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Steuerrecht Frankfurt am Main

Anwältin oder Anwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main finden

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 08.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Frankfurt am Main ist der Ort in Deutschland, an dem das Steuerrecht wohl am dichtesten mit dem Wirtschaftsleben verwoben ist: Zwischen Europäischer Zentralbank, Deutscher Börse und dem Bankenviertel arbeiten in der rund 760.656 Einwohner zählenden Mainmetropole Menschen aus aller Welt – mit Gehältern, Beteiligungen und Vermögen, die steuerlich oft mehrere Länder berühren.

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Steuerrecht Frankfurt am Main
Redaktion anwaltvergleich.de 12 Min. Lesedauer

Frankfurt am Main ist der Ort in Deutschland, an dem das Steuerrecht wohl am dichtesten mit dem Wirtschaftsleben verwoben ist: Zwischen Europäischer Zentralbank, Deutscher Börse und dem Bankenviertel arbeiten in der rund 760.656 Einwohner zählenden Mainmetropole Menschen aus aller Welt – mit Gehältern, Beteiligungen und Vermögen, die steuerlich oft mehrere Länder berühren. Wer hier einen Steuerbescheid erhält, der nicht nachvollziehbar ist, eine Betriebsprüfung angekündigt bekommt oder ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung fürchtet, sollte die eigene Lage früh rechtlich einordnen lassen.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main prüft Bescheide der Frankfurter Finanzämter, legt fristgerecht Einspruch ein und vertritt Sie, wenn es zum Prozess kommt, vor dem Hessischen Finanzgericht – dem für ganz Hessen zuständigen Gericht der Finanzgerichtsbarkeit. Dabei zählt vor allem eine Frist: Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 AO).

Diese Seite erklärt, wie Einspruch, Selbstanzeige, Betriebsprüfung und Klage im Steuerrecht ablaufen, welche Paragrafen dabei den Takt vorgeben und mit welchen Kosten Ratsuchende in Frankfurt am Main rechnen sollten – als Orientierung vor dem ersten Gespräch mit einer Kanzlei.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Hessisches Finanzgericht (zuständig für Hessen)
Wichtige Gesetze
§ 149 AO, § 355 AO, § 370 AO, § 153 AO
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Hessisches Finanzgericht, Königstor 35, 34117 Kassel zuständig für Hessen

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Zuständige Stellen in Frankfurt am Main

Diese Ämter vor Ort sind im Steuerrecht regelmäßig beteiligt — als Ausgangsbehörde, für Anträge oder für Auskünfte, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt benötigt.

  • Finanzamt Frankfurt am Main Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main

Angaben der zuständigen Verwaltungen (finanzamt.hessen.de), Stand der Angaben: 13.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Hessisches Finanzgericht. Weitere Gerichte: Justizportal Hessen. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Anwältin oder Anwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main: Einspruch und Finanzgericht

Kaum eine deutsche Stadt erzeugt so viele steuerrechtliche Fragestellungen wie Frankfurt am Main. Die größte Stadt Hessens mit rund 760.656 Einwohnern beherbergt die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Börse; hinzu kommen tausende Banken, Fondsgesellschaften, Kanzleien und Beratungshäuser. Entsprechend vielfältig sind die Konstellationen, in denen das Steuerrecht hier in das Leben von Angestellten, Selbständigen und Unternehmen eingreift – von der Besteuerung von Boni und Aktienoptionen bis zur Umsatzsteuer im internationalen Dienstleistungsgeschäft.

Der typische Weg eines steuerrechtlichen Streits ist zweistufig: Zunächst wird gegen den Bescheid des Finanzamts Einspruch eingelegt (§ 347 ff. AO). Hilft das Finanzamt dem Einspruch nicht ab, folgt die Klage – und zwar nicht vor einem Amts- oder Landgericht, sondern vor der Finanzgerichtsbarkeit. Für alle Frankfurter Steuerfälle ist das Hessische Finanzgericht zuständig, das für das gesamte Bundesland Hessen entscheidet und seinen Sitz in Kassel hat. Wer in Frankfurt am Main klagt, führt seinen Prozess im Steuerrecht also vor einem Fachgericht, nicht vor der ordentlichen Justiz.

Anwaltliche Unterstützung im Steuerrecht brauchen dabei keineswegs nur Konzerne. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer streiten mit dem Finanzamt – etwa darüber, ob Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehbar sind. In einer Pendlerstadt wie Frankfurt am Main, in die täglich Beschäftigte aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet einströmen, kommen Fragen zu Fahrtkosten, doppelter Haushaltsführung und Homeoffice hinzu.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht übernimmt in all diesen Fällen die Kommunikation mit dem Finanzamt, wahrt Fristen, beziffert Erfolgsaussichten und entscheidet gemeinsam mit Ihnen, ob sich der Gang zum Hessischen Finanzgericht lohnt.

Steuerbescheid in Frankfurt am Main: Einspruch und Fristen

Fristen sind im Steuerrecht keine Formalie, sondern entscheiden über Gewinn oder Verlust eines Verfahrens. Schon bei der Abgabe gilt: Die Steuererklärung ist nach § 149 AO grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen; wer eine steuerliche Beraterin oder einen Berater beauftragt, hat regelmäßig bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Wer diese Termine versäumt, riskiert Verspätungszuschläge und Schätzungen durch das Finanzamt.

Nach Zugang des Bescheids beginnt die wichtigste Frist des steuerrechtlichen Alltags: ein Monat für den Einspruch (§ 355 AO). Der Einspruch kostet beim Finanzamt selbst keine Gebühren und verpflichtet die Behörde, die Sache in vollem Umfang erneut zu prüfen; das Ergebnis kann nach vorherigem Hinweis und Gelegenheit zur Äußerung auch zum Nachteil des Einspruchsführers ausfallen (§ 367 Abs. 2 AO). Wichtig zu wissen: Der Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht automatisch – dafür muss zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO beantragt werden.

Vor dem Einspruch sollten Ratsuchende in Frankfurt am Main gemeinsam mit ihrer Anwältin oder ihrem Anwalt für Steuerrecht folgende Punkte prüfen:

  • Wurde das Bekanntgabedatum korrekt berechnet und die Monatsfrist des § 355 AO notiert?
  • Weicht der Bescheid von der eingereichten Erklärung ab – und hat das Finanzamt die Abweichung begründet?
  • Sind alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) berücksichtigt?
  • Steht der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung oder ist er vorläufig ergangen?
  • Droht trotz Einspruchs die Vollstreckung, sodass Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) beantragt werden muss?
  • Lohnt sich der Streit wirtschaftlich, gemessen an Streitwert und möglichen Kosten?

Einspruchsfähig sind übrigens nicht nur Einkommensteuerbescheide. Gerade im Frankfurter Immobilienmarkt mit seinen hohen Kaufpreisen spielt auch der Grunderwerbsteuerbescheid eine Rolle: In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises – bei einer Eigentumswohnung im Frankfurter Stadtgebiet geht es damit rasch um fünfstellige Beträge, sodass sich eine steuerrechtliche Kontrolle des Bescheids lohnen kann.

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So finden Sie die passende Kanzlei für Steuerrecht in Frankfurt am Main

Der Frankfurter Beratungsmarkt ist so international wie die Stadt selbst: Neben Einzelkanzleien und mittelständischen Sozietäten sind hier zahlreiche Großkanzleien mit eigenen Teams für Steuerrecht ansässig, die grenzüberschreitende Sachverhalte – etwa für Beschäftigte der Banken oder für zugezogene Fachkräfte – auch auf Englisch bearbeiten. Für Ratsuchende bedeutet das: Es gibt für nahezu jede Fallgröße eine passende Kanzlei, von der privaten Einkommensteuer bis zur Konzernumstrukturierung.

Ein belastbares Qualitätsmerkmal ist der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Steuerrecht: Er setzt nach der Fachanwaltsordnung nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und eine erhebliche Zahl praktisch bearbeiteter steuerrechtlicher Fälle voraus und muss durch laufende Fortbildung erhalten werden. Daneben ist die Abgrenzung zur Steuerberatung wichtig: Steuerberaterinnen und Steuerberater erstellen Erklärungen und Abschlüsse und sind im Einspruchsverfahren (§ 80 AO, § 3 StBerG) wie vor dem Finanzgericht (§ 62 Abs. 2 FGO) ebenfalls vertretungsbefugt. In Steuerstrafverfahren ist dagegen die anwaltliche Verteidigung der Regelfall. Viele Frankfurter Mandate werden von beiden Berufsgruppen gemeinsam betreut.

Über anwaltvergleich.de können Sie Kanzleien für Steuerrecht in Frankfurt am Main nach Rechtsgebiet und Ort suchen. Das Verzeichnis nennt Anschrift und Telefonnummer und weist Fachanwaltstitel nach den Angaben der BRAK aus. Die Übersicht für die Stadt finden Sie unter Anwalt in Frankfurt am Main; vertiefende Beiträge zu einzelnen Steuerthemen bündelt der Artikelbereich.

Für das Erstgespräch gilt: Je besser die Unterlagen – Bescheide, Prüfungsanordnungen, Schriftwechsel mit dem Finanzamt – vorbereitet sind, desto präziser kann die Anwältin oder der Anwalt die Erfolgsaussichten im Steuerrecht einschätzen und die Kosten kalkulieren.

Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main: Selbstanzeige und Verteidigung

Nirgendwo liegen Steuerrecht und Strafrecht so nah beieinander wie im Steuerstrafverfahren. Wer gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt, begeht eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Das Gesetz droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren an; in besonders schweren Fällen – etwa bei Verkürzungen in großem Ausmaß – reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In einer Finanzmetropole wie Frankfurt am Main geraten dabei häufig Auslandskonten, Kapitalerträge und nicht erklärte Beteiligungen in den Blick der Ermittler.

Der wichtigste Ausweg ist die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO: Wer alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig nacherklärt – mindestens aber alle Steuerstraftaten dieser Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre (§ 371 Abs. 1 Satz 2 AO) – und die hinterzogenen Steuern samt Hinterziehungszinsen innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet (§ 371 Abs. 3 AO), wird nicht bestraft. Die Hürden sind allerdings hoch. Die Selbstanzeige ist gesperrt, sobald eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde – beschränkt auf den sachlichen und zeitlichen Umfang der angekündigten Außenprüfung – oder sobald die Tat ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung damit rechnen musste (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2, Satz 2 AO). Übersteigt die verkürzte Steuer 25.000 Euro je Tat, tritt Straffreiheit nicht ein (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO); von der Verfolgung wird dann nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Geldbetrag gezahlt wird: 10 Prozent der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 100.000 Euro nicht übersteigt, 15 Prozent über 100.000 bis 1.000.000 Euro, 20 Prozent über 1.000.000 Euro (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO). Eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht – deshalb gehört ihre Vorbereitung in erfahrene steuerrechtliche Hände.

Streng zu unterscheiden ist die Berichtigung nach § 153 AO: Wer nachträglich erkennt, dass eine abgegebene Erklärung objektiv falsch war, ohne dass Vorsatz im Spiel war, ist gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und zu korrigieren. Die Grenze zwischen schlichter Berichtigung und notwendiger Selbstanzeige ist fließend und sollte anwaltlich bewertet werden. Zu beachten ist auch die Zeitschiene: Bei hinterzogenen Steuern verlängert sich die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO); sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, bei unterbliebener Erklärung spätestens drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Steuerentstehung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) – der Zugriff reicht damit regelmäßig noch weiter zurück als zehn Jahre.

Praktisch relevant wird das Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main oft bei Erbfällen: Taucht im Nachlass ein bislang unversteuertes Auslandsdepot auf, treffen Erbinnen und Erben eigene Erklärungspflichten – neben der Erbschaftsteuer selbst. Auch hier entscheidet frühe steuerrechtliche Beratung darüber, ob aus einem Vermögensthema ein Strafverfahren wird.

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Betriebsprüfung in Frankfurt am Main: Rechte und Ablauf

Bei der Dichte an Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern in Frankfurt am Main – vom Fintech im Ostend bis zur Arztpraxis im Westend – gehört die Betriebsprüfung (Außenprüfung) zum unternehmerischen Alltag. Rechtsgrundlage sind die §§ 193 ff. AO. Das Finanzamt bestimmt den Umfang der Außenprüfung in einer schriftlich oder elektronisch zu erteilenden Prüfungsanordnung nach § 196 AO, die Steuerarten und Prüfungszeitraum benennt; üblich sind drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume. Prüfungsanordnung, voraussichtlicher Prüfungsbeginn und Namen der Prüfer sind angemessene Zeit vorher bekannt zu geben, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird (§ 197 Abs. 1 AO).

Schon gegen die Prüfungsanordnung selbst ist der Einspruch möglich – etwa wenn der Prüfungszeitraum zu weit gefasst ist. Während der Prüfung bestehen Mitwirkungspflichten, aber auch klare Rechte. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht kann die Prüfung von Beginn an begleiten, als zentrale Ansprechperson gegenüber der Prüferin oder dem Prüfer auftreten und verhindern, dass unbedachte Aussagen später belasten.

Zu den wichtigsten Rechten geprüfter Unternehmen gehören:

  • Anspruch auf eine schriftlich oder elektronisch erteilte Prüfungsanordnung; Bekanntgabe angemessene Zeit vor Prüfungsbeginn, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird (§ 196, § 197 Abs. 1 AO)
  • Recht, aus wichtigem Grund die Verlegung des Prüfungsbeginns zu beantragen
  • Benennung einer Auskunftsperson, über die die Kommunikation gebündelt läuft
  • Unterrichtung über die festgestellten Sachverhalte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen während der Prüfung, soweit Zweck und Ablauf der Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt werden (§ 199 Abs. 2 AO)
  • Recht auf eine Schlussbesprechung zur Erörterung strittiger Punkte (§ 201 AO)
  • Anspruch, den Prüfungsbericht auf Antrag vor seiner Auswertung zu erhalten und dazu Stellung zu nehmen (§ 202 Abs. 2 AO)

Die Schlussbesprechung nach § 201 AO ist der taktisch wichtigste Termin: Hier wird verhandelt, welche Feststellungen in den Bericht eingehen. Ergeben sich während der Prüfung Anhaltspunkte für eine Straftat, ist die Einleitung des Strafverfahrens spätestens mitzuteilen, wenn Sie aufgefordert werden, Tatsachen darzulegen oder Unterlagen vorzulegen, die mit dieser Tat zusammenhängen (§ 397 Abs. 3 AO); über das Verbot von Zwangsmitteln zur Selbstbelastung ist zu belehren, soweit dazu Anlass besteht (§ 393 Abs. 1 Satz 4 AO). Auf eine frühere Warnung sollten Sie sich nicht verlassen – die Verteidigungsstrategie gehört früh in anwaltliche Hände. Änderungsbescheide nach der Prüfung sind wiederum binnen eines Monats mit dem Einspruch angreifbar (§ 355 AO).

Klage vor dem Finanzgericht in Frankfurt am Main

Weist das Finanzamt den Einspruch durch Einspruchsentscheidung zurück, bleibt die Klage. Zuständig für alle Klagen aus Frankfurt am Main ist das Hessische Finanzgericht – als einziges Finanzgericht des Landes Hessen mit Sitz in Kassel. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO). Ein Anwaltszwang besteht vor dem Finanzgericht nicht; angesichts der prozessualen Anforderungen ist eine Vertretung durch eine im Steuerrecht erfahrene Anwältin oder einen Anwalt gleichwohl dringend zu empfehlen. Erst vor dem Bundesfinanzhof in München, der Revisionsinstanz, ist eine Vertretung durch Prozessbevollmächtigte zwingend (§ 62 Abs. 4 FGO).

Kostenseitig gilt: Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert; im finanzgerichtlichen Verfahren beträgt der Streitwert mindestens 1.500 Euro (§ 52 Abs. 4 GKG). Die Anwaltsvergütung folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Wer den Prozess gewinnt, bekommt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen grundsätzlich erstattet; die Kosten des Einspruchsverfahrens jedoch nur, wenn das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO).

Gesetzliche Kostengrundlagen im Steuerrecht (RVG/GKG)
VerfahrensschrittGesetzliche Grundlage der Kosten
Erstberatung (Verbraucher, ohne Gebührenvereinbarung)Höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer; Beratung insgesamt höchstens 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG)
Einspruchsverfahren (außergerichtlich)Geschäftsgebühr mit Satz 0,5 bis 2,5 nach Gegenstandswert (Nr. 2300 VV RVG)
Klage vor dem Hessischen FinanzgerichtVerfahrensgebühr 1,6 (Nr. 3200 VV RVG) und Terminsgebühr 1,2 (Nr. 3202 VV RVG)
Gerichtskosten des FinanzgerichtsStreitwertabhängig nach GKG; Mindeststreitwert 1.500 Euro (§ 52 Abs. 4 GKG)
VergütungsvereinbarungStundensatz oder Pauschale, Textform erforderlich (§ 3a RVG)

Ob sich eine Klage lohnt, hängt damit von Streitwert, Beweislage und der Linie der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ab – eine Abwägung, die zu Beginn jedes steuerrechtlichen Mandats stehen sollte. Für Frankfurter Ratsuchende liegt der Gerichtsort Kassel entfernt; viele Verfahrensschritte laufen jedoch schriftlich. Entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung mündliche Verhandlung beantragt werden (§ 90a Abs. 2 FGO).

Wer aktuell eine Frist wahren muss oder eine Prüfungsanordnung erhalten hat, findet über die Übersicht Anwalt in Frankfurt am Main Kanzleien für Steuerrecht in der Stadt. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Im Verzeichnis von anwaltvergleich.de stehen 77 Anwältinnen und Anwälte für Steuerrecht in Frankfurt am Main und Umgebung (bis 25 km), Stand 04.10.2026.

77 der 77 Einträge (100 %) führen laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Steuerrecht.

Die 77 Einträge verteilen sich auf 70 Kanzleien.

Für Klagen gegen Bescheide der Frankfurter Finanzämter ist das Hessische Finanzgericht zuständig. Es ist das einzige Finanzgericht des Landes Hessen, hat seinen Sitz in Kassel und entscheidet damit auch über alle steuerrechtlichen Klagen aus Frankfurt am Main. Wichtig ist die Frist: Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung erhoben werden (§ 47 FGO). Gegen Urteile des Hessischen Finanzgerichts ist unter bestimmten Voraussetzungen die Revision zum Bundesfinanzhof in München möglich.

Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde keine Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro, für die Beratung insgesamt höchstens 250 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Darüber hinaus richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Im Einspruchsverfahren fällt eine Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert an, im Klageverfahren vor dem Hessischen Finanzgericht kommen Verfahrens- und Terminsgebühr sowie streitwertabhängige Gerichtskosten hinzu. Viele Kanzleien in Frankfurt am Main bieten alternativ Vergütungsvereinbarungen mit Stundensätzen an; diese müssen in Textform geschlossen werden (§ 3a RVG).

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO ist sinnvoll, solange kein Sperrgrund des § 371 Abs. 2 AO eingreift; die Sperre durch eine bekannt gegebene Prüfungsanordnung reicht nur so weit wie der sachliche und zeitliche Umfang der angekündigten Außenprüfung (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a, Satz 2 AO), und eine entdeckte Tat sperrt nur, wenn der Täter dies wusste oder damit rechnen musste (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO). Sie muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig offenlegen; die verkürzten Steuern sind samt Zinsen nachzuzahlen. Übersteigt die verkürzte Steuer 25.000 Euro je Tat, ist zusätzlich ein Geldbetrag zu zahlen: 10 Prozent der hinterzogenen Steuer bis 100.000 Euro Hinterziehungsbetrag, 15 Prozent über 100.000 bis 1.000.000 Euro, 20 Prozent über 1.000.000 Euro (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO). Weil bei Steuerhinterziehung eine zehnjährige Festsetzungsfrist gilt, sollte die Nacherklärung stets anwaltlich vorbereitet werden.

Die Betriebsprüfung beginnt mit einer schriftlich oder elektronisch zu erteilenden Prüfungsanordnung nach § 196 AO, die Steuerarten und Prüfungszeitraum festlegt; üblich sind drei zusammenhängende Jahre. Während der Prüfung bestehen Mitwirkungspflichten, zugleich aber Rechte wie die Unterrichtung über Feststellungen (§ 199 AO) und die Schlussbesprechung nach § 201 AO, in der strittige Punkte verhandelt werden. Nach dem Prüfungsbericht ergehen geänderte Bescheide, gegen die binnen eines Monats Einspruch möglich ist (§ 355 AO). Anwaltliche Begleitung lohnt sich ab der Anordnung.

In Hessen – und damit auch beim Immobilienkauf in Frankfurt am Main – beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent der Bemessungsgrundlage, in der Regel also des Kaufpreises. Bei den Kaufpreisen des Frankfurter Markts entstehen so schnell fünfstellige Beträge. Der Grunderwerbsteuerbescheid kann wie jeder Steuerbescheid innerhalb eines Monats mit dem Einspruch angegriffen werden (§ 355 AO), etwa wenn die Bemessungsgrundlage falsch angesetzt wurde oder mitverkauftes Inventar zu Unrecht besteuert wird.

Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Steuerrecht in Frankfurt am Main: passende Kanzlei finden

77 Anwältinnen und Anwälte für Steuerrecht in Frankfurt am Main und Umgebung (bis 25 km), davon 77 Fachanwälte (100 %), 70 Kanzleien. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Frankfurt am Main hat noch keine Kanzlei für Steuerrecht ein eigenes Profil bei uns; die gelisteten Basisprofile stehen unten. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Gelistete Anwälte für Steuerrecht in Frankfurt am Main und Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt.

  • Basisprofil

    Dr. Tobias Kämpf

    Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht +1

    Nußallee 24, 63450 Hanau

    LUDWIG WOLLWEBER BANSCH Partnerschaft mbB

    +49 6181 50703-0

  • Basisprofil

    Muhammed Altunkaya

    Fachanwalt für Steuerrecht +1

    Zeil 44, 60313 Frankfurt am Main

    Goldcliff Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Thomas Baumgardt

    Fachanwalt für Steuerrecht

    Berliner Straße 72, 60311 Frankfurt am Main

    Schmidt & Koppermann PartGmbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Michael Becker

    Fachanwalt für Steuerrecht

    Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg

    MNT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    +49 6172 89449-505

  • Basisprofil

    Ulrich Bert

    Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht +1

    Hanauer Landstraße 148A, 60314 Frankfurt am Main

    Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    +49 69 9431978-0

  • Basisprofil

    Karl-Heinz Trebing

    Fachanwalt für Steuerrecht

    Hanauer Landstraße 148A, 60314 Frankfurt am Main

    Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Basisprofil

    Dr. Thorsten Boos

    Fachanwalt für Steuerrecht

    Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich

    SRS Schüllermann und Partner mbB · Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

  • Basisprofil

    Diana Ebert

    Fachanwältin für Steuerrecht

    Frankfurter Straße 80 - 82, 65760 Eschborn

    LPS Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt GbR

    +49 6196 9334-0

  • Basisprofil

    Prof. Dr. Klaus Eschenbruch

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht +1

    Stephanstraße 5, 60313 Frankfurt am Main

    Eschenbruch, Löchner und Preuss Rechtsanwaltsgesellschaft

  • Basisprofil

    Johannes Fein

    Fachanwalt für Steuerrecht

    Tower ONE Brüsseler Str. 1-3, 60327 Frankfurt am Main

    +49 69 76757780

  • Basisprofil

    Dr. Barbara Fleckenstein-Weiland

    Fachanwältin für Steuerrecht

    Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt

    Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB

    +49 69 71703-0

  • Basisprofil

    Michael Hepp

    Fachanwalt für Steuerrecht +1

    Eschersheimer Landstraße 19-21, 60322 Frankfurt am Main

    HKB Rechtsanwälte

    +49 69 5077560

  • Basisprofil

    Dr. Jürgen Herrlein

    Fachanwalt für Steuerrecht +1

    Braubachstraße 36, 60311 Frankfurt am Main

    Herrlein Ketterling Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

    +49 69 2193086-0

  • Basisprofil

    Gerret Höher

    Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht +1

    Marienbader Platz 18, 61348 Bad Homburg

    Höher Rechtsanwälte

    +49 6172 179360

  • Basisprofil

    Philipp Hornung

    Fachanwalt für Steuerrecht

    Philippsruher Allee 13a, 63450 Hanau

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