Anwältin oder Anwalt für Steuerrecht in Bremen: Einspruch und Finanzgericht
Das Steuerrecht in Bremen folgt eigenen Verfahrensregeln: Streitigkeiten über Steuerbescheide gehören nicht vor die Zivilgerichte, sondern in die Finanzgerichtsbarkeit. Für das Land Bremen ist das Finanzgericht Bremen zuständig – als Gericht eines Stadtstaates betreut es das kleinste Bundesland Deutschlands vollständig. Bevor eine Klage möglich ist, muss allerdings das Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde durchlaufen werden (§ 44 FGO).
Die Stadt Bremen zählt rund 577.026 Einwohnerinnen und Einwohner und bildet gemeinsam mit Bremerhaven den Zwei-Städte-Staat der Freien Hansestadt Bremen. Diese kompakte Struktur macht die Wege im Steuerrecht kurz: Über Einsprüche entscheidet die bremische Finanzverwaltung, und sämtliche Klagen aus dem Landesgebiet landen bei demselben Gericht, dem Finanzgericht Bremen.
Häfen, Logistik und Außenhandel prägen die bremische Wirtschaft. Daraus ergeben sich steuerrechtliche Fragen, die anderswo seltener auftreten: Einfuhrumsatzsteuer, Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferketten oder Betriebsprüfungen bei Speditions- und Handelsunternehmen. Daneben betreffen Einkommensteuerbescheide, nicht anerkannte Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG – etwa hohe Krankheitskosten – eine große Zahl privater Haushalte in der Hansestadt.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht prüft Bescheide auf Fehler, legt fristgerecht Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, beantragt bei drohender Zahlungspflicht die Aussetzung der Vollziehung und vertritt vor dem Finanzgericht Bremen – bei Bedarf auch im Steuerstrafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Steuerbescheid in Bremen: Einspruch und Fristen
Die zentrale Frist im Steuerrecht ist die Einspruchsfrist von einem Monat nach § 355 AO. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids: Ein mit einfacher Post versandter Steuerbescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 AO). Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 AO). Wer die Frist ohne Verschulden versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 110 AO).
Zum Steuerrecht gehören auch die Erklärungsfristen des § 149 AO: Wer die Steuererklärung selbst abgibt, hat dafür grundsätzlich bis Ende Juli des Folgejahres Zeit; mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Wird die Erklärung verspätet eingereicht, droht ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO – ein häufiger Streitpunkt in Einspruchsverfahren mit der bremischen Finanzverwaltung.
Der Einspruch selbst löst keine Gerichtsgebühren aus, und das Finanzamt prüft den Fall vollständig neu. Zu beachten ist die mögliche Verböserung: Das Finanzamt darf den Bescheid im Einspruchsverfahren auch zulasten der Einspruchsführerin oder des Einspruchsführers ändern, muss darauf aber vorher hinweisen (§ 367 Abs. 2 AO). Da der Einspruch die Zahlungspflicht nicht stoppt, sollte parallel die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO beantragt werden.
- Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO, etwa nach verspäteter Erklärung
- Nicht anerkannte Werbungskosten, zum Beispiel Fahrtkosten oder Arbeitsmittel
- Abgelehnte außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG, etwa Krankheits- oder Pflegekosten
- Fehlerhafte Zinsfestsetzungen nach § 233a AO
- Falsch übernommene elektronische Lohn- oder Rentendaten
- Streit um Grundsteuerwert- und Umsatzsteuerbescheide bremischer Unternehmen
Steuerrechtlich entscheidend ist zudem die Abgrenzung zwischen der Berichtigungspflicht und der Selbstanzeige: Wer nachträglich erkennt, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig war, muss dies nach § 153 AO unverzüglich anzeigen. Wurden Einkünfte dagegen vorsätzlich verschwiegen, kommt nur die Selbstanzeige nach § 371 AO in Betracht – die Unterscheidung sollte eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht treffen, bevor eine Erklärung an das Finanzamt geht.
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Die Bezeichnung Fachanwältin oder Fachanwalt für Steuerrecht verleiht die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen nach der Fachanwaltsordnung. Voraussetzung sind unter anderem mindestens drei Jahre Zulassung, nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse, eine bestimmte Zahl selbst bearbeiteter Fälle sowie eine jährliche Fortbildung von 15 Zeitstunden (§ 15 FAO). Der Titel ist damit ein belastbares Indiz für vertiefte Praxis im Steuerrecht.
Von der Steuerberatung ist die anwaltliche Tätigkeit abzugrenzen: Steuerberaterinnen und Steuerberater erstellen vor allem Erklärungen und Abschlüsse, während Anwältinnen und Anwälte den streitigen Teil des Steuerrechts übernehmen – Einspruch, Klage und insbesondere die Verteidigung im Steuerstrafverfahren. Vor dem Finanzgericht Bremen sind beide Berufsgruppen vertretungsbefugt (§ 62 Abs. 2 FGO); in komplexen Fällen arbeiten sie häufig zusammen.
- Erfahrung mit Einspruchsverfahren und Klagen vor dem Finanzgericht Bremen
- Passender Schwerpunkt: Unternehmenssteuerrecht, private Einkommensteuer oder Steuerstrafrecht
- Branchenkenntnis, in Bremen etwa Hafenwirtschaft, Logistik und Außenhandel
- Kombination aus Steuerrecht und Strafverteidigung bei Vorwürfen nach § 370 AO
- Klare Vergütungsabrede nach RVG, Stundensatz oder Pauschale vor Mandatsbeginn
- Kurzfristige Terminvergabe, wenn die einmonatige Einspruchsfrist bereits läuft
Klage vor dem Finanzgericht in Bremen
Bleibt der Einspruch erfolglos, ergeht eine Einspruchsentscheidung. Dagegen kann binnen eines Monats Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden (§ 47 FGO). Zuständig ist das Finanzgericht Bremen für das gesamte Land Bremen – finanzgerichtliche Verfahren im Steuerrecht aus der Stadt Bremen und aus Bremerhaven werden also an einem einzigen Gericht verhandelt.
Vor dem Finanzgericht besteht in der ersten Instanz kein Vertretungszwang (§ 62 FGO); erst vor dem Bundesfinanzhof ist eine Vertretung durch eine dazu befugte Person zwingend. Wegen der Darlegungs- und Beweislast sowie der zahlreichen Verfahrensvorschriften ist steuerrechtliche Vertretung dennoch dringend anzuraten – Fehler in der Klageschrift oder versäumte Ausschlussfristen lassen sich später kaum korrigieren.
Der Ablauf: Nach Eingang der Klage fordert das Gericht die Akten des Finanzamts an, ein Berichterstatter bereitet den Fall auf, häufig folgt ein Erörterungstermin. Entscheidet der Senat des Finanzgerichts Bremen durch Urteil, wirken neben drei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter mit (§ 5 Abs. 3 FGO). Viele Verfahren enden vorher, etwa weil das Finanzamt den Bescheid ändert oder sich der Rechtsstreit anderweitig erledigt.
Auch während des Klageverfahrens kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, dann direkt beim Gericht (§ 69 FGO). Gegen Urteile des Finanzgerichts Bremen ist die Revision zum Bundesfinanzhof möglich, wenn das Gericht sie zulässt oder eine Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat – typischerweise bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Steuerrecht.
Grunderwerb- und Erbschaftsteuer in Bremen
Beim Immobilienkauf fällt die Grunderwerbsteuer in Bremen mit einem Steuersatz von 5,0 Prozent an; den Satz legt das Land Bremen selbst fest. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro für eine Wohnung in der Hansestadt sind das 20.000 Euro, die zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten eingeplant werden müssen. Erst wenn die Steuer gezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die die Eintragung als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch nicht erfolgt.
Bei Erbschaften und Schenkungen gelten die persönlichen Freibeträge des § 16 ErbStG: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind. Erbschaftsteuerrechtlich wichtig ist zudem die Anzeigepflicht: Ein Erwerb ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Gerade bei Immobilien in Bremer Lagen mit gestiegenen Bodenrichtwerten entscheidet die Bewertung darüber, ob der Freibetrag überschritten wird.
Gestaltung lohnt sich früh: Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden (§ 14 ErbStG), etwa durch schrittweise Schenkungen. Kommt es zum Streit über den festgestellten Grundbesitzwert oder die Steuerfestsetzung, gilt der übliche Weg des Steuerrechts – Einspruch binnen eines Monats nach § 355 AO und anschließend die Klage zum Finanzgericht Bremen.
Kosten und Streitwert im Steuerrecht in Bremen
Die Vergütung im Steuerrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dort nach dem Gegenstandswert, also dem streitigen Steuerbetrag. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gedeckelt: Sie darf höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer kosten (§ 34 RVG). Viele Bremer Kanzleien vereinbaren daneben Stundensätze oder Pauschalen – maßgeblich ist die Vergütungsabrede vor Mandatsbeginn.
| Kostenposition | Rechtsgrundlage | Größenordnung |
|---|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | § 34 RVG | höchstens 190 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer |
| Geschäftsgebühr im Einspruchsverfahren | Nr. 2300 VV RVG | 0,5- bis 2,5-Gebühr nach Gegenstandswert, im Regelfall 1,3 |
| Verfahrensgebühr Klage vor dem Finanzgericht | Nr. 3200 VV RVG | 1,6-Gebühr nach Streitwert |
| Terminsgebühr für die mündliche Verhandlung | Nr. 3202 VV RVG | 1,2-Gebühr nach Streitwert |
| Gerichtskosten im finanzgerichtlichen Verfahren | GKG, § 52 Abs. 4 GKG | wertabhängige Gebühren; Mindeststreitwert 1.500 Euro |
Wer vor dem Finanzgericht Bremen unterliegt, trägt die Kosten des Verfahrens (§ 135 FGO); bei teilweisem Erfolg werden sie geteilt. Die Anwaltskosten des vorangegangenen Einspruchsverfahrens erstattet die unterlegene Behörde nur, wenn das Gericht die Hinzuziehung einer oder eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt (§ 139 Abs. 3 FGO) – ein Antrag, den die Vertretung im steuerrechtlichen Verfahren nicht vergessen sollte.
Je nach Tarif übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Steuerstreits vor Gericht; die Bedingungen sollten vor Klageerhebung geprüft werden. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht (§ 142 FGO in Verbindung mit den Regeln der ZPO). Die Kosten nach dem RVG lassen sich vorab beziffern, sobald der streitige Steuerbetrag feststeht – eine seriöse Kanzlei für Steuerrecht rechnet das Kostenrisiko vor der Klage durch.
Ob Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamts, Klage vor dem Finanzgericht Bremen oder Selbstanzeige: Im Steuerrecht zählt frühzeitige, fachkundige Unterstützung. Eine Übersicht geeigneter Kanzleien in der Hansestadt bietet die Suche unter Anwalt in Bremen. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.