Regelinsolvenz in München: Voraussetzungen und Ablauf

27. September 2026 5 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Die Regelinsolvenz in München ist das Insolvenzverfahren für Unternehmen und für selbständig tätige Personen. Zuständig ist das Insolvenzgericht München, eine Abteilung des Amtsgerichts München in der Infanteriestraße 5, 80797 München. Die Voraussetzungen: ein Insolvenzgrund — in der Regel Zahlungsunfähigkeit — und ein Antrag beim Gericht, denn von sich aus wird das Insolvenzgericht nicht tätig. Der Ablauf führt vom Eröffnungsantrag über die Bestellung einer Insolvenzverwalterin oder eines Insolvenzverwalters bis zur Verwertung des Vermögens; natürliche Personen können am Ende die Restschuldbefreiung erreichen, im Regelfall drei Jahre nach der Eröffnung. Dieser Beitrag erklärt, wer in München die Regelinsolvenz durchläuft, welche Voraussetzungen gelten und wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft.

Wer durchläuft die Regelinsolvenz — und wer die Verbraucherinsolvenz?

Das Gesetz unterscheidet zwei Wege. Die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO steht natürlichen Personen offen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Wer aktuell selbständig ist — als Einzelunternehmer, Freiberuflerin oder Gewerbetreibender —, gehört immer in die Regelinsolvenz. Ehemals Selbständige werden nur dann wie Verbraucher behandelt, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind, das heißt weniger als 20 Gläubiger bestehen, und wenn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen sie offen sind, etwa rückständige Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge früherer Beschäftigter. Schon eine einzige solche Forderung führt in die Regelinsolvenz. Für Gesellschaften wie GmbH, UG oder GbR gibt es ohnehin nur diesen Weg.

Zuständiges Gericht: Insolvenzgericht am Amtsgericht München

Für München ist das Insolvenzgericht beim Amtsgericht München zuständig, untergebracht im Justizgebäude Infanteriestraße 5, 80797 München. Seine Zuständigkeit reicht über die Landeshauptstadt hinaus: Es bearbeitet Insolvenzverfahren für Schuldnerinnen und Schuldner mit Wohnsitz oder gewerblicher Niederlassung in den Amtsgerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck. Daneben ist das Gericht für Sanierungs- und Restrukturierungssachen nach dem StaRUG zuständig, wenn der allgemeine Gerichtsstand im Bezirk des Oberlandesgerichts München liegt. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist bei Selbständigen der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit — wer seinen Betrieb in München führt, stellt den Antrag also hier, auch wenn er außerhalb wohnt.

Voraussetzungen: Insolvenzgrund und Antrag

Eröffnet wird ein Insolvenzverfahren nur auf Antrag — stellen können ihn die Schuldnerin oder der Schuldner selbst, ein Gläubiger oder in Nachlasssachen ein Erbe. Voraussetzung ist ein Insolvenzgrund: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), bei einem Eigenantrag auch schon drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO); für juristische Personen kommt die Überschuldung (§ 19 InsO) hinzu. Anders als bei der Verbraucherinsolvenz ist ein bescheinigter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern keine Zulässigkeitsvoraussetzung — der Antrag kann direkt beim Gericht gestellt werden. Wichtig für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften: Sie sind bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Antragstellung verpflichtet, eine verspätete Stellung kann strafbar sein und zur persönlichen Haftung führen. Das Gericht eröffnet das Verfahren zudem nur, wenn die Verfahrenskosten voraussichtlich gedeckt sind oder gestundet werden.

Ablauf: vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung

Nach dem Eröffnungsantrag prüft das Insolvenzgericht zunächst im Eröffnungsverfahren, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und die Masse die Kosten trägt; häufig beauftragt es dazu eine Sachverständige oder einen Sachverständigen und ordnet Sicherungsmaßnahmen an. Mit dem Eröffnungsbeschluss bestellt das Gericht die Insolvenzverwalterin oder den Insolvenzverwalter. Ab diesem Zeitpunkt geht die Befugnis, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, auf die Verwaltung über. Die Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an; in Berichts- und Prüfungstermin wird über den Fortgang entschieden. Anschließend wird das Vermögen verwertet und der Erlös verteilt. Selbständige können ihre Tätigkeit unter Umständen fortführen, wenn die Verwaltung sie aus dem Verfahren freigibt. Natürliche Personen, die einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt haben, werden nach Ablauf der Abtretungsfrist von drei Jahren nach Verfahrenseröffnung von den restlichen Verbindlichkeiten befreit; nur bei einer wiederholten Restschuldbefreiung verlängert sich die Frist auf fünf Jahre.

Was das für Selbständige in München praktisch bedeutet

Wer in München ein Unternehmen oder eine selbständige Existenz in die Krise geraten sieht, sollte früh handeln: Ein Eigenantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet Gestaltungsspielräume, etwa für eine übertragende Sanierung oder ein Insolvenzplanverfahren. Unterlagen wie Gläubigerverzeichnis, Vermögensübersicht und betriebswirtschaftliche Auswertungen beschleunigen das Eröffnungsverfahren spürbar. Der Antrag selbst ist an das Insolvenzgericht in der Infanteriestraße zu richten.

Anwältin oder Anwalt für Insolvenzrecht in München finden

Ob Eigenantrag, Antragspflicht als Geschäftsführer oder die Abgrenzung zur Verbraucherinsolvenz: Im Insolvenzrecht entscheiden Fristen und die richtige Verfahrenswahl über Haftung und Neustart. Einen Überblick über Anwälte für Insolvenzrecht in München bietet unsere Übersichtsseite. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Insolvenzrecht in München finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihre Situation, wir leiten sie an eine passende Kanzlei weiter.

Quelle: Amtsgericht München — Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren (justiz.bayern.de) sowie §§ 287, 304 InsO (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 27.09.2026.

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Häufig gestellte Fragen

Welches Gericht ist für die Regelinsolvenz in München zuständig?
Das Insolvenzgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts München in der Infanteriestraße 5, 80797 München. Es bearbeitet Insolvenzverfahren für Schuldner mit Wohnsitz oder gewerblicher Niederlassung in den Amtsgerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck.
Wer muss in die Regelinsolvenz statt in die Verbraucherinsolvenz?
Aktiv Selbständige und Unternehmen immer. Ehemals Selbständige nur dann nicht, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen — etwa rückständige Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge — gegen sie bestehen (§ 304 InsO).
Wie lange dauert die Regelinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung?
Natürliche Personen werden im Regelfall drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens von den restlichen Schulden befreit (§ 287 InsO). Nur bei einer wiederholten Restschuldbefreiung verlängert sich die Abtretungsfrist auf fünf Jahre.
Mit KI erstellt Stand: 27. September 2026

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