Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar, das dem sogenannten Islamischen Staat angehört haben soll, unter anderem wegen Völkermordes verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die Angeklagten zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen gehalten und ausgebeutet; dem Mann wurde zudem sexuelle Gewalt zur Last gelegt.
Der Straftatbestand des Völkermordes zählt zu den schwersten Verbrechen des Völkerstrafrechts. Er erfasst Taten, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Die jesidische Bevölkerung war während der Herrschaft des IS im Irak systematischer Verfolgung ausgesetzt.
Deutsche Gerichte können solche Taten auf Grundlage des Völkerstrafrechts auch dann verfolgen, wenn sie im Ausland begangen wurden. Dieses Prinzip ermöglicht es, schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Völkermord unabhängig vom Tatort strafrechtlich aufzuarbeiten. Verfahren dieser Art sind aufwändig, weil Beweise und Zeugenaussagen oft aus Krisenregionen stammen.
Solche Prozesse tragen dazu bei, dass Opfer schwerster Verbrechen Anerkennung erfahren und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können, auch wenn die Taten Jahre zurückliegen.
Was bedeutet das für Sie?
Verfahren nach dem Völkerstrafrecht sind rechtlich anspruchsvoll und betreffen in der Regel schwerste Straftaten. Betroffene, die als Opfer, Zeugen oder Nebenkläger beteiligt sein könnten, sollten sich frühzeitig informieren, welche Rechte und Schutzmöglichkeiten ihnen zustehen. Da jeder Fall unterschiedlich gelagert ist, kann eine anwaltliche Beratung Klarheit über die individuellen Möglichkeiten schaffen. Für die genaue Einschätzung des Einzelfalls empfiehlt sich der Kontakt zu einer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei.