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Insolvenzrecht Nürnberg

Insolvenzrecht in Nürnberg: Anwältin oder Anwalt für Ihre Insolvenz finden

Wenn Mahnungen sich stapeln und das Konto gepfändet wird, zählt im Insolvenzrecht jeder Tag – das gilt in Nürnberg für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen.

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Redaktion anwaltvergleich.de 9 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 26.08.2026

Wenn Mahnungen sich stapeln und das Konto gepfändet wird, zählt im Insolvenzrecht jeder Tag – das gilt in Nürnberg für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Die fränkische Großstadt mit rund 526.091 Einwohnerinnen und Einwohnern gehört zum Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth; Insolvenzanträge nimmt das Amtsgericht Nürnberg als zuständiges Insolvenzgericht entgegen. Wer hier vor der Entscheidung über eine Privatinsolvenz steht, eine GmbH durch die Krise steuern muss oder als Gläubiger eine Forderung sichern will, profitiert von rechtlicher Begleitung, die Fristen, Formalien und Kosten im Blick behält.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Insolvenzrecht prüft, ob Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO bereits eingetreten ist, bereitet den außergerichtlichen Einigungsversuch der Verbraucherinsolvenz vor oder wehrt Anfechtungsansprüche der Insolvenzverwaltung ab. Für Geschäftsführungen ist die Drei-Wochen-Frist des § 15a InsO entscheidend, für überschuldete Privatpersonen die Aussicht auf Restschuldbefreiung nach bereits drei Jahren. In beiden Lagen entscheidet die frühe Weichenstellung darüber, wie glimpflich das Verfahren verläuft.

Auf anwaltvergleich.de finden Sie Kanzleien in Nürnberg, die insolvenzrechtliche Mandate übernehmen – vom Erstgespräch bis zur Vertretung vor dem Amtsgericht Nürnberg und dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Nürnberg, Landgericht Nürnberg-Fürth
Wichtige Gesetze
§ 1 InsO, § 15a InsO, § 17 InsO, § 19 InsO
Kosten
Erstberatung für Verbraucher nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro zzgl.

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.

Insolvenzrecht in Nürnberg: Das Amtsgericht Nürnberg als Insolvenzgericht

Das Insolvenzrecht verfolgt nach § 1 InsO zwei gleichrangige Ziele: Die Gläubigerinnen und Gläubiger einer zahlungsunfähigen Person sollen gemeinschaftlich befriedigt werden, und redliche Schuldnerinnen und Schuldner erhalten die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. In Nürnberg, mit rund 526.091 Einwohnerinnen und Einwohnern nach München die zweitgrößte Stadt Bayerns, treffen beide Seiten auf klar geregelte Zuständigkeiten.

Zuständiges Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Das ergibt sich aus § 2 InsO: Das Insolvenzgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, und zwar regelmäßig des Amtsgerichts am Sitz des Landgerichts. Eröffnungsanträge für Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen aus dem Stadtgebiet werden deshalb beim Amtsgericht Nürnberg eingereicht und dort von spezialisierten Abteilungen bearbeitet.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wird zuständig, wenn aus einem Insolvenzverfahren zivilrechtliche Folgestreitigkeiten entstehen, etwa Anfechtungsklagen der Insolvenzverwaltung oder Haftungsklagen gegen Geschäftsführungen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür die neue Wertgrenze des § 23 Nr. 1 GVG: Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Eine insolvenzrechtliche Beratung klärt zu Beginn, welche Verfahrensart passt: die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO, die Regelinsolvenz für Selbstständige und Unternehmen oder die Vertretung als Gläubigerin oder Gläubiger. Diese Weichenstellung bestimmt Ablauf, Dauer und Kosten des gesamten Verfahrens.

Verbraucherinsolvenz in Nürnberg: Ablauf nach § 304 und § 305 InsO

Privatpersonen ohne aktuelle selbstständige Tätigkeit durchlaufen das Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO. Das Insolvenzrecht verlangt hier eine Besonderheit: Vor dem Antrag beim Amtsgericht Nürnberg muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern unternommen worden und gescheitert sein. Das Scheitern bescheinigt nach § 305 InsO eine geeignete Stelle – in Nürnberg etwa eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Der typische Ablauf einer Verbraucherinsolvenz in Nürnberg gliedert sich in folgende Schritte:

  • Gläubiger- und Forderungsübersicht erstellen und sämtliche Verbindlichkeiten sammeln
  • Außergerichtlicher Einigungsversuch mit einem Schuldenbereinigungsplan (§ 305 InsO)
  • Bescheinigung über das Scheitern durch eine geeignete Stelle
  • Eröffnungsantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Nürnberg
  • Eröffnetes Verfahren: Verwertung des pfändbaren Vermögens durch die Treuhandperson
  • Abtretungsfrist von drei Jahren bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung

Während des Verfahrens bleibt das Existenzminimum geschützt: Für Alleinstehende liegt die Pfändungsfreigrenze bei rund 1.560 Euro netto im Monat (Stand 2025); mit Unterhaltspflichten steigt sie. Nur der darüber liegende, pfändbare Teil des Einkommens fließt an die Treuhandperson.

Gerade weil der Einigungsversuch formalen Anforderungen genügen muss, lohnt sich insolvenzrechtliche Unterstützung früh: Ein fehlerhafter Schuldenbereinigungsplan kostet Monate, und in einer Großstadt wie Nürnberg müssen Ratsuchende bei kostenfreien Beratungsstellen mit Wartezeit rechnen.

Unternehmensinsolvenz in Nürnberg: Antragspflicht und Fristen des § 15a InsO

Nürnberg ist als Wirtschaftsstandort der Metropolregion von Industrie, Handel und Dienstleistungen geprägt – entsprechend berührt das Insolvenzrecht hier regelmäßig auch Unternehmen. Für die Geschäftsführung haftungsbeschränkter Gesellschaften, etwa einer GmbH oder UG, gilt die strafbewehrte Antragspflicht des § 15a InsO.

Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen nach § 17 InsO, wenn es seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann; bei eingestellten Zahlungen wird die Zahlungsunfähigkeit in der Regel vermutet. Überschuldung nach § 19 InsO liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose für die nächsten zwölf Monate besteht.

Wer die Frist versäumt, riskiert Strafverfolgung und die persönliche Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Eine im Insolvenzrecht erfahrene Kanzlei in Nürnberg prüft deshalb kurzfristig die Insolvenzreife, dokumentiert die Liquiditätslage und bereitet den Eröffnungsantrag für das Amtsgericht Nürnberg vor.

Nicht jede Krise endet in der Zerschlagung: Das Insolvenzrecht kennt mit Eigenverwaltung und Insolvenzplan Instrumente zur Sanierung, mit denen ein Betrieb fortgeführt werden kann. Ob dieser Weg offensteht, sollte vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist insolvenzrechtlich geprüft werden.

Restschuldbefreiung nach drei Jahren: Neustart für Schuldnerinnen und Schuldner in Nürnberg

Kernstück des modernen Insolvenzrechts ist die Restschuldbefreiung. Wer sie mit dem Eröffnungsantrag beim Amtsgericht Nürnberg beantragt und nach § 287 InsO den pfändbaren Teil seiner Bezüge für drei Jahre an eine Treuhandperson abtritt, wird nach Ablauf dieser Abtretungsfrist von den restlichen Verbindlichkeiten befreit. Die Drei-Jahres-Frist gilt für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren; die frühere Dauer von sechs Jahren ist für diese Verfahren nicht mehr maßgeblich.

Die Befreiung ist an Obliegenheiten geknüpft. Während der Abtretungsfrist müssen Schuldnerinnen und Schuldner insbesondere:

  • eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich ernsthaft um eine solche bemühen
  • Vermögen aus Erbschaften zur Hälfte an die Treuhandperson herausgeben
  • jeden Wechsel von Wohnsitz oder Arbeitsstelle unverzüglich anzeigen – auch einen Umzug innerhalb Nürnbergs
  • Auskünfte gegenüber Gericht und Treuhandperson vollständig und wahrheitsgemäß erteilen
  • Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an die Treuhandperson leisten
  • keine unangemessenen neuen Verbindlichkeiten begründen

Nicht alle Schulden erlöschen: Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Geldstrafen und rückständiger Unterhalt aus vorsätzlicher Pflichtverletzung bleiben nach § 302 InsO bestehen. Was das im Einzelfall bedeutet, erläutern unser Ratgeber und eine insolvenzrechtliche Erstberatung.

Kosten im Insolvenzrecht: Anwaltshonorar, Gericht und Treuhandperson in Nürnberg

Die Sorge vor weiteren Kosten hält viele Überschuldete vom ersten Schritt ab – dabei ist das Honorar im Insolvenzrecht gut kalkulierbar. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Typische Kostenpositionen im Insolvenzrecht in Nürnberg (Orientierungswerte)
LeistungÜbliche KostenGrundlage
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbrauchermaximal 190 Euro zzgl. USt.§ 34 RVG
Anwaltliche Begleitung der Verbraucherinsolvenzca. 1.000–2.500 Euromeist Pauschalhonorar
Sanierungs- und Unternehmensinsolvenzberatungca. 200–350 Euro pro StundeVergütungsvereinbarung
Verfahrenskosten bei masseloser Verbraucherinsolvenz (Gericht und Treuhandperson)ca. 1.500–2.500 EuroStundung nach § 4a InsO möglich
Gläubigervertretungnach Gegenstandswert der angemeldeten ForderungRVG

Für die anwaltliche Begleitung einer Verbraucherinsolvenz sind Pauschalhonorare von etwa 1.000 bis 2.500 Euro üblich; Sanierungsberatung für Unternehmen wird überwiegend nach Stundensätzen zwischen 200 und 350 Euro abgerechnet. Verbindlich ist stets die individuelle Vereinbarung mit der Kanzlei – seriöse Anbieter im Insolvenzrecht legen ihre Vergütung vor Mandatserteilung offen.

Wer auch die Erstberatung nicht aufbringen kann, kann beim Amtsgericht Nürnberg Beratungshilfe beantragen; für die insolvenzrechtliche Beratung fällt dann lediglich eine Eigenbeteiligung von 15 Euro an.

Gläubigerrechte in Nürnberg: Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Das Insolvenzrecht schützt nicht nur Schuldnerinnen und Schuldner. Nürnberger Unternehmen, Vermieterinnen und Vermieter oder Handwerksbetriebe, deren Vertragspartner insolvent wird, müssen ihre Forderung nach § 174 InsO schriftlich bei der Insolvenzverwaltung zur Tabelle anmelden. Die Anmeldefrist ergibt sich aus dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg; eine verspätete Anmeldung ist möglich, löst aber zusätzliche Kosten aus.

Wird die Forderung im Prüfungstermin festgestellt, wirkt die Eintragung in die Tabelle nach § 178 InsO wie ein rechtskräftiges Urteil. Bestreitet die Insolvenzverwaltung die Forderung, bleibt die Feststellungsklage – je nach Wert vor dem Amtsgericht oder, ab 10.000 Euro Streitwert, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Ein besonderes Risiko für Gläubiger ist die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO: Zahlungen, die die spätere Insolvenzschuldnerin kurz vor dem Antrag geleistet hat, kann die Verwaltung unter Umständen zurückfordern. Wer ein solches Anfechtungsschreiben erhält, sollte es insolvenzrechtlich prüfen lassen, bevor er zahlt oder eine Vergleichssumme akzeptiert.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich bei der Gläubigervertretung nach dem RVG, wobei die angemeldete Forderung den Gegenstandswert bildet. Bei größeren Forderungen empfiehlt sich zusätzlich die aktive Mitwirkung in der Gläubigerversammlung, um Einfluss auf Verwertung und Quote zu nehmen.

Anwältin oder Anwalt für Insolvenzrecht in Nürnberg finden

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien mit Schwerpunkt Insolvenzrecht in Nürnberg nach Standort, Tätigkeitsschwerpunkt und Bewertungen vergleichen. Die Profile zeigen Qualifikationen wie den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Erfahrungsschwerpunkte und Kontaktmöglichkeiten. Über die Übersicht Anwalt in Nürnberg erreichen Ratsuchende die passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ihre Situation – von der drohenden Zahlungsunfähigkeit bis zur Gläubigervertretung.

Für den Ersttermin gilt: Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser die insolvenzrechtliche Einschätzung. Privatpersonen sollten eine Gläubigerliste, Mahnungen und Kontoauszüge mitbringen; Unternehmen zusätzlich betriebswirtschaftliche Auswertungen und eine aktuelle Liquiditätsübersicht. Für Geschäftsführungen ist das wegen der Drei-Wochen-Frist des § 15a InsO besonders dringlich.

Ob Verbraucherinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach drei Jahren, Sanierung eines Betriebs oder Forderungsanmeldung beim Amtsgericht Nürnberg: Das Insolvenzrecht bietet für jede dieser Lagen einen geregelten Weg, und fachkundige Begleitung im Insolvenzrecht finden Sie über den Kanzleivergleich für Nürnberg. Bitte beachten Sie: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 26.08.2026

Insolvenzanträge aus Nürnberg bearbeitet das Amtsgericht Nürnberg. Nach § 2 InsO ist das Insolvenzgericht eine Abteilung des Amtsgerichts, regelmäßig am Sitz des Landgerichts – hier des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Dort werden Verbraucher- und Regelinsolvenzen eröffnet, Treuhandpersonen bestellt und über die Restschuldbefreiung entschieden. Zivilrechtliche Folgeprozesse wie Anfechtungs- oder Haftungsklagen gehören bei einem Streitwert über 10.000 Euro vor das Landgericht Nürnberg-Fürth (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung).

§ 15a InsO verpflichtet Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, den Antrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen – spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 19 InsO). Die Pflicht ist strafbewehrt; daneben drohen die persönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife und ein Verlust der Eignung für künftige Geschäftsführerämter. Der Antrag gehört zum Amtsgericht Nürnberg als Insolvenzgericht. Bei ersten Krisenzeichen sollte die Insolvenzreife daher umgehend fachlich geprüft werden.

Die Verfahrenskosten für Gericht und Treuhandperson liegen bei masselosen Verbraucherinsolvenzen typischerweise zwischen 1.500 und 2.500 Euro; das Amtsgericht Nürnberg kann sie nach § 4a InsO bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung stunden. Für die anwaltliche Begleitung sind Pauschalhonorare von etwa 1.000 bis 2.500 Euro üblich. Die Erstberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei geringem Einkommen kommt zusätzlich Beratungshilfe in Betracht.

Für alle seit dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren beträgt die Abtretungsfrist regelmäßig drei Jahre (§ 287 InsO). Wer in dieser Zeit seine Obliegenheiten erfüllt – etwa eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt und Auskünfte wahrheitsgemäß erteilt –, erhält vom Amtsgericht Nürnberg die Restschuldbefreiung. Ausgenommen bleiben nach § 302 InsO unter anderem Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Geldstrafen und rückständiger Unterhalt bei vorsätzlicher Pflichtverletzung. Diese Verbindlichkeiten bestehen trotz Restschuldbefreiung fort.

Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung treten Sie den pfändbaren Teil Ihrer Bezüge nach § 287 InsO für drei Jahre an eine Treuhandperson ab. Unpfändbar bleibt das Existenzminimum: Für Alleinstehende liegt die Pfändungsfreigrenze bei rund 1.560 Euro netto monatlich (Stand 2025); bei Unterhaltspflichten erhöht sie sich. Nur Einkommen oberhalb dieser Grenze fließt in die Insolvenzmasse und damit an die Gläubiger. Ihr Arbeitgeber in Nürnberg wird über die Abtretung informiert; das Arbeitsverhältnis selbst bleibt davon unberührt.

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