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Bankrecht Frankfurt am Main

Bankrecht in Frankfurt am Main: Anwältin oder Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 15.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Frankfurt am Main ist der Sitz zahlreicher Kreditinstitute, der Europäischen Zentralbank und der Wertpapierbörse.

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Bankrecht Frankfurt am Main
Redaktion anwaltvergleich.de 12 Min. Lesedauer

Frankfurt am Main ist der Sitz zahlreicher Kreditinstitute, der Europäischen Zentralbank und der Wertpapierbörse. Wer hier mit einer Bank streitet, trifft deshalb regelmäßig auf gut aufgestellte Rechtsabteilungen. Umso wichtiger ist eine Anwältin oder ein Anwalt, die oder der die Materie beherrscht: Bankrecht in Frankfurt am Main reicht vom widerrufenen Autokredit über eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung bis zum Schadensersatz nach fehlerhafter Anlageberatung.

Streitigkeiten mit den in der Stadt ansässigen Instituten werden je nach Streitwert vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main oder – ab einem Streitwert von mehr als 10.000 Euro – vor dem Landgericht Frankfurt am Main geführt; welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich regelmäßig nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Gegners (§§ 12, 17 ZPO); daneben können besondere Gerichtsstände eröffnet sein, etwa der Erfüllungsort (§ 29 ZPO). Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese erhöhte Wertgrenze nach § 23 Nr. 1 GVG; viele Bankstreitigkeiten mit Streitwerten zwischen 10.000 und 100.000 Euro landen daher weiterhin beim Landgericht. Berufungen gegen Landgerichtsurteile prüft das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dessen Bankensenate über den hessischen Raum hinaus beachtet werden.

Diese Seite erklärt, welche Ansprüche das Bankrecht Verbraucherinnen und Verbrauchern gibt, welche Fristen laufen, was ein Verfahren kostet und wie sich eine passende Kanzlei in Hessens größter Stadt finden lässt.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Frankfurt am Main, Landgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Kosten
Erstberatung für Verbraucher max.

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 06.06.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Dieser Text ist KI-erzeugt und wurde nicht von einem Menschen gelesen. Redaktionsgrundsätze · Fehler melden

Warum Bankrecht in Frankfurt am Main eine eigene Dimension hat

Kaum eine deutsche Stadt verbindet Privatleben und Finanzwirtschaft so eng wie Frankfurt am Main. Viele der hier ansässigen Institute unterhalten ihren allgemeinen Gerichtsstand in der Stadt – Klagen gegen sie können also bei den Frankfurter Gerichten erhoben werden – je nach Streitwert beim Amtsgericht oder beim Landgericht Frankfurt am Main (§ 23 Nr. 1 GVG) –, selbst wenn die Klägerin oder der Kläger anderswo in Hessen wohnt. Für Ratsuchende ist das ein praktischer Vorteil: kurze Wege, ein Gericht mit ausgeprägter Erfahrung in Bank- und Kapitalmarktsachen.

Die Kehrseite: Wer in dieser Stadt gegen eine Bank vorgeht, trifft selten auf Improvisation. Die Gegenseite arbeitet mit standardisierten Schriftsätzen, ökonomischen Gutachten und Kanzleien, die dieselben Fallgestaltungen dutzendfach kennen. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Bankrecht in Frankfurt am Main gleicht dieses Ungleichgewicht aus, indem sie oder er die Vertragsunterlagen technisch prüft, statt nur allgemein zu widersprechen.

Hinzu kommt die Struktur der Stadt selbst. Zwischen Bankenviertel, Ostend und den Stadtteilen jenseits des Mains leben rund 760 000 Menschen mit sehr unterschiedlichen Anliegen: die Familie im Nordend mit einem Immobiliardarlehen über mehrere hunderttausend Euro, die Berufseinsteigerin in Bockenheim mit einem Dispokredit, die Rentnerin in Höchst mit einem geschlossenen Fonds aus den 2010er-Jahren. Das Bankrecht deckt alle drei Konstellationen ab, arbeitet aber mit jeweils anderen Normen.

Wer sich zunächst breiter orientieren möchte, findet unter Anwalt in Frankfurt am Main Kanzleien verschiedener Fachrichtungen; vertiefende Erklärtexte stehen im Artikelbereich.

Kreditverträge, Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung

Das Herzstück jedes Kreditverhältnisses ist § 488 BGB: Die Bank stellt den Geldbetrag zur Verfügung, die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer schuldet Zins und Rückzahlung. Handelt es sich um eine Verbraucherin oder einen Verbraucher, greifen zusätzlich die Schutzvorschriften ab § 491 BGB – mit strengen Anforderungen an Form und Pflichtangaben des Vertrags.

Praktisch am bedeutsamsten ist das Widerrufsrecht. Nach § 495 in Verbindung mit § 355 BGB kann ein Verbraucherdarlehensvertrag binnen 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn die Bank ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Ist die Widerrufsinformation fehlerhaft, läuft die Frist nicht an; holt die Bank die Pflichtangaben später nach, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat (§ 356b Abs. 2 S. 3 BGB) – die als Widerrufsjoker bekannte Konstellation. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen setzt § 356b Abs. 2 S. 4 BGB allerdings eine absolute Grenze: Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss oder, wenn die Vertragsurkunde erst später zur Verfügung gestellt wurde, nach diesem späteren Zeitpunkt.

Der zweite Dauerbrenner in Frankfurter Kanzleien ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Wer sein Immobiliendarlehen vorzeitig ablöst – etwa weil das Reihenhaus in Sachsenhausen verkauft wird –, schuldet eine Vorfälligkeitsentschädigung nur, wenn im Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz geschuldet sind (§ 502 Abs. 1 S. 1 BGB, bei Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB). Sie entfällt unter anderem bei einer Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) sowie dann, wenn die Vertragsangaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung der Entschädigung unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Diese Berechnung ist fehleranfällig: Sondertilgungsrechte, Zinsbindungsende und die zugrunde gelegten Wiederanlagezinssätze werden regelmäßig zulasten der Kundschaft angesetzt. Eine anwaltliche Nachrechnung kann sich lohnen: War die Entschädigung zu hoch angesetzt oder nach § 502 Abs. 2 BGB gar nicht geschuldet, lässt sich der zu viel gezahlte Betrag zurückfordern.

Typische Prüfpunkte bei Kreditverträgen:

  • Vollständigkeit der Pflichtangaben nach § 492 BGB (unter anderem effektiver Jahreszins, Vertragslaufzeit, Verzugszinssatz)
  • Verständlichkeit und Richtigkeit der Widerrufsinformation
  • Berechnungsmethode und Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wirksamkeit von Bearbeitungsentgelten und Kontoführungspauschalen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Anrechnung vereinbarter Sondertilgungsrechte auf die Entschädigungsberechnung
  • Zulässigkeit gekoppelter Restschuldversicherungen und ihrer Kosten

Zahlungsverkehr: Girokonto, Lastschrift und unautorisierte Überweisungen

Der Zahlungsdiensterahmenvertrag – für die meisten schlicht das Girokonto – ist in § 675f BGB geregelt. Eine Zahlung darf das Institut nur bei wirksamer Autorisierung ausführen (§ 675j BGB); fehlt sie, folgt der Erstattungsanspruch aus § 675u BGB. Für Betroffene von Phishing- oder Smishing-Angriffen ist das der zentrale Hebel: Wurde eine Überweisung nicht autorisiert, muss das Institut den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten.

Streitig ist in diesen Fällen fast immer, ob die Kundin oder der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, etwa durch Weitergabe einer TAN. Die Beweislast für die Autorisierung und für die technische Fehlerfreiheit trägt die Bank. In Frankfurt am Main, wo viele Zahlungsdienstleister ihren Sitz haben, werden solche Verfahren häufig unmittelbar vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main geführt, solange der Streitwert 10.000 Euro nicht übersteigt – oberhalb dieser Grenze ist seit dem 1. Januar 2026 nach § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht zuständig.

Ein dritter Bereich betrifft die Kontokündigung. Institute können Geschäftsbeziehungen nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beenden, brauchen dafür aber je nach Kontotyp einen sachlichen Grund. Beim Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz sind die Kündigungsmöglichkeiten deutlich enger gefasst als beim gewöhnlichen Girokonto – ein Unterschied, der in der Beratung oft übersehen wird.

Anlageberatung und Kapitalmarktrecht am Finanzplatz

Wer sich in Frankfurt am Main beraten lässt, hat es häufig mit Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zu tun. § 63 WpHG verpflichtet diese Unternehmen, ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kundschaft zu handeln und Interessenkonflikte offenzulegen; dass eine Empfehlung zu Anlagezielen, Risikotragfähigkeit und Kenntnissen passen muss, folgt aus der Geeignetheitsprüfung nach § 64 Abs. 3 WpHG.

Wird dagegen verstoßen – etwa weil ein hochspekulatives Produkt als sichere Altersvorsorge dargestellt oder eine Rückvergütung verschwiegen wurde –, kommt Schadensersatz aus § 280 BGB in Betracht: Die Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag muss ausgeglichen werden, im Ergebnis meist durch Rückabwicklung der Anlage gegen Erstattung des eingesetzten Kapitals.

Eine Frankfurter Besonderheit liegt in der Prospekthaftung. Für Ansprüche aus fehlerhafter öffentlicher Kapitalmarktinformation ordnet § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts an – unabhängig vom Streitwert. Betreffen gleichartige Ansprüche viele Anlegerinnen und Anleger, lassen sich die gemeinsamen Tatsachen- und Rechtsfragen in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bündeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist als Gericht der zweiten Instanz für den Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main der Ort, an dem solche Musterentscheide getroffen werden.

Verjährung und außergerichtliche Wege vor der Klage

Ansprüche wegen Falschberatung verjähren in der Regelfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Anlegerin oder der Anleger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig nicht erlangte. Unabhängig von dieser Kenntnis endet die Verjährung spätestens zehn Jahre nach Entstehung – ein Punkt, der bei Altanlagen aus den 2010er-Jahren über Erfolg oder Misserfolg entscheidet.

Vor einer Klage lohnt fast immer ein Blick auf das Ombudsverfahren der Bankenverbände. Es ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei, wird schriftlich geführt und hemmt die Verjährung, solange es läuft. Je nach Verband ist der Schiedsspruch für das Institut bis zu bestimmten Beträgen bindend, für die Kundschaft dagegen nie – der Weg zum Landgericht Frankfurt am Main bleibt also offen.

Sinnvoll ist außerdem eine frühzeitige Klärung der Finanzierung des Verfahrens. Rechtsschutzversicherungen schließen Kapitalanlagestreitigkeiten häufig aus oder decken sie nur mit erheblichen Einschränkungen. Eine schriftliche Deckungszusage sollte deshalb vor dem ersten kostenauslösenden Schritt eingeholt werden.

Kosten anwaltlicher Vertretung im Bankrecht

Anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und knüpft an den Gegenstands- beziehungsweise Streitwert an. Für eine Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern begrenzt § 34 RVG das Honorar auf höchstens 190 Euro netto, sofern nichts anderes vereinbart wird. In diesem Gespräch lässt sich klären, ob die Vertragsunterlagen einen Ansatzpunkt bieten – und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

Bankrechtliche Verfahren bewegen sich typischerweise in einem Streitwertkorridor von 10.000 bis 100.000 Euro. Beim Darlehenswiderruf bemisst sich der Wert an der noch offenen Valuta, bei Anlageschäden am investierten Betrag, bei der Vorfälligkeitsentschädigung an der streitigen Zahlung.

Kostenorientierung für bankrechtliche Verfahren in Frankfurt am Main
Leistung / StreitwertRechtsgrundlageUngefähre Kosten
Erstberatung Verbraucher§ 34 RVGhöchstens 190 € netto
Typischer StreitwertkorridorErfahrungswert, keine gesetzliche Grundlage10.000 – 100.000 €
1,3-Verfahrensgebühr bei 50.000 € StreitwertRVGrund 1.700 – 1.800 € netto
Prozesskostenrisiko 1. Instanz bei 50.000 € (eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten)RVG / GKGrund 10.000 €
Ombudsverfahren der BankenverbändeVerfahrensordnungen der Verbändefür Verbraucher kostenfrei

Ein Hinweis zur Vergütungsform: Ein erfolgsabhängiges Honorar ist nach § 49b Abs. 2 BRAO grundsätzlich untersagt und nur unter den engen Voraussetzungen des § 4a RVG zulässig. Es ist keine reguläre Alternative zur gesetzlichen Vergütung, sondern eine eng begrenzte gesetzliche Ausnahme.

Die passende Kanzlei in Frankfurt am Main auswählen

Bank- und Kapitalmarktrecht ist eines der Fachanwaltsgebiete der Fachanwaltsordnung. Wer diesen Titel führt, hat theoretische Kenntnisse und eine bestimmte Zahl bearbeiteter Fälle nachgewiesen und muss sich jährlich fortbilden. Für Verfahren mit Bezug zum Finanzplatz Frankfurt ist diese Spezialisierung ein belastbares Auswahlkriterium – ohne dass eine allgemein zivilrechtlich tätige Kanzlei damit ausgeschlossen wäre.

Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien in Frankfurt am Main nach Standort und Rechtsgebiet filtern. Das Verzeichnis nennt Anschrift und Telefonnummer sowie, soweit vorhanden, den Fachanwaltstitel nach den Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer.

Auf diese Punkte sollten Sie im Erstgespräch achten:

  • Erfahrung mit der konkreten Fallgruppe – ein Darlehenswiderruf verlangt anderes Wissen als ein Prospekthaftungsverfahren
  • Vertrautheit mit der Spruchpraxis des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
  • Verständliche Einschätzung der Erfolgsaussichten samt der Schwachstellen Ihres Falls
  • Schriftliche Aufklärung über die voraussichtliche Vergütung und das Kostenrisiko
  • Umgang mit der Rechtsschutzversicherung und Übernahme der Deckungsanfrage
  • Klare Einordnung, ob zunächst das Ombudsverfahren oder direkt die Klage sinnvoll ist

Erste Schritte bei einem Bankstreit in Frankfurt am Main

Sammeln Sie zunächst die Unterlagen: Vertrag samt Widerrufsinformation, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beratungsprotokolle, Kontoauszüge, Produktinformationsblätter und die gesamte Korrespondenz mit dem Institut. Gerade bei älteren Kapitalanlagen entscheidet die Dokumentenlage darüber, ob sich eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB überhaupt belegen lässt.

Notieren Sie anschließend die zeitliche Abfolge: Wann fand das Beratungsgespräch statt, wann wurde gezeichnet, wann traten die Verluste auf, wann haben Sie davon erfahren? Diese Chronologie ist die Grundlage jeder Verjährungsprüfung – und sie ist der erste Punkt, den eine Anwältin oder ein Anwalt für Bankrecht in Frankfurt am Main mit Ihnen durchgeht.

Reagieren Sie zügig, wenn ein Institut Fristen setzt, ein Konto kündigt oder eine Rückbuchung ablehnt. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen nach § 675u BGB läuft eine Ausschlussfrist: Nach § 676b Abs. 2 BGB sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn das Institut nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung unterrichtet wird; die Frist beginnt nur, wenn Sie über den Zahlungsvorgang unterrichtet wurden. Je früher die Anzeige erfolgt, desto besser ist zudem die Beweislage. Sperren Sie betroffene Karten und Zugänge und lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen.

Wenn Sie unsicher sind, welchem Rechtsgebiet Ihr Anliegen zuzuordnen ist – etwa bei einer Bürgschaft im Familienkreis oder einer Kreditfinanzierung im Zusammenhang mit einer Trennung –, hilft ein Blick in den Artikelbereich oder die Übersicht unter Anwalt in Frankfurt am Main. Bitte beachten Sie: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Im Verzeichnis von anwaltvergleich.de stehen 21 Anwältinnen und Anwälte für Bankrecht in Frankfurt am Main und Umgebung (bis 25 km), Stand 04.10.2026.

21 der 21 Einträge (100 %) führen laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Bankrecht.

Die 21 Einträge verteilen sich auf 19 Kanzleien.

Möglich ist das nur, wenn die Widerrufsinformation fehlerhaft war – dann beginnt die 14-Tage-Frist des § 495 i.V.m. § 355 BGB nicht zu laufen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen setzt § 356b Abs. 2 S. 4 BGB eine Grenze: Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss oder, wenn die Vertragsurkunde erst später zur Verfügung gestellt wurde, nach diesem späteren Zeitpunkt. Bei sonstigen Verbraucherdarlehen, etwa Autofinanzierungen, gilt diese Höchstfrist nicht. Eine Prüfung der Vertragsunterlagen klärt, welche Variante bei Ihnen vorliegt.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten entscheidet der Streitwert: Bis 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht; dass es die Frankfurter Gerichte sind, setzt voraus, dass dort auch der örtliche Gerichtsstand liegt. Diese Wertgrenze gilt nach § 23 Nr. 1 GVG seit dem 1. Januar 2026. Eine Ausnahme betrifft Ansprüche aus fehlerhafter öffentlicher Kapitalmarktinformation: Dafür ist nach § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG unabhängig vom Streitwert ausschließlich das Landgericht zuständig. Berufungen gegen Landgerichtsurteile verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die 1,3-Verfahrensgebühr Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts liegt bei diesem Streitwert nach dem RVG bei rund 1.700 bis 1.800 Euro netto. Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie zusätzlich Gerichtskosten und die gegnerische Anwaltsvergütung – das Gesamtrisiko der ersten Instanz bewegt sich dann bei etwa 10.000 Euro. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das erste Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf höchstens 190 Euro netto begrenzt, solange keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde; es eignet sich, um dieses Risiko vorab einzuschätzen.

Zahlungsvorgänge darf Ihr Institut nur bei wirksamer Autorisierung ausführen (§ 675j BGB); bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang ist der Betrag nach § 675u BGB zu erstatten. Die Beweislast für die Autorisierung trägt nach § 675w BGB die Bank, nicht Sie. Verweigert sie die Erstattung, beruft sie sich meist auf grobe Fahrlässigkeit, etwa die Weitergabe einer TAN. Zeigen Sie den Vorfall unverzüglich schriftlich an, sperren Sie Karten und Zugänge und lassen Sie die Meldung bestätigen. Bleibt es beim Streit, ist bis 10.000 Euro das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig.

In vielen Fällen ja. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei, läuft schriftlich ab und hemmt während seiner Dauer die Verjährung – bei Beratungsfehlern also die dreijährige Regelfrist, die mit Schluss des Jahres der Kenntnis beginnt. Der Schiedsspruch bindet je nach Verband das Institut bis zu bestimmten Beträgen, Sie selbst aber nie. Scheitert das Verfahren, steht der Weg zum Landgericht Frankfurt am Main weiterhin offen.

Es gilt die dreijährige Regelverjährung. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hatten oder sie grob fahrlässig nicht kannten. Unabhängig von Ihrer Kenntnis endet die Verjährung spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Grundlage des Anspruchs ist die Verletzung des Beratungsvertrags nach § 280 Abs. 1 BGB; die Pflichten aus §§ 63, 64 WpHG sind aufsichtsrechtlicher Natur und werden zur Konkretisierung herangezogen. Bei Altanlagen sollten Sie die Fristen deshalb früh prüfen lassen.

Aktuelle Rechtsprechung zum Bankrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Alle Entscheidungen zum Bankrecht ansehen

Bankrecht in Frankfurt am Main: passende Kanzlei finden

21 Anwältinnen und Anwälte für Bankrecht in Frankfurt am Main und Umgebung (bis 25 km), davon 21 Fachanwälte (100 %), 19 Kanzleien. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Frankfurt am Main hat noch keine Kanzlei für Bankrecht ein eigenes Profil bei uns; die gelisteten Basisprofile stehen unten. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Gelistete Anwälte für Bankrecht in Frankfurt am Main und Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt.

  • Basisprofil

    Sabine Burges

    Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht +1

    Goethestraße 21, 60313 Frankfurt am Main

    +49 69 20973753-0

  • Basisprofil

    Stefanie Burkhardt

    Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Ruppertshainer Str. 12, 61440 Oberursel

    BURKHARDT LEGAL

    +49 6171 8898739

  • Basisprofil

    Ivica Dalic

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Zeppelinallee 33, 60325 Frankfurt am Main

    WINKLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    +49 69 7137799-0

  • Basisprofil

    Dirk Dametz, LL.M.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt

    hünlein rechtsanwälte

    +49 69 4800789-0

  • Basisprofil

    Karsten Eckhardt

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Siemensstraße 5, 63456 Hanau

    WiBaR – Kanzlei für Wirtschafts- und Bankrecht

  • Basisprofil

    Markus Fritzel

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Bleichstraße 2-6, 60313 Frankfurt am Main

    FRITZEL + KOLLEGEN Rechtsanwälte und Notar

    +49 69 219366-0

  • Basisprofil

    Bernd Hanowski

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt am Main

    EttrichRechtsanwälte Partnerschaft mbB

    +49 69 15050428

  • Basisprofil

    Salih Kar

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Zeil 44, 60313 Frankfurt am Main

    Goldcliff Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Dimitri Ketterling

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Braubachstraße 36, 60311 Frankfurt am Main

    Herrlein Ketterling Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

    +49 69 2193086-0

  • Basisprofil

    Eike Harm Weerda

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Braubachstraße 36, 60311 Frankfurt am Main

    Herrlein Ketterling Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

    +49 69 2193086-0

  • Basisprofil

    Jessica Kießling

    Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht +1

    Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt am Main

    Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Basisprofil

    Lutz Leda

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Kaiserstraße 10, 60311 Frankfurt am Main

    LEDA Law Consultants

    +49 69 8720-1656

  • Basisprofil

    Thorsten Wobig

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Kaiserstraße 10, 60311 Frankfurt am Main

    LEDA Law

    +49 69 8720-7595

  • Basisprofil

    Halil Öztas

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jahnstraße 64, 63150 Heusenstamm

    Öztas Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Mirko Sprengnether

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht +1

    Frankfurter Straße 35, 61118 Bad Vilbel

    WSHP Wiegand Striether Sprengnether Strahl Wissig Lang Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

    +49 6101 583860

  • Basisprofil

    Birte Utz

    Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Kornmarkt 1A, 60311 Frankfurt am Main

    KUCERA Rechtsanwälte Steuerberater Notar Partnerschaft mbB

    +49 69 6060800-0

  • Basisprofil

    Annette Wagemann

    Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Brüsseler Str. 1-3, 60327 Frankfurt am Main

    WINHELLER GmbH Tower ONE

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