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Immobilienrecht Pforzheim

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Maschinelle Rechtsprüfung am 26.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Wer in Pforzheim ein Haus kauft, eine Eigentumswohnung verkauft oder sich mit der Eigentümergemeinschaft über einen Beschluss streitet, bewegt sich im Immobilienrecht – einem Rechtsgebiet mit strengen Formvorschriften und hohen Werten.

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Immobilienrecht Pforzheim
Redaktion anwaltvergleich.de 10 Min. Lesedauer

Wer in Pforzheim ein Haus kauft, eine Eigentumswohnung verkauft oder sich mit der Eigentümergemeinschaft über einen Beschluss streitet, bewegt sich im Immobilienrecht – einem Rechtsgebiet mit strengen Formvorschriften und hohen Werten. Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB), Eigentum geht erst mit Auflassung und Grundbucheintragung über (§ 873 BGB) – und wer einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft anfechten will, muss die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erheben (§ 45 WEG).

In der Goldstadt mit ihren rund 134.422 Einwohnerinnen und Einwohnern reichen die Fälle vom Gründerzeithaus in Brötzingen über die Nachkriegswohnung in der Innenstadt bis zum Neubaugrundstück in Huchenfeld. Zuständig sind je nach Streitwert das Amtsgericht Pforzheim oder das Landgericht Karlsruhe; über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Pforzheim entscheidet das Landgericht Karlsruhe, über Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Karlsruhe das Oberlandesgericht Karlsruhe (§ 72 Abs. 1 GVG, § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht prüft Verträge vor der Beurkundung, setzt Mängelrechte durch und wahrt die kurzen Fristen des Wohnungseigentumsrechts.

anwaltvergleich.de zeigt Kanzleien mit Name und Anschrift sowie Fachanwaltstiteln laut Kanzlei-Website – durchsuchbar nach Rechtsgebiet und Ort. Diese Seite erklärt, worauf es beim Immobilienrecht in Pforzheim ankommt: von der Vertragsprüfung über die Gewährleistung bei Bestandsimmobilien bis zu den Kosten nach RVG.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Pforzheim (zuständig für die Stadt Pforzheim sowie Birkenfeld, Eisingen, Engelsbrand, Ispringen, Kämpfelbach, Keltern und Kieselbronn), Landgericht Karlsruhe (zuständig für u. a. das Amtsgericht Pforzheim), Oberlandesgericht Karlsruhe (zuständig für u. a. den Landgerichtsbezirk Karlsruhe)
Kosten
Anwaltsgebühren nach RVG richten sich nach dem Streitwert, der bei Streit um den Immobilienkauf meist dem Kaufpreis entspricht (häufig 200.000–500.000 €) — eine …

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim zuständig für die Stadt Pforzheim sowie Birkenfeld, Eisingen, Engelsbrand, Ispringen, Kämpfelbach, Keltern und Kieselbronn
  • Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe zuständig für u. a. das Amtsgericht Pforzheim
  • Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstr. 10, 76133 Karlsruhe zuständig für u. a. den Landgerichtsbezirk Karlsruhe

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Immobilienrecht in Pforzheim: Zuständigkeiten und typische Streitfälle

Pforzheim ist mit rund 134.422 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt des Nordschwarzwalds und als Goldstadt für ihre Schmuck- und Uhrenindustrie bekannt. Zwischen Gründerzeithäusern in Brötzingen, Eigentumswohnungen in der Nordstadt und Grundstücken in Huchenfeld oder Büchenbronn entstehen immer wieder Fragen, die in das Immobilienrecht in Pforzheim fallen: Kaufvertrag, Grundbuch, Mängelhaftung, Wohnungseigentum und Maklerprovision.

Für zivilrechtliche Streitigkeiten rund um Grundstücke und Wohnungen gilt: Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist das Amtsgericht Pforzheim zuständig, darüber das Landgericht Karlsruhe (§ 23 Nr. 1 GVG). Das Amtsgericht Pforzheim deckt neben dem Stadtgebiet auch Birkenfeld, Eisingen, Engelsbrand, Ispringen, Kämpfelbach, Keltern und Kieselbronn ab. Über Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Karlsruhe entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG); über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Pforzheim entscheidet das Landgericht Karlsruhe (§ 72 Abs. 1 GVG). Da der Streitwert im Immobilienrecht häufig dem Kaufpreis entspricht, beginnen viele Pforzheimer Verfahren direkt beim Landgericht Karlsruhe.

Wichtig ist die Abgrenzung: Miet- und Pachtverhältnisse gehören zum Mietrecht, Baugenehmigungen und Werkverträge mit Handwerkern zum Baurecht. Das Immobilienrecht im engeren Sinne betrifft Erwerb, Eigentum und Wohnungseigentum. Wer unsicher ist, wohin das eigene Anliegen gehört, kann über die Übersicht Anwalt in Pforzheim nach Rechtsgebiet und Ort suchen und die Einordnung in der Kanzlei klären lassen.

Typische immobilienrechtliche Mandate in Pforzheim sind:

  • Prüfung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs vor dem Beurkundungstermin
  • Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung wegen Mängeln an einer Bestandsimmobilie (§§ 437, 444 BGB)
  • Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümergemeinschaft vor dem Amtsgericht Pforzheim (§ 44 WEG)
  • Streit über Maklerprovision und Textform des Maklervertrags (§§ 652, 656a BGB)
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Kaufvertrag (§ 433 BGB)
  • Absicherung des Erwerbs durch Auflassungsvormerkung bis zur Grundbucheintragung (§ 883 BGB)

Immobilienkauf in Pforzheim: notarielle Beurkundung, Auflassung und Grundbuch

Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB); ein ohne diese Form geschlossener Vertrag wird nur dann gültig, wenn Auflassung und Eintragung in das Grundbuch erfolgen (§ 311b Abs. 1 Satz 2 BGB). Das gilt für das Einfamilienhaus in Eutingen genauso wie für die Eigentumswohnung in der Pforzheimer Innenstadt; ein privat unterschriebener Vorvertrag bindet deshalb grundsätzlich nicht. Die notarielle Beurkundung schützt beide Seiten vor übereilten Entscheidungen – sie ersetzt aber keine einseitige Beratung im Immobilienrecht.

Mit dem Kaufvertrag entstehen die Pflichten aus § 433 BGB: Die verkaufende Seite muss die Immobilie frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben und das Eigentum verschaffen, die kaufende Seite den Kaufpreis zahlen. Im Immobilienrecht gilt dabei der Grundsatz: Eigentümerin oder Eigentümer wird man erst mit Auflassung und Grundbucheintragung (§ 873 BGB). Zwischen Beurkundung und Eintragung können Wochen liegen – in dieser Phase sichert die Auflassungsvormerkung die Käuferseite ab. Bei Kaufpreisen von häufig 200.000 bis 500.000 Euro ist diese Absicherung für Erwerberinnen und Erwerber in Pforzheim wirtschaftlich zentral.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht prüft den Vertragsentwurf allein im Interesse einer Partei – anders als die Notarin oder der Notar, die zur Unparteilichkeit verpflichtet sind. Gerade bei Besonderheiten des Pforzheimer Bestands, etwa Hanggrundstücken über den Tälern von Enz, Nagold und Würm, lohnt vor der Beurkundung der Blick auf Baulasten sowie die Abteilungen II und III des Grundbuchs.

Mängel an Bestandsimmobilien: Gewährleistung im Pforzheimer Gebäudebestand

Pforzheim wurde am 23. Februar 1945 weitgehend zerstört; die Innenstadt ist vom Wiederaufbau der 1950er- und 1960er-Jahre geprägt. Wer hier eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt nicht selten Bausubstanz und Haustechnik aus dieser Zeit. Entsprechend drehen sich viele immobilienrechtliche Auseinandersetzungen um Feuchtigkeit, Leitungen oder nachträgliche Umbauten, die im Exposé nicht erkennbar waren.

In Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien ist ein Gewährleistungsausschluss üblich („gekauft wie gesehen"). Er hat jedoch eine klare Grenze: Nach § 444 BGB kann sich die verkaufende Seite nicht auf den Ausschluss berufen, wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Wer etwa in einem Pforzheimer Nachkriegshaus einen bekannten Feuchtigkeitsschaden im Keller bewusst verheimlicht, haftet trotz Ausschlussklausel.

Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren ab Übergabe des Grundstücks (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 2 BGB); hat die verkaufende Seite den Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährung, die Frist endet aber nicht vor Ablauf dieser fünf Jahre (§ 438 Abs. 3 BGB). Ob Arglist vorliegt, ist eine Beweisfrage – oft entscheiden Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen. Da der Streitwert in solchen Verfahren regelmäßig über 10.000 Euro liegt, verhandelt meist das Landgericht Karlsruhe, in der Berufung das Oberlandesgericht Karlsruhe. Eine im Immobilienrecht erfahrene Kanzlei bewertet früh, ob sich Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz durchsetzen lässt.

Wohnungseigentum in Pforzheim: Beschlüsse vor dem Amtsgericht anfechten

In einer Großstadt wie Pforzheim mit ihren vielen Eigentumswohnungen – von der Nordstadt bis zur Südweststadt – ist das Wohnungseigentumsgesetz ein zentraler Teil des Immobilienrechts. Beschlüsse der Eigentümerversammlung, etwa über Sanierungen oder die Jahresabrechnung, können nach § 44 WEG gerichtlich angefochten werden, wenn sie gegen Gesetz oder Vereinbarungen verstoßen.

Die Fristen sind streng: Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden (§ 45 WEG). Eine immobilienrechtliche Besonderheit ist die Zuständigkeit: Ausschließlich das Amtsgericht entscheidet, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – unabhängig vom Streitwert (§ 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG, § 23 Nr. 2 Buchst. c GVG) – für Anlagen im Stadtgebiet also das Amtsgericht Pforzheim, ebenso für Wohnanlagen in Ispringen, Keltern oder Birkenfeld, die zum Pforzheimer Amtsgerichtsbezirk gehören.

Der Streitwert einer Beschlussklage richtet sich nach dem Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung und ist auf den siebeneinhalbfachen Wert des Interesses der klagenden Seite sowie auf den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums begrenzt (§ 49 GKG); wie hoch er ausfällt, hängt vom jeweiligen Beschluss ab. Wer einen Beschluss für rechtswidrig hält, sollte wegen der Monatsfrist dennoch unmittelbar nach der Versammlung anwaltlichen Rat einholen.

Maklervertrag und Provision: Textform und Teilung seit Ende 2020

Auch das Maklerrecht gehört zum Immobilienrecht: Die Maklerprovision setzt einen Maklervertrag und eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung voraus (§ 652 BGB). Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern – in Pforzheim etwa das Reihenhaus in Büchenbronn oder die Wohnung in der Oststadt – gelten seit Ende 2020 zusätzliche Regeln: Der Maklervertrag bedarf der Textform, unabhängig davon, ob die Käuferseite Verbraucher ist (§ 656a BGB); eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht. Die Vorschriften zur Teilung der Provision (§§ 656c, 656d BGB) gelten dagegen nur, wenn der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB).

§ 656c BGB verlangt bei Tätigkeit für beide Seiten, dass Verkäufer- und Käuferseite die Provision in gleicher Höhe tragen. Nach § 656d BGB muss die Partei, die den Makler nicht beauftragt hat, höchstens die Hälfte zahlen – und erst, wenn die andere Seite ihre Zahlung nachweist. Verstöße führen dazu, dass der Provisionsanspruch ganz oder teilweise entfällt. Für Verkäuferinnen und Käufer in Pforzheim lohnt deshalb der Blick in den Maklervertrag, bevor gezahlt wird.

Streitigkeiten über Provisionen werden je nach Höhe vor dem Amtsgericht Pforzheim oder dem Landgericht Karlsruhe ausgetragen. Da es um erhebliche Beträge gehen kann, gehört die Prüfung des Provisionsanspruchs zum Alltag im Immobilienrecht.

Kosten im Immobilienrecht: Gebühren nach RVG, GKG und GNotKG

Im Immobilienrecht richten sich die Anwaltsgebühren nach RVG nach dem Gegenstandswert. Bei Streit um einen Immobilienkauf entspricht er meist dem Kaufpreis – häufig 200.000 bis 500.000 Euro. Der Rahmen der Geschäftsgebühr beträgt 0,5 bis 2,5; mehr als 1,3 kann nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit gefordert werden (Nr. 2300 VV RVG), die Höhe der Wertgebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert (§ 13 RVG, Anlage 2 zum RVG); den konkreten Betrag nennt Ihnen die Kanzlei vor der Beauftragung. Kommt es vor dem Landgericht Karlsruhe zum Prozess, können Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr zusammen fünfstellig werden.

Für den Einstieg gilt: Die Erstberatung kostet Verbraucherinnen und Verbraucher ohne abweichende Vereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Viele Kanzleien rechnen alternativ nach einem vereinbarten Stundensatz ab; dessen Höhe legt die Kanzlei in der Vergütungsvereinbarung fest. Welche Abrechnung gilt, sollte vor der Mandatierung in Pforzheim ausdrücklich besprochen werden.

Orientierungswerte: Kosten im Immobilienrecht (Stand 10/2026)
Leistung bzw. VerfahrenGegenstands-/StreitwertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG)–max. 190 € zzgl. USt.
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-GeschäftsgebührKaufpreis 200.000–500.000 €nach Gebührentabelle (§ 13 RVG, Anlage 2)
Gerichtsverfahren (Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr)Kaufpreis als Streitwertabhängig vom Streitwert, Berechnung nach § 13 RVG, Anlage 2
WEG-Beschlussklage vor dem Amtsgericht Pforzheimnach § 49 GKG: Interesse aller Wohnungseigentümer, höchstens das Siebeneinhalbfache des KlägerinteressesGebühren nach dem so bestimmten Streitwert (§ 13 RVG, Anlage 2)
Notar und Grundbuch (GNotKG)Kaufpreisnach Geschäftswert (Kaufpreis) gemäß GNotKG
Stundenhonorar nach Vereinbarung–Höhe nach Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei

Welche Kosten im Einzelfall entstehen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Gegenstandswert – im Immobilienrecht meist Kaufpreis, Minderungsbetrag oder Wert des angefochtenen Beschlusses
  • außergerichtliche Einigung oder Klage vor dem Amtsgericht Pforzheim bzw. Landgericht Karlsruhe
  • Gerichtskosten nach dem GKG, bei WEG-Beschlussklagen begrenzt durch § 49 GKG
  • Aufwand für Sachverständigengutachten, etwa bei Feuchtigkeitsschäden im Pforzheimer Nachkriegsbestand
  • Abrechnung nach RVG oder nach einer Honorarvereinbarung mit der Kanzlei (§ 3a RVG)
  • eine bestehende Rechtsschutzversicherung und deren Deckungszusage

Anwältin oder Anwalt für Immobilienrecht in Pforzheim finden

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien nach Rechtsgebiet und Ort durchsuchen – etwa Immobilienrecht in Pforzheim. Das Verzeichnis zeigt Name und Anschrift der Kanzleien sowie Fachanwaltstitel laut Kanzlei-Website, zum Beispiel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bau- und Architektenrecht. Die Übersicht Anwalt in Pforzheim führt zu Kanzleien im Stadtgebiet und im Umland; Hintergrundinformationen zum Verzeichnis stehen im Bereich Presse. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt bei der Kanzlei.

Für das erste Gespräch lohnt es sich, Unterlagen bereitzulegen: Kaufvertragsentwurf oder beurkundeter Vertrag, Grundbuchauszug, Exposé, Protokolle der Eigentümerversammlung oder den Maklervertrag. So lässt sich schon in der Erstberatung (für Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG) einschätzen, ob ein Vorgehen vor dem Amtsgericht Pforzheim oder dem Landgericht Karlsruhe wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ob Kaufvertragsprüfung, Mängelstreit oder WEG-Beschluss: Das Immobilienrecht verbindet hohe Werte mit strengen Form- und Fristvorgaben – in einer Großstadt wie Pforzheim mit rund 134.422 Einwohnerinnen und Einwohnern betrifft das Eigentümerinnen, Eigentümer und Erwerber gleichermaßen. Eine frühzeitige Beratung im Immobilienrecht schafft Klarheit über Rechte, Risiken und Kosten. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Die Notarin oder der Notar muss den Kaufvertrag beurkunden (§ 311b BGB), ist dabei aber beiden Seiten gleichermaßen verpflichtet und berät nicht einseitig. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht prüft den Entwurf allein in Ihrem Interesse – etwa Regelungen zu Gewährleistungsausschluss, Zahlungsfälligkeit und Auflassungsvormerkung. Bei Kaufpreisen von häufig 200.000 bis 500.000 Euro steht wirtschaftlich viel auf dem Spiel; eine anwaltliche Prüfung vor dem Beurkundungstermin ist deshalb vor allem bei Bestandsimmobilien oder ungewöhnlichen Vertragsklauseln sinnvoll.

Zivilrechtliche Streitigkeiten gehören bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro vor das Amtsgericht Pforzheim, darüber vor das Landgericht Karlsruhe (§ 23 Nr. 1 GVG). Da der Streitwert bei Immobilienstreitigkeiten oft dem Kaufpreis entspricht, ist häufig das Landgericht Karlsruhe zuständig. Für die Anfechtung von WEG-Beschlüssen gilt eine Ausnahme: Zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage, in Pforzheim also das Amtsgericht Pforzheim. Über Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Karlsruhe entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG), über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Pforzheim das Landgericht Karlsruhe (§ 72 Abs. 1 GVG).

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Gebühr höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Ob und zu welchen Bedingungen eine Kanzlei ein solches Gespräch anbietet, entscheidet sie selbst – fragen Sie daher vorab nach. Für die weitere Vertretung wird entweder nach dem RVG auf Basis des Gegenstandswerts abgerechnet oder ein Honorar vereinbart; die Höhe eines Stundensatzes legt die Kanzlei in der Vergütungsvereinbarung fest (§ 3a RVG).

Gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung hilft die Anfechtungsklage nach § 44 WEG. Sie muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden (§ 45 WEG). Zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage – für Anlagen im Pforzheimer Stadtgebiet das Amtsgericht Pforzheim. Der Streitwert bemisst sich nach dem Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung und ist auf den siebeneinhalbfachen Wert des Interesses der klagenden Seite sowie auf den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums begrenzt (§ 49 GKG). Wegen der kurzen Frist sollten Sie unmittelbar nach der Versammlung anwaltlichen Rat einholen.

Nein. Der bei Bestandsimmobilien übliche Gewährleistungsausschluss schützt die verkaufende Seite nicht, wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Wer etwa einen bekannten Feuchtigkeitsschaden bewusst verheimlicht, haftet trotz Ausschlussklausel auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 2 BGB); bei arglistigem Verschweigen gilt die regelmäßige Verjährung, mindestens aber diese fünf Jahre (§ 438 Abs. 3 BGB). Die Arglist muss allerdings die Käuferseite beweisen, meist mit Sachverständigengutachten. Da der Streitwert in solchen Fällen regelmäßig über 10.000 Euro liegt, verhandelt häufig das Landgericht Karlsruhe.

Aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Immobilienrecht in Pforzheim: passende Kanzlei finden

In Pforzheim selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 18 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Pforzheim hat noch keine Kanzlei für Immobilienrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Immobilienrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht. Entfernung = Luftlinie ab Pforzheim, Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Öffentliche Quellen

    Michael Schilpp

    Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht +1

    Pforzheim · 1 km

    Weiherstraße 13, 75173 Pforzheim

    Mährlein Freymark Bähr Rechtsanwälte in Partnerschaft

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    Robert Drotleff

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Pforzheim · 1 km

    Kiehnlestr. 14, 75172 Pforzheim

    NONNENMACHER & DROTLEFF Fachanwaltskanzlei PartmbB

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    Carina Malthaner

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    Pforzheim · 1 km

    Durlacher Str. 1, 75172 Pforzheim

    Malthaner Fachanwaltskanzlei

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    Bad Liebenzell · 12 km

    Karmelstraße 13, 75378 Bad Liebenzell

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    Anwaltskanzlei Bugger

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    Alexander Molz

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    Bretten · 17 km

    Engelsberg 12, 75015 Bretten

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    Vincent Jordan

    Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Illingen · 18 km

    Bahnhofstraße 18, 75428 Illingen

    Jordan & Kollegen

  • Öffentliche Quellen

    Giuseppe Craca

    Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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    Fachanwälte Calw

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    Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht +1

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    Andreas Raab

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