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Fahrerlaubnisrecht Würzburg

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KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 17.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde in Würzburg eine MPU anordnet oder den Führerschein entzieht, beginnt ein Verfahren im Fahrerlaubnisrecht – einem Teil des Verwaltungsrechts mit eigenen Regeln und erheblichen Folgen für Alltag und Beruf.

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Redaktion anwaltvergleich.de 11 Min. Lesedauer

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde in Würzburg eine MPU anordnet oder den Führerschein entzieht, beginnt ein Verfahren im Fahrerlaubnisrecht – einem Teil des Verwaltungsrechts mit eigenen Regeln und erheblichen Folgen für Alltag und Beruf. Anders als beim Bußgeld entscheidet hier kein Strafgericht, sondern eine Behörde. Gegen deren Bescheide führt der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Würzburg, das für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zuständig ist.

Die Anlässe sind vielfältig: eine Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille, die nach § 13 FeV zwingend zur medizinisch-psychologischen Untersuchung führt, ein Cannabiskonsum, der die Behörde seit dem 1. April 2024 nach dem neuen § 13a FeV zur Klärung von Eignungszweifeln veranlassen kann, wenn Tatsachen Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit annehmen lassen oder wiederholt Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss begangen wurden, oder ein nicht vorgelegtes Gutachten, aus dem die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Nichteignung schließen darf. Viele dieser Weichen werden früh gestellt – oft bevor überhaupt ein Entziehungsbescheid ergeht.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht prüft, ob eine MPU-Anordnung rechtmäßig ist, ob ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Würzburg Aussicht auf Erfolg hat und wie sich die Wiedererteilung nach § 20 FeV vorbereiten lässt. Je früher diese Prüfung erfolgt, desto mehr Handlungsspielraum bleibt im Verfahren gegenüber der Behörde.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Verwaltungsgericht Würzburg (zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken)
Wichtige Gesetze
§ 13 FeV, § 13a FeV, § 11 Abs. 8 FeV, § 20 FeV
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Begutachtungsstellen für Fahreignung in Würzburg

Diese Stellen sind amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (Anlage 14 FeV) und führen die medizinisch-psychologische Untersuchung durch. Welche Stelle Sie beauftragen, wählen Sie selbst — die Fahrerlaubnisbehörde gibt keine vor. Das Gutachten geht an Sie; erst Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen.

  • pima-mpu GmbH Haugerring 6, 97070 Würzburg, Telefon 0931 / 3532299 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • TÜV SÜD Life Service GmbH Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg, Telefon 0931 / 3213611 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • TÜV Thüringen e.V. Kaiserstraße 15, 97070 Würzburg, Telefon 0931 / 35986178 Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Verzeichnis der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (bast.de), Stand der Angaben: 15.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Verwaltungsgericht Würzburg. Weitere Gerichte: Justizportal Bayern. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Fahrerlaubnisrecht in Würzburg: eine Sache für das Verwaltungsgericht

Das Fahrerlaubnisrecht ist Verwaltungsrecht, nicht Bußgeldrecht. Über Entziehung, MPU-Anordnung und Wiedererteilung entscheidet keine Strafrichterin, sondern die Fahrerlaubnisbehörde. Wer sich gegen einen Bescheid wehren will, klagt beim Verwaltungsgericht Würzburg – es ist für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zuständig, also weit über das Stadtgebiet hinaus.

Diese Weichenstellung wird häufig unterschätzt. Ein Fahrverbot aus einem Bußgeldverfahren endet nach ein bis drei Monaten von selbst; der Führerschein kommt zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis beendet das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen dagegen vollständig. Wer danach wieder fahren will, muss ein Neuerteilungsverfahren nach § 20 FeV durchlaufen – mit allen Eignungsprüfungen, die das Fahrerlaubnisrecht vorsieht.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner Würzburgs und die Pendlerinnen und Pendler aus dem unterfränkischen Umland ist die Fahrerlaubnis oft Existenzgrundlage: Die Stadt liegt am Schnittpunkt der Autobahnen A 3 und A 7, viele Beschäftigte in Logistik, Handwerk und Außendienst sind auf das Auto angewiesen. Eine Anwältin oder ein Anwalt in Würzburg prüft deshalb früh, ob ein Bescheid angreifbar ist.

Zum Verlust der Fahrerlaubnis führen zwei Wege: Das Strafgericht entzieht sie nach § 69 StGB und verhängt eine Sperrfrist nach § 69a StGB; die Behörde entzieht sie wegen fehlender Eignung. Beide Wege haben unterschiedliche fahrerlaubnisrechtliche Folgen – etwa für Fristen, Register und den Weg zurück zum Führerschein.

MPU-Anordnung nach § 13 und § 13a FeV: Alkohol und Cannabis

Bei Alkohol ordnet die Behörde die medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 13 FeV an: zwingend ab 1,6 Promille. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 (3 C 3.20) dagegen entschieden, dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht rechtfertigt; § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c FeV ist insoweit abschließend, fehlende Ausfallerscheinungen genügen allein nicht.

Unterhalb dieses Wertes kommt eine MPU-Anordnung nur in Betracht, wenn zusätzliche Tatsachen Alkoholmissbrauch begründen oder wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden (§ 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b FeV); begründen Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit, ist zunächst ein ärztliches Gutachten anzuordnen (§ 13 Satz 1 Nummer 1 FeV).

Für Cannabis gilt seit dem 1. April 2024 der eigene § 13a FeV. Die früheren Begriffe „gelegentlicher Konsum“ und „Trennungsvermögen“ stehen seit 2024 nicht mehr in Anlage 4 zur FeV; an ihre Stelle trat der Missbrauchsbegriff. Im Straßenverkehr gilt seit dem 22.08.2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG), kombiniert mit einem Alkoholverbot nach Absatz 2a. Wichtig für Patientinnen und Patienten: Das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG schützt nur vor dem Bußgeld – nicht vor der Fahrerlaubnisbehörde, die die Eignung eigenständig prüft.

Zentrale Falle des Verfahrens ist § 11 Abs. 8 FeV: Wird das angeordnete Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde auf Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Die MPU-Anordnung selbst ist nach herrschender Ansicht nicht selbständig anfechtbar; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2022 offengelassen (3 C 9.21). Ihre Rechtmäßigkeit wird erst im Streit um die Entziehung vor dem Verwaltungsgericht Würzburg inzident geprüft – umso wichtiger ist die anwaltliche Kontrolle der Anordnung, solange noch reagiert werden kann.

Typische Anlässe einer MPU-Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde:

  • Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug ab 1,6 Promille (§ 13 FeV)
  • Tatsachen, die Alkoholmissbrauch begründen (§ 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a FeV); bei Annahme von Alkoholabhängigkeit zunächst ärztliches Gutachten (§ 13 Satz 1 Nummer 1 FeV)
  • wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss
  • Anhaltspunkte für Cannabismissbrauch nach § 13a FeV
  • Einnahme von Betäubungsmitteln oder missbräuchliche Einnahme psychoaktiver Arzneimittel – zunächst ärztliches Gutachten nach § 14 Abs. 1 FeV; eine MPU ist nach § 14 Abs. 2 FeV anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis deswegen schon entzogen war, zu klären ist, ob Abhängigkeit oder Einnahme fortbestehen, oder wiederholt Zuwiderhandlungen nach § 24a StVG begangen wurden
  • Fahrradfahrt im Verkehr ab 1,6 Promille (BVerwG, 3 B 102.12)

Sofortvollzug und Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

Entziehungsbescheide ergehen fast immer mit Anordnung der sofortigen Vollziehung: Die Fahrerlaubnis ist ab Zustellung weg, eine Klage ändert daran zunächst nichts. In Bayern ist das Widerspruchsverfahren in weiten Teilen abgeschafft; welcher Rechtsbehelf statthaft ist, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Ist kein Widerspruchsbescheid erforderlich, muss die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erhoben werden (§ 74 Abs. 1 VwGO).

Das zentrale Instrument ist der Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Das Verwaltungsgericht Würzburg stellt die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her, wenn die Interessenabwägung zugunsten der Antragstellerin oder des Antragstellers ausfällt. Geprüft wird summarisch – also anhand der Aktenlage und der Erfolgsaussichten in der Hauptsache. Fehler der Behörde bei der MPU-Anordnung, etwa eine unklare Fragestellung oder ein falscher Anlass, schlagen hier unmittelbar durch.

Gerade im Raum Würzburg entscheidet dieser Eilantrag oft über die berufliche Existenz: Im Stadtgebiet gibt es Straßenbahn und Busverkehr, im ländlichen Unterfranken dagegen bleibt ohne Auto vieles unerreichbar. Eine im Fahrerlaubnisrecht erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt begründet den Eilantrag so, dass persönliche und berufliche Belange in die Abwägung des Gerichts einfließen.

Fahrrad, E-Scooter und das umstrittene Fahrverbot nach § 3 FeV

Auch ohne Auto kann das Fahrerlaubnisrecht zuschlagen. Beim Fahrrad gilt absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille; ab diesem Wert darf die Behörde eine MPU auch ohne Kraftfahrzeugbezug anordnen (BVerwG, 20.06.2013, 3 B 102.12). Die Fahrradfahrt allein begründet aber keinen Eignungsmangel – sie löst nur die Begutachtung aus (BVerwG, 21.05.2008, 3 C 32.07). In der Universitätsstadt Würzburg mit ihrem hohen Radverkehrsanteil ist diese Konstellation keine Seltenheit.

Der Unterschied zum E-Scooter ist erheblich: § 69 StGB greift bei der reinen Fahrradfahrt nicht, beim E-Scooter als Kraftfahrzeug dagegen schon – dort gilt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille, und das Strafgericht kann die Fahrerlaubnis entziehen.

Nach § 3 Abs. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wie des Fahrrads zu untersagen, zu beschränken oder mit Auflagen zu versehen, wenn sich jemand dafür als ungeeignet erweist; dazu kann sie nach § 3 Abs. 3 FeV ein Gutachten anordnen. Ob eine solche Maßnahme im Einzelfall verhältnismäßig ist, richtet sich nach § 3 Abs. 4 FeV, der unter anderem Größe, Gewicht, Fahreigenschaften und Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nennt. Die Einzelfragen sind in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet und müssen anhand der Akte geprüft werden.

Wiedererteilung (§ 20 FeV), Sperrfrist (§ 69a StGB) und Tilgung (§ 29 StVG)

Die Wiedererteilung richtet sich nach § 20 FeV: Es gelten die Vorschriften über die Ersterteilung. Bestehen die alten Eignungszweifel fort, darf die Fahrerlaubnisbehörde erneut ein Gutachten verlangen – die Vorbereitung auf diese zweite MPU ist oft der entscheidende Teil des Verfahrens im Fahrerlaubnisrecht.

Hat ein Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen, läuft zunächst die Sperrfrist nach § 69a StGB. Eine vorzeitige Aufhebung ist nach § 69a Abs. 7 StGB möglich, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist – etwa gestützt auf Abstinenznachweise oder eine verkehrspsychologische Nachschulung. Zulässig ist der Antrag frühestens, wenn die Sperre drei Monate und in den Fällen des § 69a Abs. 3 StGB ein Jahr gedauert hat. Über den Neuerteilungsantrag entscheidet anschließend die Fahrerlaubnisbehörde; bei Ablehnung hilft die Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht Würzburg.

Eine wenig bekannte Falle steckt in § 29 StVG: Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beginnt die zehnjährige Tilgungsfrist erst mit der Neuerteilung, spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft. Wer nie wieder eine Fahrerlaubnis beantragt, wartet dadurch bis zu 15 statt 10 Jahre, bis der Eintrag verschwindet. Seit dem 01.05.2014 gibt es im Fahreignungsregister zudem keine Tilgungshemmung mehr – jeder Eintrag läuft für sich.

Sinnvolle Schritte auf dem Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis:

  • Registerauskunft einholen und Tilgungsstand nach § 29 StVG klären
  • bei strafgerichtlicher Sperre: vorzeitige Aufhebung nach § 69a Abs. 7 StGB prüfen
  • Abstinenz- oder Kontrollnachweise frühzeitig und lückenlos aufbauen
  • Neuerteilungsantrag nach § 20 FeV bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen – nach vorangegangener Entziehung frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre (§ 20 Abs. 4 FeV)
  • MPU gezielt vorbereiten und ein negatives Gutachten nicht ungeprüft vorlegen
  • bei Ablehnung Klage zum Verwaltungsgericht Würzburg erwägen

EU-Führerschein: Anerkennung nach § 28 FeV

Wer seine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erworben hat, darf damit nach § 28 FeV grundsätzlich auch in Deutschland fahren. Die Ausnahmen stehen in Absatz 4 – praktisch am wichtigsten ist der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis: Der ordentliche Wohnsitz muss zum Erwerbszeitpunkt im Ausstellerstaat gelegen haben. Gerade nach einer Entziehung in Deutschland ist dieser Weg im Fahrerlaubnisrecht immer wieder Gegenstand von Streit.

Der Europäische Gerichtshof hat die Grenzen gezogen (Urteil vom 26.04.2012, C-419/10 – Hofmann): Nach Ablauf der deutschen Sperrfrist und bei gewahrtem Wohnsitz ist der EU-Führerschein anzuerkennen – auch ohne deutsche MPU. Die deutsche Behörde darf die Anerkennung dann nicht von einer erneuten Eignungsprüfung abhängig machen.

Vorsicht bleibt trotzdem geboten: Ob die ausländische Fahrerlaubnis im Inland zum Fahren berechtigt, lässt sich nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilen; eine verbindliche Vorabklärung durch die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht gewährleistet. Wer die Rechtslage falsch einschätzt und fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Streitigkeiten über die Anerkennung werden für Würzburg und ganz Unterfranken vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ausgetragen – eine fahrerlaubnisrechtliche Prüfung vor der ersten Fahrt ist deshalb dringend zu empfehlen.

Kosten und Gebühren im Fahrerlaubnisrecht

Die anwaltliche Vergütung im Fahrerlaubnisrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung. Für eine Erstberatung gilt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne abweichende Vereinbarung eine Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG).

Streitwerte und Gebühren im Fahrerlaubnisrecht vor dem Verwaltungsgericht Würzburg
VerfahrenRechtsgrundlageWert bzw. Gebühr
Erstberatung (Verbraucher)§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVGhöchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Klage gegen die Entziehung (Klasse B)§ 52 Abs. 2 GKG (Auffangwert)Streitwert 5.000 Euro
Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGOStreitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeitregelmäßig halber Hauptsachewert (2.500 Euro)
Gerichtskosten im KlageverfahrenGKG3,0-Gebühr aus dem Streitwert
Gerichtskosten im EilverfahrenGKG1,5-Gebühr aus dem Streitwert

Aus dem Streitwert ergeben sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten der Begutachtungsstelle für die MPU, die Betroffene selbst tragen. Wer die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, kann für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg Prozesskostenhilfe beantragen (§ 166 VwGO in Verbindung mit der ZPO); Voraussetzung sind Bedürftigkeit und hinreichende Erfolgsaussicht.

Anwältin oder Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Würzburg finden

Das Fahrerlaubnisrecht liegt an der Schnittstelle von Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Bei der Auswahl lohnt deshalb der Blick auf den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Ob eine Kanzlei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg bearbeitet – vom Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bis zur Verpflichtungsklage auf Neuerteilung nach § 20 FeV –, lässt sich nur im Gespräch mit der Kanzlei klären; das Verzeichnis enthält dazu keine Angaben.

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien nach Rechtsgebiet und Ort suchen. Das Verzeichnis zeigt zu jeder Kanzlei Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel laut Kanzlei-Website. Wer in Würzburg oder im unterfränkischen Umland Unterstützung im Fahrerlaubnisrecht sucht, findet über die Übersicht Anwalt in Würzburg Kanzleien im Stadtgebiet und kann den Kontakt direkt telefonisch aufnehmen. Hintergrundinformationen zum Verzeichnis stehen im Bereich Presse bereit.

Ob MPU-Anordnung nach § 13 oder § 13a FeV, Sofortvollzug, EU-Führerschein nach § 28 FeV oder Tilgungsfrage nach § 29 StVG: Jeder fahrerlaubnisrechtliche Fall hängt an Details der Akte, die nur eine individuelle Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt klären kann. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

In der Regel nicht. Die MPU ist nach § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c FeV erst ab 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol zwingend. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (17.03.2021, 3 C 3.20), dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille eine MPU-Anordnung nicht rechtfertigt; fehlende Ausfallerscheinungen genügen dafür nicht. Eine MPU kommt dann nur in Betracht, wenn weitere Tatsachen Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit begründen. Ob Polizei- oder Arztbericht solche Feststellungen tatsächlich tragen, sollte eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht anhand der Akte prüfen, bevor Fristen der Fahrerlaubnisbehörde verstreichen.

Nicht direkt. Die MPU-Anordnung ist nach herrschender Ansicht nicht selbständig anfechtbar; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2022 offengelassen (3 C 9.21). Ihre Rechtmäßigkeit wird erst geprüft, wenn die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV wegen des fehlenden Gutachtens die Fahrerlaubnis entzieht – dann inzident vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Wer die Anordnung einfach ignoriert, riskiert also die Entziehung. Sinnvoll ist eine frühe anwaltliche Prüfung von Anlass und Fragestellung der Anordnung, um Fehler rechtzeitig zu rügen.

Gegen den Bescheid kann Klage zum Verwaltungsgericht Würzburg erhoben werden; wegen der sofortigen Vollziehung hilft sie allein aber nicht weiter. Entscheidend ist der Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Das Gericht stellt die aufschiebende Wirkung wieder her, wenn die summarische Prüfung Fehler des Bescheids ergibt oder die Interessenabwägung zugunsten der Betroffenen ausfällt. Berufliche Angewiesenheit auf das Fahrzeug und Mängel der MPU-Anordnung gehören in die Antragsbegründung. Bis zur Entscheidung darf nicht gefahren werden.

Unter Bedingungen ja. Nach § 28 FeV sind EU-Fahrerlaubnisse grundsätzlich anzuerkennen; der EuGH hat bestätigt (26.04.2012, C-419/10 – Hofmann), dass nach Ablauf der deutschen Sperrfrist und bei gewahrtem Wohnsitzerfordernis keine deutsche MPU verlangt werden darf. Ausnahmen regelt § 28 Abs. 4 FeV, vor allem beim Wohnsitzverstoß. Ob die Anerkennung im Einzelfall greift, lässt sich nur anhand der Umstände beurteilen; auf eine verbindliche Vorabbestätigung der Behörde kann man sich nicht verlassen. Vor der ersten Fahrt sollte die Anerkennung anwaltlich geprüft werden – sonst droht ein Strafverfahren.

Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung gilt nach § 29 StVG eine Tilgungsfrist von zehn Jahren. Die Falle: Diese Frist beginnt erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Wer nie wieder eine Fahrerlaubnis beantragt, wartet dadurch bis zu 15 statt 10 Jahre auf die Tilgung. Seit dem 01.05.2014 gibt es im Fahreignungsregister keine Tilgungshemmung mehr. Vor einem Neuerteilungsantrag nach § 20 FeV lohnt deshalb eine Registerauskunft und deren anwaltliche Bewertung.

Fahrerlaubnisrecht in Würzburg: passende Kanzlei finden

In Würzburg selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 14 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Würzburg hat noch keine Kanzlei für Fahrerlaubnisrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Fahrerlaubnisrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Entfernung = Luftlinie ab Würzburg, Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Stefan Seufert

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Würzburg · 2 km

    Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg

    Löwenberg & Kollegen Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Bernhard Löwenberg

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Würzburg · 2 km

    Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg

    Kanzlei Löwenberg & Kollegen

  • Basisprofil

    Franziska Heß

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Würzburg · 2 km

    Annastraße 28, 97072 Würzburg

    Baumann Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Anja Schilling

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Würzburg · 2 km

    Annastraße 28, 97072 Würzburg

    Baumann Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Simone Lesch

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Würzburg · 2 km

    Annastraße 28, 97072 Würzburg

    Baumann Rechtsanwälte

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    Thomas Jäger

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Würzburg · 2 km

    Annastraße 28, 97072 Würzburg

    Baumann Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Nina Schnabel

    Fachanwältin für Verkehrsrecht

    Würzburg · 2 km

    Friedrich-Ebert-Ring 2, 97072 Würzburg

    Kanzlei MEYER & FREY Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Wolfgang Baumann

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Würzburg · 3 km

    Dr. Onymus-Str. 52, 97080 Würzburg

  • Basisprofil

    Eleni Ekleme

    Fachanwältin für Verkehrsrecht

    Würzburg · 3 km

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  • Basisprofil

    Filip Siegert

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Würzburg · 3 km

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    Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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