Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Ulm: Testament, Erbe und Pflichtteil
Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erben über – Juristen nennen das Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Für die rund 130.288 Einwohnerinnen und Einwohner Ulms heißt das: Konten, die Eigentumswohnung im Fischerviertel oder auch Schulden fallen den Erben unmittelbar zu, ohne dass es einer Annahmeerklärung bedarf. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht in Ulm ordnet diese Rechtsfolgen und klärt, wer was erbt – und mit welchen Pflichten.
Baden-Württemberg weist dabei eine historische Besonderheit auf: Bis Ende 2017 bearbeiteten hier die staatlichen Notariate die Nachlasssachen, erst seit dem 1. Januar 2018 sind – wie im übrigen Bundesgebiet – die Amtsgerichte zuständig. Nachlassgericht für die Donaustadt ist seither das Amtsgericht Ulm: Dort werden Testamente eröffnet, Erbscheine erteilt und Ausschlagungen entgegengenommen.
Kommt es zum Streit, entscheidet über erbrechtliche Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG). Das Landgericht Ulm ist für die Stadt Ulm sowie die Landkreise Alb-Donau und Göppingen zuständig; Berufungen gegen seine Urteile verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart, zu dessen Bezirk der Landgerichtsbezirk Ulm gehört.
Gerade in der Wissenschaftsstadt mit Universität und stetigem Zuzug treffen häufig Patchworkfamilien, Immobilienvermögen und auswärts lebende Erben aufeinander. Erbrechtliche Beratung lohnt deshalb nicht erst im Streitfall, sondern schon bei der Nachlassplanung – vom Testament über den Pflichtteilsverzicht bis zur vorweggenommenen Erbfolge.
Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge in Ulm
Hinterlässt eine Ulmerin oder ein Ulmer kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge: Zunächst erben Kinder und Enkel; daneben steht dem Ehegatten ein eigenes gesetzliches Erbrecht zu, dessen Quote vom Güterstand abhängt. Welche Anteile im Einzelfall gelten, bestimmen die §§ 1924 ff. BGB – und genau diese Quoten trägt das Amtsgericht Ulm später in einen Erbschein ein.
Wer durch Testament enterbt wurde, steht nicht ohne alles da: § 2303 BGB sichert Abkömmlingen, Ehegatten und – falls keine Abkömmlinge vorhanden sind – den Eltern den Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass.
Zur Durchsetzung gehört zunächst Auskunft: § 2314 BGB verpflichtet die Erben, ein Nachlassverzeichnis vorzulegen, auf Verlangen aufgenommen durch eine Notarin oder einen Notar. Bei Ulmer Nachlässen mit Wohneigentum liegt der Pflichtteilsanspruch häufig über der 10.000-Euro-Grenze – zuständig ist dann das Landgericht Ulm, vor dem Anwaltszwang gilt (§ 78 ZPO). Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht beziffert den Anspruch und prüft zugleich die Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen: Eine Schenkung wird im letzten Jahr vor dem Erbfall voll und für jedes weitere Jahr um ein Zehntel weniger berücksichtigt, nach zehn Jahren nicht mehr; bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 BGB).
So finden Sie die passende Kanzlei für Erbrecht in Ulm
Auf anwaltvergleich.de lässt sich nach dem Rechtsgebiet Erbrecht und dem Ort Ulm suchen. Die Trefferliste nennt Name und Anschrift der Kanzleien sowie Fachanwaltstitel, wie sie auf der jeweiligen Kanzlei-Website angegeben sind. Ratsuchende verschaffen sich so einen Überblick über Anwältinnen und Anwälte in Ulm und nehmen anschließend selbst Kontakt zur Kanzlei ihrer Wahl auf; eine Vermittlung oder Rechtsberatung findet über das Verzeichnis nicht statt.
Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht setzt nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und eine nachgewiesene Zahl selbst bearbeiteter erbrechtlicher Fälle voraus. Für komplexe Ulmer Nachlässe – etwa mit Beteiligungen an Betrieben zwischen Donau und Schwäbischer Alb oder mit Immobilien auf der bayerischen Seite in Neu-Ulm – ist diese Spezialisierung ein sinnvolles Auswahlkriterium. Hilfreiche Fragen vor der Mandatserteilung sind:
- Liegt der Schwerpunkt der Kanzlei auf Nachlassplanung, Pflichtteilsdurchsetzung oder Erbstreit vor dem Landgericht Ulm?
- Weist die Kanzlei-Website einen Fachanwaltstitel im Erbrecht aus?
- Hat die Kanzlei Erfahrung mit Verfahren vor dem Amtsgericht Ulm als Nachlassgericht?
- Werden Vergütung und Abrechnungsweise vor Beginn des Mandats klar benannt?
- Benennt die Kanzlei offen Chancen und Risiken einer Klage?
- Arbeitet sie bei größeren Nachlässen mit Notariat und Steuerberatung zusammen?
Jenseits der Erstberatung richtet sich die gesetzliche Vergütung in erbrechtlichen Mandaten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Gegenstandswert; alternativ sind Vergütungsvereinbarungen üblich. Beim Erbschein kommen Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) hinzu, bemessen am Nachlasswert nach Abzug der Erblasserschulden:
| Nachlasswert bis | 1,0-Gebühr |
|---|---|
| 10.000 Euro | 75 Euro |
| 50.000 Euro | 165 Euro |
| 110.000 Euro | 273 Euro |
| 200.000 Euro | 435 Euro |
| 500.000 Euro | 935 Euro |
Testament und Erbvertrag in Ulm: Wirksam gestalten
Das Erbrecht ist formstreng: Ein privates Testament muss nach § 2247 BGB vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Computer verfasster und lediglich unterzeichneter Text ist unwirksam – dann gilt die gesetzliche Erbfolge, selbst wenn der Wille der verstorbenen Person aus Ulm eindeutig dokumentiert erscheint. Das Amtsgericht Ulm prüft die Form im Rahmen der Testamentseröffnung. Für ein wirksames handschriftliches Testament gilt:
- Der gesamte Text ist von Hand geschrieben, nicht nur die Unterschrift (§ 2247 BGB).
- Die Unterschrift steht am Ende des Textes; sie soll Vor- und Familiennamen enthalten (§ 2247 Abs. 3 BGB).
- Ort und Datum sind nicht zwingend, aber bei mehreren Testamenten oft entscheidend.
- Erben werden eindeutig benannt, statt nur einzelne Gegenstände zu verteilen.
- Pflichtteilsberechtigte werden mitbedacht (§ 2303 BGB).
- Die Aufbewahrung ist geklärt, etwa durch besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht.
Testieren kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 2229 BGB); Minderjährige sind dabei auf das notarielle Testament verwiesen. Umgekehrt kann Testierunfähigkeit – etwa bei fortgeschrittener Demenz – ein Testament unwirksam machen. Solche Fragen gehören zu den häufig umstrittenen Themen des Erbrechts und beschäftigen auch im Bezirk des Landgerichts Ulm die Gerichte, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Stuttgart. Wer vorbeugen will, lässt die Testierfähigkeit zeitnah ärztlich dokumentieren.
Ein Erbvertrag bedarf notarieller Beurkundung und bindet die Vertragschließenden – anders als ein einseitiges Testament, das grundsätzlich jederzeit widerrufen werden kann; bei wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist der Widerruf dagegen eingeschränkt. Für Ulmer Unternehmerfamilien oder Paare ohne Trauschein kann diese erbrechtliche Bindung gewollt sein, etwa um die Nachfolge in einen Handwerksbetrieb verlässlich zu regeln. Ob Testament oder Erbvertrag besser passt, gehört zu den Kernfragen anwaltlicher Gestaltungsberatung im Erbrecht.
Erbengemeinschaft in Ulm: Auseinandersetzung und Streit vermeiden
Hinterlässt jemand mehrere Erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft – einer der konfliktträchtigsten Bereiche des Erbrechts. Nach § 2038 BGB verwalten alle Miterben den Nachlass gemeinschaftlich: Über die vermietete Wohnung in der Ulmer Weststadt kann deshalb niemand allein entscheiden; nur die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB). Weil viele Familien Wohneigentum beiderseits der Donau halten – auf Ulmer Seite in Baden-Württemberg, gegenüber in Bayern –, kommen verstreut lebende Miterben und unterschiedliche Vorstellungen schnell zusammen.
Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). In der Praxis führen mehrere Wege aus der Erbengemeinschaft:
- Auseinandersetzungsvertrag: einvernehmliche Teilung des gesamten Nachlasses
- Abschichtung: ein Miterbe scheidet gegen Abfindung aus der Gemeinschaft aus
- Verkauf des Erbteils, notariell zu beurkunden (§ 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB)
- Teilungsversteigerung einer Nachlassimmobilie über das Amtsgericht
- Erbauseinandersetzungsklage, bei Werten über 10.000 Euro vor dem Landgericht Ulm
- Mediation oder anwaltlich begleitete Verhandlung, bevor geklagt wird
Die Teilungsversteigerung gilt als letztes Mittel, weil sie häufig weniger erlöst als ein freihändiger Verkauf. Eine im Erbrecht tätige Anwältin oder ein Anwalt in Ulm rechnet deshalb zunächst Ausgleichsansprüche, Vorempfänge und Nutzungsentschädigungen durch – oft lässt sich die Erbengemeinschaft dann ohne Verfahren vor dem Landgericht Ulm auseinandersetzen. Scheitert die Einigung, geht ein Berufungsverfahren zum Oberlandesgericht Stuttgart.
Erbe ausschlagen in Ulm: Die 6-Wochen-Frist
Niemand muss erben: Das Erbrecht erlaubt es, die Erbschaft auszuschlagen, verlangt dafür aber Tempo. Nach § 1944 BGB beträgt die Frist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem Erben vom Anfall der Erbschaft und vom Grund ihrer Berufung erfahren; bei testamentarischer Erbfolge beginnt sie nicht vor der Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht. Sechs Monate gelten nur, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland hatte oder sich die Erben bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen – samt aller Schulden.
Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären (§ 1945 BGB) – für Verstorbene mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Ulm also gegenüber dem Amtsgericht Ulm, entweder zur Niederschrift des Gerichts oder in öffentlich beglaubigter Form über eine Notarin oder einen Notar. Wer selbst außerhalb wohnt, kann die Erklärung auch bei dem Nachlassgericht abgeben, in dessen Bezirk er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dieses Gericht übermittelt sie an das zuständige Nachlassgericht (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Ob Erbe ausschlagen die richtige Entscheidung ist, verlangt eine schnelle, aber sorgfältige Prüfung des Nachlasses. Das Erbrecht kennt Alternativen für unübersichtliche Vermögen: Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz begrenzen die Haftung auf den Nachlass (§ 1975 BGB), ohne dass die Erbenstellung aufgegeben werden muss. Eine erbrechtlich spezialisierte Kanzlei in Ulm prüft innerhalb der Frist, welche Lösung trägt – und ob eine bereits versäumte oder übereilte Ausschlagung angefochten werden kann.
Neuigkeiten rund um das Verzeichnis veröffentlicht die Redaktion unter Presse. Alle Angaben auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung im Erbrecht und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls durch eine Anwältin oder einen Anwalt in Ulm. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.