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Fahrerlaubnisrecht Mannheim

Fahrerlaubnisrecht in Mannheim: Anwältin oder Anwalt für Ihren Führerschein

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen

Wer in Mannheim Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, steht im Fahrerlaubnisrecht und damit im Verwaltungsrecht – nicht im Bußgeldverfahren.

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Redaktion anwaltvergleich.de 9 Min. Lesedauer

Wer in Mannheim Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, steht im Fahrerlaubnisrecht und damit im Verwaltungsrecht – nicht im Bußgeldverfahren. Die Stadt mit rund 319.536 Einwohnerinnen und Einwohnern führt als Stadtkreis in Baden-Württemberg ihre Fahrerlaubnisbehörde selbst; gegen deren Bescheide wird vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt, das für den gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe und damit auch für den Stadtkreis Mannheim zuständig ist.

Der entscheidende Punkt: Eine Entziehung der Fahrerlaubnis wird regelmäßig für sofort vollziehbar erklärt. Widerspruch und Klage hemmen die Vollziehung dann nicht mehr. Wer weiterfahren will, braucht einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Karlsruhe – und zwar bevor der Führerschein abgegeben ist und die Behörde vollendete Tatsachen geschaffen hat.

Zwischen Quadratestadt, Rheinhafen, den Pendlerströmen über die Rheinbrücken nach Ludwigshafen und dem Berufsverkehr auf der A 6 hängt in Mannheim für viele Beschäftigte die Existenz am Führerschein. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht prüft Anordnung, Fristen und Begründung des Bescheids und ordnet ein, welcher Rechtsbehelf realistisch trägt.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Verwaltungsgericht Karlsruhe (zuständig für den Regierungsbezirk Karlsruhe, u. a. den Stadtkreis Mannheim)
Wichtige Gesetze
§ 13 FeV, § 13a FeV, § 11 Abs. 8 FeV, § 20 FeV
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe zuständig für den Regierungsbezirk Karlsruhe, u. a. den Stadtkreis Mannheim

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Begutachtungsstellen für Fahreignung in Mannheim

Diese Stellen sind amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (Anlage 14 FeV) und führen die medizinisch-psychologische Untersuchung durch. Welche Stelle Sie beauftragen, wählen Sie selbst — die Fahrerlaubnisbehörde gibt keine vor. Das Gutachten geht an Sie; erst Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen.

  • ias MPU GmbH Janderstraße 9, 68199 Mannheim, Telefon 0621 / 71880840 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • pima-mpu GmbH Willy-Brandt-Platz 6, 68161 Mannheim, Telefon 0621 / 4006640 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • TÜV SÜD Life Service GmbH Kaiserring 30, 68161 Mannheim, Telefon 0621 / 1260718 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Verzeichnis der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (bast.de), Stand der Angaben: 15.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Verwaltungsgericht Karlsruhe. Weitere Gerichte: Justizportal Baden-Württemberg. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Dieser Text ist KI-erzeugt und wurde nicht von einem Menschen gelesen. Redaktionsgrundsätze · Fehler melden

Warum das Fahrerlaubnisrecht in Mannheim vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe endet

Viele Betroffene in Mannheim verwechseln zwei getrennte Verfahren. Das Bußgeld- oder Strafverfahren führt die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Amtsgericht; über den Führerschein entscheidet dagegen die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Mannheim als Stadtkreis in eigener Zuständigkeit. Das Fahrerlaubnisrecht ist Gefahrenabwehrrecht: Es fragt nicht nach Schuld, sondern allein danach, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Diese Trennung hat praktische Folgen. Ein eingestelltes Strafverfahren schützt in Mannheim nicht davor, dass die Fahrerlaubnisbehörde dennoch ein Gutachten anordnet. Umgekehrt kann die Behörde tätig werden, bevor das Strafgericht überhaupt terminiert hat. Wer nur auf den Strafprozess schaut, übersieht die parallel laufende Frist im Fahrerlaubnisrecht.

Rechtsschutz gegen Bescheide der Mannheimer Fahrerlaubnisbehörde gewährt das Verwaltungsgericht Karlsruhe, das für den Regierungsbezirk Karlsruhe und damit für den Stadtkreis Mannheim zuständig ist. Ein ordentliches Landgericht ist im Fahrerlaubnisrecht nie der richtige Adressat – Klagen dort werden verwiesen und kosten Zeit, die im Eilverfahren fehlt.

MPU-Anordnung: § 13 FeV, § 13a FeV und die Promillegrenzen

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in Mannheim der häufigste Anlass für fahrerlaubnisrechtliche Auseinandersetzungen. Grundlage bei Alkohol ist § 13 FeV: Ab 1,6 Promille ordnet die Behörde die MPU an. Nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt kann das bereits ab 1,1 Promille gelten, wenn die Akte dokumentiert, dass keine Ausfallerscheinungen auftraten – das Bundesverwaltungsgericht wertet das als Anzeichen für gesteigerte Alkoholgewöhnung (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20).

Für Cannabis gilt seit dem 01.04.2024 der eigenständige § 13a FeV. Die früher gebräuchlichen Begriffe „gelegentlicher Konsum" und „Trennungsvermögen" stehen seit 2024 nicht mehr in Anlage 4 zur FeV; an ihre Stelle ist der Missbrauchsbegriff getreten. Bei Betäubungs- und Arzneimitteln bleibt § 14 FeV die Grundlage. Diese Verschiebung wird in Mannheimer Verfahren regelmäßig übersehen, wenn Bescheide noch mit der alten Begrifflichkeit begründet werden.

Der schärfste Hebel der Behörde steht in § 11 Abs. 8 FeV: Wird das angeordnete Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf sie auf die Nichteignung schließen und entziehen – ohne je ein Gutachten gesehen zu haben. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Anordnung selbst rechtmäßig war, also Anlass, Fragestellung und Frist korrekt bezeichnet sind. Genau hier setzt die anwaltliche Prüfung im Fahrerlaubnisrecht an.

Ein Verfahrensdetail mit erheblicher Tragweite: Die MPU-Anordnung selbst ist nach herrschender Ansicht nicht selbständig anfechtbar. Sie ist eine vorbereitende Maßnahme, kein Verwaltungsakt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2022 ausdrücklich offengelassen (3 C 9.21). Praktisch heißt das für Betroffene in Mannheim: Die Rechtmäßigkeit der Anordnung wird erst im Streit über den Entziehungsbescheid geprüft – wer bis dahin nichts unternimmt, verliert Zeit.

  • Prüfung, ob der ermittelte Promillewert die Schwelle des § 13 FeV überhaupt erreicht
  • Kontrolle der Fragestellung: zu weit gefasste Gutachtenfragen machen die Anordnung angreifbar
  • Bewertung, ob die gesetzte Beibringungsfrist realistisch bemessen war
  • Abgrenzung Alkohol (§ 13 FeV), Cannabis (§ 13a FeV) und sonstige Substanzen (§ 14 FeV)
  • Einordnung von Abstinenznachweisen und deren Belegzeiträumen
  • Klärung, ob eine Verwertung getilgter Eintragungen nach § 29 StVG ausgeschlossen ist

Cannabis am Steuer: 3,5 ng/ml und die Grenzen des Arzneimittelprivilegs

Seit dem 22.08.2024 gilt in § 24a Abs. 1a StVG ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Absatz 2a verbietet zusätzlich die Kombination von Cannabis und Alkohol am Steuer. Für Mannheimer Fahrerinnen und Fahrer ist das eine Bußgeldnorm – und genau darin liegt die verbreitete Fehleinschätzung.

Denn das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG schützt Cannabis-Patientinnen und -Patienten nur vor dem Bußgeld. Es bindet die Fahrerlaubnisbehörde nicht. Wer in Mannheim mit ärztlich verordnetem Medizinalcannabis kontrolliert wird, kann bußgeldrechtlich davonkommen und trotzdem eine Begutachtungsanordnung nach § 13a FeV oder § 14 FeV erhalten. Beide Ebenen laufen im Fahrerlaubnisrecht getrennt.

In solchen Konstellationen ist die Dokumentation entscheidend: Verordnung, Dosierung, ärztliche Stellungnahme zur Fahrsicherheit unter der konkreten Medikation. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht sortiert diese Unterlagen, bevor die Behörde einen Aktenstand zugrunde legt, der die Patientensituation gar nicht abbildet.

Alkohol auf dem Fahrrad und E-Scooter in der Quadratestadt

Mannheim ist im Radverkehr dicht erschlossen, und rund um die Quadrate sowie in der Neckarstadt gehören E-Scooter zum Straßenbild. Beide Fahrzeugarten sind fahrerlaubnisrechtlich unterschiedlich zu behandeln.

Beim Fahrrad liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert darf die Fahrerlaubnisbehörde auch dann eine MPU verlangen, wenn gar kein Kraftfahrzeug geführt wurde (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, 3 B 102.12). Wichtig ist die Nuance: Die Fahrradfahrt allein begründet keinen Eignungsmangel – sie ist der Anlass, der die Begutachtung auslöst (BVerwG, Urteil vom 21.05.2008, 3 C 32.07). Die Entziehung folgt erst aus dem Gutachtenergebnis oder aus § 11 Abs. 8 FeV.

Beim E-Scooter gilt dagegen die Kraftfahrzeuggrenze von 1,1 Promille, und § 69 StGB – die strafgerichtliche Entziehung – greift hier, während er bei der reinen Fahrradfahrt nicht anwendbar ist. Wer in Mannheim nachts einen E-Scooter nutzt, riskiert also den Führerschein unmittelbar über das Strafgericht.

Umstritten ist, ob die Behörde zusätzlich verbieten darf, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, gestützt auf § 3 FeV. Dagegen haben unter anderem der BayVGH (11 BV 22.1234), das OVG Koblenz (10 A 10971/23) und das OVG Münster (16 B 1300/23) entschieden, dafür die OVG Lüneburg, Saarlouis, Schleswig und das Sächsische OVG. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stand Anfang 2026 aus. In Baden-Württemberg ist die Frage damit offen – ein Argument, das im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe vorgetragen werden sollte.

EU-Führerschein: § 28 FeV und das Wohnsitzerfordernis

Mannheim liegt unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und ist über die Rheinbrücken eng mit Ludwigshafen verflochten; die Nähe zu Frankreich verstärkt die Bedeutung ausländischer Fahrerlaubnisse. Für sie gilt § 28 FeV: EU- und EWR-Fahrerlaubnisse berechtigen grundsätzlich zum Fahren in Deutschland.

Die Ausnahmen stehen in Absatz 4. Praktisch am wichtigsten ist der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis – wer den Führerschein im EU-Ausland erwirbt, ohne dort tatsächlich gewohnt zu haben, kann sich in Mannheim nicht darauf berufen. Ist die Sperrfrist dagegen abgelaufen und war der Wohnsitz gewahrt, ist die Fahrerlaubnis anzuerkennen, und zwar auch ohne deutsche MPU (EuGH, Urteil vom 26.04.2012, C-419/10 – Hofmann).

Eine Besonderheit betrifft den Feststellungsbescheid: § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ist eine Kann-Vorschrift. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Behörde die fehlende Berechtigung förmlich feststellt. Wer Rechtssicherheit über seine Fahrberechtigung will, muss diese daher unter Umständen über eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe klären lassen – ein Weg, der im Fahrerlaubnisrecht anwaltliche Begleitung verlangt.

Wiedererteilung, Sperrfrist und Tilgung: die Fristenfalle

Die Neuerteilung richtet sich nach § 20 FeV. Hat ein Strafgericht eine Sperre nach § 69a StGB verhängt, darf vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn neue Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Ungeeignetheit entfallen ist – Nachschulungen oder verkehrspsychologische Maßnahmen können das stützen.

Die Tilgung im Fahreignungsregister regelt § 29 StVG. Hier liegt eine Falle, die in Mannheimer Beratungen regelmäßig auftaucht: Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Neuerteilung – spätestens jedoch fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Wer nie wieder einen Antrag stellt, wartet dadurch bis zu 15 statt 10 Jahre auf die Tilgung.

  • Antrag auf Neuerteilung nach § 20 FeV frühzeitig stellen – auch wegen der Tilgungswirkung
  • Prüfung, ob eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB in Betracht kommt
  • Abstimmung von Abstinenzprogramm und MPU-Termin auf den Ablauf der Sperrfrist
  • Beiziehung der Führerscheinakte bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Mannheim
  • Registerauskunft aus dem Fahreignungsregister vor Antragstellung einholen
  • Klärung, welche Altfälle nach § 29 StVG bereits tilgungsreif und damit nicht mehr verwertbar sind

Kosten im Fahrerlaubnisrecht: Streitwerte und Gebühren

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren richten sich die Anwaltsgebühren nach dem RVG und dem gerichtlich festgesetzten Streitwert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe orientiert sich dabei – wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit allgemein – am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der für die Fahrerlaubnisklassen eigene Ansätze vorsieht. Im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wird der Streitwert regelmäßig reduziert angesetzt.

Die folgende Übersicht zeigt das Verhältnis von Streitwert zu den daraus folgenden Gebühren. Die konkrete Höhe hängt vom Verfahrensgang ab; verbindlich ist allein die gerichtliche Festsetzung im Einzelfall.

Verfahrensarten im Fahrerlaubnisrecht und maßgebliche Kostengrundlage
VerfahrenZuständige StelleKostengrundlage
Anhörung vor EntziehungFahrerlaubnisbehörde Stadt MannheimRVG-Geschäftsgebühr, Gegenstandswert nach Streitwertkatalog
Widerspruch gegen den BescheidFahrerlaubnisbehörde / WiderspruchsbehördeRVG-Geschäftsgebühr, keine Gerichtskosten
Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGOVerwaltungsgericht KarlsruheRVG-Verfahrensgebühr, reduzierter Streitwert
AnfechtungsklageVerwaltungsgericht KarlsruheRVG-Verfahrens- und Terminsgebühr, voller Streitwert
Feststellungsklage EU-FührerscheinVerwaltungsgericht KarlsruheRVG nach Streitwert, § 28 FeV als Streitgegenstand

Anwältin oder Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Mannheim finden

Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien nach Standort und Tätigkeitsschwerpunkt vergleichen. Für den Stadtkreis Mannheim führt die Suche über Anwalt in Mannheim; weiterführende Erläuterungen zu Verfahren und Rechtsbegriffen finden sich im Artikelbereich. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass die Kanzlei verwaltungsrechtlich arbeitet und nicht ausschließlich Bußgeldsachen bearbeitet – das sind im Fahrerlaubnisrecht unterschiedliche Verfahrensarten mit unterschiedlichen Gerichten.

Für das Erstgespräch hilft ein vollständiger Aktenstand: Bescheid mit Zustellnachweis, Anhörungsschreiben, Blutalkoholgutachten, ärztliche Unterlagen und der Auszug aus dem Fahreignungsregister. Je früher diese Unterlagen vorliegen, desto präziser lässt sich einschätzen, ob ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat.

Entscheidend bleibt der Zeitfaktor. Im Fahrerlaubnisrecht laufen Monatsfristen ab Zustellung, und die sofortige Vollziehung wirkt sofort – nicht erst nach Fristablauf. Wer den Bescheid liegen lässt, verliert die Möglichkeit, die Anordnung nach § 13 FeV, § 13a FeV oder § 11 Abs. 8 FeV inhaltlich prüfen zu lassen.

Die Angaben auf dieser Seite geben den Rechtsstand vom 15.08.2026 wieder und dienen der allgemeinen Orientierung im Fahrerlaubnisrecht. Sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls durch eine Anwältin oder einen Anwalt. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Bei 1,6 Promille oder mehr ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die MPU nach § 13 FeV an. Bereits ab 1,1 Promille kann sie nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt verlangt werden, wenn dokumentiert ist, dass keine Ausfallerscheinungen auftraten – das Bundesverwaltungsgericht sieht darin ein Anzeichen für Alkoholgewöhnung (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20). Auf dem Fahrrad gilt die Schwelle von 1,6 Promille ebenfalls, obwohl kein Kraftfahrzeug geführt wurde.

Nach herrschender Ansicht nicht. Die Anordnung ist eine vorbereitende Maßnahme und kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2022 offengelassen (3 C 9.21). Ihre Rechtmäßigkeit wird erst geprüft, wenn die Behörde wegen Nichtvorlage des Gutachtens nach § 11 Abs. 8 FeV entzieht. Deshalb sollten Anlass, Fragestellung und Fristsetzung schon bei Zugang anwaltlich geprüft werden – korrigieren lässt sich später wenig.

Für Widerspruch oder Klage gilt die Monatsfrist ab Zustellung. Ist die sofortige Vollziehung angeordnet – der Regelfall bei Eignungsmängeln –, entfaltet der Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung. Dann ist zusätzlich ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erforderlich, das für den Stadtkreis Mannheim zuständig ist. Der Antrag ist an keine Frist gebunden, sollte aber sofort gestellt werden, weil die Behörde den Führerschein bereits einziehen darf.

Grundsätzlich ja, § 28 FeV erkennt EU- und EWR-Fahrerlaubnisse an. Die Ausnahmen des Absatzes 4 greifen aber, wenn das Wohnsitzerfordernis verletzt wurde. War der Wohnsitz gewahrt und die Sperrfrist abgelaufen, ist die Fahrerlaubnis anzuerkennen – auch ohne deutsche MPU (EuGH, 26.04.2012, C-419/10, Hofmann). Auf einen Feststellungsbescheid besteht kein Anspruch, § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ist eine Kann-Vorschrift.

Nur teilweise. Das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG bewahrt Patientinnen und Patienten vor dem Bußgeld nach dem seit 22.08.2024 geltenden Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Die Fahrerlaubnisbehörde bindet es nicht: Sie kann weiterhin eine Begutachtung nach § 13a FeV oder § 14 FeV anordnen. Beide Verfahren laufen getrennt, deshalb sind Verordnung und ärztliche Stellungnahme zur Fahrsicherheit frühzeitig vorzulegen.

Fahrerlaubnisrecht in Mannheim: passende Kanzlei finden

In Mannheim selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 34 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Mannheim hat noch keine Kanzlei für Fahrerlaubnisrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Fahrerlaubnisrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Entfernung = Luftlinie ab Mannheim, Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Gregor Höfling

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht +1

    Mannheim · 1 km

    Kaiserring 48-50, 68161 Mannheim

    Rechtsanwälte MAS&P – Miess, Altherr, Sibinger und Partner

    +49 621 126460

  • Basisprofil

    Jens Ullrich

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Mannheim · 2 km

    Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim

    Roth, Klein & Partner PartG mbB Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Michael Tisch

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Mannheim · 2 km

    Stresemanstraße 13, 68165 Mannheim

    +49 621 411033

  • Basisprofil

    Anke Schwaiger

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht +1

    Mannheim · 2 km

    Augustaanlage 59, 68165 Mannheim

    Pohl & Bauer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

    +49 621 724932-0

  • Basisprofil

    Dr. Stephan Cymutta

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Mannheim · 2 km

    Augustaanlage 13, 68165 Mannheim

    Dr. Guth · Beck · Klein · Cymutta Rechtsanwälte Part mbB

  • Basisprofil

    Jochen Hoos

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Ludwigshafen am Rhein · 3 km

    Wittelsbachstraße 5 A, 67061 Ludwigshafen am Rhein

    Ruppel & Coll

  • Basisprofil

    Hannes Czilwik

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Mannheim · 5 km

    Schneeberger Straße 19, 68309 Mannheim

    +49 621 529812-0

  • Basisprofil

    Frank-Hans Zimmerer

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Frankenthal · 10 km

    Welschgasse 3, 67227 Frankenthal

    BHLZ - Steuerberater & Rechtsanwälte Kissel, Jerger, Zimmerer PartGmbB

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