urteil

Standgeld nach Unfall: LG Koblenz begrenzt Forderung für Hybridfahrzeug

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Redaktion anwaltvergleich.de Stand: 16. Juni 2026 2 Min. Lesezeit
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Das Landgericht Koblenz hat sich mit der Frage befasst, in welcher Höhe ein Abschleppdienst Standgeld für ein nach einem Unfall verwahrtes Hybridfahrzeug verlangen kann. Das Gericht hielt nur einen Teil der geltend gemachten Forderung für berechtigt. Eine vollständige Entscheidungsbegründung lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

Hintergrund solcher Fälle ist, dass beschädigte Fahrzeuge nach einem Unfall häufig abgeschleppt und zwischengelagert werden müssen. Bei Fahrzeugen mit Hochvolt-Batterien kann eine gesonderte Verwahrung in Betracht kommen, etwa wegen einer möglichen Brandgefahr. Für die Lagerung berechnen Abschleppunternehmen in der Regel ein tägliches Standgeld.

Streit entsteht oft dann, wenn sich über einen längeren Zeitraum hohe Summen aufaddieren. Gerichte prüfen in solchen Konstellationen typischerweise, ob die berechneten Kosten erforderlich und der Höhe nach angemessen waren. Maßgeblich kann dabei sein, ob die Verwahrung tatsächlich notwendig war und ob das verlangte Entgelt dem ortsüblichen oder vertraglich vereinbarten Rahmen entspricht.

Eine pauschale Übernahme jeder geforderten Summe ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht selbstverständlich. Bei der Schadensregulierung spielt regelmäßig auch der Gedanke der Schadensminderung eine Rolle.

Was bedeutet das für Sie?

Wer nach einem Unfall mit hohen Abschlepp- oder Standgeldforderungen konfrontiert wird, sollte beachten, dass nicht jeder verlangte Betrag automatisch erstattungsfähig sein muss. In der Regel kommt es darauf an, ob die Kosten erforderlich und angemessen waren. Ob und in welcher Höhe Forderungen berechtigt sind, hängt vom Einzelfall ab. Für eine konkrete Bewertung Ihrer Situation kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.

Quelle
LTO
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