Kostenlos & unverbindlich

Wir finden Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt in Nürnberg

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen — wir leiten es an passende Fahrerlaubnisrecht-Kanzleien weiter. Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Die Kanzlei meldet sich telefonisch zu Ihrer Anfrage. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

Ihre Schilderung lesen die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet, und AnwaltVergleich für die Zuordnung — sonst niemand.

  • SSL-verschlüsselt
  • 100 % kostenlos
  • Antwort in jedem Fall

Fahrerlaubnisrecht Nürnberg

Anwältin oder Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Nürnberg finden

Wer in Nürnberg mit dem Fahrerlaubnisrecht in Berührung kommt, hat es zunächst nicht mit einem Gericht zu tun, sondern mit der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt: Sie ordnet die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, entzieht die Fahrerlaubnis oder verweigert die Neuerteilung.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Antwort in jedem Fall
  • SSL-verschlüsselt
Redaktion anwaltvergleich.de 10 Min. Lesedauer

Wer in Nürnberg mit dem Fahrerlaubnisrecht in Berührung kommt, hat es zunächst nicht mit einem Gericht zu tun, sondern mit der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt: Sie ordnet die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, entzieht die Fahrerlaubnis oder verweigert die Neuerteilung. Gegen solche Bescheide führt der Rechtsweg nicht zum Amtsgericht, sondern zum Verwaltungsgericht Ansbach, das für den gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken und damit auch für die rund 526.091 Einwohnerinnen und Einwohner Nürnbergs zuständig ist.

Die Fallzahlen sprechen für sich nicht, wohl aber die Fristen: Entziehungsbescheide werden regelmäßig für sofort vollziehbar erklärt, sodass der Führerschein abgegeben werden muss, bevor ein Gericht den Fall je gesehen hat. Wer in der zweitgrößten Stadt Bayerns beruflich auf das Auto angewiesen ist – etwa als Pendlerin oder Pendler in der Metropolregion Nürnberg –, sollte deshalb früh prüfen lassen, ob ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Aussicht auf Erfolg hat.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Nürnberg kennt die Praxis der örtlichen Führerscheinstelle und die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Ansbach sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Diese Seite erklärt die wichtigsten Konstellationen – von der MPU-Anordnung nach § 13 FeV über Cannabis am Steuer bis zur Anerkennung von EU-Führerscheinen – mit dem Rechtsstand August 2026.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Verwaltungsgericht Ansbach (zuständig für den Regierungsbezirk Mittelfranken, u. a. die Stadt Nürnberg)
Wichtige Gesetze
§ 13 FeV, § 13a FeV, § 11 Abs. 8 FeV, § 20 FeV
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach zuständig für den Regierungsbezirk Mittelfranken, u. a. die Stadt Nürnberg

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

Begutachtungsstellen für Fahreignung in Nürnberg

Diese Stellen sind amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (Anlage 14 FeV) und führen die medizinisch-psychologische Untersuchung durch. Welche Stelle Sie beauftragen, wählen Sie selbst — die Fahrerlaubnisbehörde gibt keine vor. Das Gutachten geht an Sie; erst Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen.

  • AVUS GmbH Ritter-von-Schuh-Platz 3, 90459 Nürnberg, Telefon 0911 / 9944007 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • IBBK GmbH Pillenreuther Straße 14, 90459 Nürnberg, Telefon 0911 / 4392747 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • pima-mpu GmbH Marienstraße 2, 90402 Nürnberg, Telefon 0911 / 4319803 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • TÜV SÜD Life Service GmbH Königstorgraben 7, 90402 Nürnberg, Telefon 0911 / 9446711 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Verzeichnis der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (bast.de), geprüft am 15.08.2026.

Fahrerlaubnisrecht in Nürnberg: Verwaltungsrecht statt Bußgeldrecht

Das Fahrerlaubnisrecht wird häufig mit Bußgeldern und Punkten verwechselt, folgt aber eigenen Regeln: Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Nürnberg, und Rechtsschutz gegen ihre Bescheide gewährt das Verwaltungsgericht Ansbach, das für den Regierungsbezirk Mittelfranken und damit auch für Nürnberg zuständig ist. Während über eine Trunkenheitsfahrt strafrechtlich die ordentliche Justiz entscheidet, prüft die Behörde davon getrennt die Fahreignung – und darf die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn das Strafverfahren längst abgeschlossen ist.

Für die rund 526.091 Einwohnerinnen und Einwohner der zweitgrößten Stadt Bayerns bedeutet diese Zweigleisigkeit: Ein rechtskräftiges Urteil des Strafgerichts beendet das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren nicht. Die Behörde kann Jahre später Gutachten anfordern, etwa wenn eine alte Alkoholfahrt noch im Fahreignungsregister steht. Wer die Systematik des Fahrerlaubnisrechts nicht kennt, verpasst leicht Fristen oder liefert der Behörde unfreiwillig Argumente.

Eine Besonderheit des Freistaats: In Bayern ist in Fahrerlaubnissachen regelmäßig kein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Gegen einen Entziehungs- oder Versagungsbescheid der Nürnberger Behörde ist daher grundsätzlich unmittelbar innerhalb eines Monats Klage zum Verwaltungsgericht Ansbach zu erheben. Diese kurze Frist macht frühe anwaltliche Unterstützung im Fahrerlaubnisrecht besonders wichtig.

Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien mit Schwerpunkt Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsrecht vergleichen – nach Standort, Tätigkeitsschwerpunkten und Bewertungen anderer Mandantinnen und Mandanten. Wer gezielt eine Anwältin oder einen Anwalt in Nürnberg sucht, kann Profile ansehen und direkt Kontakt aufnehmen. Die Auswahl bleibt dabei stets bei den Ratsuchenden selbst.

MPU nach Alkoholfahrt: § 13 FeV und die Promillegrenzen

Kern des Fahrerlaubnisrechts bei Alkohol ist § 13 FeV: Die Vorschrift verpflichtet die Fahrerlaubnisbehörde, ab einer Fahrt mit 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20) kann eine MPU auch schon nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille verlangt werden, wenn dokumentiert ist, dass trotz dieses hohen Wertes keine Ausfallerscheinungen auftraten – ein Zeichen ungewöhnlicher Alkoholgewöhnung. Auch die Nürnberger Führerscheinstelle wendet diese Maßstäbe an.

Gefährlich ist § 11 Abs. 8 FeV: Legt die betroffene Person das angeordnete Gutachten nicht fristgerecht vor, darf die Behörde auf Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Das gilt selbst dann, wenn die Anordnung nie inhaltlich überprüft wurde. Denn die MPU-Anordnung selbst ist nach herrschender Ansicht nicht selbständig anfechtbar; das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage 2022 ausdrücklich offengelassen (3 C 9.21). Angegriffen wird in der Praxis erst der Entziehungsbescheid – dann vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Für Betroffene aus Nürnberg lohnt deshalb eine frühzeitige Prüfung: Ist die Fragestellung der Anordnung rechtmäßig formuliert? Stützt sich die Behörde auf verwertbare, noch nicht getilgte Eintragungen? Eine im Fahrerlaubnisrecht erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt erkennt formale Fehler, die später den Entziehungsbescheid zu Fall bringen können.

Cannabis und Fahrerlaubnis: § 13a FeV und der neue THC-Grenzwert

Seit dem 01.04.2024 regelt § 13a FeV die MPU-Anordnung bei Cannabis eigenständig – eine der größten Änderungen im Fahrerlaubnisrecht der letzten Jahre. Die früheren Begriffe des gelegentlichen Konsums und des Trennungsvermögens stehen seit 2024 nicht mehr in Anlage 4 zur FeV; an ihre Stelle ist der Begriff des Missbrauchs getreten. Für Konsumentinnen und Konsumenten in Nürnberg heißt das: Nicht der Konsum als solcher, sondern das fehlende Auseinanderhalten von Konsum und Fahren steht im Zentrum der behördlichen Prüfung.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt seit dem 22.08.2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, unterliegt dem Kombinationsverbot des § 24a Abs. 2a StVG. Wichtig für Patientinnen und Patienten aus Nürnberg, die Medizinalcannabis verordnet bekommen: Das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG schützt nur vor dem Bußgeld – nicht vor der Fahrerlaubnisbehörde, die die Fahreignung eigenständig nach den Regeln des Fahrerlaubnisrechts prüfen darf.

Bei Betäubungs- und Arzneimitteln jenseits von Cannabis bleibt § 14 FeV maßgeblich. Gerade in einer Großstadt wie Nürnberg, in der Polizeikontrollen an den Einfallstraßen wie dem Frankenschnellweg zum Alltag gehören, entscheidet die richtige Reaktion auf eine Gutachtensanordnung oft über den Führerschein. Fachkundige Beratung im Fahrerlaubnisrecht hilft, Fristen zu wahren und die Fragestellung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Ansbach

Entzieht die Nürnberger Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis, ordnet sie fast immer die sofortige Vollziehung an: Der Führerschein ist dann sofort abzugeben, obwohl die Klagefrist noch läuft. Das zentrale Instrument des Fahrerlaubnisrechts in dieser Lage ist der Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Ansbach. Hat er Erfolg, wird die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt und die betroffene Person darf bis zur Hauptsacheentscheidung weiterfahren.

Das Verwaltungsgericht Ansbach entscheidet im Eilverfahren nach Aktenlage und summarischer Prüfung. Umso wichtiger ist ein vollständiger, gut begründeter Antrag. Gegen ablehnende Eilbeschlüsse ist die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer aus dem Nürnberger Raum, deren Existenz am Führerschein hängt, ist dieser Weg oft die einzige Chance, den Zeitraum bis zum Urteil zu überbrücken.

Typische Unterlagen und Schritte für ein Eilverfahren im Fahrerlaubnisrecht:

  • Entziehungsbescheid mit Begründung der sofortigen Vollziehung im Original oder in Kopie
  • Nachweise zur beruflichen Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis, etwa Arbeitgeberbescheinigung
  • Vollständige Behördenakte – Akteneinsicht beantragt die Anwältin oder der Anwalt
  • Belege zu Abstinenz oder verändertem Konsumverhalten, falls Alkohol oder Cannabis im Raum stehen
  • Ärztliche Unterlagen bei verschriebenen Medikamenten oder Medizinalcannabis
  • Fristenkontrolle: Klage und Eilantrag müssen koordiniert beim Verwaltungsgericht Ansbach eingehen

Ob ein Eilantrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt von der Fehleranfälligkeit des Bescheids ab – etwa einer unbestimmten Gutachtensfragestellung oder der Verwertung getilgter Eintragungen. Eine realistische Einschätzung vorab erspart Kosten für ein aussichtsloses Verfahren.

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: § 20 FeV, Sperrfrist und Tilgung

Nach einer Entziehung führt der Weg zurück zum Führerschein über die Wiedererteilung nach § 20 FeV: Das Verfahren entspricht weitgehend einer Ersterteilung, die Nürnberger Fahrerlaubnisbehörde prüft die Eignung also erneut und kann dabei wieder ein Gutachten verlangen. Hat ein Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen, gilt zusätzlich die Sperrfrist nach § 69a StGB; vor ihrem Ablauf darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist nach § 69a Abs. 7 StGB möglich, etwa wenn eine erfolgreich abgeschlossene verkehrspsychologische Maßnahme neue Tatsachen begründet.

Häufig unterschätzt wird die Tilgung nach § 29 StVG. Zwar gibt es seit dem 01.05.2014 im Fahreignungsregister keine Tilgungshemmung mehr; bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beginnt die zehnjährige Tilgungsfrist aber erst mit der Neuerteilung – spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Wer nie wieder eine Fahrerlaubnis beantragt, wartet dadurch bis zu 15 statt 10 Jahre, bis die Eintragung verschwindet.

Im Wiedererteilungsverfahren zahlt sich Strategie aus: Der Antrag bei der Stadt Nürnberg sollte erst gestellt werden, wenn Abstinenznachweise oder eine MPU-Vorbereitung tragfähig sind. Weitere Grundlagen erklärt unser Ratgeber zu Verkehrsrecht und Fahrerlaubnisrecht.

EU-Führerschein: Anerkennung nach § 28 FeV

Wer mit einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbenen Führerschein in Nürnberg fährt, beruft sich auf § 28 FeV: EU- und EWR-Fahrerlaubnisse sind in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen. § 28 Abs. 4 FeV nennt jedoch Ausnahmen, allen voran den Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis – wer zum Ausstellungszeitpunkt seinen ordentlichen Wohnsitz tatsächlich in Nürnberg und nicht im Ausstellungsstaat hatte, darf von der Fahrerlaubnis im Inland keinen Gebrauch machen.

Nach der Hofmann-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26.04.2012, C-419/10) gilt zugleich: Ist die deutsche Sperrfrist abgelaufen und wurde das Wohnsitzerfordernis gewahrt, muss der EU-Führerschein anerkannt werden – auch ohne deutsche MPU. Das Fahrerlaubnisrecht eröffnet hier also einen legalen Weg, den die Fahrerlaubnisbehörden allerdings genau prüfen.

Praktisch wichtig für Betroffene in Mittelfranken: Auf einen klarstellenden Feststellungsbescheid besteht kein Anspruch, denn § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ist eine Kann-Vorschrift. Wer Rechtssicherheit will, muss die Inlandsgültigkeit gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht Ansbach klären lassen. Angesichts drohender Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sollte niemand diese Frage ungeklärt lassen.

Fahrrad und E-Scooter: Fahrerlaubnisrecht ohne Führerscheinpflicht

Auch wer gar kein Auto fährt, kann mit dem Fahrerlaubnisrecht kollidieren. Auf dem Fahrrad gilt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille – und ab diesem Wert ordnet die Behörde eine MPU selbst dann an, wenn nie ein Kraftfahrzeug im Spiel war (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, 3 B 102.12). Die Fahrradfahrt allein begründet dabei keinen Eignungsmangel; sie löst nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 21.05.2008, 3 C 32.07) die Begutachtung aus. In einer Stadt mit ausgebautem Radverkehr wie Nürnberg betrifft das keineswegs nur Einzelfälle.

Beim E-Scooter, wie er in Nürnberg an vielen Ecken zum Ausleihen bereitsteht, liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit dagegen bei 1,1 Promille – und anders als beim Fahrrad kann das Strafgericht hier die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen, weil der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist. Die Unterschiede im Detail:

  • Fahrrad ab 1,6 Promille: Straftat der Trunkenheit im Verkehr, MPU-Anordnung auch ohne Kfz-Bezug
  • Fahrrad unter 1,6 Promille: strafbar nur bei relativer Fahruntüchtigkeit mit Ausfallerscheinungen
  • E-Scooter ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit, Entziehung nach § 69 StGB möglich
  • § 69 StGB greift bei der reinen Fahrradfahrt nicht – die Fahrerlaubnisbehörde kann trotzdem tätig werden
  • Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen: Rechtsgrundlage § 3 FeV ist obergerichtlich umstritten
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt ein solches Verbot ab (11 BV 22.1234), ebenso die Oberverwaltungsgerichte Koblenz und Münster

Andere Obergerichte – etwa Lüneburg, Saarlouis und Schleswig – halten ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge dagegen für zulässig; eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stand Anfang 2026 noch aus. Für Radfahrende in Nürnberg ist die Linie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs maßgeblich, solange das Bundesverwaltungsgericht nicht anders entscheidet – ein Beispiel dafür, wie stark das Fahrerlaubnisrecht regional geprägt sein kann.

Kosten einer Anwältin oder eines Anwalts für Fahrerlaubnisrecht in Nürnberg

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung. Im Fahrerlaubnisrecht wird der Gegenstandswert mangels bezifferbaren Betrags meist mit dem Auffangwert von 5.000 Euro angesetzt (§ 52 Abs. 2 GKG). Für eine Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deckelt § 34 RVG die Gebühr auf höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Kostenpunkte im Fahrerlaubnisrecht in Nürnberg – Orientierung nach RVG und GKG
LeistungKostenrahmenRechtsgrundlage
Erstberatung (Verbraucher)Höchstens 190 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer§ 34 RVG
Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde NürnbergGeschäftsgebühr nach Gegenstandswert, meist Auffangwert 5.000 EuroRVG; § 52 Abs. 2 GKG
Klage zum Verwaltungsgericht AnsbachVerfahrens- und Terminsgebühr nach Streitwert zzgl. GerichtskostenRVG; GKG
Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGOEigenständiges Verfahren mit eigenen Gebühren; Streitwert setzt das Gericht festRVG; GKG
MPU bei amtlich anerkanntem TrägerTrägt die betroffene Person selbst; abhängig von der Fragestellung§ 11 FeV

Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten je nach Tarif; eine Deckungsanfrage vor Mandatserteilung schafft Klarheit. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Prozesskostenhilfe in Betracht.

Alle Angaben beruhen auf dem Rechtsstand vom 15.08.2026 und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wer eine Kanzlei mit Schwerpunkt Fahrerlaubnisrecht sucht, findet über die Übersicht Anwalt in Nürnberg passende Profile. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Nach herrschender Ansicht ist die MPU-Anordnung selbst nicht selbständig anfechtbar; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2022 offengelassen (3 C 9.21). Gerichtlich überprüft wird die Anordnung erst, wenn die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV wegen des fehlenden Gutachtens die Fahrerlaubnis entzieht – dann vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Lassen Sie die Anordnung deshalb sofort prüfen: Ist die Fragestellung fehlerhaft oder stützt sie sich auf getilgte Eintragungen, kann der spätere Entziehungsbescheid angreifbar sein.

Entziehungsbescheide werden regelmäßig für sofort vollziehbar erklärt; die Klage allein hilft dann nicht weiter. Mit einem Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Ansbach – zuständig für ganz Mittelfranken einschließlich Nürnberg – lässt sich die aufschiebende Wirkung wiederherstellen, sodass Sie bis zur Hauptsacheentscheidung weiterfahren dürfen. Das Gericht prüft summarisch nach Aktenlage. Wichtig: In Bayern läuft regelmäßig ohne Widerspruchsverfahren eine einmonatige Klagefrist; Klage und Eilantrag sollten koordiniert eingereicht werden.

Ja. Das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG schützt Patientinnen und Patienten nur vor dem Bußgeld, nicht vor der Fahrerlaubnisbehörde. Diese darf die Fahreignung eigenständig prüfen und nach § 13a FeV (für Cannabis, seit 01.04.2024) oder § 14 FeV (für andere Betäubungs- und Arzneimittel) ein Gutachten anordnen. Entscheidend ist meist, ob die Einnahme ärztlich begleitet erfolgt und die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt. Legen Sie das angeforderte Gutachten nicht vor, droht die Entziehung nach § 11 Abs. 8 FeV.

Ja, das ist möglich. Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, und die Fahrerlaubnisbehörde darf eine MPU auch ohne jeden Kfz-Bezug anordnen (BVerwG, 20.06.2013, 3 B 102.12). Die Fahrradfahrt allein belegt noch keinen Eignungsmangel, löst aber die Begutachtung aus (BVerwG, 21.05.2008, 3 C 32.07). Eine strafgerichtliche Entziehung nach § 69 StGB scheidet bei der reinen Fahrradfahrt aus – wird das Gutachten jedoch nicht vorgelegt, kann die Behörde die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV entziehen.

Grundsätzlich ja: § 28 FeV ordnet die Anerkennung von EU- und EWR-Fahrerlaubnissen an. Ausnahmen regelt § 28 Abs. 4 FeV, vor allem beim Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis – wer bei Ausstellung tatsächlich in Nürnberg wohnte, darf den Führerschein im Inland nicht nutzen. Nach dem Hofmann-Urteil des EuGH (26.04.2012, C-419/10) ist die Fahrerlaubnis bei abgelaufener Sperrfrist und gewahrtem Wohnsitz auch ohne deutsche MPU anzuerkennen. Ein Anspruch auf einen klarstellenden Feststellungsbescheid besteht nicht; im Streitfall entscheidet das Verwaltungsgericht Ansbach.

Fahrerlaubnisrecht in Nürnberg: passende Kanzlei finden

Im Umkreis von 50 Kilometern um Nürnberg ist derzeit keine Kanzlei für Fahrerlaubnisrecht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

Anliegen schildern

Sie sind Anwältin oder Anwalt in Nürnberg? Kanzleiprofil im Anwaltsverzeichnis anlegen

Anliegen schildern Kostenlos & unverbindlich