Fachanwalt für Medizinrecht +1
Kaiserstr. 13, 97070 Würzburg
Anliegen beschreiben — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei für Medizinrecht in Würzburg Ihre Anfrage übernehmen kann. Eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt; läuft bereits eine Frist, wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei.
Eine misslungene Operation, ein übersehener Befund, ein Geburtsschaden: Wer in Würzburg einen Behandlungsfehler vermutet, steht meist einer großen Klinik oder einem spezialisierten Haftpflichtversicherer gegenüber. Die Stadt mit ihren rund 130.000 Einwohnern ist mit dem Universitätsklinikum ein medizinisches Zentrum Unterfrankens – entsprechend häufig geht es hier um Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag nach § 630a BGB, der Ärztinnen und Ärzte zu einer Behandlung nach fachlichem Standard verpflichtet.
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Für die gerichtliche Durchsetzung gilt: Für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen ist ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das Landgericht zuständig (§ 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG) – für Würzburg also das Landgericht Würzburg in der Ottostraße 5, auch bei Forderungen unter 10.000 €. Berufungen gehen an das Oberlandesgericht Bamberg, das für die Regierungsbezirke Unterfranken und Oberfranken zuständig ist.
Arzthaftung ist Spezialmaterie: Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Medizinrecht kennt die Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler (§ 630h Abs. 5 BGB), setzt das Recht auf Einsicht in die Patientenakte durch (§ 630g BGB) und weiß, wie das regelmäßig prozessentscheidende medizinische Sachverständigengutachten angegriffen oder verteidigt wird. Auch Aufklärungsfehler nach § 630e BGB – etwa eine fehlende Risikoaufklärung vor einer OP – können Ansprüche auf Schmerzensgeld nach § 253 BGB begründen.
Der nächste Schritt ist einfach: Im Verzeichnis auf dieser Seite finden Sie Kanzleien für Medizinrecht in Würzburg mit Anschrift und Telefonnummer. Wählen Sie eine Kanzlei aus und vereinbaren Sie direkt einen Termin zur Erstberatung – je früher, desto besser, denn Arzthaftungsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Schaden, Fehler und Schuldner Kenntnis hatten oder grob fahrlässig nicht hatten (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB); bei Körper- und Gesundheitsschäden endet die Höchstfrist nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB).
So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.
Notieren Sie zeitnah, was wann in welcher Würzburger Praxis oder Klinik geschah: Datum, beteiligte Ärztinnen und Ärzte, Beschwerden vor und nach der Behandlung. Wichtig ist die Frist: Arzthaftungsansprüche verjähren nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden, Behandlungsfehler und Schuldner Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten (§ 199 Abs. 1 BGB). Wer den Verdacht schon länger hegt, sollte die Erstberatung nicht aufschieben.
Sie haben nach § 630g Abs. 1 BGB ein gesetzliches Recht auf unverzügliche Einsicht in Ihre vollständige Behandlungsakte – auch gegenüber dem Universitätsklinikum Würzburg oder jeder niedergelassenen Praxis; die erste Abschrift ist unentgeltlich. Das Recht besteht nur dann nicht, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen (§ 630g Abs. 2 BGB). Fordern Sie Kopien von OP-Berichten, Arztbriefen, Pflegedokumentation und Aufklärungsbögen (§ 630e BGB) schriftlich an. Diese Unterlagen sind die Grundlage jeder medizinrechtlichen Prüfung; ohne sie kann weder ein Gutachter noch eine Kanzlei den Fall belastbar bewerten.
Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse Unterstützung bei der Verfolgung von Behandlungsfehlern beantragen: Nach § 66 SGB V soll die Kasse helfen und kann dazu unter anderem eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen – für Versicherte ohne eigene Kosten, einen Anspruch auf ein Gutachten gibt es jedoch nicht. Alternativ prüfen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern den Fall außergerichtlich. Beide Wege sind für Patientinnen und Patienten regelmäßig ohne eigene Kosten und können eine erste fachärztliche Einschätzung liefern; Verfügbarkeit und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kasse und Ärztekammer – ein starkes Fundament, bevor in Würzburg ein Mandat erteilt oder Klage erhoben wird.
Mit Patientenakte, Gedächtnisprotokoll und gegebenenfalls MD-Gutachten vereinbaren Sie einen Termin. Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, sofern keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde; für eine weitergehende Beratung liegt die Grenze bei 250 € zzgl. USt. In diesem Gespräch klärt die Kanzlei, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler plausibel ist, welche Ansprüche auf Schadensersatz (§ 823 BGB) und Schmerzensgeld (§ 253 BGB) in Betracht kommen und ob die Beweislastumkehr nach § 630h BGB greift.
Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert gemäß RVG. Bei einem in Arzthaftungssachen üblichen Streitwert von 50.000 € beträgt die 1,3-Verfahrensgebühr rund 1.765 € netto; das Gesamtkostenrisiko der ersten Instanz liegt bei rund 10.000 €. Ob Arzthaftungsstreitigkeiten gedeckt sind, richtet sich allein nach Ihrem Versicherungsvertrag – klären Sie das vor Mandatserteilung mit dem Versicherer und lassen Sie sich die Deckung bestätigen. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.
Scheitert die außergerichtliche Einigung mit dem Haftpflichtversicherer, wird vor dem Landgericht Würzburg geklagt; für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen ist das Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig (§ 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG). Das Gericht holt regelmäßig ein medizinisches Sachverständigengutachten ein – es ist meist prozessentscheidend. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Oberlandesgericht Bamberg möglich, das für Unterfranken und Oberfranken zuständig ist.
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Passenden Anwalt findenAngaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.
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Die Anwaltsvergütung im Medizinrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert. In Arzthaftungssachen liegen die Streitwerte typischerweise zwischen 10.000 € und 100.000 €, bei schweren Schäden wie Geburtsschäden bei 200.000 € und mehr – entsprechend steigen die Gebühren. Vor dem Landgericht Würzburg besteht Anwaltszwang, die Kosten beider Seiten plus Gerichtsgebühren trägt im Grundsatz die unterliegende Partei.
| Leistung / Gegenstandswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher, § 34 RVG) | max. 190 € zzgl. USt. |
| Unterstützung durch die gesetzliche Krankenkasse nach § 66 SGB V (ggf. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst) | für Versicherte ohne eigene Kosten; kein Anspruch auf ein Gutachten |
| 1,3-Verfahrensgebühr bei 50.000 € Streitwert | rund 1.765 € netto |
| Gesamtkostenrisiko erste Instanz bei 50.000 € (beide Anwälte inkl. USt. plus 3,0 Gerichtsgebühren) | rund 10.000 € |
Ob eine Rechtsschutzversicherung Arzthaftungsstreitigkeiten deckt, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag; holen Sie die Deckungszusage vor Klageerhebung ein. Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht – in Arzthaftungssachen beim Landgericht Würzburg in der Ottostraße 5 (§ 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG). Für die außergerichtliche Erstberatung kommt bei geringem Einkommen Beratungshilfe in Betracht.
Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.
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1 Anwältin oder Anwalt für Medizinrecht in Würzburg, davon 1 Fachanwalt (100 %), 1 Kanzlei. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.
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Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Entfernung = Luftlinie ab Würzburg, Umkreis bis 75 km; der Ort ist der Kanzleisitz.
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