Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Freiburg: Testament, Erbe und Pflichtteil
Mit dem Tod eines Menschen geht sein gesamtes Vermögen in einer Sekunde auf die Erbinnen und Erben über. Das regelt § 1922 BGB, der sogenannte Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge: Konten, Grundstücke, Verträge, aber eben auch Schulden wechseln automatisch die Inhaberschaft, ohne dass jemand unterschreiben oder zustimmen müsste. Für Freiburger Haushalte bedeutet das praktisch, dass ab dem Todestag auch laufende Verpflichtungen wie Darlehensraten einer Eigentumswohnung im Stadtteil Vauban oder Pachtverträge über Rebflächen am Tuniberg weiterlaufen.
Wer im Erbrecht anwaltliche Unterstützung sucht, tut das in der Regel aus einem von drei Gründen: Ein Testament ist unklar oder wirkt erzwungen, ein Pflichtteil wird nicht gezahlt, oder eine Erbengemeinschaft blockiert sich gegenseitig. In allen drei Fällen zählt die genaue Prüfung der Urkunden. Ein privatschriftliches Testament ist nach § 2247 BGB nur wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist — ein am Computer getipptes und lediglich unterzeichnetes Schriftstück ist unwirksam, so eindeutig der Wille darin auch formuliert sein mag.
Hinzu kommt die Testierfähigkeit. Nach § 2229 BGB kann ab dem 16. Lebensjahr testiert werden, allerdings vor der Volljährigkeit nur zur Niederschrift einer Notarin oder eines Notars. Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit nicht mehr einsehen kann, was eine letztwillige Verfügung bewirkt, ist testierunfähig. Streit darüber wird vor der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Freiburg ausgetragen, das dafür regelmäßig ärztliche Gutachten einholt und Zeuginnen und Zeugen aus dem Umfeld der verstorbenen Person anhört.
Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge in Freiburg
Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Kinder und Ehegatte erben gemeinsam, wobei die Quote des überlebenden Ehegatten vom Güterstand abhängt. Bei der üblichen Zugewinngemeinschaft erhält er neben Kindern die Hälfte, weil zum gesetzlichen Viertel ein pauschales Zugewinnviertel hinzutritt. Für Freiburger Paare, die vor der Eheschließung nichts vereinbart haben, ist das der Regelfall — notarielle Eheverträge mit Gütertrennung ändern diese Rechnung grundlegend.
Enterben schließt nahe Angehörige nicht vollständig aus. § 2303 BGB gibt Abkömmlingen sowie dem Ehegatten und unter Umständen den Eltern einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch richtet sich auf Geld, nicht auf bestimmte Gegenstände. Wer als enterbtes Kind meint, Anspruch auf das Elternhaus in Herdern zu haben, irrt: Geschuldet wird eine Zahlung, deren Höhe sich am Verkehrswert der Immobilie am Todestag bemisst.
Gerade die Bewertung ist in Freiburg ein häufiger Streitpunkt. Die Grundstückspreise in Stadtteilen wie Wiehre oder Littenweiler unterscheiden sich deutlich von jenen in den Randlagen, und zwischen dem steuerlichen Wert und dem tatsächlich erzielbaren Marktpreis klafft oft eine erhebliche Lücke. Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 BGB Auskunft über den Nachlassbestand und auf eigene Kosten ein Wertgutachten verlangen.
Zu prüfen ist außerdem stets, ob zu Lebzeiten Vermögen verschenkt wurde. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall lösen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus, der sich pro abgelaufenem Jahr um ein Zehntel abschmilzt. Wurde das Haus also acht Jahre vor dem Tod auf ein Kind übertragen, werden noch zwei Zehntel des Werts angerechnet. Bei Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt — in Freiburger Familien verbreitet, um die Wohnmöglichkeit der Eltern zu sichern — beginnt die Frist nach der Rechtsprechung regelmäßig gar nicht erst zu laufen.
- Pflichtteilsquote: stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB)
- Auskunftsanspruch gegen die Erbinnen und Erben über den gesamten Nachlassbestand
- Wertermittlung zum Stichtag des Todestages, nicht zum späteren Verkaufszeitpunkt
- Ergänzungsansprüche für Schenkungen innerhalb von zehn Jahren, jährlich abschmelzend
- Verjährung regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung
- Anrechnung von Vorempfängen, wenn sie ausdrücklich angeordnet wurden
So finden Sie die passende Kanzlei für Erbrecht in Freiburg
Der Fachanwaltstitel für Erbrecht setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und die Bearbeitung einer festgelegten Zahl praktischer Fälle voraus; zuständig für die Verleihung ist die jeweilige regionale Rechtsanwaltskammer. Wichtiger als der Titel allein ist jedoch die Passung zum konkreten Fall: Eine Unternehmensnachfolge mit Gesellschaftsanteilen verlangt andere Kenntnisse als ein Pflichtteilsstreit zwischen Geschwistern.
Über Anwalt in Freiburg lässt sich die Auswahl nach Rechtsgebiet und Standort eingrenzen und vergleichen, bevor Sie Kontakt aufnehmen. Hinweise zum Portal selbst finden Sie unter Presse. Bringen Sie zum ersten Termin mit, was Sie haben: Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag, Kontoauszüge, Grundbuchauszug und Schriftverkehr mit anderen Beteiligten.
Klären Sie die Vergütung vorab schriftlich. Die Erstberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Für die weitere Tätigkeit richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, also nach dem wirtschaftlichen Wert dessen, worum gestritten wird. Vorsicht bei Versprechen einer erfolgsabhängigen Vergütung: Nach § 49b Abs. 2 BRAO und § 4a RVG ist ein Erfolgshonorar nur in eng umrissenen Ausnahmefällen zulässig und taugt nicht als Regelmodell.
| Leistung | Grundlage | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher | § 34 RVG | höchstens 190 Euro netto |
| Außergerichtliche Vertretung | Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert | abhängig vom Nachlasswert |
| Gerichtliches Verfahren | Verfahrens- und Terminsgebühr | abhängig vom Streitwert |
| Zuständigkeit bis 10.000 Euro | § 23 Nr. 1 GVG | Amtsgericht Freiburg |
| Zuständigkeit über 10.000 Euro | § 23 Nr. 1 GVG | Landgericht Freiburg |
Erbengemeinschaft in Freiburg: Auseinandersetzung und Streit vermeiden
Hinterlässt eine verstorbene Person mehrere Erbinnen und Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Sie verwaltet den Nachlass gemeinschaftlich, § 2038 BGB. Das klingt harmloser, als es ist: Maßnahmen, die über die ordnungsgemäße Verwaltung hinausgehen, etwa der Verkauf des Elternhauses, erfordern Einstimmigkeit. Eine einzelne Person kann also blockieren, obwohl alle anderen sich einig sind.
In Freiburg verschärft der angespannte Wohnungsmarkt diese Konstellation. Wohnt ein Miterbe nach dem Erbfall weiter in der Nachlassimmobilie, während die Geschwister auswärts leben, entsteht rasch Streit über Nutzungsentschädigung und über die Frage, wer laufende Kosten trägt. Die Rechtsprechung verlangt für einen Nutzungsentschädigungsanspruch grundsätzlich, dass die übrigen Miterbinnen und Miterben zuvor eine Neuregelung der Verwaltung verlangt haben — bloßes Schweigen über Jahre hilft später nicht weiter.
Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt die Teilungsversteigerung. Sie wird beim Amtsgericht Freiburg als Vollstreckungsgericht beantragt und führt dazu, dass die Immobilie öffentlich versteigert und der Erlös verteilt wird. Wirtschaftlich ist das selten die beste Lösung, weil Versteigerungserlöse häufig unter dem freihändig erzielbaren Preis liegen. Eine anwaltlich begleitete Auseinandersetzungsvereinbarung ist meist der günstigere Weg; sie bedarf notarieller Beurkundung, sobald Grundbesitz übertragen wird.
- Verwaltung gemeinschaftlich, Verfügung über Nachlassgegenstände nur gemeinsam (§ 2038 BGB)
- Jede Miterbin und jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen
- Nachlassverbindlichkeiten sind vor der Verteilung zu berichtigen
- Teilungsversteigerung über das Amtsgericht Freiburg als letztes Mittel
- Erbteilsverkauf an Dritte möglich, löst aber ein Vorkaufsrecht der Miterben aus
- Notarielle Beurkundung nötig, sobald Grundstücke übertragen werden
- Bei völliger Blockade kann eine Nachlassverwaltung oder Vermittlung beantragt werden
Erbe ausschlagen in Freiburg: Die 6-Wochen-Frist
Weil der Nachlass nach § 1922 BGB automatisch übergeht, haftet man zunächst auch für die Schulden der verstorbenen Person. Wer das nicht will, muss ausschlagen — und zwar innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund, § 1944 BGB. Lebte die verstorbene Person im Ausland oder hält sich die erbende Person dort auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Entscheidend ist der Eingang beim Gericht, nicht das Absenden. Wer die Frist verstreichen lässt, hat das Erbe angenommen. Auch schlüssiges Verhalten kann eine Annahme darstellen — etwa wenn jemand Nachlasskonten leerräumt oder Gegenstände aus der Wohnung veräußert. Vorsichtig sollte man deshalb sein, bevor die Vermögenslage geklärt ist; bloßes Bezahlen der Bestattungskosten gilt dagegen nicht als Annahme.
Die Ausschlagung wirkt außerdem nicht nur für die ausschlagende Person: Der Erbteil fällt an die nächsten Berufenen, häufig die eigenen Kinder. Bei überschuldetem Nachlass muss deshalb regelmäßig auch für minderjährige Kinder ausgeschlagen werden, was je nach Konstellation eine familiengerichtliche Genehmigung erfordert. In Freiburg wird auch diese Erklärung beim Amtsgericht Freiburg aufgenommen.
Ist die Frist bereits abgelaufen, ist nicht alles verloren. Die Erbinnen und Erben können ihre Haftung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den Nachlass beschränken. Diese Instrumente des Erbrechts trennen das eigene Vermögen vom geerbten und verhindern, dass Gläubiger auf Gehalt oder Ersparnisse zugreifen.
Erbschein in Freiburg: Beantragung und Kosten
Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis darüber, wer Erbin oder Erbe geworden ist und zu welchem Anteil. Banken und vor allem das Grundbuchamt verlangen ihn, wenn kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Beantragt wird er bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Freiburg, zuständig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person.
Der Antrag verlangt Angaben zum Familienstand, zu allen in Betracht kommenden Erbinnen und Erben sowie zu früheren Verfügungen von Todes wegen. Die Richtigkeit dieser Angaben ist an Eides statt zu versichern, entweder beim Gericht selbst oder bei einer Notarin oder einem Notar. Eine falsche Versicherung ist strafbar, weshalb Vermutungen im Antrag nichts zu suchen haben.
Wer nur ein Bankkonto auflösen will, braucht nicht zwingend einen Erbschein. Eine über den Tod hinaus geltende Vorsorgevollmacht reicht vielen Kreditinstituten aus. Für die Grundbuchberichtigung an einer Freiburger Immobilie führt dagegen meist kein Weg daran vorbei, sofern kein notarielles Testament existiert. Wird der Erbschein von anderen Beteiligten angegriffen, entscheidet zunächst das Nachlassgericht; über Beschwerden befindet in Baden-Württemberg das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Gegen Entscheidungen in erbrechtlichen Zivilstreitigkeiten des Landgerichts Freiburg führt der Weg ebenfalls zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Für Ratsuchende aus Freiburg heißt das: Ein erbrechtlicher Konflikt kann sich über zwei Instanzen und mehrere Jahre ziehen, weshalb eine außergerichtliche Einigung fast immer den Vorzug verdient. Eine im Erbrecht erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt kann früh einschätzen, ob sich ein Verfahren wirtschaftlich lohnt. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.