OTH Regensburg sowie zahlreiche Onlinehändler aufeinander – entsprechend vielfältig sind die rechtlichen Fragen rund um Software, Daten und Domains.

Wer eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung erhält, hat dafür nur die Frist, die die Gegenseite im Abmahnschreiben setzt – und sollte in dieser Zeit keine vorschnelle Unterschrift leisten, sondern den Vorwurf juristisch prüfen lassen. Auch bei Vertragsverhandlungen über IT-Projekte oder bei einer meldepflichtigen Datenpanne nach Art. 33 DSGVO entscheidet die erste Reaktion oft über den weiteren Verlauf.

Gerichtlich landen zivilrechtliche IT-Streitigkeiten aus der Stadt je nach Streitwert beim Amtsgericht Regensburg oder beim Landgericht Regensburg; in der Berufung ist das Oberlandesgericht Nürnberg zuständig. Eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht in Regensburg kennt diese Zuständigkeiten, ordnet Ansprüche nach UrhG, DSGVO und BGB ein und vertritt Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich wie vor Gericht.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Regensburg (zuständig für die Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg), Landgericht Regensburg (zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing), Oberlandesgericht Nürnberg (zuständig für u. a. den Landgerichtsbezirk Regensburg)
Wichtige Gesetze
§ 69a UrhG, § 97 UrhG, § 5 DDG, Art. 82 DSGVO
Kosten
Erstberatung für Verbraucher gesetzlich gedeckelt auf 190 € zzgl.

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg zuständig für die Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg
  • Landgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing
  • Oberlandesgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg zuständig für u. a. den Landgerichtsbezirk Regensburg

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Amtsgericht Regensburg, Landgericht Regensburg, Oberlandesgericht Nürnberg. Weitere Gerichte: Justizportal Bayern. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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IT-Recht in Regensburg: typische Fälle aus der Praxis

Regensburg ist mit rund 151.517 Einwohnerinnen und Einwohnern eine der wirtschaftsstärksten Städte Bayerns. Am Standort produzieren und entwickeln Unternehmen der Halbleiter- und Automobilelektronik – darunter die Regensburger Werke von Infineon und Continental –, dazu kommen Softwarehäuser, Agenturen und ein dichtes Netz an Onlinehändlern rund um die Welterbe-Altstadt. Wo so viel digitale Wertschöpfung entsteht, entstehen auch Konflikte, die ins IT-Recht fallen: Lizenzfragen, Datenpannen, Domainstreitigkeiten, gescheiterte Softwareprojekte.

Betroffen sind keineswegs nur Unternehmen. Auch Privatpersonen aus Regensburg erhalten Filesharing-Abmahnungen, streiten mit Plattformen über gesperrte Accounts oder wehren sich gegen die unzulässige Verwendung ihrer Daten. Das IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie: Es verbindet Urheberrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht. Eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht muss diese Gebiete zusammen denken, weil ein einziger Sachverhalt – etwa ein kopiertes Produktfoto im Onlineshop – gleich mehrere Anspruchsgrundlagen berühren kann.

Typische Mandate im IT-Recht, die in einer Stadt mit zwei großen Hochschulen, Industrie und wachsender Gründerszene regelmäßig vorkommen:

  • Abmahnungen aus Urheber- und Wettbewerbsrecht, etwa wegen Fotos, Texten oder fehlender Pflichtangaben
  • Gestaltung und Prüfung von Softwareverträgen, Lizenzverträgen und Verträgen über agile IT-Projekte
  • Datenschutzrecht: DSGVO-Umsetzung, Auskunftsansprüche, Datenpannen und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
  • Domainkonflikte, Namensrecht nach § 12 BGB und DENIC-Dispute-Einträge
  • Pflichten von Onlineshops im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB
  • Schutz von Computerprogrammen nach § 69a UrhG und Streit um Nutzungsrechte
  • Verträge mit Hosting-, Cloud- und SaaS-Anbietern einschließlich Haftungsfragen

Für Ratsuchende heißt das: Je früher eine fachkundige Einordnung erfolgt, desto eher lassen sich Fristversäumnisse, überhöhte Forderungen und unnötige Prozesse vor dem Amtsgericht Regensburg oder dem Landgericht Regensburg vermeiden.

Abmahnung erhalten: richtig reagieren statt vorschnell unterschreiben

Die Abmahnung ist das häufigste Einfallstor ins IT-Recht – auch in Regensburg, wo viele Händlerinnen und Händler über eigene Shops und Marktplätze verkaufen. Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung setzen eine Frist, deren Dauer der Abmahnende bestimmt. Innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist sollte reagiert werden – aber niemals ungeprüft: Die vorformulierte Erklärung der Gegenseite ist oft zu weit gefasst und bindet auf Jahrzehnte.

Rechtsgrundlage urheberrechtlicher Abmahnungen ist meist § 97 UrhG: Wer ein geschütztes Werk – etwa ein Foto, einen Text oder Software – ohne Erlaubnis nutzt, schuldet Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es eine wichtige Grenze: Bei Abmahnungen etwa wegen Filesharing ist der Gegenstandswert für die Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000 € gedeckelt, soweit dieser Wert nicht nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist (§ 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG); erstattungsfähig sind dann rund 141 € netto (etwa 168 € brutto) an Anwaltskosten der Gegenseite – geforderte Summen liegen häufig deutlich darüber.

Reagiert die abgemahnte Seite nicht, droht eine einstweilige Verfügung. Sie setzt Dringlichkeit voraus; wie viel Zeit nach Kenntnis des Verstoßes für einen Antrag bleibt, beurteilen die Gerichte unterschiedlich – eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Zuständig ist bei den im IT-Recht üblichen Streitwerten das Landgericht; bei Urheberrechtsstreitsachen kann die Zuständigkeit landesrechtlich einem anderen Landgericht zugewiesen sein (§ 105 UrhG), was vor einem Antrag zu prüfen ist. Wer eine Abmahnung erhält, sollte deshalb strukturiert vorgehen:

  • Fristende notieren und die verbleibende Zeit für eine anwaltliche Prüfung nutzen
  • Den Vorwurf sachlich prüfen: Liegt die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich vor?
  • Weder voreilig zahlen noch die vorformulierte Erklärung unverändert unterschreiben
  • Beweise sichern: Screenshots, Rechnungen, Lizenznachweise, Server-Protokolle
  • Prüfen lassen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung genügt
  • Gegenansprüche klären, etwa bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Softwareverträge und IT-Projekte: Vertragsgestaltung für Regensburger Unternehmen

In der Regensburger Wirtschaft – von der Sensorik-Entwicklung bis zum Mittelstand im Landkreis – werden laufend Softwareprojekte beauftragt: Individualentwicklung, Einführung von ERP-Systemen, Cloud-Migrationen. Scheitert ein solches Projekt, richten sich die Streitwerte nach dem Auftragswert und erreichen oft fünf- bis sechsstellige Beträge. Solche IT-Projektstreitigkeiten landen wegen der Höhe fast immer vor dem Landgericht Regensburg, nicht vor dem Amtsgericht.

Rechtlich beginnt die Vorsorge beim Vertrag. § 69a UrhG stellt Computerprogramme urheberrechtlich geschützten Werken gleich – das Urheberrecht am Programm steht – soweit es ein individuelles Werk im Sinne des § 69a Abs. 3 UrhG ist – zunächst der Entwicklerin oder dem Entwickler zu; der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte nur im vertraglich eingeräumten Umfang (§ 31 UrhG). Schaffen Arbeitnehmer das Programm in Wahrnehmung ihrer Aufgaben oder nach Anweisung, ist dagegen ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 69b UrhG). Ohne klare Regelung zur Einräumung von Nutzungsrechten riskieren Regensburger Unternehmen, für teuer bezahlte Software keine ausreichenden Rechte zu besitzen. Eine im IT-Recht erfahrene Kanzlei regelt deshalb Rechteübertragung, Herausgabe des Quellcodes, Abnahmekriterien und Gewährleistung, bevor das Projekt startet.

Auch der Vertrieb über das Internet ist reguliert: § 312i BGB verpflichtet Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr unter anderem, Bestellvorgänge mit Korrekturmöglichkeiten auszustatten, den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch zu bestätigen und die Vertragsbedingungen abrufbar zu machen. Verstöße können Mitbewerber abmahnen – für Onlinehändler aus Regensburg ein reales wirtschaftliches Risiko.

Für die Gestaltung von IT-Verträgen rechnen Kanzleien häufig nach Zeitaufwand auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ab (§ 3a RVG); die Höhe des Stundensatzes wird individuell vereinbart. Gemessen an fünf- bis sechsstelligen Projektvolumina ist eine saubere vertragliche Grundlage im IT-Recht regelmäßig die günstigere Alternative zum späteren Prozess.

Datenschutz nach DSGVO: Pflichten und Haftung für Unternehmen in Regensburg

Ob Klinikverwaltung, Industriebetrieb oder Einzelhandel in der Altstadt: Nahezu jedes Regensburger Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten und unterliegt der DSGVO. Für die nicht-öffentlichen Stellen in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die zuständige Aufsichtsbehörde – an sie ist eine Datenpanne nach Art. 33 DSGVO grundsätzlich binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu melden. Wer diese Meldung versäumt oder verspätet abgibt, riskiert Bußgelder zusätzlich zum eigentlichen Vorfall.

Hinzu kommt die zivilrechtliche Seite: Art. 82 DSGVO gibt Betroffenen einen Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden, wenn ihre Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Solche Klagen – etwa nach einem Datenleck bei einem Händler oder Arbeitgeber – sind zivilrechtliche Streitigkeiten und gehören je nach Streitwert vor das Amtsgericht Regensburg oder das Landgericht Regensburg. Für Unternehmen bedeutet das ein doppeltes Risiko aus Aufsichtsverfahren und Schadensersatzforderungen.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht und Datenschutzrecht in Regensburg unterstützt in beide Richtungen: präventiv durch Verarbeitungsverzeichnisse, Auftragsverarbeitungsverträge und Löschkonzepte – und im Ernstfall durch die fristgerechte Meldung, die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde und die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen nach Art. 82 DSGVO.

Domainrecht und Impressumspflicht: Websites rechtssicher betreiben

Der Firmen- oder Vereinsname in fremder Hand: Domainkonflikte beschäftigen auch Regensburger Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Rechtlicher Anker ist häufig § 12 BGB, das Namensrecht – wer den Namen eines anderen unbefugt als Domain registriert, kann auf Unterlassung und Freigabe in Anspruch genommen werden. Während ein solcher Streit läuft, sichert ein DENIC-Dispute-Eintrag die Domain: Sie kann dann nicht an Dritte übertragen werden, und gibt der Inhaber sie auf, fällt sie an die Person, die den Eintrag gesetzt hat.

Die Streitwerte solcher Unterlassungs- und Freigabeansprüche richten sich nach dem wirtschaftlichen Interesse und lassen sich nicht pauschal angeben (§ 3 ZPO); über 10.000 € ist in Regensburg erstinstanzlich das Landgericht zuständig, bei genau 10.000 € noch das Amtsgericht. Umso wichtiger ist eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, bevor geklagt oder eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Pflichtprogramm für jede geschäftliche Website ist das Impressum: Seit Mai 2024 ergibt sich die Anbieterkennzeichnung aus § 5 DDG, dem Nachfolger des früheren § 5 TMG. Fehlende oder unvollständige Angaben – etwa zu Vertretungsberechtigten oder Registernummern – sind ein klassischer Abmahngrund im Wettbewerbsrecht. Betreiberinnen und Betreiber von Websites aus Regensburg sollten Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung regelmäßig IT-rechtlich prüfen lassen, besonders nach Gesetzesänderungen wie dem Wechsel vom TMG zum DDG.

Zuständige Gerichte: Amtsgericht Regensburg, Landgericht Regensburg, OLG Nürnberg

Für zivilrechtliche Streitigkeiten im IT-Recht gilt seit dem 1. Januar 2026 eine neue Wertgrenze: Das Amtsgericht ist nach § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 10.000 € zuständig, darüber das Landgericht. Das Amtsgericht Regensburg ist für die Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg zuständig – für Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Privatpersonen ist zudem ausschließlich das Gericht am Wohnsitz der beklagten Person zuständig (§ 104a UrhG), soweit Urheberrechtsstreitsachen nicht landesrechtlich einem anderen Gericht zugewiesen sind (§ 105 UrhG).

Das Landgericht Regensburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing. Da Unterlassungsansprüche aus Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht typischerweise Streitwerte zwischen 10.000 und 50.000 € erreichen und IT-Projektstreitigkeiten oft noch darüber liegen, spielt sich der Großteil der gerichtlichen Praxis im IT-Recht der Region vor den Landgerichten ab; für Urheberrechtsstreitsachen ist zu prüfen, ob die erstinstanzliche Zuständigkeit landesrechtlich einem anderen Landgericht zugewiesen ist (§ 105 UrhG). Dort besteht vor dem Landgericht Anwaltszwang: Ohne Anwältin oder Anwalt kann dort weder geklagt noch verteidigt werden.

Gegen Urteile des Landgerichts Regensburg führt die Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg, das unter anderem für den Landgerichtsbezirk Regensburg zuständig ist. Wichtig für die Abgrenzung: Nur zivilrechtliche Streitigkeiten gehen diesen Weg. Streit mit einer Behörde über Datenschutzanordnungen etwa gehört vor die Verwaltungsgerichtsbarkeit – auch das klärt eine fachkundige Beratung im IT-Recht vorab, damit keine Klage beim falschen Gericht landet.

Kosten im IT-Recht: Gebühren nach RVG und typische Streitwerte

Die Vergütung richtet sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert. Im IT-Recht sind diese Werte oft höher als Laien erwarten, weil Unterlassungsansprüche nach dem wirtschaftlichen Interesse bewertet werden – nicht nach dem Preis eines einzelnen Fotos oder einer Domain.

Typische Kostengrößen im IT-Recht nach der seit Juni 2025 geltenden RVG-Tabelle
KonstellationGegenstands-/StreitwertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)–max. 190 € zzgl. USt
Filesharing-Abmahnung gegen Verbraucher (§ 97a Abs. 3 UrhG)gedeckelt auf 1.000 €erstattungsfähig rund 141 € netto (ca. 168 € brutto)
Außergerichtliche Vertretung bei Unterlassungsanspruch10.000 €1,3-Geschäftsgebühr rund 870 € netto inkl. Auslagenpauschale
IT-Vertragsgestaltung nach Zeitaufwand–Stundensatz nach Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG)
IT-Projektstreitigkeitnach Auftragswert, oft fünf- bis sechsstelligGebühren nach RVG-Streitwerttabelle

Für die Einordnung: Bei einem Unterlassungsstreit mit 10.000 € Streitwert entscheidet in Regensburg bereits das Amtsgericht an der Wertgrenze, ab 10.000,01 € das Landgericht Regensburg – mit entsprechend höheren Gerichts- und Anwaltsgebühren je Instanz. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten im IT-Recht je nach Tarif; ob der konkrete Fall gedeckt ist, sollte vor Mandatserteilung bei der Versicherung angefragt werden.

Fachanwältin oder Fachanwalt für IT-Recht in Regensburg finden

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien in Regensburg nach Rechtsgebiet und Ort suchen. Das Verzeichnis zeigt zu den Kanzleien Anschrift und Telefonnummer sowie – soweit vorhanden – den Fachanwaltstitel laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) – beim Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Informationstechnologierecht ist damit die vertiefte Qualifikation im IT-Recht dokumentiert. Wer etwa nach einer Abmahnung unter Fristdruck steht, findet so die Kontaktdaten einer Kanzlei und kann direkt telefonisch anfragen, ob kurzfristig ein Termin möglich ist. Eine Übersicht aller Kanzleien der Stadt bietet die Seite Anwalt in Regensburg; Neuigkeiten zum Verzeichnis finden sich unter Presse.

Ob Abmahnung, Softwarevertrag, Datenpanne oder Domainstreit: Das IT-Recht verlangt schnelle, fundierte Entscheidungen – in Regensburg mit seinen rund 151.517 Einwohnerinnen und Einwohnern, seiner Technologiebranche und seinem Onlinehandel genauso wie anderswo, aber stets vor den konkret zuständigen Gerichten der Region. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Nicht ungeprüft. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Gegenstandswert für die Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000 € gedeckelt, sofern das Werk nicht gewerblich oder selbständig beruflich genutzt wurde und keine Unterlassungspflicht bereits bestand und der Wert nicht nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist (§ 97a Abs. 3 Satz 2 und 4 UrhG); erstattungsfähig sind dann rund 141 € netto (etwa 168 € brutto) – geforderte Pauschalen liegen oft deutlich höher. Daneben kann Schadensersatz nach § 97 UrhG im Raum stehen. Lassen Sie innerhalb der Frist, die die Gegenseite im Abmahnschreiben setzt, anwaltlich prüfen, ob der Vorwurf zutrifft und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung genügt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Gebühr höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Unternehmen vereinbaren die Vergütung frei; bei IT-Vertragsgestaltung wird der Stundensatz in einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG festgelegt. Fragen Sie vor dem Termin, welche Kosten anfallen und ob die Kanzlei eine Vergütungsvereinbarung anbietet – das schafft Klarheit, bevor das Mandat beginnt.

Für zivilrechtliche Streitigkeiten gilt seit dem 1. Januar 2026: bis 10.000 € Streitwert das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG). Das Amtsgericht Regensburg ist für die Stadt und den Landkreis Regensburg zuständig, das Landgericht Regensburg für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing. Da Unterlassungsansprüche im IT-Recht typischerweise Streitwerte von 10.000 bis 50.000 € erreichen, entscheidet meist das Landgericht; Berufungen gehen zum Oberlandesgericht Nürnberg.

Prüfen lassen, ob Ansprüche aus dem Namensrecht (§ 12 BGB) oder aus Kennzeichenrecht bestehen; dann kommen Unterlassung und Freigabe der Domain in Betracht. Wichtig für die Zeit des Streits: Ein DENIC-Dispute-Eintrag verhindert, dass die Domain an Dritte übertragen wird, und sichert Ihnen die Domain, falls der bisherige Inhaber sie aufgibt. Da solche Streitwerte häufig über 10.000 € liegen, wäre in der Region das Landgericht Regensburg zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG) – eine anwaltliche Einschätzung vor der Eskalation lohnt sich.

Nach Art. 33 DSGVO müssen Sie eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten grundsätzlich binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden; für die bayerische Privatwirtschaft ist das das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Bei hohem Risiko für Betroffene sind diese zusätzlich zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Daneben drohen Schadensersatzansprüche Betroffener nach Art. 82 DSGVO. Dokumentieren Sie den Vorfall und lassen Sie Meldung und Kommunikation anwaltlich begleiten.

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