Erbrecht Frankfurt am Main

Erbrecht in Frankfurt am Main: Anwältin oder Anwalt für Nachlass und Pflichtteil

Ein Erbfall trifft Angehörige in einer Stadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern in ganz unterschiedlichen Lebenslagen: Die eine Familie streitet über eine Eigentumswohnung in Bornheim, die andere über Geschäftsanteile eines Unternehmens im Bankenviertel, wieder andere über ein Reihenhaus in Höchst, das drei Geschwistern gemeinsam gehört.

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Redaktion anwaltvergleich.de 9 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 03.08.2026

Ein Erbfall trifft Angehörige in einer Stadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern in ganz unterschiedlichen Lebenslagen: Die eine Familie streitet über eine Eigentumswohnung in Bornheim, die andere über Geschäftsanteile eines Unternehmens im Bankenviertel, wieder andere über ein Reihenhaus in Höchst, das drei Geschwistern gemeinsam gehört. Wer in dieser Lage eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main sucht, braucht keine allgemeinen Ratschläge, sondern eine Einschätzung zur konkreten Nachlasszusammensetzung.

Frankfurt am Main gehört zu Hessen, und damit richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach den hessischen Gerichtsstrukturen. Nachlasssachen bearbeitet das Amtsgericht Frankfurt am Main als Nachlassgericht, streitige Erbsachen oberhalb eines Streitwerts von 10.000 Euro das Landgericht Frankfurt am Main, Berufungen das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Diese Aufteilung zu kennen, spart im Ernstfall Wochen.

Die Frankfurter Nachlasspraxis ist geprägt von hohen Immobilienwerten, internationalen Familienkonstellationen durch die Finanzbranche und einem großen Anteil an Betriebsvermögen. Genau daraus entstehen die typischen Konflikte: Pflichtteilsansprüche, Bewertungsfragen und Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Frankfurt am Main, Landgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Wichtige Gesetze
§ 1922 BGB, § 2303 BGB, § 1944 BGB, § 2038 BGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main: Testament, Erbe und Pflichtteil

Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erbinnen und Erben über. Diesen Grundsatz regelt § 1922 BGB, die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge: Konten, Grundbesitz, Mietverträge, aber eben auch Darlehen und offene Rechnungen wechseln in einem einzigen Schritt die Inhaberschaft. Wer in Frankfurt am Main erbt, übernimmt also nicht nur die Wohnung im Nordend, sondern auch die darauf lastende Grundschuld.

Weil Frankfurt am Main als hessische Großstadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Wohneigentum in Bestlagen aufweist, überschreiten Nachlasswerte hier regelmäßig die Schwelle, ab der aus einer Meinungsverschiedenheit ein Gerichtsverfahren wird. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Grenze der sachlichen Zuständigkeit nach § 23 Nr. 1 GVG bei 10.000 Euro Streitwert: Darunter entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber das Landgericht Frankfurt am Main. Bei einer Immobilie im Westend ist die zweite Variante der Regelfall.

Eine erbrechtlich tätige Kanzlei prüft zu Beginn drei Dinge: Existiert eine Verfügung von Todes wegen, ist sie formwirksam, und wer ist durch sie benachteiligt? Aus dieser Prüfung ergibt sich, ob es um Erbenstellung, um Pflichtteilsansprüche oder um die Rückabwicklung von Schenkungen geht.

Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge in Frankfurt am Main

Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Kinder erben zu gleichen Teilen, der überlebende Ehegatte erhält neben Kindern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Hälfte. Diese Verteilung führt automatisch zu einer Erbengemeinschaft — in Frankfurt am Main häufig über eine einzige Immobilie, die sich weder teilen noch ohne Weiteres verkaufen lässt.

Wer durch Testament ausgeschlossen wurde, ist damit nicht leer ausgegangen. § 2303 BGB gewährt Abkömmlingen sowie dem Ehegatten und unter Umständen den Eltern einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wichtig ist die Rechtsnatur: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erbinnen und Erben, kein Anteil an der Wohnung selbst. Wer in Sachsenhausen enterbt wurde, kann also Zahlung verlangen, aber keinen Schlüssel.

Der Anspruch setzt Kenntnis über den Nachlass voraus. Deshalb steht Pflichtteilsberechtigten ein Auskunftsanspruch zu; die Erbinnen und Erben müssen ein Verzeichnis des Nachlasses vorlegen. Bei Frankfurter Immobilien folgt darauf fast immer der Streit über die Bewertung, weil zwischen Bodenrichtwert und tatsächlichem Marktpreis erhebliche Unterschiede liegen können.

Verjährung ist der zweite kritische Punkt: Pflichtteilsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die berechtigte Person vom Erbfall und der beeinträchtigenden Verfügung erfahren hat.

Pflichtteils-Rechner Berechnen Sie den Pflichtteil naeher Angehoeriger.

Zusätzlich kennt das Gesetz den Pflichtteilsergänzungsanspruch: Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten verschenkt — etwa eine Eigentumswohnung an ein Kind übertragen —, wird die Schenkung innerhalb von zehn Jahren anteilig zurückgerechnet, mit jedem verstrichenen Jahr um ein Zehntel vermindert.

  • Pflichtteilsquote: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB
  • Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Todestag
  • Wertermittlung bei Grundbesitz, gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten
  • Anrechnung früherer Zuwendungen zu Lebzeiten
  • Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen der letzten zehn Jahre
  • Verjährungsprüfung vor dem Jahreswechsel

So finden Sie die passende Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt am Main

Über Anwalt in Frankfurt am Main lassen sich Kanzleien nach Rechtsgebiet und Standort filtern. Sinnvoll ist eine Vorauswahl anhand der Frage, ob es um Gestaltung (Testament, Übertragung zu Lebzeiten) oder um Streit (Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbenfeststellung) geht. Weitere Hintergrundtexte finden Sie im Ratgeber.

Für das Erstgespräch in einer Frankfurter Kanzlei sollten Sie mitbringen: Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag, Grundbuchauszüge, Kontoübersichten und den Schriftverkehr des Nachlassgerichts. Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto belastbarer fällt die erste Einschätzung aus.

Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dort nach dem Gegenstandswert. Für eine Erstberatung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sieht § 34 RVG eine Obergrenze von 190 Euro netto vor, sofern nichts anderes vereinbart wird. Darüber hinaus sind Vergütungsvereinbarungen üblich, insbesondere Stundenhonorare bei komplexen Nachlässen mit Unternehmensbeteiligungen, wie sie im Frankfurter Finanzumfeld vorkommen.

Gebührenrahmen im Erbrecht nach RVG — Orientierung nach Gegenstandswert
GegenstandswertGrundlageHinweis zur Abrechnung
Erstberatung§ 34 RVGhöchstens 190 Euro netto für Verbraucherinnen und Verbraucher
bis 10.000 EuroGeschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVGRahmengebühr, außergerichtliche Vertretung; Verfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main
über 10.000 EuroVerfahrens- und Terminsgebühr, Teil 3 VV RVGKlage vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Anwaltszwang
BerufungsverfahrenTeil 3 Abschnitt 2 VV RVGOberlandesgericht Frankfurt am Main, erhöhte Gebührensätze

Testament und Erbvertrag in Frankfurt am Main: Wirksam gestalten

Am häufigsten scheitern letztwillige Verfügungen an der Form. Ein eigenhändiges Testament muss nach § 2247 BGB vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Rechner getipptes und ausgedrucktes Dokument ist unwirksam, selbst mit Unterschrift — ein Fehler, der in Nachlassverfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main immer wieder auffällt. Ort und Datum sind zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung, helfen aber, wenn mehrere Fassungen auftauchen.

Die zweite Hürde ist die Testierfähigkeit. § 2229 BGB verlangt, dass die testierende Person die Bedeutung ihrer Erklärung erfassen kann; ab 16 Jahren ist ein Testament möglich, dann allerdings nur zur Niederschrift einer Notarin oder eines Notars. Bei Verfügungen aus hohem Alter oder während einer Erkrankung wird die Testierfähigkeit später oft angegriffen — Gerichte ziehen dann ärztliche Unterlagen und Zeugenaussagen heran.

Wer die Verwahrung sichern will, kann das Testament beim Amtsgericht Frankfurt am Main in die besondere amtliche Verwahrung geben. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sorgt dafür, dass das Nachlassgericht nach dem Sterbefall automatisch informiert wird. Das verhindert den in Mehrgenerationenhaushalten verbreiteten Fall, dass ein Testament im Schrank liegen bleibt.

Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament durch seine Bindungswirkung: Er wird notariell geschlossen und lässt sich einseitig grundsätzlich nicht mehr ändern. Für unverheiratete Paare, Patchworkfamilien oder Unternehmensnachfolgen in Frankfurter Betrieben ist er deshalb oft das passendere Werkzeug als ein widerrufliches Testament.

Erb- und Erbquoten-Rechner Ermitteln Sie die gesetzlichen Erbquoten.

Erbengemeinschaft in Frankfurt am Main: Auseinandersetzung und Streit vermeiden

Hinterlässt eine Person mehrere Erbinnen und Erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. § 2038 BGB ordnet an, dass der Nachlass gemeinschaftlich verwaltet wird — jede Miterbin und jeder Miterbe ist auf die anderen angewiesen. Bei einer vermieteten Wohnung im Frankfurter Ostend bedeutet das: Mieterhöhungen, Reparaturen und Kündigungen erfordern Abstimmung, laufende Erhaltungsmaßnahmen kann dagegen jede beteiligte Person allein veranlassen.

Die Gemeinschaft ist auf Auflösung angelegt, nicht auf Dauer. Jede beteiligte Person kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Praktisch scheitert sie in Frankfurt am Main meist an Immobilien: Ein Haus lässt sich nicht in Bruchteilen ausbezahlen, und wer darin wohnt, will selten verkaufen.

Bleibt keine Einigung, endet der Weg bei der Teilungsversteigerung, die auf Antrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main betrieben wird. Der wirtschaftliche Nachteil ist erheblich, weil Versteigerungserlöse regelmäßig unter dem freien Marktwert liegen. Vor diesem Schritt lohnt der Versuch einer Auseinandersetzungsvereinbarung, in der eine Person die Immobilie übernimmt und die übrigen auszahlt.

  • Bestandsaufnahme des Nachlasses einschließlich Verbindlichkeiten
  • Klärung, ob Vorempfänge auszugleichen sind
  • Bewertung von Grundbesitz durch neutrale Sachverständige
  • Übernahmeangebot einer Miterbin oder eines Miterben mit Ausgleichszahlung
  • Abschichtung: Ausscheiden einzelner Beteiligter gegen Abfindung
  • Erbteilsverkauf an Miterben oder Dritte, notariell zu beurkunden
  • Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Frankfurt am Main als letzter Schritt

Erbe ausschlagen in Frankfurt am Main: Die 6-Wochen-Frist

Ist der Nachlass überschuldet, kommt die Ausschlagung in Betracht. § 1944 BGB setzt dafür eine Frist von sechs Wochen, die mit der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Berufungsgrund beginnt. Wer über ein Testament erbt, erfährt dies typischerweise durch die Eröffnungsmitteilung des Nachlassgerichts. Auf sechs Monate verlängert sich die Frist, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder die erbende Person sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielt — eine Konstellation, die im international geprägten Frankfurt am Main keine Seltenheit ist.

Verstreicht die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen, und die Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf das eigene Vermögen. Es gibt Rettungsanker — Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren, die Dreimonatseinrede —, doch alle setzen schnelles Handeln voraus. Wer unsicher ist, sollte den Nachlass anwaltlich sichten lassen, statt die Frist verstreichen zu lassen.

Vorsicht ist bei Handlungen geboten, die als Annahme gedeutet werden können: die Auflösung einer Wohnung in Bockenheim, der Verkauf des Autos oder die Nutzung von Nachlasskonten. Reine Beerdigungsorganisation zählt nicht dazu, die Verwertung von Nachlassgegenständen dagegen sehr wohl.

Zu bedenken ist außerdem die Kettenwirkung: Schlägt eine Person aus, rückt der nächste Verwandtenstamm nach — häufig die eigenen Kinder. Für minderjährige Beteiligte kann eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein. In der Praxis werden Ausschlagungen deshalb oft familienweit abgestimmt und gemeinsam beim Amtsgericht Frankfurt am Main erklärt.

Für die weitere Abwicklung — Erbschein, Grundbuchberichtigung, Auseinandersetzung — sind das Amtsgericht Frankfurt am Main sowie bei streitigen Werten über 10.000 Euro das Landgericht Frankfurt am Main und in der Berufungsinstanz das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die maßgeblichen Stellen in Hessen. Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 03.08.2026

Der Pflichtteil beträgt nach § 2303 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hinterlässt eine Person zwei Kinder und ist eines davon enterbt, wäre dessen gesetzlicher Erbteil die Hälfte des Nachlasses, der Pflichtteil also ein Viertel. Es handelt sich um einen Geldanspruch gegen die Erbinnen und Erben, nicht um eine Beteiligung an einzelnen Gegenständen. Bei Frankfurter Immobilien entscheidet deshalb die Bewertung über die Höhe. Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Anspruch über die Pflichtteilsergänzung erhöhen.

Zuständig ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als Nachlassgericht. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht der Wohnort der Erbinnen und Erben. Dort werden Testamente eröffnet, Erbscheine erteilt und Ausschlagungserklärungen entgegengenommen. Streitige Auseinandersetzungen mit einem Streitwert über 10.000 Euro verhandelt dagegen das Landgericht Frankfurt am Main, seit der Änderung des § 23 Nr. 1 GVG zum 1. Januar 2026. Rechtsmittel gegen Landgerichtsurteile führen zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die Frist beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB). Sie beginnt, sobald Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung als Erbin oder Erbe wissen — bei testamentarischer Erbfolge in der Regel mit der Mitteilung des Nachlassgerichts. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland oder hielten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Erklärung muss beim Amtsgericht Frankfurt am Main zur Niederschrift oder in notariell beglaubigter Form eingehen.

Eine Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro netto begrenzt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die weitere Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert, also im Erbrecht meist nach dem Nachlass- oder Pflichtteilswert. Bei umfangreichen Frankfurter Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen werden häufig Stundenhonorare vereinbart. Hinzu kommen Gerichtskosten sowie Gebühren des Nachlassgerichts nach dem GNotKG, etwa für die Erteilung eines Erbscheins.

Der Antrag wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main als Nachlassgericht gestellt, entweder zur Niederschrift dort oder über eine Notarin oder einen Notar. Erforderlich sind die Angaben zum Erbfall, Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft sowie gegebenenfalls das Testament. Zusätzlich ist eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben abzugeben. Die Gebühren richten sich nach dem GNotKG und dem Nachlasswert. Häufig genügt statt eines Erbscheins ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, etwa für Banken und Grundbuchämter.

Zunächst durch Einigung: Alle Beteiligten schließen eine Auseinandersetzungsvereinbarung, in der Vermögenswerte verteilt oder Ausgleichszahlungen festgelegt werden. Möglich sind auch der Verkauf des Erbteils oder eine Abschichtung gegen Abfindung. Verwaltet wird der Nachlass bis dahin gemeinschaftlich nach § 2038 BGB. Scheitert die Einigung über eine Frankfurter Immobilie, bleibt die Teilungsversteigerung über das Amtsgericht Frankfurt am Main — wirtschaftlich meist ungünstig, weil der Erlös unter dem Marktwert liegen kann. Eine Vermittlung durch das Nachlassgericht ist ebenfalls möglich.

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