Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main: Testament, Erbe und Pflichtteil
Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erbinnen und Erben über. Diesen Grundsatz regelt § 1922 BGB, die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge: Konten, Grundbesitz, Mietverträge, aber eben auch Darlehen und offene Rechnungen wechseln in einem einzigen Schritt die Inhaberschaft. Wer in Frankfurt am Main erbt, übernimmt also nicht nur die Wohnung im Nordend, sondern auch die darauf lastende Grundschuld.
Weil Frankfurt am Main als hessische Großstadt mit rund 775.790 Einwohnerinnen und Einwohnern einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Wohneigentum in Bestlagen aufweist, überschreiten Nachlasswerte hier regelmäßig die Schwelle, ab der aus einer Meinungsverschiedenheit ein Gerichtsverfahren wird. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Grenze der sachlichen Zuständigkeit nach § 23 Nr. 1 GVG bei 10.000 Euro Streitwert: Darunter entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main, darüber das Landgericht Frankfurt am Main. Bei einer Immobilie im Westend ist die zweite Variante der Regelfall.
Eine erbrechtlich tätige Kanzlei prüft zu Beginn drei Dinge: Existiert eine Verfügung von Todes wegen, ist sie formwirksam, und wer ist durch sie benachteiligt? Aus dieser Prüfung ergibt sich, ob es um Erbenstellung, um Pflichtteilsansprüche oder um die Rückabwicklung von Schenkungen geht.
Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge in Frankfurt am Main
Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Kinder erben zu gleichen Teilen, der überlebende Ehegatte erhält neben Kindern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Hälfte. Diese Verteilung führt automatisch zu einer Erbengemeinschaft — in Frankfurt am Main häufig über eine einzige Immobilie, die sich weder teilen noch ohne Weiteres verkaufen lässt.
Wer durch Testament ausgeschlossen wurde, ist damit nicht leer ausgegangen. § 2303 BGB gewährt Abkömmlingen sowie dem Ehegatten und unter Umständen den Eltern einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wichtig ist die Rechtsnatur: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erbinnen und Erben, kein Anteil an der Wohnung selbst. Wer in Sachsenhausen enterbt wurde, kann also Zahlung verlangen, aber keinen Schlüssel.
Der Anspruch setzt Kenntnis über den Nachlass voraus. Deshalb steht Pflichtteilsberechtigten ein Auskunftsanspruch zu; die Erbinnen und Erben müssen ein Verzeichnis des Nachlasses vorlegen. Bei Frankfurter Immobilien folgt darauf fast immer der Streit über die Bewertung, weil zwischen Bodenrichtwert und tatsächlichem Marktpreis erhebliche Unterschiede liegen können.
Verjährung ist der zweite kritische Punkt: Pflichtteilsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die berechtigte Person vom Erbfall und der beeinträchtigenden Verfügung erfahren hat.
Zusätzlich kennt das Gesetz den Pflichtteilsergänzungsanspruch: Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten verschenkt — etwa eine Eigentumswohnung an ein Kind übertragen —, wird die Schenkung innerhalb von zehn Jahren anteilig zurückgerechnet, mit jedem verstrichenen Jahr um ein Zehntel vermindert.
- Pflichtteilsquote: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB
- Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Todestag
- Wertermittlung bei Grundbesitz, gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten
- Anrechnung früherer Zuwendungen zu Lebzeiten
- Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen der letzten zehn Jahre
- Verjährungsprüfung vor dem Jahreswechsel
So finden Sie die passende Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt am Main
Über Anwalt in Frankfurt am Main lassen sich Kanzleien nach Rechtsgebiet und Standort filtern. Sinnvoll ist eine Vorauswahl anhand der Frage, ob es um Gestaltung (Testament, Übertragung zu Lebzeiten) oder um Streit (Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbenfeststellung) geht. Weitere Hintergrundtexte finden Sie im Ratgeber.
Für das Erstgespräch in einer Frankfurter Kanzlei sollten Sie mitbringen: Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag, Grundbuchauszüge, Kontoübersichten und den Schriftverkehr des Nachlassgerichts. Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto belastbarer fällt die erste Einschätzung aus.
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dort nach dem Gegenstandswert. Für eine Erstberatung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sieht § 34 RVG eine Obergrenze von 190 Euro netto vor, sofern nichts anderes vereinbart wird. Darüber hinaus sind Vergütungsvereinbarungen üblich, insbesondere Stundenhonorare bei komplexen Nachlässen mit Unternehmensbeteiligungen, wie sie im Frankfurter Finanzumfeld vorkommen.
| Gegenstandswert | Grundlage | Hinweis zur Abrechnung |
|---|---|---|
| Erstberatung | § 34 RVG | höchstens 190 Euro netto für Verbraucherinnen und Verbraucher |
| bis 10.000 Euro | Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG | Rahmengebühr, außergerichtliche Vertretung; Verfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main |
| über 10.000 Euro | Verfahrens- und Terminsgebühr, Teil 3 VV RVG | Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Anwaltszwang |
| Berufungsverfahren | Teil 3 Abschnitt 2 VV RVG | Oberlandesgericht Frankfurt am Main, erhöhte Gebührensätze |
Testament und Erbvertrag in Frankfurt am Main: Wirksam gestalten
Am häufigsten scheitern letztwillige Verfügungen an der Form. Ein eigenhändiges Testament muss nach § 2247 BGB vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Rechner getipptes und ausgedrucktes Dokument ist unwirksam, selbst mit Unterschrift — ein Fehler, der in Nachlassverfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main immer wieder auffällt. Ort und Datum sind zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung, helfen aber, wenn mehrere Fassungen auftauchen.
Die zweite Hürde ist die Testierfähigkeit. § 2229 BGB verlangt, dass die testierende Person die Bedeutung ihrer Erklärung erfassen kann; ab 16 Jahren ist ein Testament möglich, dann allerdings nur zur Niederschrift einer Notarin oder eines Notars. Bei Verfügungen aus hohem Alter oder während einer Erkrankung wird die Testierfähigkeit später oft angegriffen — Gerichte ziehen dann ärztliche Unterlagen und Zeugenaussagen heran.
Wer die Verwahrung sichern will, kann das Testament beim Amtsgericht Frankfurt am Main in die besondere amtliche Verwahrung geben. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sorgt dafür, dass das Nachlassgericht nach dem Sterbefall automatisch informiert wird. Das verhindert den in Mehrgenerationenhaushalten verbreiteten Fall, dass ein Testament im Schrank liegen bleibt.
Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament durch seine Bindungswirkung: Er wird notariell geschlossen und lässt sich einseitig grundsätzlich nicht mehr ändern. Für unverheiratete Paare, Patchworkfamilien oder Unternehmensnachfolgen in Frankfurter Betrieben ist er deshalb oft das passendere Werkzeug als ein widerrufliches Testament.
Erbengemeinschaft in Frankfurt am Main: Auseinandersetzung und Streit vermeiden
Hinterlässt eine Person mehrere Erbinnen und Erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. § 2038 BGB ordnet an, dass der Nachlass gemeinschaftlich verwaltet wird — jede Miterbin und jeder Miterbe ist auf die anderen angewiesen. Bei einer vermieteten Wohnung im Frankfurter Ostend bedeutet das: Mieterhöhungen, Reparaturen und Kündigungen erfordern Abstimmung, laufende Erhaltungsmaßnahmen kann dagegen jede beteiligte Person allein veranlassen.
Die Gemeinschaft ist auf Auflösung angelegt, nicht auf Dauer. Jede beteiligte Person kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Praktisch scheitert sie in Frankfurt am Main meist an Immobilien: Ein Haus lässt sich nicht in Bruchteilen ausbezahlen, und wer darin wohnt, will selten verkaufen.
Bleibt keine Einigung, endet der Weg bei der Teilungsversteigerung, die auf Antrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main betrieben wird. Der wirtschaftliche Nachteil ist erheblich, weil Versteigerungserlöse regelmäßig unter dem freien Marktwert liegen. Vor diesem Schritt lohnt der Versuch einer Auseinandersetzungsvereinbarung, in der eine Person die Immobilie übernimmt und die übrigen auszahlt.
- Bestandsaufnahme des Nachlasses einschließlich Verbindlichkeiten
- Klärung, ob Vorempfänge auszugleichen sind
- Bewertung von Grundbesitz durch neutrale Sachverständige
- Übernahmeangebot einer Miterbin oder eines Miterben mit Ausgleichszahlung
- Abschichtung: Ausscheiden einzelner Beteiligter gegen Abfindung
- Erbteilsverkauf an Miterben oder Dritte, notariell zu beurkunden
- Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Frankfurt am Main als letzter Schritt
Erbe ausschlagen in Frankfurt am Main: Die 6-Wochen-Frist
Ist der Nachlass überschuldet, kommt die Ausschlagung in Betracht. § 1944 BGB setzt dafür eine Frist von sechs Wochen, die mit der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Berufungsgrund beginnt. Wer über ein Testament erbt, erfährt dies typischerweise durch die Eröffnungsmitteilung des Nachlassgerichts. Auf sechs Monate verlängert sich die Frist, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder die erbende Person sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielt — eine Konstellation, die im international geprägten Frankfurt am Main keine Seltenheit ist.
Verstreicht die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen, und die Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf das eigene Vermögen. Es gibt Rettungsanker — Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren, die Dreimonatseinrede —, doch alle setzen schnelles Handeln voraus. Wer unsicher ist, sollte den Nachlass anwaltlich sichten lassen, statt die Frist verstreichen zu lassen.
Vorsicht ist bei Handlungen geboten, die als Annahme gedeutet werden können: die Auflösung einer Wohnung in Bockenheim, der Verkauf des Autos oder die Nutzung von Nachlasskonten. Reine Beerdigungsorganisation zählt nicht dazu, die Verwertung von Nachlassgegenständen dagegen sehr wohl.
Zu bedenken ist außerdem die Kettenwirkung: Schlägt eine Person aus, rückt der nächste Verwandtenstamm nach — häufig die eigenen Kinder. Für minderjährige Beteiligte kann eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein. In der Praxis werden Ausschlagungen deshalb oft familienweit abgestimmt und gemeinsam beim Amtsgericht Frankfurt am Main erklärt.
Für die weitere Abwicklung — Erbschein, Grundbuchberichtigung, Auseinandersetzung — sind das Amtsgericht Frankfurt am Main sowie bei streitigen Werten über 10.000 Euro das Landgericht Frankfurt am Main und in der Berufungsinstanz das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die maßgeblichen Stellen in Hessen. Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.